Massenabmahnungen
25.08.2008
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Massenabmahnungen Phishing autom.Datensicherung Windows-Zweitsystem

06.09.2005 14:03

Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer

siehe auch:
Abmahnwahn.Dreipage - Abmahnliste Filesharing
Entscheidungen rund um das Thema Internetrecht: Kanzlei-Homepage
Rückschlag für Abmahnanwälte und Abfrageprovider? - Mögliche Konsequenzen aus der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

* nicht mehr verfügbar! *
[Aktuell: Massenstrafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer!
[INFO] · [DISKUSSION]]
Das Geschäftsmodell von Logistep/Zuzzex/Schutt, Waetke...
Update 11.03.2006 der Blackserverlist · Emule-Safety ·  [INFO] - Dubiose eMule-Server

Was das neue Raubkopie-Gesetz für die Nutzer bedeutet
Rechtsfragen bei der Nutzung von eMule, eDonkey, KaZaa & Co
Urteil: DSL-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen 09.01.2008
Abmahnung bei Tauschbörsennutzung und File-Sharing: Haften Kinder, Jugendliche, deren Eltern oder Internetanschlussinhaber? Antwort: Überwiegend NICHT. Alternativüberschrift: Wie ruiniere ich meine Kinder?
die Hamburger Firma ProMedia GmbH bzw. hier, siehe auch Abmahnwelle Mai '06 (proMedia GmbH, An der Alster 5, 20099 Hamburg) ebay und hier eine alte sache wegen edonkeyserver - verbundeter anwalt Clemens Rasch, Rechtsanwalt - Rechtsanwälte Rasch - An der Alster 5 - 20099 Hamburg - Tel.: 004940 2442970 - Fax 004940 24429720 - eine pdf und weitere Fälle dieses Anwaltsbüro und hier
Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia - Die Filesharing-Razzia aus der Sicht eines Anwalts
Interview zur eDonkey-RazziaWie verteidigt man mutmaßliche Filesharer?
Der Angstmacher
NRW-Justizministerin: Bekämpfung von Musiktauschbörsen belastet Justiz
Jeden Monat 1000 Anzeigen
Urteil: Musik-Label Peppermint Jam kann Abmahnlegitimation nicht nachweisen
Wer die Verbindungsdaten speichert
Abmahnung/Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?p=3043211
Logistep und Konsorten http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/
Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/
Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei [Update]
Neuer Rückschlag für die US-Musikindustrie
T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage
§ 383 Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen
Musikindustrie will Kampf gegen nicht-lizenzierte Downloads deutlich verschärfen
Telecom Italia soll Kundendaten von Tauschbörsen-Nutzern herausgeben
Ohrfeige für Logistep Massenabmahnungen rechtlich fragwürdig
Hostingdienst RapidShare verklagt die GEMA
wie arbeiten die "schnüffler? sehr schön nachzulesen hier (engl.)
Italien: Provider müssen Kundendaten nicht aushändigen
Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig !!!
Staatsanwaltschaften verweigern Provider-Abfragen zu IP-Adressen

10.000 Euro für das Lied, 3000 Euro für den Anwalt
Medienindustrie instrumentalisiert Strafverfolger
Porno2Porno In deutschen Tauschbörsen lieber keine Sexfilmchen mehr ziehen
Info: heise: Kompendium zum Internetrecht aktualisiert
Info: Die Kanzlei Wilde und Beuger hat eine Liste von Werken zusammengestellt, deren illegale Vervielfältigung aktuell am häufigsten abgemahnt wird, wenn die Rechteinhaber sie in Tauschbörsen entdecken.
Rückschlag für Abmahnanwälte und Abfrageprovider? - Mögliche Konsequenzen aus der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Logistep-Anwältin erhält in Frankreich Berufsverbot

Screenshots sind kein gültiges Beweismaterial gegen Filesharer
Generalstaatsanwalt: "Die Sicherheit hängt nicht vom Filesharing ab"
Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen
Studie: Beweise für Copyright-Verletzungen in P2P-Netzen oft unzureichend
Landgericht verweigert Musikindustrie Verbindungsdaten


25. August 2008, 18:01 Uhr http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,druck-573682,00.html

INTERNET-TAUSCHBÖRSEN

Was das neue Raubkopie-Gesetz für die Nutzer bedeutet

Das neue Copyright-Gesetz schützt Raubkopierer vor absurd hohen Abmahnkosten - doch Datensauger sollten sich nicht zu sicher fühlen. Der Gesetzestext ist vage und gibt Richtern viel Freiheit. Strafanzeigen, Gebühren, Datenschutz: SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum neuen Recht.

Dieses Gesetz soll alle glücklich machen: Die Musikindustrie, Softwarekonzerne und die Filmstudios, die Raubkopien ihrer Produkte aus Tauschbörsen tilgen wollen. Aber auch die Datensauger, die bislang mit Anzeigen, Abmahnungen und teils enormen Gebührenforderungen bombardiert wurden.

Von September an müssen Rechteinhaber nicht mehr massenhaft Strafanzeigen gegen Unbekannt stellen, um an die Namen von Tauschbörsen-Nutzern zu kommen. Sie können das zivilrechtlich lösen, mit gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträgen für die Abmahngebühren bei Privatleuten.

Das Bundesjustizministerium verspricht in einer Erklärung, das neue "Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums" erleichtere "den Kampf gegen Produktpiraterie", garantiere aber, dass "bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird".

Wunschdenken?

Befragt man die vom neuen Gesetz in der Praxis betroffenen Rechtsexperten, klingt die Jubelmeldung des Ministeriums eher nach Wunschdenken. Da sind sich sogar die Vertreter von abmahnenden Rechteinhabern und abgemahnten Tauschbörsennutzern einig:

Für Internet-Nutzer bedeutet die Gesetzesänderung, dass die trügerische Sicherheit der vergangen Wochen vorbei ist. Im März hatten sich Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg geweigert, gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen zu ermitteln. Im August kündigten Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen an, nicht mehr jeden angezeigten Fall von privaten Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen strafrechtlich zu ahnden. Da diese Anzeigen bislang der einzige Weg für die Rechteinhaber waren, die Namen hinter IP-Adressen zu ermitteln, schien die Verfolgung arg erschwert.

Das könnte sich nun ändern.

Auskunftsanspruch, Richtervorbehalt, Abmahnkosten, - SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum Gesetz für den zum Schutz geistigen Eigentums.

Wann müssen Provider ihre Kunden verpetzen?

Wenn Rechteinhaber entdeckt haben, dass in Tauschbörsen ihre Werke zum Download angeboten werden, können sie bei einem Richter einen Beschluss verlangen, der Internet-Provider zur Enttarnung der Anschlussinhaber hinter der IP-Adresse zwingt.

Die Richter haben hier sehr viel Interpretationsfreiheit. Denn im Gesetz steht, dass Auskunft nur verlangt werden kann, wenn die urheberrechtlich geschützten Inhalte "in gewerblichem Ausmaß" gehandelt werden. Was hierbei gewerblich bedeutet, kann kein Jurist derzeit sagen. Unternehmens-Anwalt Timo Schütt: "Das weiß kein Mensch, da es diesen Begriff im deutschen Recht bisher nicht gab. Er wird somit von den Gerichten, die die Entscheidungen zu treffen haben, ausgelegt werden müssen."

Schütt argumentiert zum Beispiel im Sinne seiner Mandanten so: Dem Gesetzestext nach könnte sich das "gewerbliche Ausmaß" sowohl aus der "Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben". Sprich: Wer aktuellen Produkte als Upload anbietet, zum Beispiel einen im Kino laufenden Film, handele womöglich in "gewerblichem Ausmaß - unabhängig davon, ob tatsächlich Geld fließt.

Die Einschätzungen, was "gewerbliches Ausmaß" ist, gehen schon jetzt weit auseinander:

Sicher ist derzeit also nur eines: Nachdem Rechteinhaber bislang Staatsanwälte mit einer Anzeigenflut gegen Unbekannt überflutet haben, um an die Namen hinter IP-Adressen zu kommen, werden nun die Zivilrichter mit einer Antragsschwemme zu kämpfen haben. Wahrscheinliche Folge des Gesetzes: Überlastete Gerichte, verunsicherte Bürger, Rechtsunsicherheit wegen vager Formulierungen im Gesetzestext.

Welche Daten müssen die Provider nun Copyright-Inhabern herausgeben?

Die Provider bekommen von den Rechteinhabern Uhrzeit, Datum und eine IP-Adresse und müssen nach entsprechender Anordnung eines Richter benennen, wie der entsprechende Kunde heißt und wo er wohnt.

Heikel hierbei ist allerdings die Frage, welche Datenquellen die Provider für diese Auskunft anzapfen dürfen. Laut Telekommunikationsgesetz dürfen die Provider nicht auf die vom Staat ab dem 1. Januar 2009 vorgeschriebenen Web-Zugriffsprotokolle aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen - hieraus dürfen sie die Rechteinhaber nicht bedienen. Allerdings speichern Provider ähnliche Protokolle manchmal auch zur eigenen Nutzung, allerdings nur eine Woche lang, um Missbrauch ihre Dienste ahnden zu können.

Ob und wann die Auskunftserteilung auf Basis dieser Nutzungsprotokolle rechtens ist, dürften demnächst Richter zu entscheiden haben. Auch hier ist derzeit offen, welche Interpretation der Gesetzestexte sich durchsetzt. Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie hält sogar dieses Szenario für möglich: "Wenn sich in der Praxis zeigt, dass Rechteinhaber diese Daten nicht erhalten, ist dieses Gesetz absurd."

Können Tauschbörsen-Nutzer sich beim Saugen von Raubkopien sicher fühlen?

