news05.12.2005 15:49

Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

Negative Feststellungsklage gegen unberechtigte Abmahnung - Helfen Sie mit!

weiter unten: Zeit - Netzfremde Richter / Forenbetreiber klagt gegen Abmahnung / Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit / LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes / Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit / Datenschutzverstoß oder Forenschließung? / Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein / OLG Hamburg legt Begründung zum "Heise-Forenurteil" vor / Wer die Verbindungsdaten speichert / LG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers

  [DISKUSSION] Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
Emule-Forum: German Talk

Das Hamburger Landgericht[1] hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht[2] über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.

Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen[3] des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie[4], wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil[5] zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.

Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

(hob[6]/c't) (hob/c't)

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  http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982

Links in diesem Artikel:
  [1] http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/landgericht/start.html
  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
  [3] http://bundesrecht.juris.de/tdg/BJNR187010997BJNE001100308.html
  [4] http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/l_178/l_17820000717de00010016.pdf
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/45495
  [6] mailto:hob@ct.heise.de


Allgemein: Meinungen zu heise online

Kritik und Anregungen zum Online-Angebot des Heise Zeitschriften Verlags

Sagen Ihnen Inhalt und Gestaltung von heise online zu oder treffen wir einfach nicht Ihren Geschmack? Kritik, Anregungen, Verbesserungsvorschläge zum Online-Angebot des Heise Zeitschriften Verlags stehen im Mittelpunkt dieses Forums.

5. Dezember 2005 18:28
Änderungen am Forum
Michael Wilde mw@heise.de (mehr als 1000 Beiträge seit 23.10.00)

Hallo zusammen,

einige Anmerkungen zu den Auswirkungen der hier näher erläuterten
einstweiligen Verfügung:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982

Wir werden noch heute über jeder Meldung einen Hinweis platzieren,
den die User des Poltik-Forums schon seit ein paar Tagen kennen:
"Informieren Sie bitte die Foren-Administration über Verstöße gegen
unsere Nutzungsbedingungen."

Wohl noch in dieser Woche wird es ein etwas ausgeklügelteres System
für Rückmeldungen zu den Forenbeiträgen geben. Ich bitte um Ihre
Mithilfe, um den Bestand des Forums sicherzustellen.

Eine ganze Reihe von Kollegen werden spätestens ab morgen die
Möglichkeit bekommen, Beiträge und User zu sperren. Es wird
wahrscheinlich häufiger gesperrt. Haben Sie bitte Verständnis dafür,
dass die Kollegen sich nicht unbedingt an Detaildiskussionen über
Sinn und Unsinn einer Sperre beteiligen werden, weil sie eigentlich
andere Aufgaben haben.

Wer der Meinung ist, wir seien zu feige, hier Meinungsäußerungen
zuzulassen, der kann gerne seinen Mut beweisen und die Haftung für
seine Beiträge selbst übernehmen. Ein erster Schritt wäre es, seine
ladungsfähige Adresse unter den Beitrag zu setzen. Wir beteiligen ihn
dann gern an den Kosten, die uns für seine Beiträge in Rechnung
gestellt werden.

Michael Wilde
heise online
http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9395828&forum_id=7262


Das Internet in den Mühlen des Rechts

Stefan Krempl 06.12.2005

Foren und Haftung: Von der Demontage eines interaktiven Mediums

Es war einmal die Hoffnung auf ein neues Medium, das den Datenreisenden mehr Raum für freie Meinungsäußerungen lassen würde. Nicht auf eine rechtsfreie Sphäre, aber auf einen interaktiven, Feedback ermöglichenden und die Einbahnstraßen der Massenkommunikation aufbrechenden, zweiseitig befahrbaren Kommunikationskanal. Es war auch mal ein Münchner Amtsgericht, das einen heute weitgehend unbekannten Provider namens CompuServe für die reine Durchleitung von Inhalten verantwortlich machen wollte. Und eine Schar weiser Politiker, die mit Hilfe von Gesetzen die Spielregeln für das noch größtenteils unbekannte Medium salomonisch festzusetzen suchten. Doch dann kamen die Anwälte und neue Richter.

Der Heise Zeitschriften Verlag (1), der auch Telepolis herausgibt, muss künftig seine Webforen deutlich strenger überwachen und im Zweifelsfall abschalten. Zumindest, solange eine aktuelle Entscheidung des Hamburger Landgerichts (2) in Kraft ist und im weiteren Verfahren nicht korrigiert wird.

Die Auflagen des Gerichts dürften Kreise weit über den zunächst betroffenen Verlag hinaus ziehen: Angesprochen fühlen müssen sich letztlich alle Anbieter von Feedback-Foren und anderen Orten zur freien Meinungsäußerung im Internet, also etwa die Betreiber von Weblogs mit Kommentarfunktion, von offenen Wikis, Gästebüchern, Chats oder Mailinglisten. Bedürftige Rechtsanwälte, die von einer neuen Abmahnwelle profitieren wollen, dürften sich jedenfalls leicht finden lassen.

Prinzipiell geht es um die Frage, wer für die Einträge und gedanklichen Absonderungen der Nutzer im deutschen Netz haftet. Laut den Hamburger Richtern müssen Anbieter interaktiver Austauschstätten nicht nur rechtswidrige Beiträge entfernen, sobald sie von ihnen Kenntnis erhalten haben. Obendrein sind sie gemäß der Entscheidung auch verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um künftig gegen die Gesetze verstoßende Einträge zu verhindern. Die Einrichtung einer Vorzensur wird also letztlich gefordert, obwohl hierzulande laut dem Grundgesetz eine Zensur bekanntlich nicht stattfinden soll. Man lese Artikel 5 (3) Absatz 1 der Verfassung, da stehen solche Prinzipien zumindest drin. Von jeder Regel gibt es aber bekanntlich auch Ausnahmen, und um diese Schranken entzündet sich gerade in Deutschland immer wieder ein heftiger Streit.

Im konkreten Fall hatten einzelne Forenteilnehmer in dem inzwischen gänzlich gesperrten Diskussionsforum zu einem Bericht (4) von heise online über die Geschäftspraktiken des Unternehmens Universal Boards ein Skript veröffentlicht. Es war angeblich imstande, den Betrieb umstrittener Download-Services der Firma zu gefährden, die in der Internetszene kein unbeschriebenes Blatt ist und sich etwa bereits in einem Rechtsstreit mit der Informationsseite Dialerschutz.de befand. Von den Skript-Kiddies und vom Forenbetreiber fühlten sich Universal Boards und der Geschäftsführer der Firma, Mario Dolzer, in ihren Rechten verletzt.

Der beauftragte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte vom Heise Zeitschriften Verlag daraufhin eine Unterlassungserklärung. Die wollte man in Hannover aber nicht abgeben. Angesichts von mehr als 200.000 Postings pro Monat in Heise-Foren ließen sich diese mit "geeigneten", also möglichst mithilfe von Software-Bots automatisierbaren technischen Schutzmaßnahmen wohl kaum von jeglichen Rechtsverletzungen rein halten. Eine manuelle Kontrolle jedes Postings vor der Veröffentlichung sei auch nicht zu bewerkstelligen. Die Hamburger Gerichtskammer kam diesem Einwand nicht nach.

Erinnerungen an den Fall Somm werden wach

Die Entscheidung der Richter ist in ihrer Tragweite durchaus mit dem Fall Felix Somm vergleichbar, der 1998 in München wegen seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer von CompuServe Deutschland zunächst wegen der "Mittäterschaft" bei der Verbreitung von Kinder- und Tierpornographie über Newsgroups zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden war ( Münchner Richter macht kurzen Prozeß mit Felix Somm (5)). Auch Somm war vorgeworfen worden, den Zugriff der deutschen Nutzer auf strafbare Inhalte in den weltweiten Foren nicht durch den Einbau von Filtern verhindert zu haben ( Verurteilung als "nationale Geisel" (6)). Somm wurde schließlich freigesprochen (7). Zwei Gutachter hatten in dem Berufungsverfahren verneint, dass ein Online-Vermittler die Überwachung des globalen Internet mit Filtern perfektionieren und den Zugriff auf illegale Daten verhindern könne. Der Fall wirbelte aber international Staub auf.

Auch die Politik beschäftigte sich daraufhin erneut mit den Regeln für die Providerhaftung und reformierte das bereits 1997 in Kraft getretene Informations- und Kommunikationsdienstegesetz. Laut dem neuen Teledienstegesetz ( TDG (8)) gelten nun folgende Verantwortlichkeitsregelungen für Service-Anbieter: Für fremde Inhalte sind sie nur dann verantwortlich, wenn sie die rechtswidrigen Inhalte kennen. Ausdrücklich werden die Diensteanbieter von der Pflicht befreit, "die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen." Voll verantwortlich sind Inhalte-Anbieter für ihre eigenen Inhalte.

Hier kommt die Blogger-Polizei

Die Hamburger Rechtsprechung bringt nun große Unsicherheiten rund um diese Grundsätze mit sich. Der Bundesgerichthof hatte zwar schon zuvor von Diensteanbietern gefordert, nach einer Rechtsverletzung alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Wiederholungen einen Riegel vorzuschieben. Gedrückt haben sich die Richter aber freilich um klare Aussagen, wie dabei zum Einsatz kommende Filter tatsächlich aussehen und arbeiten sollen und welche Kollateralschäden in punkto freie Meinungsäußerung bei der Anwendung in Kauf zu nehmen sind. Auch die Hamburger Entscheidung bleibt in dieser Beziehung schwammig.

Die Folgen zeichnen sich derweil bereits ab. Bei heise online gibt es nun einen Hinweis (9), der die Surfer um Informationen über "Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen" bittet. Ergänzend arbeiten die Foren-Administratoren an einem "ausgeklügelten System" zum Screening der Beiträge. Besser einen zu viel als einen zu wenig sperren, dürfte die Devise in den nächsten Wochen lauten. Von der zwangsverordneten "Neighborhood-Watch" könnte der Weg zu einer Blockwart-Mentalität im deutschen Netz und zu einer Art vorgeschalteten Gedankenpolizei in den Köpfen der Nutzer dann nicht mehr weit sein.

Aufhorchen lässt in diesem Zusammenhang auch eine Meldung (10) des Werbefachblatts w&v (11), der zufolge "eine Art ehrenamtliche Blogger-Polizei" bei der geplanten wundersamen Vermehrung redaktioneller Webjournale bei der Tomorrow Focus AG aus dem Hause Burda für die Einhaltung von Recht und Ordnung sorgen soll. Um "Qualität und sauberen Content" zu wahren, so Marketing-Vorstand Christoph Schuh, muss sich nicht nur jeder, der online mitreden will, registrieren lassen. Zudem arbeiten seine Techniker auch an einer Software, die Stichworte wie "Heil Hitler" selbstständig herausfiltert. Dazu kommen soll die ergänzende Kontrolle durch "vertrauenswürdige" Blogger.

Ein Modell, das nach den neuen Vorgaben aus Hamburg stilbildend werden dürfte. Sich etwa um die Aufrechterhaltung der freien Meinungsäußerung zu kümmern, wäre damit gleichzeitig eine Aufgabe, für welche die eifrigen Watchdogs gewiss keine Zeit mehr hätten.

Links

(1) http://www.heise.de/
(2) http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
(3) http://www.artikel5.de/
(4) http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
(5) http://www.telepolis.de/r4/artikel/1/1480/1.html
(6) http://www.telepolis.de/r4/artikel/1/1515/1.html
(7) http://www.heise.de/newsticker/meldung/6965
(8) http://bundesrecht.juris.de/tdg/
(9) http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9395828&forum_id=7262
(10) http://www.presseportal.de/story.htx?nr=753612
(11) http://www.wuv.de/

Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/r4/artikel/21/21505/1.html


DIE ZEIT 49/2005  http://www.zeit.de/online/2005/49/foren

Netzfremde Richter

Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte die Nutzung des Internets in Deutschland nachhaltig bremsen: Ihr zufolge müssen die Betreiber von Websites jeden Beitrag eines Besucher vor Veröffentlichung prüfen. Ein Kommentar

Unterhalb dieses Texts wie auch unter fast allen anderen Artikeln auf ZEIT online können Sie Kommentare verfassen und lesen. Ist es damit bald vorbei? Nach Angaben von Heise online hat das Landgericht Hamburg am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung bestätigt, die dem Nachrichtenportal die Verantwortung für Beiträge seiner Benutzer auch dann aufbürdet, wenn deren Inhalte den Betreibern unbekannt sind. Sollte die Entscheidung der Hamburger Richter, die im Netz bereits heftig diskutiert wird, rechtlichen Bestand haben, dann könnte sie die Nutzung des Internets in Deutschland, insbesondere die Entwicklung des Onlinejournalismus, nachhaltig bremsen.

Anlass für den Beschluss des LG Hamburg waren Forenbeiträge, in denen dazu aufgerufen wurde, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Darin sah das Gericht vollkommen zu Recht einen strafbaren Aufruf zu verbotenen Handlungen. Den Richtern genügte es jedoch nicht, dass die Redaktion von Heise online diese Beiträge sofort gelöscht hatte, nachdem sie von ihnen informiert worden war. Vielmehr sei es dem Verlag zuzumuten, hieß es in der mündlichen Begründung, alle von den Usern hinterlassenen Texte vor ihrer Veröffentlichung automatisch oder manuell zu prüfen.

Das ist blanker Unsinn. Gut 200.000 Beiträge landen Monat für Monat in den Kommentarspalten von Heise online. Ihre manuelle Prüfung ist reine Utopie, und von der maschinellen Kontrolle ist die Technik immer noch weit entfernt – was noch keine Aussage darüber enthält, ob das eine oder das andere überhaupt wünschenswert wäre. Doch unabhängig davon ist der Richterbeschluss schon wegen seiner zu befürchtenden Wirkungen unglücklich: Sollte er die Rechtslage wiedergeben, dann müssten Foren und Weblogs, Nachrichten- und Meinungsportale und überhaupt alle Plattformen der Öffentlichkeit im Netz einer Vorzensur unterworfen  - oder eben zugesperrt werden. Die praktische Folge wäre Letzteres. Der freien Meinungsäußerung käme ein wichtiges, weltweit sich rasant verbreitendes Medium abhanden, und der Internetwirtschaft zerbrächen etliche Geschäftsmodelle (Rezensionen bei Amazon, Nutzer-Communities und vieles mehr).

