news01.11.2005 18:34

Urteil: Abgemahnter Schüler muss vorerst nicht zahlen

Das Amtsgericht Hamburg hat heute unter Vorsitz des auf Urheberrechtsfälle spezialisierten Richters Dr. Steinmetz den Fall des Schülers Mario A.[1] verhandelt. Er hatte auf seiner Webseite www.to-you.de[2] insgesamt elf Fotos verschiedener Fotografen verwendet, ohne die dazu erforderlichen Rechte zu besitzen. Die Klage der Anwaltskanzlei wurde abgewiesen, da diese kurz nach Prozessbeginn telefonisch mitteilte, nicht zum Prozess erscheinen zu wollen. Wie der Richter mitteilte, sei der Anwältin das Medienaufgebot in diesem Fall zu groß. Zur öffentlichen Verhandlung waren neben einigen weiteren, von Abmahnungen der Kanzlei betroffene Webseitenbetreiber auch ein Fernsehteam des Hessischen Rundfunks und ein weiteres von RTL gekommen.

Mario A. hatte die Bilder auf den Webseiten www.freewalpaperbase.com und www.sexydesktop.co.uk entdeckt. Die Webseiten werben mit Slogans wie "Your source for free wallpapers" und "They're all free and high-quality" für ihr Angebot. Das hatte Mario A. zu der Annahme veranlasst, dass er die dort gezeigten Bilder auch auf seiner deutschsprachigen Webseite lizenzfrei verwenden dürfte.

In zwei nahezu gleichlautenden Abmahnschreiben einer Hamburger Kanzlei vom 2. August wurden die Eltern des Schülers aufgefordert, die Bilder unverzüglich von der Website ihres Sohnes zu entfernen. Zudem sollten sie "zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung" zwei Unterlassungserklärungen abgeben, in denen sie sich pauschal zur Übernahme von nicht näher bezifferten Lizenz-, Schadensersatz- und Anwaltskosten verpflichten sollten. Mario A. entfernte die beanstandeten Bilder unverzüglich von seiner Website, seine Eltern formulierten aber eine eigene Unterlassungserklärung ohne pauschale Kostenübernahmeverpflichtung.

Nach einigem Hin und Her akzeptierte die Kanzlei letztlich diese Unterlassungserklärung und wartete mit der Rechnung auf: Für drei Bilder mit Christina Aguillera, die von einem Münchner Fotografen stammen, sollte Mario A. 600 Euro Lizenzgebühr sowie einen 50 prozentigen Zuschlag in Höhe von 300 Euro zahlen, weil er den Urheber der Bilder auf seiner Webseite nicht angegeben hatte. Die Anwältin verlangte für ihre Tätigkeit eine Gebühr von 807,80 Euro, die sie aus einem Gegenstandswert von 16.500 Euro ableitete. Zusätzlich verlangte die Kanzlei noch einmal Gebühren in Höhe von 101,40 Euro für die Ermittlung und Bearbeitung der Lizenzgebühren.

Noch teurer sollte die zweite Abmahnung werden: Für die neun Bilder – die unter anderem Katie Price abbilden – forderte die Kanzlei im Namen eines Frankfurter Pressedienstes, der die Verwertungsrechte für Deutschland, Österreich und die Schweiz für sich reklamiert, von dem Schüler noch einmal 2700 Euro Lizenzgebühren. Die aus einem Gegenstandswert von 33.000 Euro abgeleiteten Abmahnkosten der Anwaltskanzlei belaufen sich hier auf 1099 Euro, hinzu kommen auch hier noch Kosten für die Lizenzgebührenabrechnung in Höhe vom 265,70 Euro. Alles in allem sollte der 17jährige Schüler also 5873,90 Euro für seinen versehentlichen Verstoß gegen das Urheberrecht zahlen. Zu viel, fanden Marios Eltern. Sie weigerten sich, den Betrag zu bezahlen, woraufhin die Kanzlei vor Gericht zog.