Der Abgemahnten-Anwalt Christian Solmecke schätzt, dass sich "die Zahl der abgemahnten Filesharer ab dem 01. September 2008 erheblich reduzieren wird." Sicher sollten Raubkopierer sich aber nicht fühlen.

Denn selbst wenn die Rechteinhaber zunächst die Zahl der angestrengten Verfahren reduzieren sollten, bis sich nach einigen Versuchsverfahren eine Linie in der Rechtsprechung abzeichnet, könnte sich das nach ersten möglichen Erfolgen mit dem neuen Auskunftsanspruch ändern. Unternehmens-Anwalt Schütt: "Selbst wenn die Gerichte eine gewisse Erheblichkeitsschwelle einbauen würden, so wäre es doch möglich, die User, die diese Schwelle erreichen, zur Verantwortung zu ziehen."

Was ändert sich, wenn nicht mehr die Staatsanwälte ermitteln?

Selbst wenn die Richter die Anträge im Sinne der Rechteinhaber entscheiden sollten - das neue Gesetz macht es ihnen dennoch nicht unbedingt leichter, massenhaft gegen Tauschbörsen-Nutzer vorzugehen. Denn die Rechteinhaber müssen bei diesen zivilrechtlichen Verfahren sowohl die Gerichtskosten für den Beschluss als auch die Auskunft der Provider bezahlen. Beim bisherigen Weg über Massenanzeigen trug der Staat die Ermittlungskosten dieser Strafverfahren gegen unbekannt.

Bei der Festlegung der Gebühren, die Provider für Auskünfte verlangen dürfen, ist der Gesetzestext nicht ganz eindeutig: von 200 Euro ist die Rede, aber es wird nicht ganz klar, ob 200 Euro für jede einzelne IP-Adresse berechnet werden dürfen. Sollten Gerichte das so auslegen, wären die Folgen für die Rechteinhaber verheerend. Abgemahnten-Anwalt Solmecke: "Wenn für jede dieser tausend IP-Adressen nunmehr vorab 200 Euro gezahlt werden müssen, wird das Abmahnsystem weitestgehend zusammenbrechen."

Die Rechteinhaber könnten sich die Gebühren dann zwar von den ermittelten Tätern als Schadenersatz erstatten lassen, wenn ein Gericht in ihrem Sinne urteilt. Doch das ist ein Risiko für die Rechteinhaber, wie Rechtsanwalt Timo Schütt erläutert: "Was ist aber bei Tätern, bei denen nichts zu pfänden ist? Was ist bei Anschlussinhabern, die nur als Störer, aber nicht als Täter haften? Hier greift der verschuldensabhängige Schadenersatzanspruch nicht."

Gibt es nun gar keine Strafanzeigen gegen Raubkopierer?

Rechteinhaber können weiterhin Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Dabei ist es egal, ob sie vorher oder parallel schon auf dem zivilrechtlichen Weg versucht haben, Auskunft über die Internet-Nutzer hinter bestimmten IP-Adressen zu erlangen.

In welchen Fällen das passieren wird, zeigt sich von September an. Abgemahnten-Anwalt Solmecke schätzt die Lage so ein: "Es ist nicht sicher, ob alle Staatsanwälte in Deutschland die Ermittlungen eingestellt haben. Ich gehe auch nicht davon aus, dass sich die Musikindustrie diese Entscheidung der Generalstaatsanwälte gefallen lassen wird."

Wird eine Copyright-Abmahnung für Tauschbörsen-Nutzer nun billiger?

Die anwaltlichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung dürfen zwar höchstens 100 Euro kosten, wie es im neuen Gesetz heißt. Allerdings gilt das nur für "einfach gelagerte" und "unerhebliche" Fälle "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs."

Diese Einschränkungen sind schon vage genug, um lange Rechtsstreitigkeiten um die zulässigen Gebühren zu ermöglichen. Billig dürften Abmahnungen für erwischte Copyright-Verletzer nicht werden. Denn zum einen dürften Rechteinhaber ja von verurteilten Rechteverletzern abgesehen von den Gebühren auch die Lizenzkosten verlangen, die für eine legale Nutzung ihrer Werke fällig gewesen wären. Und zudem müssen die einmal ausfindig gemachten Rechteverletzer auch die angefallen Gerichts- und Auskunftskosten erstatten.

Anwalt Schütt: "Da die zusätzlichen Kosten für die Ermittlung der Täter auf die Abgemahnten umgelegt werden müssen, werden die zu zahlenden Beträge, um zumindest Kostenneutralität für die Rechteinhaber herzustellen, steigen müssen."

Fazit: Wen es demnächst erwischt, den erwischt es wahrscheinlich so richtig.

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Abmahnungen haben kaum Effekt

31. Juli 2008 http://www.gulli.com/news/p2p-abmahnungen-haben-kaum-2008-07-31/

Die Süddeutsche führte ein äußerst interessantes Interview mit der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker, über die zukünftige Funktionsweise von Abmahnungen und deren Wirkung beim Konsumenten. Ihre Äußerungen sind dabei zum Teil äußerst interessant.

Nachdem das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums in Kraft getreten war, hatten sich zahlreiche Juristen geäußert, dass dieses der Industrie nichts nützen würde. Vera Junker, die Berliner Oberstaatsanwältin, erklärte in einem Interview mit der Süddeutschen, was dieser wirklich bewirkt hat.

So habe sich die Bearbeitung von Filesharing-Fällen "gar nicht geändert", da Tauschbörsennutzer gar nicht betroffen wären. Diese würden nämlich "ohne Gewinnabsichten" in Tauschbörsen verkehren, was einen Auskunftsanspruch direkt beim Provider nicht ermögliche. Die Neuregelung fordert nämlich ein gewerbliches Ausmaß, welches bei keinem Tauschbörsennutzer gegeben sei, da diese keinerlei Profit aus ihren Handlungen ziehen. Besonders interessant ist ihr Statement, weshalb die Staatsanwaltschaft Berlin seit Herbst 2007 keine Personendaten mehr ermittelt, die hinter einer IP-Adresse stecken. Darin erteilt sie der Jagd nach dem kleinen Mann eine eindeutige Absage und verweist auf die massiven Grundrechtseingriffe, die sonst entstehen würden: "[...].Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. [...]. Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung. Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen. Als Staatsanwaltschaft haben wir einen Beurteilungsspielraum, ob es im öffentlichen Interesse ist, solche Fälle zu verfolgen - wir verneinen das."

Sie verdeutlicht außerdem, dass sich mit P2P-Abmahnungen "eine Branche etabliert" hat, die "blüht und gedeiht", so dass "Im vergangenen Jahr [...] Monat für Monat mehr dieser Anwaltskanzleien [auftauchten]." Die oftmals von Abmahnern gepredigte Abschreckung der Filesharer ist laut Junker ebenfalls nicht existent: "[...], ich konnte [die abschreckende Wirkung] jedenfalls nicht feststellen. Ich bezweifele, dass unsere Kiddies sich über drohende Strafen Gedanken machen, außer vielleicht im Einzelfall, wenn einer mal von einem Betroffenen hört, dessen Eltern hohe Abmahngebühren zahlen mussten."

Äußerst interessante Feststellungen einer Oberstaatsanwältin, die gewagt hat die Wahrheit auszusprechen. Das Interview ist definitiv höchst interessant.

18.01.2008 17:42

Schweizer Datenschützer: IP-Ausforschung in P2P-Netzen verstößt gegen Datenschutzgesetz

Der Ausforschung von IP-Adressen in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) zur Aufklärung eventueller Urheberrechtsverletzungen fehlt in der Schweiz die rechtliche Grundlage. Das hat der Schweizer Datenschutzbeauftragte festgestellt und empfahl einer zunächst ungenannten Firma, bis zu einer eventuellen gerichtlichen Klärung die weitere Bearbeitung von entsprechenden Personendaten zu unterlassen.

Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich um die auch hierzulande aktive[1] Firma Logistep, wie eine Sprecherin gegenüber dem Schweizer Nachrichtenportal inside-it.ch bestätigte[2]. Das Schweizer Unternehmen betreibt im Auftrag der Musikindustrie Nachforschungen in P2P-Netzen. Mit einer speziell dafür entwickelten Software beschafft sich die Firma heimlich die IP-Adressen der Computer, über welche Inhalte mutmaßlich illegal zum Download angeboten werden, und übermittelt sie periodisch an die Rechteinhaber der betroffenen Werke.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB[3]) stellt dazu in einer am heutigen Freitag veröffentlichten Empfehlung[4] (PDF-Dokument) fest, dass diese Datenbearbeitung geeignet sei, die Persönlichkeitsrechte einer größeren Anzahl Personen zu verletzen, und somit gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes verstoße. Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür stellt dabei die Legitimität der strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen keineswegs in Abrede. Es gehe vielmehr um die Frage nach dem rechtlichen Rahmen, der eine Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses im privatrechtlichen Bereich erlauben würde.

Liege ein Anfangsverdacht auf eine Verletzung des Urheberrechts vor, teilte der Datenschutzbeauftragte mit, können die Rechteinhaber ein Strafverfahren gegen Unbekannt einleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens wird anhand der erhobenen IP-Adresse die Person identifiziert, die die Adresse zum fraglichen Zeitpunkt mutmaßlich benutzt hatte, und abgeklärt, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Ist dies der Fall, können die Rechteinhaber dann zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der die IP-Adresse nutzenden Person geltend machen.

Laut EDÖB nutzen die Rechteinhaber in der Praxis das Strafverfahren allerdings dazu, mittels Akteneinsicht die Identität des Inhabers des fraglichen Internetanschlusses zu erfahren und noch vor Abschluss des Strafverfahrens ihnen gegenüber zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen – eine Praxis, die auch bei deutschen Behörden zu wachsendem Arbeitspensum und Unmut[5] führt. Das Fernmeldegeheimnis werde damit im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens durchbrochen, folgert der Datenschützer, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem noch nicht feststehe, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten tatsächlich vorliegt. Ein Bruch des Fernmeldegeheimnisses im privatrechtlichen Bereich sei aber im geltenden Recht nicht vorgesehen.