Und weil das dermaßen auf der Hand liegt, stellt sich die Frage, wie um alles in der Welt die Hamburger Entscheidung zustande kommen konnte. Weil die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, kann da nur spekuliert werden. Naheliegend ist der Gedanke, dass die Richter einer falschen Analogie gefolgt sind. In Frage kommt die Vorstellung, eine Website sei so etwas Ähnliches wie ein Druckerzeugnis, über dessen Inhalte der Verleger in der Tat die Kontrolle hat. Ist sie aber nicht; vergleichen lässt sich eine Website eher mit einem Gebäude. Wer es errichtet,  muss eine Hausordnung aufstellen und Methoden einführen, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren – das indessen ist stets nur post factum möglich und setzt, da es sich um Tausende, Hunderttausende oder mehr Besucher handeln kann, die tätige Mithilfe der User voraus. So halten wir es auch auf ZEIT online; neben den Kommentaren steht der Satz: „ Wir prüfen regelmäßig, ob sich beleidigende, strafbare oder obszöne Kommentare auf ZEIT online befinden und beseitigen sie unverzüglich. Sollten Sie einen solchen Kommentar entdecken, dann schreiben Sie uns bitte unter kommentare@zeit.de".

Insofern verfängt leider auch das Argument der Kritiker nicht, die dem Landgericht eine Regel aus dem Teledienstegesetz  entgegenhalten. Sie verlangt von Internet-Providern, dass sie strafbare Inhalte abklemmen, sobald sie von ihnen erfahren.  Veröffentlichungsformen wie Weblogs, Foren oder Nachrichtenwebsites unterscheiden sich von den Diensteanbietern indessen dadurch, dass sie Redaktionen haben. Für ihre Arbeit existieren noch keine einschlägigen Gesetzesnormen. Richtern ist daher, zumal ein so hohes Gut wie die Meinungsfreiheit in Rede steht, zur Vorsicht und Umsicht zu raten. In Hamburg haben sie es daran mangeln lassen.

(c) ZEIT online, 6.12.2005


news14.04.2006 14:18

Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils[1] zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

Der bisherigen Rechtsprechung[2], wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis[3] eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche[4] verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen. "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg.

Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht[5] von heise online über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtungserklärung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Obwohl nach der Löschung kein weiterer Beitrag mit einem entsprechenden Aufruf folgte, erwirkte die Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht ab.

Die Kammer sieht den Verlag als so genannten "Störer", weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem "die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden." Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Nur vage äußerte sich die Kammer zur Frage, ob sich ihre Sichtweise auf jedes Webforum oder nur auf Dienste von Presseorganen bezieht. Sie spricht von derjenigen "Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden". Dies gelte "auch für Unternehmen, die Inhalte über das Internet verbreiten." Der Heise Zeitschriften Verlag verbreite in seinem Webforum Äußerungen von Nutzern "pressemäßig". Dies dürfte folglich auf jedes Internet-Forum zutreffen, eine weitere Differenzierung nehmen die Richter zumindest nicht vor.

Sogar bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorlag, hatten Rechtsanwälte bereits unter Berufung darauf mißliebige Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt[6]. Derlei Fälle dürften sich nun häufen. Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen würde das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten", kommentierte Verlagsjustiziar Joerg Heidrich: "Unserer Ansicht nach handelt es sich um ein grobes Fehlurteil. Es hätte gravierende Folgen für alle Betreiber von Foren, wenn die Entscheidung Bestand haben sollte."

(cp[7]/c't) (cp/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

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  [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/36904
  [3] http://bundesrecht.juris.de/tdg/__11.html
  [4] http://bundesrecht.juris.de/tdg/__8.html
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241
  [7] mailto:cp@ct.heise.de


14. April 2006 16:26
Ein klarer Fall fürs Bundesverfassungsgericht,
JHR (313 Beiträge seit 30.1.03)

Bewertung dieses Beitrags:

sofern dieses Urteil nicht gekippt wird.

| Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die
| schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur
| Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt.
| Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders
| gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche
| Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung
| unterworfen.

Wer eine Plattform, die den Zweck hat, Lesern von Beiträgen die
Möglichkeit zu geben, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben,
als besonders gefährliche Einrichtung betrachtet, erweckt den
Eindruck, den Kontakt mit dem deutschen Grundgesetz verloren zu
haben.

Dass jeder, der einen Beitrag in ein Forum einstellt, für denselben
verantwortlich ist, ist selbstverständlich. Den Betreiber eines
Forums auch dann für Beiträge haftbar zu machen, wenn er diese nach
Kenntnis eines rechtswidrigen Inhaltes löscht, betrachte ich als
hanebüchen, weil er vom Forumsbetreiber verlangt, jeden Beitrag vor
seiner Lesbarkeit für die Allgemeinheit einer Vorzensur zu
unterwerfen.

JHR

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10252106&forum_id=96288

14. April 2006 15:39
Urteil verstößt gegen Artikel 5 und Artikel 20 des Grundgesetzes
_lars (mehr als 1000 Beiträge seit 20.9.01)

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 20
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251732&forum_id=96288

14. April 2006 15:35
Schreibt "Tanja Nolte-Berndel" jetzt bald Forenbeiträge?
dynamis (mehr als 1000 Beiträge seit 5.5.03)

Da sehe ich ein einträgliches Geschäftsmodell. Der eine schreibt
rechtswidrige Forenbeiträge, der andere verklagt den Forenbetreiber. 
Die Gelddruckmaschine läßt sich wahrscheinlich auch in Personalunion
betreiben.

dynamis

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251697&forum_id=96288

14. April 2006 15:35
So müssen Postings ab jetzt aussehen
Dr. Dr. Menthol (98 Beiträge seit 31.3.06)

Hallo meine Lieben,

die Sonne scheint so schön, ich bin froh Euch zu kennen und lieben
Euch. Ach, ich habe keine Lust zu diskutieren, denn das Leben ist
soooo schön. Die Blumen und die Bienchen schwirren hier so rum.
Gestern hat mich Julia geküsst. Hach, war das schön.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251696&forum_id=96288

14. April 2006 15:00
Es gibt genau einen Grund warum Deutschland scheisse ist
DrFunfrock (mehr als 1000 Beiträge seit 10.1.00)

Es sind nicht die Advokaten, die im übrigen sich in ihrer
Geldgeilheit auf der ganzen Welt wenig unterscheiden, es sind auch
nicht die Politiker, die mit ihrer Raffgier und Kontrollsucht über
ihre Bürger, nein es sind die Bürger selbst, die sich nicht wehren
und alles hinnehmen, wie das Vieh im Schlachthaus.

Dieses Land ist unakzeptabel, weil zu wenige sich wehren gegen den
Abbau von Demokratie und von der Mehrheit auch noch als Störenfriede
angesehen werden. Im Forum hier ist das im übrigen nicht anders, denn
ich bekomme bei solchen Kommentaren immer die Frage was denn gemacht
werden soll, man ist ja so hilflos. Bei solchen Fragen weiss ich,
dass es gut ist, diesem Land mit rückratlosen Bürgern den Rücken zu
kehren.

Doc Funfrock

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251474&forum_id=96288

14. April 2006 14:53
"besonders gefährliche Einrichtung"
linuxEnthusiast (25 Beiträge seit 16.9.05)

"besonders gefährliche Einrichtung" schöne Umschreibung.

Wer VIER Monate braucht, um seine Begründung in einer einzigen
Rechtmäßigkeit zu begründen, möge bitte auch eine Anleitung mit auf
den Weg geben, wie man einen einzigen Posting auf alle denkbaren
Rechtmäßigkeit überprüfen sollte.

Eigentlich fehlt nur noch in der Begründung ein Argument, das sich
auf Terrorismus stützt.

Manchmal bekomme ich das Gefühl, daß hier im Lande Demokratie und 
freie Meinungsäußerung als besonders gefährliche Einrichtung
betrachtet wird und abgeschafft gehört.

Gab es da nicht schon mal so eine Meinung auf der Welt?

HEISE: wo darf man spenden?

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251425&forum_id=96288

14. April 2006 14:51
gibts schon positive Stellungsnahmen aus Nordkorea oder Weissrussland?
ES 2004 (668 Beiträge seit 30.1.04)

k.t.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251416&forum_id=96288

14. April 2006 14:51
@ Heise-Verlag: Viel Erfolg bei der Revision! Wir brauchen Euch.
koo (342 Beiträge seit 3.3.04)

Mal abgesehen davon, daß ich nicht verstehe, weshalb es verboten sein
sollte, sich zum automatischen Downloaden einer öffentlch verfügbaren
Datei zu verabreden, wäre nach Logik dieser herbeigefrickelten,
äußerst windigen Urteilsbegründung nicht auch ein Mobilfunkbetreiber
für entsprechende Veabredungen, eine Autobahn-Straßenmeisterei für
die zur Verfügungstellung eines Anreiseweges zur Großdemo, ein
Kleinanzeigenblatt z.B. für über es vermittelte Schwarzarbeit haftbar
zu machen?

Die Herren Richter waren wahrscheinlich zu erschöpft von den letzten
wegen Körperverletzung, Vergewaltigung und anderen Gewaltdelikten
verhängten Bewährungsstrafen, als das sie noch ein angemessenes
Urteil fällen konnten, und bei Meinungsfreiheit muckt ja heutzutage
kaum noch jemand auf, da kann man ruhig mal schön zuschlagen.

Ich persönlich empfinde so etwas wie Müdigkeit und Ekel, wenn ich mir
die verkorksten Gehirnwindungen vorstelle, die solch rigide Urteile
fällen. Das ist meine persönliche Meinung, darf Heise die noch so
einfach stehen lassen? Ich will ja niemand beleidigen, ich will nur
über meine Erfahrung mit diesem tiefen Ekel berichten.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251413&forum_id=96288

14. April 2006 14:48
Die freie Meinungsäußerung ist eine "besonders gefährliche Einrichtung"
EinCent (512 Beiträge seit 19.12.05)

Sag ichs doch.

Die Presse und die Medien sind gleichgeschaltet und verbreiten nur
den offiziellen Schwachsinn und die (Kriegs) Propaganda.

Das einzige, was nicht kontrollierbar ist, das ist das Internet.

Foren (und Mailinglisten) sind natürlich eine der ältesten
Kommunikationsplattformen des Internets.

Foren und Mailinglisten habe einen entscheidenden Anteil an der
Entwicklung des Internets, nur durch solche Werkzeuge konnte
überhaupt eine globale fachliche Kommunikation betreffend technischen
Möglichkeiten, Standards und Vorgehensweisen entwickelt werden.

Diese Mechanismen übetrugen sich danach auch auf den ungehinderten
Meinungsaustausch auf andere Gebiete, soziale, kulturelle etc..

Niemand hier soll sagen, dass die Richter, die das entschieden haben,
nicht wussten, was sie mit diesem Urteil anrichten. Diese Richter
sind nicht dumm, im Gegenteil, es ist zu vermuten, dass sie ganz
genau wissen und auch als Ziel haben, dass damit jegliche
ungehinderte freie Meinungsäußerung in einem etwas größeren als dem
privaten Rahmen, unmöglich wird.

Als Resultat aus diesem Urteil wird sich wieder die alte
hierarchische Informationsstruktur aufbauen, wonach die Politiker,
die gleichgeschalteten Medien, und die sie kontrollierenden
Privatpersonen wieder mit ihrer eigenen Propaganda und Darstellung
der Bevölkerung ihre Sicht- und Interpretationsweise aufdrücken.

Die Folge davon ist eine Einschrränkung der gesetzlich garantierten
Meinungsfreiheit.

Nochmal das Grundgesetz :

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die
Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Meines Erachtens versößt diese Vorgehensweise gegen den Artikel 5 des
Grundgesetzes.

Aber mein Erachten spielt hier keine Rolle, Karl Marx oder Friedrich
Engels (?)
sagten einmal : "Recht ist immer nur das Recht der Herrschenden"

Dieser Spruch hat sich hier wieder einmal mehr bewahrheitet.

Siehe auch meinen Artikel zur Zensur im Internet durch Filter. Das,
was ich damals befürchtet habe, ist nun, mit noch fataleren
Konsequenzen, eingetreten.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10248394&forum_id=96271

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251387&forum_id=96288

14. April 2006 15:19
Du hast das Thema einfach nicht verstanden
EinCent (514 Beiträge seit 19.12.05)

PitschPatsch schrieb am 14. April 2006 15:02

> Es geht hier nicht um die Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern
> darum die Veröffentlichung rechtswiedriger Beiträge im Forum zu
> verhindern.


Du hast es einfach nicht verstanden.

Ich erkläre Dir mal den Zusammenhang :

Es gibt sowas wie "Foren". Darin konnte bisher jeder seine freie,
persönliche Meinung reinschreiben, gedeckt durch Artikel 5 des
Grundgesetzes.

Diese freie meinungsäuerung wird dadurch eingeschränkt, dass nun der
Forenbetreiber für jeden angeblich "rechtswidrigen" Beitrag haftbar
ist, so in der Art eines zeitungsbeitrages, obwohl der Forenbeitrag
eindeutig eine ganz *persönliche* Meinung, gedeckt durch Artikel 5
des Grundgesetzes, ist.

Das hat zur Folge, dass Forenbetreiber nun JEDEN Artikel durchsuchen
müssen, egal ob er rechtlich "einwandfrei" ist, oder nicht.

Das hat zur Folge, dass die Kommunikation, die erst das Internet
möglich gemacht hat und die Kommunikation, wie sie im Internet üblich
ist, nicht mehr stattfinden kann, da es, in Anbetracht der Massen an
freien Meinungsäußerungen, nicht möglich ist, jeden Artikel zu
kontrollieren und zu zensieren.