Die Kanzlei kann nun innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen das Säumnisurteil einlegen und wird dies nach Überzeugung des Richters auch tun. Er riet den Eltern von Mario A., der Hamburger Anwältin einen Vergleich in Höhe von 3000 Euro vorzuschlagen, da die geforderten Lizenzgebühren bei den – wie er sich ausdrückte – "hochwertigen Fotos" durchaus angemessen seien. Ob dies auch für den angesetzten Streitwert von zusammen 49.500 Euro gilt, ließ Richter Steinmetz offen. Generell, so redete er dem Beklagten ins Gewissen, ginge es hier nicht um Strafe, sondern um Lizenzgebühren.

Der Hessische Rundfunk hatte die Geschichte von Mario A., bei der es sich keineswegs um einen Einzelfall handelt, bereits am vergangenen Freitag[3] in seiner Sendung c't magazin[4] aufgegriffen. Die Sendung wird heute abend um 22:45 Uhr im hr-fernsehen[5] wiederholt. Statt, wie von der Redaktion mehrfach angeboten, in der Sendung Stellung zu dem Fall zu nehmen, hüllten sich sowohl die Hamburger Anwaltskanzlei als auch der Münchner Fotograf und der Frankfurter Pressedienst in Schweigen. Die Berichterstattung wurde zudem aufgrund einer von dem Frankfurter Pressedienst beantragten Einstweiligen Verfügung eingeschränkt. Der Sender prüft derzeit rechtliche Schritte gegen diesen vorläufigen und ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Ebenfalls von den Aktivitäten der Abmahnenden Betroffene können sich per E-Mail (ctmagazin@hr-online.de[6]) an den Hessischen Rundfunk wenden, der den Fall von Mario A. weiterverfolgen wird.

(gs[7]/c't) (gs/c't)

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  [3] http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20051029
  [4] http://www.heise.de/ct/tv/
  [5] http://www.hr-online.de/fs/
  [6] mailto:ctmagazin@hr-online.de
  [7] mailto:gs@ct.heise.de


1. November 2005 18:52
Gute Nacht...
Downset (366 Beiträge seit 25.3.02)

Ich weiß, es gibt immer Leute die das hier beschriebene Vorgehen
gegen den Schüler in Ordnung finden.

Trotzdem möchte ich einfach mal sagen, dass mich ein solches
Verhalten von Anwälten und Rechteinhabern schlichweg ankotzt. Hier
geht es schließlich nicht um Strafe und der Möglichkeit daraus
pädagogischen Nutzen zu ziehen, sondern darum Kasse zu machen.

Oder glaubt hier einer, dass es jemanden gibt der soviel Geld für die
gemachten Bilder hinlegen würde? Sicherlich eher nicht. Man darf bei
alledem nicht vergessen, es ist niemand verletzt worden, es ist kein
Sachschaden entstanden und der Junge hat sofort ragiert und versucht
seinen Fehler rückgängig zu machen.

Jaja, ich weiß es gibt hier ne Menge Leute die jetzt kleinlichst
darauf rumhacken dass das, was der Junge da gemacht hat aber alles
nicht in Ordnung ist und seine Eltern Ihre Ausichtspflicht (oder was
auch immer) verletzt haben.

Jetzt aber mal ehrlich, was hier passiert ist, ist wohl die
unmenschlichste Art und Weise so ein Pieselproblem anzugehen. Wer von
Euch nicht auch schon mal Mist gebaut hat ohne es von vornherein zu
wissen kann jetzt gerne auf meinem Beitrag rumhacken. Dennoch: Ich
finde ein solches Vorgehen von Rechteinhabern und Anwälten kleinlich,
unmenschlich, gewinnorientiert und absolut an der realität vorbei...

PS: Wenn ein Jugendlicher den Fotografen und die Anwältin vermöbelt
und es sich dabei um einen Ersttäter handelt der vor Gericht bereut -
was meint Ihr was der als Strafe bekommt....? Und vor allem - was er
als Schmerzensgeld zahlen muss.