"Das heikle juristische Problem ist nun, dass der Gesetzgeber sich überlegen muss, ob diese Gesetzeslücke, die bei der letzten Revision des Urheberrechts verblieb, nun geschlossen wird", erläuterte Thür gegenüber heise online. Das vordringliche Ziel sollte jetzt die Klärung der Rechtslage sein. Man dürfe allerdings nicht "dem Ausforschen von IP-Adressen" zuschauen, ohne dass darüber "klar und deutlich öffentlich diskutiert wurde und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen wurden". Das Vorgehen schreie geradezu nach Nachahmern in anderen Bereichen, fürchtet der Schweizer Datenschützer. "Deswegen haben wir uns entschieden, hier einzugreifen."

Logistep muss nun dem EDÖB innerhalb von 30 Tagen mitteilen, ob das Unternehmen die Empfehlungen akzeptiert oder nicht. Falls die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten abgelehnt oder nicht befolgt werden, wird der EDÖB aller Voraussicht nach die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen. (Tom Sperlich) /

(vbr[6]/c't) (vbr/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/102052

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201
  [2] http://www.inside-it.ch/frontend/insideit?_d=_article&news.id=13078
  [3] http://www.edoeb.admin.ch/
  [4] http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00445/00508/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu/8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIN1fXd+bKbXrZ2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh2+hoJVn6w==
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/93693
  [6] mailto:vbr@ct.heise.de

18. Januar 2008 http://www.gulli.com/news/filesharing-berwachung-2008-01-18/

Filesharing-Überwachung Schweizer Firma verstößt gegen Datenschutzgesetz

Vorbildlich wahrt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte die Rechte einer "Schweizer Firma", welche Nachforschungen zum Aufdecken von Urheberrechtsverletzungen anstellt. Um den illegalen Austausch von Musik- und Videodateien aufzuklären, verstößt das ungenannte Unternehmen gegen das Fernmeldegeheimnis, so der Vorwurf.

Namen werden nicht genannt - es bleibt dem geneigten Leser überlassen herauszufinden, welche Schweizer Firma

"...im Auftrag der Medienindustrie in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken Nachforschungen (betreibt), um Urheberrechtsverletzungen aufzudecken, welche durch den illegalen Austausch von Musik- und Videodateien begangen werden. Mit Hilfe einer eigens dafür entwickelten Software beschafft sich die Firma heimlich die IP-Adressen der Computer, über die illegale Inhalte zum Download angeboten werden, und übermittelt sie periodisch den Rechteinhabern der fraglichen Werke ins In- und Ausland."

Der EÖDB hält es für möglich, dass dabei Persönlichkeitsrechte verletzt werden, weswegen eine "nähere Abklärung" vonnöten war, deren Ergebnisse nun vorliegen. Diese dürften besagter Firma weniger behagen, denn, so der EÖDB:

"Liegt ein Anfangsverdacht auf eine Verletzung des Urheberrechts vor, können die Rechteinhaber ein Strafverfahren gegen Unbekannt einleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens wird anhand der erhobenen IP-Adresse die Person identifiziert, der die Adresse zum fraglichen Zeitpunkt zugeteilt war, und abgeklärt, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Ist dies der Fall, kann der Urheberrechtsinhaber gegenüber dem Urheberrechtsverletzer zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

In der Praxis nutzen die Inhaber das Strafverfahren indessen dazu, mittels Akteneinsicht die Identität des Inhabers des fraglichen Internetanschlusses zu erfahren und noch vor Abschluss des Strafverfahrens ihnen gegenüber zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen. Das Fernmeldegeheimnis wird somit im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens durchbrochen, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem noch nicht feststeht, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten tatsächlich vorliegt. Die Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses im privatrechtlichen Bereich ist aber im geltenden Recht nicht vorgesehen. Diese Gesetzeslücke wurde bei der letzten Urheberrechtsrevision nicht geschlossen."

Das Fazit des Datenschutzbeauftragten: im Urheberrechtsgesetz muss entweder eine entsprechende Änderung vorgenommen werden, oder die Firma muss "die Bearbeitung von Personendaten ... unterlassen."

Damit ist der aktuellen Praxis des Unternehmens jedoch noch nicht sofort ein Riegel vorgeschoben. 30 Tage Frist wurden eingeräumt, während der die Firma mitteilen kann, ob die Empfehlungen des Datenschützers akzeptiert werden. Falls das nicht geschieht, kann der Fall allerdings zum Bundesverwaltungsgericht wandern.

06.03.2008 15:07 http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/104641

Schweizer Datenschutzbeauftragter bringt Logistep vor Gericht

Während gegen den bayerische Landesdatenschutzbeauftragten Michael Betzl im Zuge der Liechtenstein-Affäre ermittelt wird[1], bringt sein Schweizer Kollege Hanspeter Thür die in Zug registrierte Firma Logistep AG vor Gericht[2]. Rechtsgrundlage ist die heimliche Beschaffung von IP-Adressen.

Die Firma sammelt mittels einer speziell dafür entwickelten Software heimlich die IP-Adressen von Personen, welche in Filesharing-Systemen mutmaßlich Dateien ohne Zustimmung der Rechteinhaber anbieten. Die gesammelten IP-Nummern leitet Logistep häufig an deutsche Rechteinhaber weiter, welche die dortige Rechtslage nutzen, um massenhaft Abmahnungen zu versenden. Aber auch in der Schweiz selbst werden die IP-Nummern genutzt, um über den Umweg einer Strafanzeige Namen und Adressen zu ermitteln und dann zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. In Foren werden zunehmend Vorwürfe[3] laut, dass durch diese Methode auch Profite mit Filmen und Computerspielen erzeugt werden, die auf dem Markt scheiterten.

Der ehemalige Grünen-Politiker Thür hatte der Firma im Januar "empfohlen[4]", dieses automatisierte Sammeln zu unterlassen, weil es gegen die Grundsätze des Schweizer Datenschutzgesetzes verstoße. Logistep ließ eine von ihm gesetzte dreißigtägige Frist mit der Begründung verstreichen, dass der Datenschutzbeauftragte nicht zuständig sei. Nun legte Thür den Fall dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor.

(pem[5]/Telepolis) (pem/Telepolis)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/104641

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  [1] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27332/1.html
  [2] http://www.espace.ch/artikel_485521.html
  [3] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27253/1.html
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/102052
  [5] mailto:pem@tp.heise.de


29. August 2007

Abmahnung wegen Filesharing FAQ zum Thema auf gulli.com

Abmahnung, Unterlassenserklärung, Vorladung - wer wegen Filesharing rechtlichen Konsequenzen entgegensieht, tat sich bislang schwer damit, einen Überblick über die Rechtslage und die eigenen Aussichten zu bekommen. Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde und Beuger hat gulli.com nun eine umfangreiche FAQ zum Thema zur Verfügung gestellt und die gesammelten Erfahrungen der Kanzlei zusammengefasst, die schon zahlreiche Filesharer gegen viele Kläger verteidigt hat.

Ein kleines Kunststück hat er dabei durchaus vollbracht - die Gerichte in Deutschland urteilen nicht unbedingt einheitlich, je nach klagender Partei werden unterschiedliche Beweismittel gesammelt, zu guter Letzt sind die Sachverhalte auf der beschuldigten Seite extrem unterschiedlich. Dennoch liefert die umfassende FAQ zu Abmahnungen wegen Filesharing eine solide Grundlage für die Planung des weiteren Vorgehens. Im ersten Teil der FAQ wird erläutert, wie eine Abmahnung zustandekommt und welche Maßnahmen nun als erstes ergriffen werden sollten. Technische Details der Tauschbörsen werden im zweiten Teil der FAQ erläutert - hilfreich vor allem für Eltern, die durch die Tauschbörsennutzung ihrer Kinder ins Visier der Ermittler geraten sind. Wer für welche Handlungen haftet - Eltern für ihre Kinder, WG-Bewohner für die tauschenden Mitbewohner oder Anschlußinhaber für den Partner wird ebenso erörtert wie die Haftungsfrage beim Betrieb offener WLans oder dem Einsatz von WEP oder WPA.

Ob und wie eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden soll ist ebenso Thema der FAQ wie ein mögliches Strafverfahren, die Voraussetzungen, dass ein Verfahren eingeleitet bzw. eingestellt wird und das Verhalten bei polizeilichen Vernehmungen.