Damit ist die freie Meinungsäußerung "von unten", also genau das, was
freie Meinungsäuerung ausmacht, unmöglich bzw. stark eingeschränkt.

Hier wird auch wieder deutlich, dass die Herrschenden keinesfalls die
"freie Meinungäußerung" im Sinn haben, wenn sie von "Freiheit" reden.

Dass, was sie im Sinn haben ist, dass einzelne, Politiker oder
Verleger (Springen, Bild, "Spiegel", "TAZ" und andere reaktionäre
Kräfte, fast alle Medien sind gleichgeschaltet) ihre "Meinung" äußern
dürfen und Millionen dürfen sie lesen.

Was, in deren Augen aber, nicht sein darf, und anscheinend sehr
"gefährlich" ist, ist, dass nun Millionen "Nobodies" auch in der Lage
sind, unabhängig von Zeitung oder Medien, ihre Meinung zu verbreiten.

> Was Du in das Urteil hineininterpretierst ist Spekulation und
> Verschwörungskram.

Deine Aussage zeigt, dass Du, noch nicht eimal Ansatzweise, begriffen
hast, worum es hier geht.

Aber mal, um auf Deinen unsinnigen Satz einzugehen, zu antworten, die
einzigen, die hier eine "Verschwörungstheorie" verbreiten sind
diejenigen, die sagen, dass Foren eine "gefährliche Einrichtung"
sind.

Sonderbar, dass Du DIESE Aussage nicht als "Verschwörungstheorie"
bezeichnest, das zeigt allerdings schon, "wessen Geistes Kind" Du
bist.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251582&forum_id=96288

13. April 2006 18:49
Diese Zensur- und Überwachungsbestrebungen sind zielgerichtet !
EinCent (492 Beiträge seit 19.12.05)

Langsam habe ich den Eindruck dass diese ganze Meinungs- und
Informationsfreiheit einigen Machthabern und Strippenziehern in
diesem unseren, und in anderen Ländern, *ganz* gehörig auf den Keks
gehen.

Wir regen uns immer bei einzelnen Anlässen auf, denken, dass "die da
oben" es nur nicht "kapiert hätten" und so weiter.

Aber immer mehr komme ich zu dem Schluss, dass die Regierungen und
Politiker zwar *sagen* dass sie Meinungsfreiheit wollen (Wie z.B. bei
den rassistischen Mohamed-Karikaturen) dass sie aber, unter der
Oberfläche *alles* tun, damit wir keinen freien Zugang zu
Informationen haben.

Es gibt einige Anlässe, Extremsituationen, bei denen man in der
Vergangenheit sehen konnte, dass die gesammte Presse und die Medien
gleichgeschaltet sind.

1. Egal, ob man Möllemann nicht mag, oder doch, aber bei dem Fall
Möllemann verbreitete die *gesammte* Presse die gleichen, teilweise
falschen Anschuldigungenund Behauptungen (solange, bis er ermordet
wurde und sein Mord als, na klar, als "Selbstmord" getarnt wurde)

2. "Florida Rolf" :
Eine breite Treibjagd entbrannte, genau im Vorfeld der Einführung der
Hartz IV Enteignungsgesetze. Alle Medien empörten sich bis zum
Erbrechen über das "Unrecht", dass ein Mensch seine Sozialhilfe im
Ausland bezog, was sein gutes Recht war.

Diese Massentreibjagd diente einerseits der Vorbereitung zu den Hartz
IV Enteignungsgesetzen, andererseits wurde in aller Schnelle ein
Gesetz verabschiedet, so schnell hatte man bis dato noch keinen
Politiker arbeiten sehen.

3. "Metin Kaplan"

Eine gleiche Treibjagd wie bei Florida Rolf. Dieser Caplan muss man
nicht sympathisch finden, die Gleichschaltung der Presse ist jedoch
erschreckend.

4. Iran

Nur weil der Iran es wagt, das Recht auf Atomenergie in Anspruch zu
nehmen, wie viele andere Länder, überschlagen sich alle Medien (von
der BILD über die "ZEIT" bis zur "TAZ") vor Hasstiraden gegen den
Iran.

Obiges waren nur Beispiele. Auf den einzelnen Fall kommt es gar nicht
an, es kommt darauf an, dass wir anscheinend keine freien Medien mehr
haben.

Es gibt allerdings einen sehr starken Gegner von Zensur und
Gleichschaltung : das Internet.

Jeder kann hier potentieller Redakteur sein, jeder kann hier seine
Meinung verbreiten, und, was noch "schlimmer" ist, in den Augen der
Zensoren : Wir alle können auswählen, *wo* wir unsere Informationen
herholen !

DAS ist das eigentlich "gefährliche".

Nur dort, wo eine gleichgeschaltete Meinungsdiktatur herrscht, dort
hat man Angst vor der freien Verbreitung von Informationen.

Und diese andauernden, nervenden Angriffe auf die Informations- und
Meinungsfreiheit, auf das Internet, durch Politiker und
unkontrollierte Geheimdienste, die lassen mich immer mehr zu der
Überzeugung kommen, dass es nicht um Terroristen, nicht um
Kinderschänder, nicht um Verbrecher geht.

Es geht einzig und allein um die Freiheit der Information und um UNS.

Und DIE sollten wir verteidigen, denn wir sind hier im Kampf FÜR die
Verfassung und Paragraph 5 :

"(1) JEDER hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen UNGEHINDERT zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. EINE ZENSUR FINDET NICHT STATT."

Wir müssen, gegen die Feinde der Verfassung, unsere Verfassung
verteidigen.

Denn wenn wir es nicht tun, dann sind wir nicht besser als
diejenigen, die 1933 nichts für die Verteidigung der Demokratie getan
haben.

mfg
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10248394&forum_id=96271
14. April 2006 14:45
Disclaimer
MI-Boykotteur (mehr als 1000 Beiträge seit 14.7.02)

Das Hamburger Landgericht hat in seinem Urteil vom 2. Dezember 05
entschieden, dass seine Meinung nur derjenige kundtun darf, der sich
davon umgehend wieder distanziert. Hiermit stelle ich fest: Ich kann
nichts dafür, wenn mir beim Lesen mancher Meldungen spontan der
Gedanke "was für ein beklopptes Juristenpack" durch den Kopf schießt.
Ausdrücklich erkläre ich, dies nicht gut zu heißen. Wem Gott ein Amt
gibt, dem gibt er auch Verstand. Nie würde es mir einfallen, diese
alte Weisheit in Frage zu stellen.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251371&forum_id=96288

14. April 2006 14:40
"besonders gefährliche Einrichtung"
Nordstern67 (12 Beiträge seit 7.4.06)

Die Obrigkeit lässt endlich die Maske fallen und zeigt ihre wahre
Einstellung zum Medium!

Insofern haben die Richter genau die Entscheidung gefällt, die von
ihnen erwartet wurde. Konsequenzen auf die Demokratie spielen dabei
keine Rolle, solange nur die gewünschten politischen Richtlinien in
die Tat umgesetzt werden.

Die Vorgehensweise wird immer offensichtlicher: das Internet
systematisch in ein Bezahlmedium in den Händen von 3-4
"Contentinhabern" - und unter strikter staatlicher Gängelung und
Überwachung - umzuwandeln.

"Meinungsfreiheit" wird zwischenzeitlich nur noch als negatives
Schlagwort verwendet, um immer weitere Massnahmen DAGEGEN
durchzuführen.

Der Nordstern.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251336&forum_id=96288

14. April 2006 14:40
FT *** Bürgermeister von Buxtehude verurteilt *** FT
harrihirsch (925 Beiträge seit 21.3.01)

Das Landgericht Hamburg hat die schriftliche Begründung seines viel
beachteten Urteils zur Haftung des Bürgermeisters von Buxtehude
vorgelegt.

Demnach handelt es sich bei Marktplätzen um eine "besonders
gefährliche Einrichtung". Derjenige, der wie ein Bürgermeister eine
solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung
unterworfen.

Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Bürgermeister einer Stadt
erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Passanten haftet, folgten die
Hamburger Richter nicht.

Im vorliegenden Fall hatte ein Passant auf dem Buxtehuder Marktplatz
Hamburger Richter als "bescheuerte und weltfremde Knalldeppen"
bezeichnet. Ein Betroffener verlangte daraufhin per Abmahnung vom
Bürgermeister, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von
'Beleidigungen gegen die unfehlbare Justiz'" mitzuwirken.

Dem Argument des Bürgermeisters, dass eine laufende Kontrolle aller
Personen auf dem Marktplatz angesichts von mehr als 200.000 Besucher
pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das
Gericht eine klare Absage.

harrihirsch

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251331&forum_id=96288

14. April 2006 14:40
Die Geisteskranken haben die Macht an sich gerissen...
SilentCry (mehr als 1000 Beiträge seit 20.1.04)

... und allesamt offenbar Jus studiert.

Alleine der Satz "Demnach handelt es sich bei Webforen um eine
"besonders gefährliche Einrichtung"
Soso, Webforen sind also eine "besonders gefährliche Einrichtung".
Nicht etwa sowas harmloses wie CIA-Folterlager oder schrottreife
Atomkraftwerke an den Grenzen, nicht so harmlos wie Grosskonzerne,
die trotz Milliardengewinne Arbeitsplätze in die
Globalisierungstoilette werfen und runterspülen, nein, wir haben die
Gefahr erkannt: Es sind WEBFOREN, die unsere Gesellschaft bedrohen!

Die Lösung ist natürlich ein rein moderiertes Forum, moderiert von
Anwälten, die jeden Beitrag, also auch diesen hier von mir, auf
rechtliche Zuöässigkeit prüfen. Zensur nennt man das, oder?

Mir kommen die Tränen vor Verzweiflung. Derart weltfremde gestörte
Kreaturen sprechen Recht, während sich laut einer anderen Meldung
bereits das BMI darüber Gedanken macht, ob man die Ausweisdaten von
Biometrieausweisen nicht an die Wirtschaft veräusser solle
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/71912).

Geistig umnachtet, profitgierig, weltfremd und machtgeil. Das sind
offensichtlich die Charaktermerkmale die man braucht, um in
Deutschland an die Macht zu kommen. 
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251330&forum_id=96288

14. April 2006 14:36
Eine Zensur hat statt zu finden
beerwish (mehr als 1000 Beiträge seit 12.2.02)

Defakto sagt das Gericht, dass eine ungeprüfte Veröffentlichung von
Meinungen untersagt ist, weil jemand eine unzulässige Meinung äußern
könnte.

Das wäre da Ende von Foren, Gästebüchern und Wikis.

Wenn dieses Urteil stand hält, kann Wikipedia.de gleich dicht machen.
Es reicht ja wenn ein einzelner Teilnehmer einen unzulässigen Beitrag
einstellt. Wikipedia kann nicht verhindern, dass sich so etwas
wiederholt.

Ich bin mal gespannt wann die ersten freien Foren für Deutsche im
Aussland aufgemacht werden und wie lange es dann dauert bis die in
Deutschland geblockt werden müssen.

Armes Deutschland.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251307&forum_id=96288

14. April 2006 14:35
Hmm...komm ich in den Knast, wenn einer "Sieg Heil" an mein Garagentor schreibt?
The Peter Huth Experience, robbenschlacht3r@hotmail.de (1 Beiträge seit 14.4.06)

Als "Garagen-Betreiber" bin ich dann wohl dran, oder?

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251295&forum_id=96288

14. April 2006 14:28
Degeneriertes System
anonymous3 (129 Beiträge seit 20.6.02)

Erschreckend wie degeneriert unsere demokratisches System mitterweile
ist.
Ein System in dem ein Gericht das vorhalten einer Plattform für die
demokratischen und offene Diskussion zwischen Bürgern als "besonders
gefährlich" angeprangert wird.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10251252&forum_id=96288

14. April 2006 16:44
Neue Postingkultur : die Fabel "Farm der Schweine"
EinCent (516 Beiträge seit 19.12.05)

Es begab sich, vor langer Zeit und in einem ganz anderen Land auf
einer Farm folgende Vorkommnisse.

Der Name der Farm war : "Farm der Schweine".

Auf der "Farm der Schweine" herrschte strenges Regiment, die Schweine
hatten hier das Sagen. Die Schweine unterdrückten alle anderen Tiere,
die Hühner, die Gänse, die Enten und die Bienen.
Ja selbst den Esel und das Pferd, alle mussten für die Schweine
arbeiten !

Und die armen Tiere schufteten Tag und fast die ganze Nacht, sie
bekamen sehr wenig von dem, was sie ernteten und wenn sie alt oder
krank wurden, dann wurden sie, egal, wieviel sie bisher gearbeitet
hatten, von den Blutshunden der Schweinen, in einen dunklen Wald
gebracht : den Harz !

Dort lebten sie in tiefster Armut, egal, wieviel sie bisher für die
Farm der Schweine geschuftet hatten, sie bekamen das, was auf dem
Boden lag, meistens nicht einmal 345 Kastanien im Monat, mit denen
sie ihren Bauch füllen konnten.

Wie auch immer, die Schweine hatten das Sagen auf der Farm. Und damit
jeder der armen Tiere auch wusste, dass die Schweine in Wirklichkeit
klug, edel, gerecht und sehr, sehr viel arbeiteten, (irgendwie
mussten sie ihren unermesslichen Reichtum ja begründen, denn sie
waren sooo reich, dass sie ganz dick und fett wurden und deswegen
jeden Monat auf ganz strenge DIÄTEN gesetzt wurden), damit jeder
wusste, dass alles gerecht zuging, darum gaben die Schweine auch
"Zeitungen" heraus.

Diese "Zeitungen" waren nichts anderes als große Rhabarberblätter,
groß und schwer, die die Schweine selber, jedes Jahr einmal,
ernteten.