Denkt mal darüber nach....

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9151847&forum_id=87220

1. November 2005 19:07
Das Internet ist tot
Verfasser (37 Beiträge seit 2.7.03)

Darum erlaube ich meinem Sohn nicht eine Website zu erstellen. Und
auch ich werde niemals eine erstellen. Niemand ist mehr in der Lage
die gesamte Rechtssituation zu überblicken. Ich heiße mit Nachnahmen
auch noch wie eine bekannte Comicfigur. Viel zu gefährlich. Da ist
die Abmahnung schon vorprogrammiert.

CU

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9151963&forum_id=87220

1. November 2005 19:19
Es ginge auch anders, wenn man denn wollte
WastedYears, helge@helge.de (mehr als 1000 Beiträge seit 17.7.01)

Ich habe privat und dienstlich in den letzten Jahren auch schon
einige Fälle verzeichnet, wo Leute ohne Erlaubnis Sachen auf ihren
Seiten veröffentlicht hatten, die meinem Copyright, bzw. dem der
Firma, für die ich arbeite, unterlagen.
Auf den Gedanken, dafür einen Anwalt einzuschalten, sind weder ich,
noch meine Vorgesetzten, je gekommen. Üblicherweise reicht nämlich
eine kurze, freundliche E-Mail an den Betreiber der Webseite, mit dem
Hinweis, das Material entweder zu entfernen, oder mit einem
Copyright-Vermerk zu versehen (je nachdem, um was es sich im
Einzelnen handelt).
Das geht ganz freundschaftlich, ohne Bürokratie oder harsche Worte.
Niemand kommt zu Schaden, niemand muss Geld dafür berappen.

Ich frage mich, warum die deutschen Gerichte nicht _darauf bestehen_,
dass zuerst ein solcher außergerichtlicher - und kostenfreier -
Klärungsversuch seitens des Rechteinhabers stattgefunden haben muss,
bevor Anwälte eingeschaltet werden und große Kosten enstehen.
Es könnte doch so einfach sein.

Teenager finanziell auszuquetschen, ohne ihnen eine Chance zu geben,
einen Fallrückzieher zu machen, finde ich abscheulich.....

WY/Helge
www.helge.de

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9152050&forum_id=87220

1. November 2005 20:22
Butter bei die Fische
larissus (7 Beiträge seit 28.10.05)

Da auch eine mir nahestehende Person vor einiger Zeit Opfer einer
solchen Abmahnung geworden ist, will ich gern kundtun, WER da gemahnt
hat:

Die Abmahnung kam in unserem Fall von der Hamburger(!) Kanzlei Pötzl
und Kirberg, zwei auf Medienrecht spezialisierte Anwältinnen (!).
"Auftraggeber" war die Bildagentur ActionPress. Besagte mir
nahestehende Person hatte auf ihrer Homepage ein mehr als fünf Jahre
altes, seinerzeit in der BILD abgedrucktes Foto veröffentlicht und
hatte dafür letztlich 600 Euro zu zahlen. (Nach Vergleich; gefordert
wurde ursprünglich das doppelte, wenn ich mich recht entsinne) Auch
hier hieß der Richter Steinmetz. Mir drängt sich der Verdacht auf,
daß es sich auch im aktuellen Fall um dieselben Akteure handelt.

Was mich damals irritierte: Das Abmahnschreiben kam keine zwei Wochen
nachdem die Seite im Netz war. Mir kommt es vor, als würde gezielt
nach solchen Sachen gesucht.

Noch mal in aller Deutlichkeit: Selbstverständlich kann ich
keinesfalls mit Sicherheit sagen, daß diesmal dieselbe Kanzlei am
Werk war, aber viele Zweifel habe ich nicht...

Gruß,
larissus

PS: Bin mal gespannt, wie lange dieser Beitrag online bleibt. :-)

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9152482&forum_id=87220