Schadensersatzforderungen, Kosten durch Abmahngebühren, Verfahrenskosten, Geschäftsgebühren etc. und ihr Zustandekommen  werden verständlich und anhand von Beispielen aus der Kanzleipraxis erklärt. Verhalten beim Zivilverfahren und vor allem empfehlenswertes Vorgehen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder sonstiger Einigung mit der klagenden Partei werden zu guter Letzt ebenfalls erklärt. Sollten Fragen offen sein: ein telefonisches Erstgespräch mit der Kanzlei ist kostenlos.

gulli.com dankt Christian Solmecke und der Kanzlei Wilde und Beuger herzlich für die Bereitstellung der FAQ zu Abmahnungen wegen Filesharing: in einigen Diskussionsthreads dürfte sie sich als hilfreich erweisen. Die Kapitel und die einzelnen Antworten der FAQ sind direkt verlinkbar.

http://www.gulli.com/news/abmahnung-wegen-filesharing-2007-08-29/

Die Firma Logistep - Urteile gegen Raubkopierer

File Sharing Monitor Wie Zuxxez, Logistep und Co. an ihre Daten kommen

Videomitschnitt des Vortrags "Sie haben das Recht zu schweigen" von Udo Vetter (lawblog.de) auf dem 23. Chaos Communication Congress.
Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung - Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt
Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.
http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331

Xman, 23.05.2006, 19:58
der betroffene Server ist übrigens dieser hier:
Elite : dark-force-elite.org
exxk://|server|85.25.134.173|4661|/
Da GuRu, 23.05.2006, 20:10
hoi xman,
wie sicher ist diese feststellung ?
oder ist das nur eine vermutung, weil der server in deutschland steht und von server4you gehostet wird... ?
.daguru
Verlierer, 23.05.2006, 20:29
der betroffene Server ist übrigens dieser hier:
Elite : dark-force-elite.org
exxk://|server|85.25.134.173|4661|/
Ha! Nie was von gehört! Es lebe der IP-Filter! :dance

Die Musikindustrie ist in der Beweispflicht

weiter unten: Auch Mousse T und Kollegen vertrauen auf die P2P-Fahnder von Logistep / Der Piratenjäger / Rechtsanwalt Solmecke: Schüler und Studenten statt professionelle Raubkopierer

insbesondere hier:

http://www.abmahn-info.de.vu/

Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen Verletzung des Urheberrechts überfluten derzeit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Sie wurden nach Informationen von heise online von einer Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei eingereicht, die mit dem Schweizer Unternehmen Logistep[1] zusammenarbeitet.

Logistep hat sich nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, im Auftrag von Rechteinhabern Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzuspüren. Auf seiner Homepage gibt das "Anti-Piracy-Unternehmen" an, es dokumentiere voll automatisiert, "welche Inhalte über welchen Zeitraum und mit welcher IP-Adresse des Users geladen wurden". Als "Full-Service-Dienstleister" kümmere es sich auch gleich um die rechtliche Verfolgung.

Allein im Juni und Juli sind mehr als 20.000 Anzeigen der Karlsruher Kanzlei eingegangen, wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigte. Die Anwaltskanzlei habe angegeben, pro Woche noch etwa 10.000 Anzeigen nachschieben zu können, sagte ein Kripo-Beamter. Allein in 12.000 Fällen gehe es um Upload-Angebote des PC-Spiels Earth 2160 im eDonkey-P2P-Netz. Das Spiel wird vom Hersteller Zuxxez Entertainment[2] vertrieben.

Dirk P. Hassinger, Vorstand bei Zuxxez, bestätigte die Beauftragung von Logistep. "Uns entstehen immense Verluste durch den Tausch unserer Software in P2P-Börsen, die wir nicht mehr hinnehmen." Schon jetzt lasse sich beobachten, "dass die Aktion insoweit gefruchtet hat, als dass Earth 2160 in Tauschbörsen so gut wie nicht mehr zu finden ist und dadurch die Verkäufe anhaltend sehr zufriedenstellend sind."

In den Anzeigen führt die Anwaltskanzlei den Namen der angebotenen Software, die IP-Adresse, die emule-Nutzkennung des Anbieters und den Zeitpunkt des Angebots an. Auf welche Weise Logistep diese Daten ermittelt hat, geht nach Auskunft des Kripo-Beamten nicht daraus hervor. Es sei also nicht garantiert, dass beispielsweise der Timestamp immer korrekt sei. Nur dann aber könne die Staatsanwaltschaft mit hinreichender Sicherheit feststellen, welcher Nutzer im genannten Zeitraum die IP-Adresse vom Zugangsprovider zugewiesen bekommen hat.

Trotz dieser Bedenken hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in allen Fällen Ermittlungen aufgenommen. Logistep fordert jeweils mit einer automatisch generierten E-Mail den Provider des Verdächtigen auf, die Verbindungsdaten auch im Falle eines Flatrate-Zugangs vorläufig zu sichern. Die Strafermittler fragen dann nach Eingang der Anzeige die Kundendaten zu den IP-Adressen ab.

Dass Richter aufgrund der Beweislage Durchsuchungsbeschlüsse genehmigen würden, ist unwahrscheinlich. Deshalb schickt die Staatsanwaltschaft zunächst lediglich Anhörungsbögen an die ermittelten Personen. Unabhängig davon, ob der Verdächtigte die Tat zugibt, wird in den meisten Fällen die Einstellung des Verfahrens angeboten, falls er der Auflage einer Geldzahlung zustimmt. Was passiert, wenn ein Verdächtiger die Tat bestreitet, ist noch offen. Zu einer Anklage ist es bisher noch nicht gekommen.

Gegenüber heise online wollte die Logistep AG in Höri keine Auskünfte darüber erteilen, wie ihre Tauschbörsen-Scan-Software arbeitet und welche Daten von Nutzern in der "Live-Datenbank" erfasst werden. Dazu gebe es derzeit eine "restriktive Informationssperre", teilte man uns telefonisch mit. In einigen Wochen wolle man das Verfahren genauer erläutern. Man habe in Deutschland bereits einige große Kunden dafür begeistern können. Auch der Spielehersteller CDV[3] etwa hat Ende Juli 2005 bekannt gegeben, durch Logistep "jede ermittelte Raubkopie und illegale Vervielfältigung straf- und zivilrechtlich verfolgen" zu lassen. Auch Unternehmen aus der Musikindustrie sind unter den neu gewonnenen Kunden. Auf die Staatsanwaltschaft dürfte also noch jede Menge weitere Arbeit zukommen.

Unterdessen kündigte die von Logistep beauftragte Kanzlei an, Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden zu beantragen, nachdem die Tauschbörsen-Nutzer ermittelt wurden. Der nächste Schritt der Auftraggeber wird folglich sein, den Strafanzeigen zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise kostenpflichtige Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen, folgen zu lassen. Der Hersteller Zuxxez bestätigte, bereits solche Schritte eingeleitet zu haben. Als Schadensersatz pro Upload von Earth 2160 veranschlagt er 50 Euro.

(hob[4]/c't) (hob/c't)

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  http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.logistepag.com/
  [2] http://www.zuxxez.de/
  [3] http://www.cdv.de
  [4] mailto:hob@ct.heise.de


Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer arbeitet weiter

Tausende von Strafanzeigen[1] gegen Tauschbörsen-Nutzer, die bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangen sind, zeitigen erste rechtliche Konsequenzen für die Beschuldigten. Seit einiger Zeit verschickt die Staatsanwaltschaft Anschreiben an die Verdächtigten, in denen sie mitteilt, dass "ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz" eingeleitet worden sei.

Man sehe von einer Klage ab, wenn der Beschuldigte einer "vereinfachten Verfahrenserledigung" zustimme. Unter Auflage der Zahlung eines Betrags (je nach Schwere des Verstoßes zwischen 50 und 500 Euro) an die Staatskasse werde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Beschuldigten müssen sich zum Vorwurf nicht äußern. Wenn sie allerdings nicht zahlen, so lautet die Drohung der Staatsanwaltschaft, werde "ohne weitere Nachricht die öffentliche Klage gegen Sie" erhoben.

Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gehen seit längerem mehrere tausend Strafanzeigen monatlich wegen Urheberrechtsverstößen im P2P-Netzwerk eDonkey ein. Eingereicht werden die Anzeigen von der Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke[2]. Diese wiederum lässt im Auftrag von Rechteinhabern das spezialisierte Unternehmen Logistep[3] Tauschbörsen gezielt nach Angeboten von bestimmten urheberrechtlich geschützten Dateien durchforsten. Wird Logistep fündig, loggt es die IP-Adresse des Anbieters sowie Datum und Uhrzeit des Angebots und übermittelt diese Daten an die Kanzlei.

Das Hauptinteresse der selbst ernannten "Anti-Piracy"-Ermittler scheint momentan beim Spiel Earth 2160 des Karlsruher Herstellers Zuxxez Entertainment[4] zu liegen. Nach Angaben von Zuxxez habe die Kanzlei mittlerweile mehr als 18.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer gestellt, die das Spiel anbieten. Vor zwei Wochen, als heise online zum ersten Mal berichtete, waren es noch 12.000 Fälle.

Die von Zuxxez beauftragte Karlsruher Kanzlei erfährt über eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft die von dieser ermittelten persönlichen Daten der Beschuldigten und geht dann mit Abmahnungen gegen sie vor. Im Gespräch mit heise online erklärte Zuxxez-Vorstand Dirk P. Hassinger, man wolle den Tauschbörsennutzern auf diese Weise "einen kleinen Denkzettel verpassen". Größtenteils würden die Abmahngebühren inklusive einer Schadensersatzforderung rund 150 Euro betragen. Lediglich in Einzelfällen kämen höhere Abmahngebühren auf die Beschuldigten zu. Dabei handle es sich um "Mehrfachtäter".

In einer der Abmahnungen, die heise online vorliegt, geht die Kanzlei von einem Streitwert von 25.000 Euro aus und rechnet vor, dass ihr daher laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 911,80 Euro netto zustehen würden. Um dem Abgemahnten "mit den Kosten entgegenzukommen", verlange man kulanterweise lediglich eine Pauschale von 650 Euro. Von mehreren entdeckten Verstößen ist allerdings nicht die Rede. Die Anwältin des Beschuldigten hat mitgeteilt, dass ihr Mandant nicht bereit sei, die Gebührenpauschale zu bezahlen.