Auf ihnen stand, warum die Schweine sooo dick waren, weil sie viel
arbeiteten und weil sie eben so klug waren, warum die "Farm der
Schweine" manchmal gegen andere Farmen Krieg führen musste und warum
die ganzen Schmarotzer-Tiere, also diejenigen, die nicht mehr
arbeiten konnten, weil sie sich ihr ganzes Leben lang 
krankgeschuftet hatten, in den "Harz" geschickt wurden.

In den dicken, schweren Rhabarber-Zeitungen stand also alles drin,
worüber die Schweine dachten, dass das die ganzen anderen Tiere
wissen müssten und es gab weit un breit keine anderen Zeitungen weil
es nichts gab, worauf man schreiben konnte. Und, mangels anderer
Quellen, glaubten die ganzen anderen Tiere diese Geschichten.
Und weil die Schweine die einzigen waren, die den anderen Tieren
sagten, warum die Dinge so und nicht anders waren, machten die
anderen Tiere die Dinge auch so, und nicht anders.

Ja, es ging sogar soweit, dass die anderen Tiere, wenn die Schweine
fragten, ob sie mit den Schweinen zufrieden waren, ihre Hand hoben
und sagten : "Ja, liebe Schweine, wir wollen es so und nicht anders
!".

Nun begab es sich allerdings, dass eine kleine Kindergans eines Tages
auf einer anderen Wiese, ein kleines Gewächs fand : ein
Kleeblättchen. Dieses Kleeblätchen hatte kleine Blätter. Das Gänschen
fand es hübsch und brachte es im Schnabel mit  auf die "Farm der
Schweine".

Hier fiel es zu Boden. Und wuchs. Aber, so wie Klee nun einmal
wächst, es wuchs nicht nach oben, sondern es wuchs unterhalb der
Oberfläche und bildete dort lange, lange Wurzeln, ein ganzes Netzwerk
an Wurzeln, so kroch es unaufhaltsam über bzw. besser unter die ganze
Farm und wuchs überall.

Die Tiere erkannten schnell, dass man auf den Kleeblättern schreiben
konnten, sie waren klein, überall zu finden und deswegen von jedem
auch einfach und schnell zu lesen.

Erst schrieben sie sich komische und lustige Sachen, aber ganz
schnell schrieben sie auch Dinge, die man in den großen
Rhabarber-Zeitungen nicht fand.

Dinge wie : "Warum müssen wir Tag und Nacht arbeiten" ? Oder "Warum
bauen die Schweine hier überall Kameras hin" ? Oder "Wieso sind die
Schweine so dick und wir so dünn ?".

Die Schweine gaben bisher alleine Zeitungen raus wie : "WILD", oder
scheinkritische Publikationen wie "SCHPIEGEL" oder "ZITZEN", in denen
große Zitzen von Säuen gezeigt wurden. (Hätte es TV gegeben, dann
würden dort Sendungen laufen wie "Schickse Blödiansen")

Die anderen Tiere aber konnten mir kleinen Federn der Gänse auf den
nun überall erhältlichen und billigen Kleeblätchen selber schreiben
und sehr viele anderen Tier konnte das dann auch lesen.

Deswegen wollte auch niemand mehr die dicken und langweiligen
Rhabarber-Zeitungen lesen. Es kam, für die Schweine, sogar noch viel
schlimmer !
Zu den alle Jahre mal stattfindenden Befragungen, wo bisher immer
alle Tiere brav ihre Finger hoben, ging einfach niemand mehr hin !
Bei diesen Befragungen waren am Ende nicht mal mehr die Hälfte der
Tiere anwesend und das sagte den Schweinen, dass ihnen niemand mehr
glaubte.

Die Schweine waren, so dick und fett sie auch sind, zwar sehr
schwerfällig in ihrem Denken, aber auch ziemlich verschlagen und
klug. Sie hielten Rat und fragten sich, warum ihnen niemand mehr
glaubte, und langsam erkannten sie, dass diese ganzen Kleezeitungen,
die ihr Netzwerk unter der ganzen Farm ausbreiteten, daran Schuld
waren.

Was tun ?

Klee konnten sie nicht verbieten, das wuchs nun einmal überall und
war nicht mehr aufzuhalten, aber sie überlegten sich etwas ganz, ganz
Schlaues. Sie behaupteten einfach, dass auf diesem Klee Dinge
standen, die gegen das Gesetz der "Farm der Schweine" verstiess !

Und sie hatten auch die "Schwarzkittel", also die Wildschweine, die
darüber wachten, dass kein Tier gegen die Regeln der "Farm der
Schweine" handelte !

Und diese Wildschweine, furchteinflössende Tiere, behaupteten nun,
dass jeder, der auch nur ein Kleeblatt anderen Tieren weitergab, auch
für den Inhalt dieses und aller Kleeblätter von der gleichen Wurzel
verantwortlich war.

Das löste natürlich bei den Tieren eine große Empörung aus, jedes
Tier erkannte sofort, dass die Schweine in Wirklichkeit gar nicht ihr
Wohl im Auge hatten, sondern nur ihr eigenes und dass es ihnen in
Wirklichkeit nur um die Einnahmen der "Farm der Schweine" ging und um
ihren regelmäßigen DIÄTEN (die sie natürlich nur deswegen machen
mussten, um von ihren immensen Gewicht herunterzukommen). Und dass
die fetten Schweine nur wollten, dass die Tiere auch nur die
Ansichten der fetten Schweine lesen sollten, aus der "WILD", dem
"SCHPIEGEL", den "ZITZEN" und sowas wie "Schickse Blödiansen" sich
ansehen sollten.

Nur leider hatten die Schweine nicht mit der Natur der Dinge
gerechnet. Viele Tiere flohen nachts in die umliegenden Wälder und
Landschaften, beschrieben dort ihre Kleeblätterchen und liessen diese
vom Wind, dem "Interwind" auch auf die "Farm der Schweine" wehen, wo
alle anderen Tiere das auch lesen konnten. Und wo sie schliesslich
die fetten Schweine ab- und auf Diät, auf WIRKLICHE DIÄT setzten.
(Was allerdings für die fetten Schweine auch gut war, denn sie wurden
auf einmal gesünder und viel fröhlicher)

Und die Moral von der Geschicht ?

Gar keine.

Ich wollte hier, an dieser Stelle, nur einmal die Gelegenheit nutzen
um eine neue Form des Schreibens auszuprobieren, frei nach George
Orwells "Farm der Tiere".
Und da ich Tierfabeln bisher schon immer mochte, und Tiere, dachte
ich, dass meine Tiergeschichte dem einen oder anderen Tierliebhaber
vielleicht etwas gefällt.

mfg

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10252262&forum_id=96288


news02.05.2006 11:07

Forenbetreiber klagt gegen Abmahnung

Der Betreiber des Support-Forums Supernature-Forum[1], Martin Geuß, hat eine negative Feststellungsklage eingereicht, um eine Klärung der rechtlichen Basis für eine Abmahnung wegen angeblich geschäftsschädigender Beiträge in seinem Forum zu erlangen. Die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder hatte Geuß Ende Februar im Auftrag einer Gesellschaft für Luftrettungsvermittlung abgemahnt[2] und sich dabei auf das Urteil[3] gegen den Heise Zeitschriften Verlag vom 2. Dezember 2005 berufen. Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag "dafür Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt".

Der Forenbetreiber sollte für die per Abmahnung erteilte Rechtsbelehrung 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen und sich verpflichten, jeden Fall der Wiederholung einer bereits in den Foren getätigten oder "ähnlichen" Behauptung gegenüber dem Unternehmen zu löschen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Der Forenbetreiber widersprach der Abmahnung, woraufhin die abmahnende Partei ihre Ansprüche unter Vorbehalt zurückgezogen habe, schreibt Geuß[4]. Von einem positiven Ausgang des Verfahrens verspricht er sich, dass weitere Abmahnungen gegen Internetforen auf Basis des "Heise-Urteils" erschwert werden. Den Bezug zu diesem Urteil sieht er als unzulässig an, da dieses aufgrund der Urteilsbegründung[5] "allenfalls auf offizielle Presse-Publikationen, nicht jedoch auf 'normale' Internet-Foren angewandt werden" könne.

(anw[6]/c't) (anw/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/72586

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.supernature-forum.de/
  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
  [4] http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/klage_eingereicht.php
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
  [6] mailto:anw@ct.heise.de


2. Mai 2006 13:13
FT: *** Fussball-WM 2006 entfällt ***
Advocadus Diaboli (mehr als 1000 Beiträge seit 10.1.00)

Berlin/München: Wie ein Sprecher des Organisationskomitees zur
FIFA-WM 2006 heute mittag mitteilte kann die Weltmeisterschaft leider
nun doch nicht wie geplant stattfinden. Wie aus gut unterrichteten
Kreisen zu erfahren war haben sämtliche Bundesligavereine in ihrer
Funktion als Betreiber der Fussballstadien der FIFA die Erlaubnis zum
Austragen der WM-Spiele entzogen.

Hintergrund dieser plötzlichen Aktion dürfte eine Serienabmahnung der
bekannten Anwaltskanzlei "Abzock & Syndikat" gewesen sein die den
Vereinen am Freitag morgen  zugestellt wurde. Laut den Anwälten haben
Analysen der letzen in diesen Stadien ausgetragenen Fussballspiele
ergeben, daß aus den jeweiligen Fan-Blöcken Aussagen zu hören waren
die die volle Bandbreite von Verletzung der Persönlichkeitsrechte von
Spielern und Schiedsrichtern bis hin zur Volksverhetzung abdecken.
Die Stadienbetreiber wurden daher aufgefordert, die kostenpflichtige
Abmahngung (angesichts des immensen Streitwertes 100.000 €) zu
bezahlen und gleichzeitig eine Unterlassungserklärung zu
unterschreiben die ihnen im Wiederholungsfalle ein Zwangsgeld von
1.000.000 € pro Fall androht. Hinweisen der Stadienbetreiber, daß man
schlecht jedem Fan einen Polizisten zur Seite stellen kann der ihn im
Übertretungsfall zum Schweigen bringt wurden von der Anwaltskanzlei
unter Verweis auf das sogeannte Heise-Urteil abgeschmettert.
Daraufhin haben sich die Bundesliga-Vereine entschieden zukünftig
keine Zuschauer mehr ins Stadion zu lassen, da sonst ihre finanzielle
Existenz gefährdet werden könnte. Als direkte Folge dieser
Entscheidung erhielt die FIFA nun die Absagen für die geplanten
WM-Spiele.

Wie aus Kreisen der FIFA zu erfahren war bemüht man sich nun um eine
Spielerlaubnis auf dem Bolzplatz von Kleinkleckersdorf, dort könnten
die Nationalmannschaften abseits der pöbelnden Fans dann ihren
Meister ermitteln.

SCNR
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10350022&forum_id=97013

2. Mai 2006 12:26
Arbeitszeugnisse
fehlersammler (951 Beiträge seit 17.8.03)

Angenommen, Meinungsäusserungen bleiben illegal:
Was spricht dagegen, einen gewissen Code entstehen zu lassen, wie ihn
Vorgesetzte in Arbeitszeugnissen verwenden?

"Das Verhältnis zu den Vorgesetzten war gut" = Er ist praktisch
unerträglich
"Er war stehts pünktlich" = Er hat tägliche seine 8h abgesessen.
"Er förderte das Betriebsklima" = Er hat mehr gelabert als
gearbeitet.

Dort werden nur positiv klingende Formsätze verwendet, und trotzdem
weiß jeder, was wirklich gemeint ist. DAs gleiche Konzept kann ich
mir auch für Internet-Foren vorstellen:

"Der Service des Herstellers ist den Erwartungen entsprechend" = Ihr
wisst schon...
"Vom Hotelfenster aus war das Meer erkennbar" = Am Horizon hat etwas
geglitzert

Ganz am Ende sind wir also noch lange nicht ;-)

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10349718&forum_id=97013

2. Mai 2006 12:18
Klassisches Eigentor für die Kanzlei...
Dirk Fischer (168 Beiträge seit 15.8.01)

[Achtung : Beitrag enthält Ironie, Sarkasmus sowie Zynismus und ist
nicht ernst zu nehmen.]

...Kanzlei L**nh*rdt Sp**nl*&Schr**d*r.
Haben sich durch Fehler, welchen einen angehenden Juristen vor dem
1.Staatsexamen locker das Examen gekostet hätte (Berufen auf nicht
rechtskräftiges Urteil zur Abmahnungsbegründung), ein weites
Geschäftsfeld zerstört wenn der negativen Feststellungsklage
stattgegeben wird.
Hoffentlich wird dieser stattgegeben.
Mal schauen, ob die Kanzlei bald um einen RA weniger "stark" sein
wird. Zumindest dürfte der sehr achtlos gehandelt habende
Sachbearbeiter (nichts anderes ist der federführende RA der Sozietät
LS&S hier) ein paar unruhige Nächte haben.
*breit grins*

Man sollte RAs die Staatsexamen in begründeten Fällen (wie diesem)
wieder aberkennen können.

Bin mal gespannt, ob LS&S von anderen Sozietäten wegen
geschäftsschädigender Fahrlässigkeit verklagt werden wird wenn der
negativen Feststellungsklage stattgegeben wird; denn schließlich
verschwände plötzlich ein gewinnträchtiges Betätigungsfeld.

Es wird lustig werden !

P.S.: Gehirn eingeschaltet und Sarkasmus sowie Zynismus und Ironie
erkannt, hilft die diesem Posting zugrundeliegende Intention zu
erkennen (Bemerkung ist gerichtet an Abmahn- und Klagewütige).

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10349658&forum_id=97013

2. Mai 2006 12:08
Freie Meinungsäußerung
ixtreme (48 Beiträge seit 12.12.05)

so sehe ich das...

Diesen ganzen Hype um die Foren könnte man gleich bleiben lassen,
würde das Recht auf freie Meinungsäußerung respektiert werden. Wenn
mir irgendwas nicht paßt, dann kann ich diese Meinung auf
verkünden... Foren sind hier nix anderes!

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10349587&forum_id=97013

2. Mai 2006 11:31
Und auf Marktplätzen sollten städtische Beamte die Aussagen prüfen,
Red (696 Beiträge seit 15.1.00)

ob sie rechtmäßig sind, d.h. gegen kein einziges Gesetz verstoßen
(gibt ja genug davon, Beamte und Gesetze), bevor sie dann öffentlich
gemacht werden.

Und in Kneipen sollte der Wirt am Tisch stehenbleiben und mithören,
ob alle Aussagen gesetzeskonform sind.

D.h. zukünftig wird man sich nicht mehr öffentlich unterhalten
dürfen, sondern muss seine Meinung einer Kontrollinstanz zur Prüfung
übergeben, diese wird entscheiden, ob die Aussage öffentlich gemacht
werden darf.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10349281&forum_id=97013

2. Mai 2006 11:30
Und feige ist dieses Pack auch noch.
Klaus818 (mehr als 1000 Beiträge seit 3.6.03)

Ist schon erstaunlich, was in unserem (Un)Rechtsstaat inzwischen
alles möglich ist. Man wird abgemahnt, weil man einen Buchstaben
benutzt, weil man eine Farbe benutzt, weil man ein Lied singt und
weil man seine Meinung sagt.

Und nachdem man es mal wieder mit so einer billigen Nummer probiert
hat, hat der Abmahner nicht mal der Arsch in der Hose, daß Ding
durchzuziehen. Hat ihn ja auch nur ein Blatt Papier, einen Umschlag
und das Porto gekostet. Das wäre ihr Gewinn gewesen...

Geldschneiderei ohne Risiko. Aber für die Interessen der abgemahnten
und abkassierten Bürger und Kleinunternehmer ist in der Kasse von der
Zypresse ja kein Platz mehr.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10349268&forum_id=97013

2. Mai 2006 12:40
Abmahnteuerland
HelpDesk (560 Beiträge seit 19.9.03)

Ist dein Forum frequentiert,
Und viele zu Besuch,
Man sagt wer nicht richtig tickt,
Bist du wie ein rotes Tuch
Für den, den man kritisiert.
Ein Anwalt kommt daher,
Der dir ein Briefchen schickt
Und er hofft auf Salär.

Er will Geld, er will Moos,
Er will – Wünscht sich was!
Im Brief den er zu dir schickt.
Er winkt dir zu und grinst
Komm bezahl, komm drück ab
Komm und löhn’ mir was
Er lässt erst los -
Hast du abgedrückt

Komm mit,
Komm mit mir ins Abmahnteuerland,
Hier sind die Wucherpreise.
Komm mit mir ins Abmahnteuerland,
Die eine wäscht die andre Hand!
Komm mit mir ins Abmahnteuerland,
Ich las davon bei Heise.
Die Justiz geht dir zur Hand
Im Abmahn-Teuer-Land.

Ist auch noch so krumm die Tour,
Von Treu und Glauben keine Spur,
Bauernfängerei und Nepp
Das merkt selbst der größte Depp.
Doch durch Lug und Trug
Verdient man noch nicht genug,
Jetzt wird nochmals abgesahnt
Und ein Forum abgemahnt.

Komm mit,
Komm mit mir ins Abmahnteuerland… (2x)

HelpDesk

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10349804&forum_id=97013


news05.05.2006 12:22

Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil[1] (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.

Im konkreten Fall hatten zwei Nutzer in einem Meinungsforum Schmähkritik an einer bestimmten Person geübt. Der eine Nutzer war dem Geschmähten namentlich bekannt, der andere nicht. Der so Diffamierte gab dem Forenbetreiber die Postings zur Kenntnis und forderte die Löschung der beiden Beiträge. Als dieser sich weigerte, erließ das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des Geschmähten eine einstweilige Verfügung gegen den Forenbetreiber, mit der er zur Sperrung der Beiträge gezwungen wurde.

Nach dem erfolglosen Widerspruch gegen die Verfügung ging der Forenbetreiber gegen die Entscheidung in Berufung. Nun hatte der Pressesenat des Oberlandesgerichts darüber zu entscheiden, ob der Betreiber im vorliegenden Fall als Mitstörer für die Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte in beiden Beiträgen zur Verantwortung zu ziehen ist. Grundsätzlich erkennt der Senat gemäß Paragraf 11[2] des Teledienstegesetzes (TDG) eine Pflicht des Betreibers, rechtswidrige Forenbeiträge zu entfernen, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wird. Eine Ausnahme besteht dem Urteil zufolge aber, wenn im Forum wie im konkreten Fall überwiegend Meinungen ausgetauscht werden ("Meinungsforum").

Der Senat vergleicht derartige Webforen mit Live-Diskussionen im Fernsehen. Der Bundesgerichtshof habe bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1976 ("Panorama-Urteil") festgelegt, dass das Fernsehen in einem solchen Rahmen "als Veranlasser oder Verbreiter einer Äußerung zurücktritt" und vielmehr als "Markt der verschiedenen Ansichten in Erscheinung trete". Obwohl die Analogie nicht komplett passe, sei ein Webforum ebenfalls ein "Meinungsmarkt". Deshalb bestehe für denjenigen, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zwar der Anspruch, dass der Forenbetreiber sich von den Nutzeräußerungen distanziert, nicht aber auf Entfernung des Beitrags. Die Unterlassung müsse vom Urheber des Beitrags gefordert werden.

Der in seinen Rechten Verletzte könne allerdings dann Unterlassung fordern, wenn der Forenbetreiber seinen Nutzern ermöglicht, vollständig anonym Beiträge zu verfassen. Im Umkehrschluss bedeutet das eine Haftungsbefreiung für Anbieter von Meinungsforen, wenn sie die Nutzer zweifelsfrei identifizieren und deren persönliche Daten im Fall einer Rechteverletzung an Betroffene weitergeben. Dies könne der Betreiber bei der Erstregistrierung zu einem Forum durchaus fordern, so der Senat.

Er räumt ein, dass einige kritische Meinungen vielleicht nicht den Weg ins Web finden, wenn sie nur unter Preisgabe der persönlichen Daten geäußert werden dürfen. Aber: "Die von den möglichen Teilnehmern vor dem Hintergrund etwa empfundene Einschränkung der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit dadurch, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Beiträge vollständig anonym einzustellen, was einzelne Personen davon abhalten mag, einen Beitrag zu verfassen, ist hinzunehmen."

Im konkreten Fall fordert das Gericht in seinem Urteil von der geschmähten Person folglich, seine Rechte beim namentlich bekannten Urheber des Postings direkt geltend zu machen. Im anderen Fall, bei dem der Name des Urhebers nicht bekannt war, sei der Forenbetreiber in der Störerhaftung. Der Senat hat eine Revision vor dem BGH in der Sache ausdrücklich zugelassen, da "angesichts der Häufigkeit von Meinungsforen im Internet das Auftreten dieser Frage in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten" sei und bisher noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu vorliege.

Rechtsanwalt Wolfgang Mews[3], Vertreter des Verletzten, sieht durch das Urteil künftig große Probleme für die Rechtspraxis: "Wenn mir ein Forenbetreiber nun einen Namen gibt und der vermeintliche Ersteller des rechtswidrigen Beitrags alles abstreitet, wird es schwer, den richtigen Unterlassungsschuldner in Anspruch zu nehmen. So könnte es erheblich dauern, die Löschung gerichtlich durchzusetzen. Für solche Fälle die Störerhaftung des Forenanbieters außer Kraft zu setzen, schwächt also de facto die Rechte von Verletzten". Sein Mandant erwäge daher, Revision beim BGH gegen das Urteil zu beantragen.

(hob[4]/c't) (hob/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.aufrecht.de/4727.html
  [2] http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__11.html
  [3] http://www.aufrecht.de
  [4] mailto:hob@ct.heise.de


news09.05.2006 14:17

LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes

Nach einem Urteil[1] des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 25. Januar 2006 (Az. 12 O 546/05) haftet ein Forenbetreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde rechtswidrige Inhalte. Er ist jedoch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige rechtswidrige Postings zu diesem Thema nicht mehr auftauchen.

Gegenstand des Streits waren beleidigende Äußerungen in Beiträgen auf dem Internetangebot des Forenbetreibers. Er wurde daraufhin per E-Mail vom Kläger aufgefordert, die betreffenden Inhalte zu löschen. Auch nach dieser Aufforderung erschienen in dem Forum jedoch weitere Beleidigungen der gleichen Person. Vor Gericht konnte der Betreiber nicht nachweisen, dass er die Beiträge unverzüglich gelöscht hatte.

Das LG Düsseldorf weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass den Betreiber eine Überwachungspflicht insbesondere dann trifft, wenn es in der Vergangenheit bereits gleichartige Rechtsverletzungen gegeben habe. Dem Forenbetreiber obliege die Verpflichtung, nach Kenntnisnahme von rechtswidrigen Postings weitere Rechtsverletzungen dieser Art so weit wie möglich zu verhindern. Wie genau diese Maßnahmen aussehen sollen, ließ das Gericht aber offen. Nicht ausreichend sei jedenfalls eine von dem Betreiber vorgenommene Sperrung von IP-Adressen. Diese technische Schutzmaßnahme sei, insbesondere in Foren ohne Registrierung, von den Nutzern des Internetforums leicht zu umgehen.

Eine proaktive Überwachungspflicht der geposteten Inhalte durch Vorabkontrollen, wie sie das LG Hamburg in dem "Heise-Foren-Urteil[2]" für notwendig befunden hat, lehnt das LG Düsseldorf dagegen offenbar ab. Zwar sei der Betreiber insbesondere nach mehreren beleidigenden Postings in dem Forum verpflichtet, das Forum zu überwachen. Diese Verpflichtung beschränke sich aber darauf, "nach Kenntnisnahme die dort veröffentlichten beleidigenden Inhalte unverzüglich zu löschen".

Diese Frage hatte das LG Hamburg im Urteil gegen Heise anders beurteilt. Hier hatte der Verlag das streitige Posting innerhalb von kürzester Zeit nach Kenntnis gelöscht, und es war auch nicht zu weiteren gleichartigen Aufrufen gekommen. Dennoch sahen die Richter den Forenbetreiber bereits schon ohne Kenntnis von rechtswidrigen Postings in der Haftung, wenn er nur damit rechnen musste, dass Nutzer "über die Stränge schlagen". (Sabine Seibert) /

(hob[3]/c't) (hob/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/72878

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Duesseldorf-20060125.html
  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
  [3] mailto:hob@ct.heise.de


Foren-Haftung: Gericht stärkt Betreibern den Rücken

http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/0605/45138.html&wort[]=Meinungsforums Networld / 05.05.2006 / 13:41

Betreiber müssen unliebsame Meinungen nicht immer löschen

In der Frage, ob und wann Forenbetreiber für Beiträge haften, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Position von Forenbetreibern gestärkt. Verantwortlich für die Beiträge seien deren Verfasser. Nur wenn der Betreiber eines Meinungsforums deren Identität nicht preisgeben kann oder will, kann der Geschädigte gegen Forenbetreiber vorgehen.

Forenbetreiber können auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf grundsätzlich auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte in Anspruch genommen werden. Sofern sie von unzulässigen Inhalten Kenntnis haben, müssen sie die entsprechenden Beiträge sperren.

Allerdings macht das Gericht in seinem Urteil (AZ 1-15 U 180/05) bei Meinungsforen eine Ausnahme: Hier sei vorrangig derjenige in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat.

Die Richter verweisen auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, die sich auf Live-Sendungen im Fernsehen bezieht (BGH, Urteil vom 06.04.1976, VI ZR 246/74): Demnach tritt das Fernsehen als Veranlasser oder Verbreiter beispielsweise einer Live-Sendung zurück und trete nur als "Markt" der verschiedenen Ansichten und Richtungen in Erscheinung. Zwar setzt das Gericht Meinungsforen nicht mit Rundfunk und Presse gleich, sieht diese aber durchaus als einen Meinungsmarkt an.

Bei einem solchen Meinungsforum trete der Betreiber als Veranlasser einer Äußerung zurück, denn es liege auf der Hand, dass es sich bei den wiedergegebenen Beiträgen nicht in jedem Fall um die Meinung des Betreibers des Forums handeln müsse: "Gegen den Betreiber des Forums besteht deswegen in Anlehnung an die oben zitierte BGH-Rechtsprechung lediglich ein Anspruch auf Abrücken, also auf Distanzierung von dem Beitrag, während der Unterlassungsanspruch gegen den sich Äußernden geltend zu machen ist."

Es sei Aufgabe des sich Äußernden, dafür zu sorgen, dass sein Beitrag aus dem Forum entfernt werde: "Dafür spricht auch, dass der Streit, ob eine Meinungsäußerung zulässig ist, grundsätzlich zwischen demjenigen, der sie als eigene aufgestellt hat und demjenigen, der sich durch sie verletzt fühlt, ausgetragen werden sollte", heißt es in dem Urteil.

An einem Punkt machen die Richter aber einen grundlegenden Unterschied zwischen Live-Fernsehen und Foren: "Während bei einem Interview im Fernsehen der sich Äußernde für alle erkennbar ist, so dass der Verletzte unschwer die Möglichkeit hat, diesen auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, ist dies bei einem Meinungsforum, in dem die Verfasser unter einem Pseudonym auftreten, nicht der Fall." Um sich auf die vorangegangene Argumentation der Richter berufen zu können, müsse der Betreiber des Forums daher die Identität des Teilnehmers preisgeben, eine IP-Adresse reicht dabei nicht.

Es sei einem Forenbetreiber zumutbar, dass dieser die Identität und Adresse der Teilnehmer kennt, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben. Der Betreiber habe die Möglichkeit, die Teilnahme an dem Forum von einer Registrierung abhängig zu machen, bei der jeder Teilnehmer seinen Namen und seine Adresse angeben muss und dann erst das Recht erhält, unter einem Pseudonym Beiträge zu verfassen. "Die von den möglichen Teilnehmern vor dem Hintergrund etwa empfundene Einschränkung der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit dadurch, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Beiträge völlig anonym einzustellen, was einzelne Personen davon abhalten mag, einen Beitrag zu verfassen, ist hinzunehmen", stellt das OLG Düsseldorf klar.