 

22.09.2005 14:34

http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/64181

siehe auch dortigen Diskussionsthreads

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8901641&forum_id=85188

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8906643&forum_id=85188

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8906543&forum_id=85188
http://www.einslive.de/diemusik/dieextras/downloadreport/marktforscher_spionieren_illegale_tauschboersen_aus/index.phtml
Knacken und Runterladen verboten!
 

beteiligte:

http://www.schutt-waetke.de/

http://www.logistepag.de

http://www.zuxxez.de/

Diskussion hierzu bitte hier:
http://www.emuleforum.net/t128543.html

Ist das der Hassinger der 2003 mit seiner Firma "Topware" pleite machte? Der Typ hat doch das deutsche Telefonbuch in China von Chinesen abschreiben lassen um damit seine miserable CD "D-Info" zu füllen. Dran kam er wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe.
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8894892&forum_id=85188


Raubkopien im Internet - Ermittler mit Klagen überhäuft 17.10.05

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=20389

Staatsanwaltschaften und Polizei plagen sich mit ausufernden Verfahren gegen Internet-Piraten

Von Frank Lehmkuhl

Karlsruhe steckt voller Krimineller. Das suggeriert zumindest die über die dortige Staatsanwaltschaft hereingebrochene Anzeigenflut. 20 000 Meldungen türmen sich derzeit auf den Tischen von fünf Juristen und drei eigens für die Sichtung abgestellten Polizisten.

Gräueltaten von Schwerverbrechern bergen die Stapel jedoch nicht. Sie enthalten zahlenreiches Material über Raubkopierer: Listen mit illegal angebotenen PC-Spielen und IP-Adressen, mit denen man Internet-Nutzer identifizieren kann. „Es wird Monate dauern, bis wir das alles abgearbeitet haben“, stöhnt Behördensprecher Rainer Bogs über die von Spielefirmen servierten Aktenberge, „mindestens sechs Monate, vielleicht aber auch deutlich mehr.“

Prozesswelle gegen Piraten

Weitaus weniger beherrscht als Bogs äußern sich. einige seiner Berufskollegen. Fast jede Woche müssen sie Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen von Produktdieben einfädeln. „Die Bearbeitung schwererer Vergehen könnte in Zukunft unter diesem erheblichen Mehraufwand leiden“, fürchtet der Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski.

Munter verklagen die Kino-, Musik-, Spiele- und Software-Branche Tausende Raubkopierer. Web-Ermittler wie die Schweizer Software-Firma Logistep oder die Hamburger Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) besorgen Beweiskräftiges.

Dabei gehen die Online-Fahnder nach stets gleichem Muster vor. Über Monate beobachten sie das Treiben in Web-Tauschbörsen. Mit speziellen Computerprogrammen erstellen sie Protokolle, die sie schließlich auf Papier gedruckt oder auf DVD gepresst bundesweit an Staatsanwaltschaften weiterleiten. Die GVU initiierte auf diese Weise nach eigener Aussage im ersten Halbjahr dieses Jahres 1391 Verfahren und 1006 Durchsuchungen von Privathaushalten, Büros und Industrieanlagen.

Spektakuläre Verurteilungen

Die penible Späh- und Sammelarbeit bescherte insbesondere der Musikindustrie einige spektakuläre Verurteilungen von Liedklauern. So mussten ein Azubi aus Cottbus und ein Informatikstudent aus dem Raum Nürnberg, beide Mitte 20, jeweils mehr als 8000 Euro an die Plattenbranche zahlen, weil sie mehrere Tausend Stücke online offeriert hatten.

Ein 57-jähriger Lehrer aus dem Schwabenland, Anbieter von 2000 Titeln, bekam gar 10 000 Euro Schadenersatz aufgebrummt. Branchenverbände füllen Pressemeldungen mit den Erfolgszahlen und gebärden sich unerbittlich. „Keine Toleranz“, predigt nicht nur GVU-Geschäftsführer Jochen Tielke das Gnadenlos-Prinzip.

Geringer Schaden, hoher Aufwand

Der Aufbau der Drohkulissen kostet viel Geld, klagen Strafverfolger. Mindestens zwei Beamte und einen Technikexperten schicken Behörden stets zu den Durchsuchungen, um schwarzgebrannte Silberscheiben und Computer sicherzustellen. Meist bekommen sie es mit Leuten zu tun, die 100 bis 300 Hits ins Netz gestellt haben.

Jedes Stück, so Osnabrücks Staatsanwalt Lewandrowski, koste in Web-Shops legal etwa einen Euro, so dass er von einem Schaden von wenigen Hundert Euro ausgeht. „In derlei Fällen sind Durchsuchungen angesichts des großen personellen Einsatzes und der hohen Sachverständigenkosten von rund 100 Euro pro Stunde, die für die Auswertung der Rechner anfallen, unverhältnismäßig“, konstatiert der Niedersachse.

Mühsame Ermittlungsarbeit

Bereits die Ermittlung eines Computernutzers treibt die Ausgaben hoch. Internet-Provider verlangen häufig mehr als 30 Euro, wenn sie den Staatsanwälten auf Aufforderung den Anschlussinhaber hinter einer IP-Adresse preisgeben. „Nach dem so genannten Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz können die Unternehmen eine Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsaufwand geltend machen“, erklärt Joachim Geyer von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft.

Die Provider-Auskunft hilft den Beamten oft keinen Deut weiter. Sie erfahren zwar beispielsweise, dass von einem PC in einer bestimmten Wohnung um 22.17 Uhr „Harry Potter“-Filme und Robbie-Williams-Songs ins Netz geschleust wurden. Doch wer es getan hat, wissen sie nicht.

„Es kommt vor, dass wir Vater, Mutter, Opa, zwei Söhne und die Tochter vorfinden – und alle leugnen, Raubkopien verbreitet zu haben“, erzählt ein Staatsanwaltschaftssprecher einer großen deutschen Stadt und bekennt frustriert: „Wir können die Sache dann nicht weiterverfolgen.“ Mitunter steht eine Hand voll Beamte auch im Web-Café vor einem Rechner, von dem jemand Kopiertes verbreitet hat. Wieder ist Endstation. Die Kosten dieser vergeblichen Mühen trägt der Steuerzahler.

Schwammige Gesetzeslage

Auf die Ausgabenbremse treten Strafverfolger nunmehr selbst – schon allein, weil ihnen auf Grund schwammiger Gesetzeslage Spielraum bleibt (s. unten). Staatsanwalt Lewandrowski geht nur strafrechtlich gegen Surfer vor, die in großem Stil Lieder verkauft haben und vorbestraft sind. Wenn nicht, rät er den Unterhaltungsfirmen in der Regel „mangels öffentlichen Interesses“ zu einer Privatklage, bei der keine Staatsanwaltschaft die Anklage führt.

Um endlich klare Direktiven zu bekommen, fordern die geplagten Juristen ein reformiertes Urheberrecht. „Es wäre effektiver, wenn wir nur gegen Piraten aktiv werden müssten, die 1000 oder mehr Lieder online offerieren“, meint einer. Und ein anderer: „Wir brauchen solch eine Grenze, da wir es nicht schaffen, Zehntausende deutsche Nutzer einer Tauschbörse zu bestrafen.“


Gefährliche Touren durchs Internet

Viele Internet-Nutzer tauschen online Musik, Filme, Spiele oder Software. Das ist in der Regel illegal.

Uploader im Visier: Die Film- und die Musikindustrie verfolgen derzeit Surfer, die Raubkopien in Internet-Tauschbörsen offerieren, so genannte Uploader. Diese Angebote sind auf jeden Fall illegal, da Käufer von CDs zwar bis zu sieben Kopien für den Privatgebrauch machen, Songs oder Filme aber nicht im Internet weitergeben dürfen.

Saugen mit Vorsicht: Aus „offensichtlich rechtswidriger Vorlage“ dürfen Internet-Nutzer keine Dateien herunterladen, sagt das Urheberrecht, das im Jahr 2003 letztmals modifiziert worden ist. Damit kann die Unterhaltungsbranche grundsätzlich auch Downloader verfolgen. Woran diese die Vorlagen erkennen können, darüber streiten sich allerdings die Juristen. Deshalb traut sich beispielsweise die Musikindustrie bislang nicht, gegen Song-Sauger vorzugehen.

Strikte Grenzen: Strengere Regeln als für Musik und Filme gibt es für Spiele und Software. Wenn der Urheber nicht zustimmt, dürfen diese Programme in der Regel nicht kopiert und verbreitet werden. Erlaubt ist lediglich das Herunterladen von so genannter Freeware, Shareware oder kostenlosen Updates aus dem Web.


DER SPIEGEL 43/2005 - 24. Oktober 2005
URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,381123,00.html

Eine Meldung und ihre Geschichte

Der Krieger

Von Ansbert Kneip

Wie eine Software-Firma gegen Raubkopierer vorgeht

Im Jahr 2160 ist die Erde zerstört, die Menschen siedeln auf dem Mars. Sie patrouillieren durch bizarre Felslandschaften, tragen schwere Waffen und verbringen viel Zeit damit, sich gegenseitig umzubringen. Auch in der Zukunft führen die Menschen Krieg gegeneinander, verbissen und unversöhnlich. Wer die Guten sind und wer die Bösen, lässt sich längst schon nicht mehr sagen.

Aus der "Bild"-Zeitung
Aus der "Bild"-Zeitung
"Earth 2160" ist ein Computerspiel der Firma Zuxxez, ein harmloser Spaß. Der Mann, der das Spiel produziert hat, heißt Dirk Hassinger, er ist 38 Jahre alt und residiert in der firmeneigenen Villa in Karlsruhe. Earth 2160 ist kein Ballerspiel, wer hier gewinnen will, muss vor allem langfristig strategisch planen können. Man schmiedet Online-Allianzen und muss am Ende die richtigen Waffen einsetzen.

Der Kampf, den Hassinger in der Wirklichkeit führt, ist vom Prinzip her nicht anders. Nur dass Hassinger seinen Kampf nicht als Spaß versteht - und dass er nicht schießt, sondern Strafanzeigen schreibt.

Ein 45-köpfiges Entwicklerteam hatte im polnischen Krakau vier Jahre lang an Earth 2160 gearbeitet, die neueste 3-D-Technik eingebaut, Internet-Server programmiert und die Hauptfigur von der deutschen Synchronstimme von Bruce Willis sprechen lassen. Fünf Millionen Euro kostete die Entwicklung, sagt Hassinger, am 2. Juni kam das Spiel auf den Markt, zwischen 40 und 50 Euro teuer.