Eine Revision lassen die Richter explizit zu, da es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden ist. Angesichts der Häufigkeit von Meinungsforen im Internet sei das Auftreten dieser Frage in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten.


OLG Düsseldorf: Keine Überwachungspflicht für Forenbetreiber

http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/0606/45915.html&wort[]=Meinungsforums

Forenbetreiber muss rechtsverletzende Äußerungen erst nach Kenntnis löschen

Betreiber eines Meinungsforums müssen ihre Foren nicht nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen oder diese dahingehend überwachen. Erst wenn ein Forenbetreiber Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen hat, muss er diese löschen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.

Im konkreten Fall war der Kläger durch anonyme Dritte in einem Forum als "Pornokönig" und "Pleitier" sowie als "dumm, dümmer geht's wirklich nicht" charakterisiert worden und drängte auf Löschung dieser Äußerungen. Letztendlich wurde vom Landgericht eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen und auch nach Widerspruch des beklagten Forenbetreibers bestätigt.

Zwar wurde auch darüber gestritten, wann verschiedene Äußerungen bekannt waren und gelöscht wurden, aber das OLG Düsseldorf kam letztendlich zu einem recht klaren und eindeutigen Urteil (AZ I-15 U 21/06, vom 7. Juni 2006): Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.

Das Urteil bezieht sich dabei auf § 3 Nr. 1 TDG (Teledienstegesetz), denn dem Forum fehle es an einer redaktionellen Gestaltung, was die Anwendung des Mediendienste-Staatsvertrages ausschließe.

"Dabei verkennt der Senat nicht, dass auf Grund der Häufung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und der Ehre des Verfügungsklägers auch für den Verfügungsbeklagten erkennbar war, dass ein Risiko künftiger weiterer Rechtsverletzungen bestand. Die Rechtsverletzungen stellen sich auch als massiv dar, da die Ehre des Verfügungsklägers in erheblichem Maße und wiederholt in den Schmutz gezogen worden ist. Auch in Ansehung dieser Umstände spricht jedoch zum einen entscheidend gegen die Annahme weiterer Prüfpflichten, dass der Verfügungsbeklagte als nicht professioneller Forumsbetreiber tätig war, der - soweit ersichtlich - in keiner Weise von dieser Tätigkeit wirtschaftlich profitierte", heißt es in dem Urteil.

Eine allgemeine Pflicht, die zahlreichen auf seinem Internetforum existierenden Diskussionsforen mit ihren in die Tausende gehenden Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, würde den beklagten Forenbetreiber "in technischer, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht schlicht überfordern [..] und das Betreiben von Internetforen letztlich wegen der sich aus der Überwachungspflicht ergebenden Haftungsrisiken unmöglich" machen, so die Richter. (ji)


news05.05.2006 12:22

Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil[1] (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.

Im konkreten Fall hatten zwei Nutzer in einem Meinungsforum Schmähkritik an einer bestimmten Person geübt. Der eine Nutzer war dem Geschmähten namentlich bekannt, der andere nicht. Der so Diffamierte gab dem Forenbetreiber die Postings zur Kenntnis und forderte die Löschung der beiden Beiträge. Als dieser sich weigerte, erließ das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des Geschmähten eine einstweilige Verfügung gegen den Forenbetreiber, mit der er zur Sperrung der Beiträge gezwungen wurde.

Nach dem erfolglosen Widerspruch gegen die Verfügung ging der Forenbetreiber gegen die Entscheidung in Berufung. Nun hatte der Pressesenat des Oberlandesgerichts darüber zu entscheiden, ob der Betreiber im vorliegenden Fall als Mitstörer für die Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte in beiden Beiträgen zur Verantwortung zu ziehen ist. Grundsätzlich erkennt der Senat gemäß Paragraf 11[2] des Teledienstegesetzes (TDG) eine Pflicht des Betreibers, rechtswidrige Forenbeiträge zu entfernen, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wird. Eine Ausnahme besteht dem Urteil zufolge aber, wenn im Forum wie im konkreten Fall überwiegend Meinungen ausgetauscht werden ("Meinungsforum").

Der Senat vergleicht derartige Webforen mit Live-Diskussionen im Fernsehen. Der Bundesgerichtshof habe bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1976 ("Panorama-Urteil") festgelegt, dass das Fernsehen in einem solchen Rahmen "als Veranlasser oder Verbreiter einer Äußerung zurücktritt" und vielmehr als "Markt der verschiedenen Ansichten in Erscheinung trete". Obwohl die Analogie nicht komplett passe, sei ein Webforum ebenfalls ein "Meinungsmarkt". Deshalb bestehe für denjenigen, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zwar der Anspruch, dass der Forenbetreiber sich von den Nutzeräußerungen distanziert, nicht aber auf Entfernung des Beitrags. Die Unterlassung müsse vom Urheber des Beitrags gefordert werden.

Der in seinen Rechten Verletzte könne allerdings dann Unterlassung fordern, wenn der Forenbetreiber seinen Nutzern ermöglicht, vollständig anonym Beiträge zu verfassen. Im Umkehrschluss bedeutet das eine Haftungsbefreiung für Anbieter von Meinungsforen, wenn sie die Nutzer zweifelsfrei identifizieren und deren persönliche Daten im Fall einer Rechteverletzung an Betroffene weitergeben. Dies könne der Betreiber bei der Erstregistrierung zu einem Forum durchaus fordern, so der Senat.

Er räumt ein, dass einige kritische Meinungen vielleicht nicht den Weg ins Web finden, wenn sie nur unter Preisgabe der persönlichen Daten geäußert werden dürfen. Aber: "Die von den möglichen Teilnehmern vor dem Hintergrund etwa empfundene Einschränkung der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit dadurch, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Beiträge vollständig anonym einzustellen, was einzelne Personen davon abhalten mag, einen Beitrag zu verfassen, ist hinzunehmen."

Im konkreten Fall fordert das Gericht in seinem Urteil von der geschmähten Person folglich, seine Rechte beim namentlich bekannten Urheber des Postings direkt geltend zu machen. Im anderen Fall, bei dem der Name des Urhebers nicht bekannt war, sei der Forenbetreiber in der Störerhaftung. Der Senat hat eine Revision vor dem BGH in der Sache ausdrücklich zugelassen, da "angesichts der Häufigkeit von Meinungsforen im Internet das Auftreten dieser Frage in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten" sei und bisher noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu vorliege.

Rechtsanwalt Wolfgang Mews[3], Vertreter des Verletzten, sieht durch das Urteil künftig große Probleme für die Rechtspraxis: "Wenn mir ein Forenbetreiber nun einen Namen gibt und der vermeintliche Ersteller des rechtswidrigen Beitrags alles abstreitet, wird es schwer, den richtigen Unterlassungsschuldner in Anspruch zu nehmen. So könnte es erheblich dauern, die Löschung gerichtlich durchzusetzen. Für solche Fälle die Störerhaftung des Forenanbieters außer Kraft zu setzen, schwächt also de facto die Rechte von Verletzten". Sein Mandant erwäge daher, Revision beim BGH gegen das Urteil zu beantragen.

(hob[4]/c't) (hob/c't)

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TELEPOLIS

Datenschutzverstoß oder Forenschließung?

Twister (Bettina Winsemann) 01.08.2006

Ein Urteil zur Forenhaftung lässt dem Forenbetreiber die Wahl zwischen der Weitergabe privater Nutzerinformationen an Privatpersonen oder der Schließung des Forums

Die Frage der Forenhaftung ist nicht zuletzt seit dem sogenannten "Heise-Urteil" Grund für eine hohe Verunsicherung bei Forenbetreibern. Muss ein Forum nun moderiert sein und welche Zeit bleibt zwischen Kenntnis eines rechtswidrigen Beitrages und seiner Entfernung, ohne dass man wegen Verzögerung belangt werden kann? Dies sind nur einige der Fragen, die längst dafür gesorgt haben, dass viele private Foren aus Sorge vor Abmahnungen und teuren Prozessen geschlossen wurden. Ein neues Urteil zur Thematik (1) geht noch einen Schritt weiter: Bei ehrverletzenden Äußerungen soll der Forenbetreiber private Daten seiner Nutzer an denjenigen weitergeben, der sich verletzt fühlt. Hierbei liegt die Betonung auf "denjenigen, der sich verletzt fühlt", denn diese Datenweitergabe ist nicht nur eine große Gefahr für den Urheber des vermeintlich ehrverletzenden Kommentares sondern sie verstößt vielmehr auch gegen gesetzliche Bestimmungen.

Kontroverse Themen und ihre Folgen

Wird ein Forum zu einem kontroversen Thema eingerichtet, so bleiben ähnlich kontroverse Debatten nicht aus. Die Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und Schmähkritik sind dann schwer zu ziehen und werden meist erst von Gerichten gesetzt, die die einzelnen Beiträge bewerten müssen. Wenn es sich um Themen wie sexueller Missbrauch von Kindern, Pädophilie etc. handelt, so sind oft genug Missverständnisse an der Tagesordnung, die durch eine möglichst offene Diskussion ausgeräumt werden können, so es denn beide Parteien wollen. Ist dieser Wille nicht vorhanden, der Glaube an das eigene "gutgemeinte Tun" jedoch umso größer, so kann es passieren, dass die eine Partei zu weit geht und auch vor Beleidigung oder gar Verleumdung nicht zurückschreckt ( "Zeigt her Eure Namen" (2)). Ein solches Vorgehen führt dann kaum zur Deeskalation und somit sind weitere Probleme vorprogrammiert.

Ein derartiges Problem, nämlich ein wütender Kommentar im Trollforum (3) war der Anlass für einen Prozess, der mit dem vorgenannten Urteil endete. Marita Wagner, die Betreiberin des Trollforums, schildert die Problematik wie folgt:

Das Urteil bedeutet in seiner Konsequenz, dass ich mich rechtswidrig verhalten, die Daten der User erfassen und an die, die sich in verletzt fühlen, weitergeben soll. Dies ist gerade in einem Forum, in dem auch Betroffene von sexuellem Missbrauch posten, völlig unmöglich. Kein/e Betroffene/r würde sich noch in einem solchen Forum an der Diskussion beteiligen. Viel zu gross ist die Angst, dass der Missbraucher dadurch an die Daten käme. Es stellt sich zudem die Frage, wer denn ein "angeblich Verletzter" ist. Dafür ist mir keine Rechtsnorm bekannt.

Im Urteil findet sich ein Passus (4), in dem es um die Weitergabe privater Daten durch Provider geht. Das Gericht befasste sich hierbei mit der Frage, inwieweit der Kläger selbst die Identität des Verfassers des Kommentars ermitteln könnte.

Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dem Kläger mitgeteilt zu haben, dass die IP-Adresse (die individuelle Rechnernummer) bekannt sei. Denn über diese kann rein technisch zwar der Computer ermittelt werden, über den der Beitrag verfasst worden ist. Für einen Laien dürfte allerdings schon fraglich sein, wie man diese Da­ten erhalten kann. Zudem ist der Provider, der über den Namen des Inhabers der IP­Adresse Auskunft geben könnte, hierzu schon aus Datenschutzgründen nicht ohne weiteres verpflichtet und wird dies in der Regel auf eine private Anfrage hin ohne Vorlage eines entsprechenden Titels oder einer Anordnung nach §§ 100 g, 100 h StPO verweigern. Hinzu kommt, dass die IP-Adressen bei den Providern in der Re­gel nach Ablauf von 80 Tagen gelöscht werden und es teilweise in der Rechtspre­chung für unzulässig gehalten wird, dynamische IP-Adressen zu speichern, soweit sie nicht mehr für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich sind (AG Darm­stadt, Urt. v. 30. Mai 2005, 300 C 394/04). Dies wird dazu führen, dass die Provider die IP-Adressen und die damit verbundenen Daten teilweise in kürzerer Frist löschen werden.

Zudem ist selbst dann, wenn Auskunft über den Namen des Inhabers der IP­Adresse erteilt wird, nicht gesichert, dass der Verfasser des Beitrags ermittelt werden kann. Denn in vielen Fällen haben mehrere Personen, nicht nur der Inhaber der IP­Adresse, Zugriff auf einen Computer und könnten diesen genutzt haben. Sollte der Computer, auf dem der Beitrag verfasst worden ist, in einem Internet-Cafe stehen, dürfte es kaum möglich sein, den Verfasser zu ermitteln.

Doch die Schlussfolgerung aus dieser Überlegung mutet gerade absurd an:

Dem Betreiber eines Meinungsforums ist es auch nicht unzumutbar, dafür zu sorgen, dass ihm die Identität und Adresse der Teilnehmer bekannt ist, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben.

Hierbei wird also die Weitergabe privater Daten nicht etwa an Strafverfolger oder die Staatsanwaltschaft, sondern vielmehr an Privatpersonen explizit vorgesehen. Dass gerade in einem Forum über sexuellen Missbrauch die Weitergabe privater Daten der Nutzer nicht im Sinne der Nutzer sein kann, ist logisch. Doch neben dem "moralischen Problem" ergibt sich auch ein rechtliches.

Als Betreiberin eines Teledienstes darf ich keine Daten herausgeben. Siehe dazu § 5 TDDSG.

"§ 5
Bestandsdaten
Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung von Telediensten erforderlich sind (Bestandsdaten). Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen darf der Diensteanbieter Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen."

Das Urteil des OLG ist insofern falsch und ich rate jedem Forenbetreiber, keinerlei Daten herauszugeben. Es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft diese einfordert.
Marita Wagner

Zwangsouting vorprogrammiert?

Für einen Forenbetreiber wie Marita Wagner ergibt sich somit die Wahl zwischen Scylla und Charybdis. Entweder es werden zwangsweise durch eine Registrierung erhobene private Daten weitergegeben, was rechtswidrig wäre, oder man verstößt gegen das Haftungsurteil, was eine solche Weitergabe vorsieht, und ist zudem komplett haftbar für alle Beiträge.