Zwei Tage später fand Hassinger es zum ersten Mal in einer Internet-Tauschbörse. Jeder, der wollte, konnte es nun umsonst herunterladen.

Hassinger verstand das als Kriegserklärung.

Natürlich wusste er, dass Software im Netz geklaut wird, wo es nur geht. Beim Vorgänger von Earth 2160 fand Hassinger mehr Spieler auf dem Spiele-Server angemeldet, als es überhaupt registrierte Käufer gab. Jeder Kopierschutz wird geknackt, Seriennummern lassen sich mit einem Miniprogramm selbst generieren. Gegen die Raubkopierer kommt man nicht an, es sei denn, man würde jede Tauschbörse minutiös überwachen. Und genau das hatte Hassinger diesmal vor.

Kurz vor dem Erscheinungstermin von Earth 2160 hatte die Schweizer Firma Logistep ihm eine neue Software vorgestellt. Damit lässt sich nachweisen, von welchem Rechner aus wann welche Software in Tauschbörsen angeboten wird.

Logistep bot ein Servicepaket an: Daten protokollieren, gerichtsfest machen und Klagen vorbereiten. Das würde ein Massenverfahren werden, so viel war klar.

Ein paar Wochen später, Ende Juni, überreichten Hassingers Anwälte vier große Pappkartons an die Staatsanwaltschaft. Der Inhalt: eine Daten-CD mit insgesamt 13 700 Anzeigen gegen unbekannt, außerdem alle Anzeigen einmal säuberlich ausgedruckt und geordnet. Die Papierausdrucke wären von Rechts wegen nicht notwendig gewesen, sie dienten als kleine Nettigkeit für den Staatsanwalt, damit das Anlegen der Akten schneller geht.

Drei Polizeibeamte sind seitdem damit beschäftigt herauszufinden, wem die Computer gehören, die Logistep als Anbieter von Earth 2160 in den Tauschbörsen erwischt hat. Dabei stellt sich heraus, dass viele der Unbekannten offenbar Dauergäste in den Tauschbörsen sind und deshalb mehrfach erwischt wurden - die Zahl der tatsächlich Verdächtigen ist deshalb weit kleiner. Bisher konnte die Staatsanwaltschaft weniger als tausend Ermittlungsverfahren einleiten - was längst nicht so abschreckend klingt wie die 13 700 Anzeigen gegen unbekannt.

Jeder Verdächtige bekam einen Anhörungsbogen zugeschickt - und gleichzeitig das Angebot, 50 Euro zu zahlen und die Einstellung des Verfahrens zu bewirken. Die meisten zahlten sofort, sie wissen, wer hier im Recht ist.

Auch Hassinger hatte schon Ärger mit Urheberrecht und Staatsanwaltschaft, aber das war in einem früheren Krieg: In den Neunzigern gehörte Hassinger zum Vorstand der Firma Topware, damals scannten sie Telefonbücher der Telekom ein und pressten die Daten auf CD. Die Telekom klagte, gewann, und in der nächsten Runde ließ Topware die Telefonnummern nicht mehr scannen, sondern von rund 600 Chinesen abtippen - was der Firma neue Klagen einbrachte. Später hatte Hassinger noch ein Steuerverfahren am Hals und wurde verurteilt. "Daraus habe ich gelernt", sagt er. Heute sind die anderen die Bösen.

Und die sollen doppelt zahlen. Nach der Staatsanwaltschaft verschicken auch Hassingers Anwälte Post an die Raubkopierer - sie verlangen eine Unterlassungserklärung. Die Ertappten sollen versichern, dass sie nie wieder Daten tauschen werden, außerdem Schadensersatz und Anwaltsgebühren zahlen, zwischen 200 und 500 Euro kostet das.

Er könnte problemlos mehr verlangen, sagt Hassinger, vierstellige Summen etwa, aber das wolle er gar nicht. Er hat zwar die große Kanone für sein Spiel ausgewählt, aber es soll nur eine Schreckschusskanone sein. "Die Leute sollen endlich aufhören, uns im Internet zu beklauen", sagt er.

Earth 2160 wurde 100.000-mal gekauft, aber etwa geschätzte 600.000-mal heruntergeladen. "Wenn die Staatsanwaltschaft Nachschub an Daten braucht, können wir problemlos liefern", sagt er.

In den Tauschbörsen ist Earth 2160 mittlerweile kaum noch erhältlich, Hassinger hat gewonnen.

 


Was tun? Re: Massenstrafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer!

Zitat:
G
rüß dich,
ich hab am Samstag auch die berüchtige Abmahnung erhalten, und nun noch bis Mittwoch Zeit zu reagieren.
Du schienst mir in der hier laufenden Diskussion am kompetensten, deswegen frage ich lieber nochmal nach.
Momentan wollen sie 600eus, du bist der Meinung wenn ich die Zahle, hat das ganze kein Ende?
Wenn ich diese allerdings nicht zahle, wollen sie 1711,80eus^^
Käme bei Zahlung n weiteres Verfahren?
Bin momentan ziemlich konfus.. wär dir für eine Antwort dankbar..
Mfg

hi
das gescheiteste ist einen darauf spezialisierten anwalt zu suchen (auskunft gibt dir z.b. die lokale anwaltkammer)
es sind versch. summen als forderungen draußen - ein schuldeingeständnis gegenüber der staatsanwalötschaft inkl. zahlung beseitigt keinesfalls die mögliche (und jetzt erst recht wahrsch.) schadensersatzforderungen per zivilprozess (inkl. gebühren etc.).
die beweislage ist m.e. extrem dünn, wenn ausschl. ein edv-protokoll vorliegt!
aber recht bekommen und recht haben sind bekanntlich 2 versch. dinge.

"Wenn ich diese allerdings nicht zahle, wollen sie"
übliche drohgebärden - machen sie alle siehe abmahnwelle.de - bluffen & abzocken ist des anwalts liebstes kind ...

daher: gehe zu einem anwalt - die kosten/risiken machen das in jedem fall notwendig! ggf. kann er auch akteneinsicht fordern bzw. ist das k.o.-kriterium die beweisführung neben der weiteren z.t. unklaren rechtliche situation.
die 50€ honorar oder so sind hier "gut" angelegt!

viel erfolg!

best greetz
handycode2000

p.s. ich bin kein anwalt oder jurist sondern nur ein interessierter (und hoffentlich informierter) bürger
deshalb:
z.b.
http://www.anwalt-suchservice.de/verbrauchertipps/index_6118.html

z.b. münchen:
Auskünfte der RAK
Die Geschäftsstelle gibt Auskunft darüber, ob jemand Mitglied der Rechtsanwaltskammer München ist, also Anwalt im Kammerbezirk, Rechtsbeistand nach § 209 BRAO, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt oder ausländischer Anwalt nach § 206 BRAO. Ist das der Fall, wird wenn gewünscht, die aktuelle Kanzleiadresse nebst Telefonnummer mitgeteilt. Weitere Informationen, etwa zur Privatadresse oder zu persönlichen Daten, können nicht gegeben werden; das gilt auch bei Anfragen aus dem Kollegenkreis.
Auskunft wird weiter über die Fachanwälte gegeben, wie sie in der EDV der Kammer abgespeichert sind.
http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/informationen.html

22. September 2005 15:39
alles Blödsinn
Vaako (11 Beiträge seit 16.6.05)

Meiner ganz speziellen persönlichen Erfahrung nach, kann man ruhig
weiterschlafen, Anwalt ist überflüßig, selbst bei einer erfolgreichen
Hausdurchsuchung stehen die Chancen gut das das Verfahren wegen
Geringfügigkeit (solange keine kommerzielle Linie erkennbar ist)
eingestellt wird. Sowas gab schon oft genug und wer zahlt ist selber
schuld, Profilierungsgeile Staatsanwälte sterben nie aus.
Hausdurchsuchungen sind übrigens zeitlich geregelt(solange man kein
Serienmörder ist) es soll ja keiner um seine Wohlveridnte Nachtruhe
kommen. Gerade bei solchen bagatell sachen soll es schon vorgekommen
sein das die Polizisten nach einmaligen Klingeln unverichteter Dinge
abgezogen sind. Sone Hausdurchsuchung ist nämlich auch zeitkritisch,
es warten ja schließlich noch mehre eDonkey Nutzer auf Besuch,
Ruckzuck spricht sich das rum und gefährdete PC's landen werden
gereinigt oder landen in Räumen die dem Angklagten nicht zugänglich
sind, aus dem Grund ist auch ein zweiter Besuch fast ausgeschlossen.
Achja in de raktuellen Urheberechtsfassung wird ein auschließlich
privates RaubDownloaden quasi geduldet.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8894495&forum_id=85188


LOGISTEP

Die LOGISTEP AG, gegründet als Full-Service-Dienstleister mit Individuallösungen für unsere Kunden.

Urheberrechte und Produktschutz stehen im Mittelpunkt unserer intensiven Entwicklung und heutigen Tätigkeit. 2 – 3 Mrd. illegal getauschte Dateien jeden Monat, sind Anlass genug, dem entgegen zu wirken. Urheberrechtsverletzungen verursachen jährlich steigende wirtschaftliche Schäden in Millionen Höhe.

Durch die intelligente LOGISTEP AG Technologie ist es sowohl möglich, die erste Ur-Quelle zu lokalisieren, als auch alle User eindeutig zu identifizieren.

Wir erkennen das Problem und bieten effektive Lösungen zur Eindämmung wirtschaftlicher Schäden, bis hin zur Rückführung liquider Betriebsmittel.