Für die Teilnehmer eines Forums dagegen bestünde stets die Gefahr, dass ihre persönlichen Daten direkt an Privatpersonen weitergeleitet werden, angesichts der bereits oben erwähnten negativen Folgen für viele sicherlich ein Grund, ihre Forumaktivitäten ggf. einzuschränken oder gar einzustellen. Diese Problematik ist dem Gericht bekannt, wurde jedoch als vernachlässigbar angesehen.

Die von den mög­lichen Teilnehmern vor dem Hintergrund etwa empfundene Einschränkung der Aus­übung ihrer Meinungsfreiheit dadurch, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Beiträge völlig anonym einzustellen, was einzelne Personen davon abhalten mag, einen Beitrag zu verfassen, ist hinzunehmen. Da die Meinungsfreiheit ihre Schranken insbesondere in dem Recht der persönlichen Ehre findet, muss gewährleistet bleiben, dass derjenige, der durch einen Beitrag in seinem allgemeinen Persönlich­keitsrecht und seiner Ehre verletzt wird, den Verfasser auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann. Gewährleistet der Betreiber des Forums dies nicht, kann er sich nicht auf die grundrechtlich verbürgten Freiheiten berufen und selber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Marita Wagner sieht dies anders:

Ich vertrete den Standpunkt, dass ich natürlich widerrechtliche Kommentare sperre, sofern der Autor nicht fassbar ist und die Widerrechtlichkeit als solche klar entscheidbar oder offensichtlich ist.

Hier war konkret die Situation aber die folgende: der eine Kommentator war bekannt und stand auch zu seiner Meinung, während der andere zumindest identifizierbar war. Für diesen Fall sollte, anlehnend an das Presserecht, der Kläger sich an den Autor halten - das heißt, er muss die Sache mit dem Autor aushandeln, bei einem Entscheid gegen ihn würde ich dann die Behauptung sperren. Das ist so auch Praxis z.B. bei Leserbriefen (daher steht dort auch immer: Autor der Redaktion bekannt.).

Bei dem anderen Autor nahmen wir dieselbe Situation an, weil wir dessen T-Online IP besaßen. Diese kann der Kläger nicht einfach so einfordern, sondern muss dafür über die Behörden gehen (im Sinne des Datenschutzes).

Nun hat das Gericht uns zwar bestätigt und entschieden, dass die Leserbrief-Praxis für den ersten Fall gelten würde, aber nicht für den zweiten, in dem nur die IP-Adresse vorhanden sei. Begründet wurde das haarsträubend damit, dass man die Person hinter der IP-Adresse nur "unter Einschaltung der Behörden" identifizieren könne und dies dem Kläger nicht zumutbar sei. Das ist aber falsch, wegen des Datenschutzes im MdStV und im TDDSG §5 wird dies einem Kläger grundsätzlich zugemutet - und das ist auch ganz richtig so. Ansonsten könnte ja jeder einfach Daten abfragen, nur weil er sich einen Rechtsverstoß einbildet, da könnte man den Datenschutz auch gleich über Bord werfen.

Die Kosten, die alleine die bisherigen Prozesse mit sich gebracht haben, sind nicht unerheblich und von der Forenbetreiberin alleine nicht zu bewältigen. Dazu kommen zukünftige Kosten für die anstehende Revision vor dem BGH. Das wird dann eine höchstrichterliche Entscheidung sein, die für alle Forenbetreiber von großer Bedeutung ist. Denn das bisherige Urteil bedeutet für den Forenbetreiber, sich nicht nur auf die eine oder andere Art strafbar zu machen, sondern vielmehr auch einen Vertrauensbruch gegenüber den Forennutzern. Gerade bei einem solchen Thema wäre dieser Vertrauensbruch nicht wieder gutzumachen. Ein Spendenkonto wurde bereits eingerichtet, um eben diese weitere Verfolgung der Thematik zu ermöglichen und kann bei Frau Wagner direkt erfragt werden.

Links

(1) http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739
(2) http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20885/1.html
(3) http://trollforum.de/
(4) http://www.aufrecht.de/4727.html

Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/r4/artikel/23/23189/1.html


news22.08.2006 15:01

Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein

Die Berufungsverhandlung[1] zur Betreiberhaftung für Webforen vor dem hanseatischen Oberlandesgericht (OLG[2]) in Hamburg endete mit einem Teilerfolg für den Heise Zeitschriften Verlag. Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen[3] von heise online erheblich ein.

Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Foren des Verlags um einen Mediendienst, für den grundsätzlich eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) gilt. Demzufolge sind Betreiber nicht verpflichtet, ihre Webforen auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu kontrollieren. Eine solche Pflicht entstehe jedoch, wenn der Betreiber konkret Kenntniss von Rechtsverstößen erlangt. Ansonsten bestehe die Gefahr eines "Schutzvakuums" für den in seinen Rechten Verletzten, da der eigentliche Rechtsverletzer nur schwer ermittelt werden kann.

Eine schriftliche Urteilsbegründung zu dem Verfügungsverfahren will die Kammer binnen weniger Tage vorlegen. Nach Eingang der Begründung wird der Verlag entscheiden, ob er in der Sache weitere Rechtsmittel einlegt und ein Hauptsacheverfahren anstrengt. (hob[4]/c't) /

(anw[5]/c't) (anw/c't)

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  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
  [4] mailto:hob@ct.heise.de
  [5] mailto:anw@ct.heise.de


news28.08.2006 17:25

OLG Hamburg legt Begründung zum "Heise-Forenurteil" vor

Das hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat am heutigen Montag die schriftliche Begründung zu seinem Urteil[1] gegen den Heise Zeitschriften Verlag nachgereicht (Az. 324 O 721/05, PDF[2]). Am 22. August hatte das Gericht entschieden, dass der Verlag ein Artikelforum auf heise online dann auf rechtswidrige Beiträge hin überwachen muss, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg als Vorinstanz de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt. Der Verlag hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, inwieweit der Verlag für Beiträge in den öffentlichen Diskussionsforen auf heise online haftet. Ausgangspunkt des Streits war das Posting eines Forennutzers, das einen unzulässigen Blockadeaufruf gegen die Server des Internet-Dienstleisters Mario Dolzer enthielt, über die ein Trojaner-Programm verbreitet wurde. Der Verlag hatte diesen Beitrag zwar unverzüglich nach Kenntnisnahme gelöscht. Doch hatte das Landgericht (LG) Hamburg in erster Instanz entschieden, dass der Verlag als so genannter "Störer" für diesen Beitrag auch ohne Kenntnis selbst in Haftung zu nehmen sei (PDF[3]).

In der schriftlichen Begründung erkennt das OLG Hamburg zunächst an, dass der Verlag "weder als Täter noch als Teilnehmer an den schadensträchtigen Veröffentlichungen in Betracht" kommt. Die Beiträge in Webforen wie denen von heise online seien nicht mit Leserbriefen in Printmedien zu vergleichen. In Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grundsätze zu Live-Sendungen im Fernsehen gelte "für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht."

Der Verlag sei seiner Verpflichtung nachgekommen, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen innerhalb weniger Stunden die beanstandeten Postings zu löschen. Allerdings obliege ihm als Betreiber in der Folge "die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu überprüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten". Die Kontrolle eines einzelnen Artikelforums von heise online hält das Gericht für zumutbar, wenn weitere Rechtsverletzungen drohten. Ansonsten entstehe für den in seinen Rechten verletzten ein "Vakuum" für den Schutz seiner grundrechtlich geschützten Positionen, weil er lediglich die Löschung konkreter Beiträge verlangen könne.

Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat "eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat". Weil der Verlag sein Forum gewerblich betreibe, sei ihm eine Überwachung überdies "eher zuzumuten" als privaten Forenbetreibern.

"Es ist bei uns gängige Praxis, dass wir Beiträge in derlei Foren nach Veröffentlichung prüfen, soweit es mengenmäßig zu leisten ist", erklärt Christian Persson, Chefredakteur von heise online. "Postings, in denen wir Rechtsverstöße erkennen, sperren wir ohnehin sofort." Bereits in den Nutzungsbedingungen zu den Foren erkenne der Verlag eine Mitverantwortung für die Verbreitung der Forenbeiträge an: "Für die nunmehr eingeschränkte Verpflichtung hätte es des Urteils nicht bedurft. Obwohl die Berufung zurückgewiesen wurde, sehen wir unsere Auffassung in dieser Frage bestätigt. Wir freuen uns darüber, dass die vom Landgericht Hamburg gesehene Vorab-Kontrollpflicht für Forenbeiträge wieder vom Tisch ist." Ob der Verlag gegen Zurückweisung der Berufung Rechtsmittel einlege, werde nach genauerer Prüfung der Urteilsgründe entschieden.

(hob[4]/c't) (hob/c't)

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28. August 2006 18:09
Einschüchterung Angstmacherrei, Dezimierung demokratischer Grundrechte.
Sycreb (15 Beiträge seit 27.7.04)

In den Zeiten wo man sich erhöhter Terrorgefahr ausgesetzt sieht,
werden schnell demokratische Mauern eingerissen, an denen man in
stabilen Friedenszeiten nicht im Ansatz dran kommen konnte. Die Rede
ist von gezielter Angstmacherrei des Innenministers getreu dem
amerikanischem Vorbild, dass man sich defacto immer im Krieg und
einer offensiven Abwehrhaltung befindet. Schnellschüsse wie mehr
Kameras etc. werden da nicht helfen und dienen lediglich der pseudo
Beruhigung der Massen. In Frontal 21 hat Theo Koll eindrucksvoll
erläutert, dass ein mehr an Kameras keine Sicherheit bringt. Wie
auch?! Sonst wäre in London nichts geschehen..

Heise sehe ich hier ebenso als Opfer gewisser staatlicher Willkür,
eine um es auf den Punkt zu bringen: ,,Absurde Entscheidung - am
gründen Tisch."

Ich unterstelle ebenso, dass den Richtern das Ausmaß ihrer
Entscheidung für die deutsche Forenkultur nicht bewusst ist, eine
defakto Überwachung und pseudo Kriminalisierung von tausenden von
Nutzern sollte meiner Meinung nach erheblich widersprochen werden.
Ich plediere somit für eine energische Prüfung des Sachverhalts und
den Weg durch sämtliche Instanzen und das einlegen eben solcher
Rechtsmittel.

Die Abmahnwellen führen den Gedanken des Abmahnens und seinen
grundsätzelichen Sinn ab absurdum, so kanns doch nicht weitergehen?
Die Leute die im Internet ständig abmahnen scheuen meiner Auffassung
nach selber das Tageslicht und verstecken sich oftmals hinter
dubiosen Briefkastenfirmen á la British Limited. Hier sind vorallem
die Rechtsanwaltskammern der Länder gefragt, solche Kandidaten und
Nestbeschmutzer aus ihrem Stand zu entfernen.

Der Karl-Heinz Heise Verlag sollte sich nicht einschüchtern lassen,
man sollte seinen Einfluss und die gegebene Medienpräsenz und
Reichweite nutzen um da etwas zu bewegen. Schluss endlich kann ich
viele mittlerweile zumindest "verstehen", wenn ich es selber nicht
tolleriere, dass sie sich gegen die Demokratie wenden.

Das sollte mal gesagt sein.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11115601&forum_id=103847

28. August 2006 17:58
Ich muß lachen, wenn ich das lese!
w3c (mehr als 1000 Beiträge seit 5.2.06)

Hallo!

Ich muß lachen, wenn ich das lese:

"Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat "eine spezielle
 Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen,
 wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten
 vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert
 hat"

Bei Heise herrscht also immer eine spezielle Überwachungs-
pflicht. ;-)

w3c

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11115524&forum_id=103847

28. August 2006 17:40
Deutschland auf dem Wege zum Überwachungsstaat?!
Hammerhai (34 Beiträge seit 19.12.01)

Moin,

na endlich mal wieder ein Urteil für den Überwachungsstaat.

Zitat:

Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat "eine spezielle
Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser
entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige
Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens
eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des
Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer
Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits
konkretisiert hat". Weil der Verlag sein Forum gewerblich betreibe,
sei ihm eine Überwachung überdies "eher zuzumuten" als privaten
Forenbetreibern.
Zitat Ende

Das ist doch ein Persilschein für jedwede Provokation. Es ist doch
kaum möglich _JEDE_ provokante und rechtswidrige Äußerung sofort zu
löschen, oder irre ich da. Und was inzwischen hier in D als
rechtswidrig eingestuft wird geht wirklich langsam in Richtung China.
Siehe auch die Planungen im Justiz- und Innenministerium.

gruß hammerhai

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11115382&forum_id=103847

28. August 2006 17:32
Nichts verstanden...
bitkocher (mehr als 1000 Beiträge seit 2.9.00)

Irgendwie ist mir aus diesem Artikel nicht klar geworden, zu welchen
Handlungen ein Forenbetreiber nun verpflichtet ist - oder nicht. Wäre
schön, wenn man daraus einen für den Nicht-Juristen verständlichen
Text machen könnte.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11115303&forum_id=103847


15. November 2006 12:10
Das Wort "Brechstange" bleibt verboten
slowtiger (30 Beiträge seit 20.12.01)

Deutsche Gerichte haben wiederholt entschieden, daß Brechstangen
unzulässige Türschutzumgehungen sind. Der Verkauf von Brechstangen
bleibt somit verboten, das Anbieten oder Bewerben von Brechstangen
ist illegal, Presseberichte über Brechstangen, Brechstangenbenutzer,
Brechstangenhersteller sowie sämtliche Formen alternativer
Türöffnungen (Schlüsselservice, Dietriche, Türeintreten etc.) sind
strafbar. Im Zuge der Türheberrechtsnovelle sind ab sofort auch
Erwähnungen des Wortes "Brechstange" (auch als Umgehungsbegriff wie
zB. "Kuhfuß") in Lexika, Wörterbüchern und anderen Nachschlagewerken
unzulässig, diesbezügliche Passagen in Polizeiberichten und
Kriminalitätsstatistiken sind zu schwärzen. Abbildungen von
Brechstangen sowie Aussparungen für Brechstangen in Werkzeugkästen
sind nur für eine Übergangsfrist von 6 Monaten noch erlaubt. Die
Darstellung von Brechstangen und ihrem Gebrauch sowie anderer
illegaler Türöffnungsmethoden in Lichtspielwerken (vulgo Filmen) ist
für die BPjS Anlaß genug, das betreffende Werk zu indizieren, es darf
auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden.