Monitoring

Beim Monitoring genannt auch (Tracking/Screening), handelt es sich um die systematische Überwachung und Protokollierung der Urheberrechtsverletzungen auf den P2P-Platformen

Die P2P Netzwerke sind ein dynamisches Medium, in dem sich Angebote ständig ändern. Ein wichtiger und dauerhafter Bestandteil unserer Arbeit ist daher die kontinuierliche Beobachtung illegaler Aktivitäten im Internet.
Dies ist notwendig, um einen möglichst globalen Überblick zu bewahren, neue  Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Eine angefertigte Statistik beinhaltet eine detaillierte Aufstellung nach Produkten, Provider, IP-UI* und Ländern. Die Auswertungen ermöglichen eine zukunftsorientierte Erstellung der Gegenmaßnahmen. Diese Berichte genügen jeglichen Rechtsansprüchen, um eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Protokolle

Folgende Peer to Peer (P2P) Protokolle und File Transfer Protocol (FTP) werden kontinuierlich durch die Logistep überwacht.

P2P

eDonkey2000 Netzwerk
Gnutella1 Netzwerk
Gnutella2 Netzwerk

FTP

Hypertext Transfer Protocol (HTTP)
eDonkey2000 Client Link (EFTP)
BitTorrent Coupling (BT)

P2P/FTP Clients

Folgende Peer to Peer (P2P) Clients und File Transfer Protocol (FTP) Clients werden kontinuierlich durch die Logistep überwacht.

P2P
eDonkey2000
Overnet
eMule
mldonkey
LimeWire 
BearShare
gtk-gnutella
Apollon
GIFTBoX
Poisoned
Xfactor
Yaggui
Acquisition
Morpheus
Gnucleus
Gnotella
usw.
FTP
BitTorrent
Azureus
Shareaza
Mldonkey
BitTornado
ABC
BitComet
Burst!
TorrentFlux
Turbobittorent
XBT Client
Bit on Wheels
QTorrent
Direct-Connect
Soulseek
Opennap
usw
.

Datei-ID

Dateiidentifizierung"
Jede Datei besitzt eine einzigartige Struktur. Durch Berechnung der Binärstruktur ist es LOGISTEP AG möglich, jede Dateiform
(Musik, Film, Software…) innerhalb aller P2P – Netzwerke eindeutig zu identifizieren.

Die Dateiidentifizierung geschieht mittels einer digitalen Signatur (DS), wodurch selbst hoch entwickelte Verschlüsselungsverfahren keinen Einfluss auf unsere Technologien haben.

Die taxierten Werte der gesuchten Dateien können eindeutig lokalisiert werden.

Ur-Quelle - Erstveröffentlichung

„Die Ursache an der Wurzel anpacken"
Die wirkungsvollste Art dem Datensharing in P2P – Netzwerken Einhalt zu bieten, ist die Lokalisierung und Abschaltung der Quell Datei.

Die LOGISTEP AG ist aufgrund eigener Software Technologien in der Lage, die Erstveröffentlichungen (Ur-Quelle) beweiskräftig zu dokumentieren. Optional wird der Access – Provider über diese Urheberrechtsverletzung informiert, welches den Ausschluss des Users zur Folge hat.

(OLG Frankfurt vom21.12.2004 - 11 U 51/04)
".......bleibt der Access-Provider gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TDG zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen verpflichtet, wenn er Kenntnis erlangt hat......  die einfache positive Kenntnis vom Verstoß voraussetzt "

Eine weitere zivil- oder strafrechtliche Verfolgung obliegt der Entscheidung des Kunden.

Fake/Decoy

Fake Dateien entsprechen in allen wesentlichen Merkmalen den Originaldateien, können aber nicht ausgeführt werden. Diese speziellen Dateien sind ein sehr bewährtes Mittel gegen die ständig wachsende Produktpiraterie.

Die LOGISTEP AG entwickelt und verbreitet AKTIV Fake Dateien, welche eine Dateierkennung (Dateiverifizierung) widerstehen.
Die „falsche Originaldatei“ kann somit nicht als Fake Datei erkannt werden und garantiert somit eine dauerhafte Präsenz innerhalb der P2P - Netzwerke, die den Anreiz schafft, das Original auf legalem Weg zu erwerben.
Diese durch LOGISTEP AG entwickelten Fakes/Decoys werden im Foren, Communities und einschlägigen Seiten vorgestellt.
Der gesamte Inhalt gleicht in Struktur und Größe dem Original und ist zu 100 % nicht ausführbar.

http://www.logistepag.de/fakedecoy.htm

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8894395&forum_id=85188

FTP Tracking

Kontinuierliche Überwachung der Foren, Communities und der Chat räume, ermöglicht es uns immer up-to-date zu sein.

Dadurch erhalten wir einen wichtigen Einblick in die Vorgänge der FTP Szene.

Aufgrund unserer fundierten Kenntnisse und intensiven Überwachungen der gesamten P2P - Netzwerke verfügt die LOGISTEP AG über täglich aktualisierte Meldungen zu Aktivitäten auf missbräuchlich verwendeten Firmenservern. Sehr oft werden leistungsfähige Firmenserver für den schnelleren Datenaustausch genutzt, ohne daß es die betreffenden Unternehmen wissen oder merken, daß sie für eine illegale Handlungen missbraucht werden.

Rechtsfragen

Alles, was Sie über die jeweils gültige Rechtslage wissen müssen, erfahren Sie von uns.

Eine kompetente Rechtsberatung und Begleitung gehört ebenfalls zu unserem umfangreichen Service.

Für eine sachkundige Rechtsberatung stehen unsere angeschlossenen Rechtsanwaltskanzleien zur Verfügung.

logistepag.com

Leszek Oginski
LogiStep AG
Haendelstrasse 25
Karlsruhe, Germany, D-76185, Germany

Leszek Oginski
LogiStep AG
info@logistepag.com
Haendelstrasse 25
Karlsruhe, Germany, D-76185, Germany
phone: +49 7214671250

Hostmaster Strato Rechenzentrum
Cronon AG Professional IT-Services
hostmaster@cronon-isp.net
Emmy-Noether-Str. 10
Karlsruhe, Germany, D-76131, Germany
phone: +49 72166320305
fax: +49 72166320303

ns1.webmailer.de
ns2.webmailer.de

Aktualisiert: 2005-04-27
Abgelaufen: 2006-01-16
Quelle: whois.tmagnic.net

LOGISTEP AG

Anti-Piracy Networks
Ermittlungsdienst
Investigation Unit

Altmannsteinstrasse 34
CH-8181 Höri

Phone: + 41. 43 (0) 444. 05. 45
Fax: + 41. 43 (0) 444. 05. 46
Mail: Info@logistepag.com

Ceo / Geschäftsführer: Leszek Oginski

Recht: Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht
Handelsregister: eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich / CH
Firmennummer: CH-020.3.027.514-6


Britisches Gericht ordnet Herausgabe der Kundendaten von Filesharern an

....Die IP-Adressen der Verdächtigen wurden über das Online-Tracking-System ausgemacht, das im Rahmen der im März 2005 initiierten "Operation Tracker" installiert wurde. Ziel der Aktion, die FAST als "Überwachungskameras fürs Internet" bezeichnet, war es von vornherein, Beweise für illegale Aktivitäten heranzuschaffen, die vor Gericht Bestand haben. ....

http://www.heise.de/newsticker/meldung/69047

31. Januar 2006 14:01
Gründungsjahr
stille Person (29 Beiträge seit 27.6.05)

Hallo,

das Gründungsjahr von FAST spricht für sich oder?
1984...

Gruß
stille Person

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9765834&forum_id=91602

 


http://www.baytsp.com/

What We Do

BayTSP's customer objective is containment and compliance by "Tracking-Security-Protection" for your digital assets.

About Overview

BayTSP is an innovator in digital copyright, image, trademark, music and text protection. Located in the heart of Silicon Valley, BayTSP offers a revolutionary way for digital content owners to track down their valuable online property, in order to effectively deter its theft and misuse.

BayTSP has designed an entire suite of proprietary file branding and tracking applications. Our end-to-end solution inspires clients' maximum confidence that the illegal use and redistribution of their valuable copyrighted works will be deterred; and if their works are being used in a manner contrary to their best business and/or legal interests they will be notified, and the infringers pursued until the problem is resolved.

About BayTSP

BayTSP's customer objective is containment and compliance by "Tracking-Security-Protection" for your digital assets.

Theft and content abuse on the Internet is rampant. Trademarks and logos are misused, often in a photographs is a simple "right-click-cut-paste" operation. And the sheer volume of movies, music, and software programs available on Peer-to-Peer networks, combined with their ease of use, has changed potential buyers to digital pirates.

Specializing in copyright tracking and brand protection, BayTSP has been providing Fortune 1000 and Dow Jones component companies with a sophisticated, highly automated technology to ensure their copyrighted digital media is not being stolen or misused on the Internet.

Automated for confidence, efficiency, and results:

  • Automated web surfing solution assures content protection 24x7
  • Comprehensive global surveillance of the Internet, including web sites, FTP sites, P2P networks, IRC sites, newsgroups, and auction/retail sites.
  • Complete automated process includes international infringement take-down notifications (per the DMCA and Berne Convention) and compliance monitoring.

Additionally, using the technology developed to track copyrighted material, BayTSP's technology can effectively identify the location and distributors of child pornographic images.

Investors

BayTSP is a California Corporation, funded internally by its founders and angel investors. The Company does not anticipate altering its privately-held status for the next twelve months.

Clients

BayTSP will strategically position itself with strong partners and affiliates who could augment its business strategy by helping to provide markets to our products and services. If you are interested in aligning your business with BayTSP you can contact us at partners@baytsp.com

Solutions Overview

The theft of copyrighted content – MP3s, video, still images, text, trademarks, or logos- is one of the largest threats to the growth and overall welfare of the Internet. Digital pirates are stealing online works at an alarming rate and illegally redistributing this material across the Internet without any fear of reprisal. Protect your Intellectual Property now and get the only solution to help you brand, track, and prosecute the theft of your valuable online content.