Das Problem der unzulässigen Türschutzumgehung durch Nachschlüssel
soll nach Aussage des Bundesjustizministeriums Ende nächsten Jahres
dadurch gelöst werden, daß Wohnungseigentümer und Mieter
grundsätzlich keine Schlüssel mehr ausgehändigt bekommen, von denen
ja Nachschlüssel gemacht werden können. Schloßhersteller werden
vielmehr nach erfolgter Montage die Schlüssel an noch einzurichtende
neue Polizeidienststellen übergeben (sogenannte "Trusted Dooropener
Center"), wo bei Türöffnungsbedarf nach ausreichender Legitimierung
(Ausweis, Melderegisterauszug) Türöffnungsüberwachungsbeamte die
jeweilige Türöffnung vornehmen. Dieser Service ist kostenpflichtig.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11612227&forum_id=108317

15. November 2006 12:03
Grundproblem: Was ist ein "Kopierschutz", was ein "Kopierschutzknacker"
Axel Farr (668 Beiträge seit 06.05.02)

Das Grundproblem sind beide Gerichtsurteile nicht angegangen: Nämlich
überhaupt erst mal nachzuforschen, ob denn das, was da verwendet wird
überhaupt die Kriterien einer "technischen Schutzvorkehrung" erfüllt.

Scheinbar kommt es darauf aber nach juristischer Lesart des
Urheberrechts in der Fassung von November 2003 gar nicht an: Es
reicht, wenn der Rechteinhaber auf seiner Datenträger den Aufdruck
"dieses etwas ist kopiergeschützt" anbringt, schon gilt das als mit
"technischer Schutzvorkehrung" versehen. Und genauso reicht es, wenn
man etwas als "Kopierschutzknacker" verkauft, um das illegal zu
machen - es braucht noch nicht einmal irgend etwas anderes zu machen
als ein dummer copy-Befehl, alleine das Anpreisen des Werkzeugs als
"Kopierschutzknacker" reicht schon, um das Angebot in Deutschland
illegal zu machen, und nach Lesart der Gerichte einen Link darauf
ebenfalls.

Man kann im Grunde jedem nur empfehlen, einen großen Bogen um Inhalte
zu machen, die mit einem Kopierschutz versehen unter das Volk
gebracht werden. Anders kommt man scheinbar dieser Problematik nicht
bei. Die Rechteinhaber sollten merken, daß die Kunden diesen Unsinn
nicht mitmachen wollen. Anders als über die Umsatzzahlen begreifen
sie es scheinbar nicht.

Gruß, Axel

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11612145&forum_id=108317


TELEPOLIS

Wer die Verbindungsdaten speichert

Peter Mühlbauer 16.01.2007

Wie haben die Flatrate-Anbieter das Darmstädter Urteil zum Datenschutz umgesetzt?

Zur Vorgeschichte: Der Telepolis-Leser Holger Voss hatte im Juni 2002 einen erkennbar sarkastischen Kommentar (1) gepostet, gegen den ein anderer Forumsteilnehmer, dessen gewaltverherrlichenden Duktus der bekennende Kriegsgegner Voss aufgegriffen und ironisch überspitzt hatte, Strafanzeige stellte (vgl. Engine of Justice (2)). In den darauf folgenden Verhandlungen wurde festgestellt, dass Voss keine strafbare Handlung begangen und die Staatsanwaltschaft den angeblich inkriminierenden Kommentar offenbar nicht einmal ganz gelesen hatte ( Eine deutsche Justizposse (3)).

Voss ging nun gerichtlich gegen seinen Provider T-Online (4) vor, der seine IP-Nummer entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes gespeichert und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hatte. Im Juli 2005 entschied das Amtsgericht Darmstadt, dass diese Praxis der Speicherung von IP-Nummern bei Flatrates rechtswidrig ist. T-Online versuchte sich gegen diese Entscheidung zu wehren, der Bundesgerichtshof lehnte jedoch im November 2006 die Beschwerde gegen das Urteil des LG Darmstadt ab (vgl. BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen (5)). Seitdem sind gut zwei Monate vergangen, in denen die deutschen Flatrate-Anbieter Zeit hatten, sich auf die Rechtslage einzustellen.

Telepolis befragte 60 Flatrate-Anbieter aus den Bereichen DSL, Kabel, Powerline und WiMAX nach ihrer Praxis zur IP-Nummernspeicherung. 18 Anbieter antworteten eindeutig, dass Sie bei ihren Flatrate-Angeboten keine IP-Nummern speichern. Vor allem kleine Unternehmen wie BetaPower (6) erwiesen sich nicht nur als die besseren Datenschützer, sondern antworteten auch erheblich schneller als etwa T-Online, AOL (7) und freenet (8). Aber auch einige große Unternehmen wie Strato (9) und Versatel (10) verneinten die Speicherung von IP-Nummern.

Drei der Anbieter - 1&1 (11), GMX (12) und Gelsen-Net (13) - verwiesen auf den Backbonebetreiber, der die IP-Nummern vergibt und sie ebenfalls speichern kann. 1&1 und GMX nutzen als Backbone die eher speicherungsfreudige Telekom, GelsenNet dagegen Versatel - ein Unternehmen, das selbst nicht speichert. Wenn GMX und 1&1 also die Wahrheit sagen und tatsächlich keine Daten vorhalten, dann kann eine beim Backbonebetreiber gespeicherte IP-Nummer nicht mit Namen und Adresse des Kunden in Verbindung gebracht werden.

12 Anbieter gaben offen zu, dass sie die IP-Nummern auch bei Flatrate-Angeboten speichern, darunter immer noch T-Online, die aber Verbindungsdaten teilweise auf Anfrage löschen (14). Dabei reichen die Fristen von 7 Tagen bei M-net (15) und KielNet (16) bis zu einem sehr unbestimmten "solange erforderlich" beim Kabelanbieter PrimaCom (17). In Sachen Datenschutz relativ schlecht fährt man auch mit AOL: Dort werden die IP-Nummern und andere Kundendaten nach eigenen Angaben bis zu sechs Monate nach Ende des Vertrages gespeichert.

Bei den Begründungen erwiesen sich manche Anbieter als erfinderisch: das MCI WorldCom Unternehmen 1click2 (18) etwa argumentierte mit "zusätzlichen Leistungsfeatures wie den jederzeit online über den Kundenbereich einsehbaren Trafficverbrauch", den alle ihre Flatrates enthielten. M-net verwies auf "Erfahrungen", die gezeigt hätten, "dass viele Kunden sehr dankbar sind, wenn wir sie auf diese Weise darauf hinweisen konnten, dass ihr Computer (z.B. durch einen Trojaner) für rechtswidrige Zwecke missbraucht wird". Kabel Deutschland (19) berief sich auf eine angebliche "gesetzliche Verpflichtung", ohne allerdings die genaue Rechtsgrundlage nennen zu können. Congster (20) versuchte - etwas präziser - seine Praxis mit einen Verweis auf die geplante Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen. Diese aber ist noch längst nicht in Kraft und verfassungsrechtlich höchst umstritten (21) - im Gegensatz zu den Datenschutzbestimmungen, gegen die der Provider verstößt.

Die größte Gruppe aber - 30 - versteckten sich auch nach mehreren Anfragen hinter einer Mauer des Schweigens. Eine Praxis die von manchem Unternehmen auch bei Anfragen und Beschwerden von Kunden ausgiebig erprobt ist.

Übersicht:
Anbieter Speicherung
[extern] 1&1 nein
[extern] 1click2 ja
[extern] AOL ja
[extern] Arcor keine Auskunft
[extern] Avego nein
[extern] BetaPower nein
[extern] BITel keine Auskunft
[extern] BreisNet keine Auskunft
[extern] Broadnet keine Auskunft
[extern] cablesurf keine Auskunft
[extern] Carpo keine Auskunft
[extern] Congster ja (80 Tage)
[extern] DoKom keine Auskunft
[extern] DSL-over-AIR nein
[extern] EWE TEL keine Auskunft
[extern] ewt keine Auskunft
[extern] Fireline Networks keine Auskunft
[extern] freenet ja ("wenige Tage nach Beendigung der Nutzung")
[extern] Gelsen-Net nein
[extern] GMX nein
[extern] HanseNet ja (5 Tage)
[extern] HeLiNET nein
[extern] HFO keine Auskunft
[extern] htp keine Auskunft
[extern] Iesy keine Auskunft
[extern] ish keine Auskunft
[extern] Kabel BW nein
[extern] Kevag Telekom keine Auskunft
[extern] Kabel Deutschland ja (90 Tage)
[extern] KielNet ja ("zufällig ausgewählte" IP-Nummern" werden 7 Tage lang gespeichert")
[extern] komro nein
[extern] Lycos nein
[extern] manitu ja (feste IP-Nummern)
[extern] MAXXonair nein
[extern] MDCC keine Auskunft
[extern] Media-N nein
[extern] meOme keine Auskunft
[extern] M-net ja (7 Tage)
[extern] mvox nein
[extern] NetCologne ja (80 Tage)
[extern] nordCom keine Auskunft
[extern] o2 keine Auskunft
[extern] osnatel keine Auskunft
[extern] Ost Tel Com nein
[extern] PowerKom nein
[extern] PrimaCom ja ("solange erforderlich")
[extern] QSC keine Auskunft
[extern] regionet keine Auskunft
[extern] RFT Brandenburg keine Auskunft
[extern] SDTelecom keine Auskunft
[extern] Strato nein
[extern] Tele2 keine Auskunft
[extern] TeleColumbus keine Auskunft
[extern] Teleos nein
[extern] Tiscali keine Auskunft
[extern] T-Online ja (80 Tage)
[extern] Überlandwerk Franken keine Auskunft
[extern] Versatel nein
[extern] WiKom keine Auskunft
[extern] wilhelm.tel keine Auskunft

Links

(1) http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1916234&forum_id=30631
(2) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13907/1.html
(3) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13919/1.html
(4) http://www.t-online.net/
(5) http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614
(6) http://connect.betapower.net/
(7) http://www.aol.de/
(8) http://www.freenet.de/
(9) http://www.strato.de
(10) http://www.versatel.de/
(11) http://www.einsundeins.com/
(12) http://www.gmx.de/
(13) http://www.gelsen-net.de
(14) http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/81335
(15) http://www.m-net.de/
(16) http://www.kielnet.de/
(17) http://www.primacom.de/
(18) http://www.1click2surf.de
(19) http://www.kabeldeutschland.de/
(20) http://www.congster.de/
(21) http://www.heise.de/newsticker/meldung/81798

Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html


LG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers

Mit Urteil vom 27. Juni 2007 hat das Landgericht (LG) Düsseldorf eine Klage der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" (INSM) gegen den Heise Zeitschriften Verlag wegen Nutzeräußerungen im Forum von Telepolis abgewiesen (Az. 12 O 343/06). Demnach ist der Verlag nicht als Mitstörer für diese Äußerungen haftbar, da er den ihm obliegenden Pflichten durch die umgehende Löschung eines beanstandeten Beitrags ausreichend nachgekommen sei.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Telepolis-Artikel über den Eintrag der INSM bei der Online-Enzyklopädie Wikipedia. Ein User hatte im Forum zu dem Bericht seine Meinung über die Initiative geäußert und zudem dazu aufgerufen, durch eine gegenseitige Verlinkung Suchergebnisse bei Google zu beeinflussen. Nachdem die INSM den Verlag auf das Posting hingewiesen hatte, wurde das Posting, das Äußerungen enthielt, die zumindest hart an der Grenze des rechtlich Zulässigen waren, gesperrt. Trotzdem verlangte die Initiative die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers. Beides verweigerte der Verlag.

Nach Ansicht der Richter aus Düsseldorf hat die Initiative keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerungen. Es könne dahinstehen, ob diese selbst überhaupt rechtswidrig seien. Eine Haftung scheide bereits dadurch aus, dass der Verlag nicht als Störer zu qualifizieren sei. Die Störerhaftung setze die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Dabei sei zu beachten, dass einem Diensteanbieter keine allgemeinen Überwachungs- und Forschungspflichten dahingehend obliegen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden seien.

Eine solche Verpflichtung könne auch nicht aus allgemeinen Grundsätzen wie etwa Sicherungspflichten hergeleitet werden. Sie würde den Verlag in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht überfordern und das Betreiben von Internetforen wegen der sich ergebenden Haftungsrisiken letztlich unmöglich machen. Überdies fehle es an einer Wiederholungsgefahr. Der Verlag sei seiner Verpflichtung zur Löschung der Äußerung unverzüglich nachgekommen, und weitere Rechtsverletzungen seien nicht eingetreten.

Das LG Düsseldorf bestätigt mit seiner Entscheidung die jüngste Rechtsprechung etwa des LG Berlin, des OLG Düsseldorf und des OLG München. Eine weitaus restriktivere Linie gegenüber Forenbetreibern vertritt allerdings weiterhin das LG Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die INSM gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird, ist noch nicht bekannt. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/92109

3. Juli 2007 12:10

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH an Heise

(sorry for Caps...)

Auf diesem Weg möchte ich meinen "Herzlichen Glückwunsch" für dieses
Engagement an Heise aussprechen. Tausende von Forenbetreibern wird es
helfen etwas ruhiger zu schlafen - paranoide Betreiber wird es sogar
davon abhalten, ihr Forum ganz zu schließen. Ein echter Erfolg auf
ganzer Linie.

VIELEN DANK!

Grüße
Alex

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13055939&forum_id=119845

3. Juli 2007 12:14

Thema INSM:

Dazu empfehle ich das INSM Watchblog.

http://insmwatchblog.wordpress.com

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13055997&forum_id=119845