Content Tracking

Copyright Protection > Problem

The theft of digital content - music, video, movies, software programs is one of the largest threats to the growth of the Internet. As file-sharing and trading networks become increasingly easier to use, the consumer's attitude has changed from "I need to buy this" to "I'll just download it from the Net."

Digital pirates are stealing and redistributing online works at an alarming rate and viral distribution is rampant.

"The U.S. Software industry loses in excess of $29 billion annually in revenue due to piracy." Source: BSA

Loss of Control of content distribution can be summed up due to following contributing factors:

  • Growth of the Internet
  • Improved access
  • Viral distribution
  • Ineffectiveness of "preventative" measures.

HOW MUCH IS INTERNET PIRACY COSTING YOU?

  • Are you finding your content on the Internet for free?
  • Did your digital rights management solution fail?
  • Did someone erase your watermark or crack your passwords?
Copyright Protection > Solution

BayTSP's systems find the pirated content, send the infringement notices to the infringer and their ISP, and make sure they comply and remove the pirated files. Alternatively, a secure management console is available for in-house processing.

Click here for BayTSP's Content Tracking Datasheet

The Solution - Four step process to contain and enforce compliance:

Tracking Process
  1. Set-up tracking parameters
  2. Search the Internet 24x7 for copyrighted files and document confirmed infringements
  3. Verify infringements and notify perpetrators in accordance with the DMCA
  4. Monitor for compliance

BayTSP is effective even when:

  • File name is changed
  • File has been altered, cropped
  • Data is changed

BayTSP is complete and tracks all file types

  • Music/audio/mp3 files
  • Video/movies
  • Text
  • Software programs
  • Web pages/meta tags
  • Photographs/artwork

BayTSP is automated and inexpensive

Comprehensive, automated 24x7 surveillance with worldwide coverage of:

Automated infringement notification systemComplies with all DMCA and Berne Convention requirements. Dedicated enforcement management follows up on takedown notices that are not complied with in a timely manner.

No expensive implementation requires no additional hardware or software, no plug-ins, no data conversions.

Complete documentation that makes potential prosecution more effective than any other service:

BAYTSP HAS PROVEN RESULTS WITH

Viral distribution

  • Identifying binary copies of files, and WHO has made them available for sharing.

Secondary containment

  • For files when DRM fails
  • By working with any watermarking and encryption system
  • By identifying files that have been morphed, cropped, or otherwise altered.

Time-sensitive files

  • By monitoring use of the file beyond a specified time frame, protecting it from overexposure or use beyond licensing agreements.

Backwards tracking

  • For files regardless of distribution date and protective schemes.
  • Brand Protection

    Brand Protection > Problem

    HOW MUCH IS INTERNET PIRACY COSTING YOU?

    • Is someone using your logos and trademarks on their own website?
    • Is your brand being misused or slandered?
    • Is your brand being used by competitors for deceptive advertising?
    • Is your trademark embedded in competing web sites' meta tags drawing traffic away from your web site?
    BayTSP has the solutions to protect your digital assets and stop digital thieves.

    Brand Protection > Solution

    HOW DO YOU FIGHT BACK?

    BayTSP helps companies to protect their brands – logos and trademarks by tracking and verifying compliance. Our detailed reports give clients the detailed information needed to stop logo and trademark abuse and misuse, verify adherence to their licensing rules, and cybersquatting.

    BayTSP tracks your

    • Trademarks
    • Logos
    • Corporate Identities
    • Web pages/meta tags

    For

    • Compliance Verification
    • Website Misdirection
    • Trademark Misuse
    • Logo Alteration
    • False Affiliation
    • Unauthorized Logo Use
    • Cybersquatting – domain name abuse
    • Association with Adult Content
    • Webjacking

    BayTSP provides comprehensive, automated 24x7 surveillance with worldwide coverage of:

    • Websites
    • All major P2P networks
    • 65,000+ newsgroups
    • FTP sites
    • IRC
    • Auction/retail sites

    No expensive implementation

    Requires no additional hardware or software, no plug-ins, no data conversions
    • Websites
    • All major P2P networks
    • 65,000+ newsgroups
    • FTP sites
    • IRC
    • Auction/retail sites

    Complete documentation

    That makes potential prosecution more effective than any other service:
    • Customizable reporting options
    • Secure web-enabled management console and disposition screens
    • BayTSP can send cease and desist notices on behalf of the client or clients process their own thru BayTSP's management console.

    BAYTSP HAS PROVEN RESULTS WITH

    Mis-associated files

    • By documenting websites that use your trademarks and logos for inappropriate purposes, false affiliation, without authorization.
    • By documenting websites using your brand name in their meta tags and web pages to redirect Internet users using search engines.

    Altered files

    • By identifying trademarks and logos that have been morphed, cropped, or otherwise altered.

    Time-sensitive files

    • By monitoring use of your content beyond a specified time frame, protecting it from overexposure or use beyond licensing agreements.

    Government

    Anti-Terrorism > Problem

    Due to the nature of the problem, please contact us directly for further information on BayTSP tools and solutions available.

    Anti-Child Exploitation > Problem

    Child exploitation on the Internet is a relatively new phenomenon, but widespread use of computers and the Internet has created a haven for pedophiles to anonymously publish and exchange files, meet children online, and satisfy their deviant desires.
    The problem is overwhelming.

     > Solution

    BayTSP has partnered with Law Enforcement agencies to provide them with tools to detect illegally posted child pornographic images and document the suspected pedophileâs true Internet address, even if fake identities are used.

    Bruce Taylor

    President and Chief Counsel
    National Law Center for Children and Families

FAQ

Does BayTSP provide a product or service?

How does your service work?

What happens when you find infringements?

How am I notified of any infringements BayTSP may find?

How does your technology work?

I am currently using a "watermarking" service to protect my content on the Internet. How is your service different?

What types of files can BayTSP protect?

Do you search the entire Internet for stolen content?

Can you track stolen content from people who download my content to their home PC?

Can you track stolen content from people who upload and post my content on news groups?

Can BayTSP prohibit someone from stealing my content?

What is the Digital Millennium Copyright Act and how can it protect my intellectual property?

What do I need to do ensure my content is protected under the Digital Millennium Act?

I have reproductions of old artwork and photographs that are in the public domain. Can I claim copyright infringement if someone steals the image and posts it on their web site?

What kind of reports can I get?

My file names are being changed - can you still find them?

I did not see peer-to-peer listed on your website - which protocols do you support?

Do you search only US web sites or also international ones?

Can you find my content in different languages?

How quickly do you manage the take-down process?

What makes your services different from your competition?

What is viral distribution?

I am an ISP and received a take down notice from you. Why?

I am a user and received a take down notice from you. Why?

Does BayTSP provide a product or service?

We provide services to owners and distributors of intellectual property.

How does your service work?

Setting up with BayTSP is simple and painless for the client - there is no additional hardware or software requirement for your network, no plug-ins, no learning curve for your employees: Step 1: Client provides tracking parameters (files, protocols to be searched, reporting parameters,

Step 2: BayTSP's spiders search the Internet 24x7 for client files and document confirmed infringements

Step 3: BayTSP verifies infringements; sends DMCA compliant take-down notices to infringer and infringer's ISP

Step 4: monitors for compliance

What happens when you find infringements?

You have the choice to:
1. negotiate with, and sign up the infringer thereby receiving the expected payment for the file;
2. have him/her remove the file from the web site;
3. or you can file a civil action against the infringer for the copyright violation.
BayTSP provides you with the information; you determine what course of action to take.

How am I notified of any infringements BayTSP may find?

Many of our clients receive weekly, bi-weekly or monthly reports which detail the infringement, infringer's id, date and time of infringement, ISP information and action taken. Alternately, some of our clients prefer to monitor and process infringements in-house through our CIMS Management Console. (link to CIMS screen shot)

How does your technology work?

BayTSP has patented technology that utilizes the extracted DNA of a specific digital file- still image, video, audio, etc.- which its spiders track on the Internet, FTP sites, peer-to-peer networks, IRC, Usenet, and auction/retail sites.

I am currently using a "watermarking" service to protect my content on the Internet. How is your service different?

Current watermarking methods can be easily defeated with shareware available on the Internet. Additionally, watermarking methods and other methods of embedding files with data can only track those files that have been watermarked. With watermarking technology, files that had been copied and stolen, prior to being watermarked, are lost forever. Our technology can identify files on the Internet without modifying them, allowing us to backtrack and locate images stolen prior to being watermarked.

What types of files can BayTSP protect?

BayTSP can protect any electronic file including still images, text, audio (MP3s), video, movies, web pages and software programs.

Do you search the entire Internet for stolen content?

Yes. Our BaySpiderSM applications continuously spider the publicly accessible portions of the web, including all major P2P networks, FTP sites, IRC, and auction/retail sites. In addition, we can target our spiders to specific URLs on the web that we suspect may be posting your copyrighted content.

Can you track stolen content from people who download my content to their home PC?

Yes - and No. Yes - if the files are in publicly accessible areas of a computer we track and identify the file. No- if it is not publicly accessible, as we do not violate anyone's' privacy.

Can you track stolen content from people who upload and post my content on news groups, P2P networks, and FTP sites?

Yes.

Can BayTSP stop someone from stealing my content?

No, although you do deter theft of your content simply by displaying the "Protection By BayTSP" label on the content you license. We can track your content and inform you who has stolen it, and where it is on the Internet. Once an infringer is identified, BayTSP documents the infringement, automatically notifies you and can issue a Digital Millennium Copyright infringement notice to the ISP, thereby enhancing your legal position when pursuing infringers.

What is the Digital Millennium Copyright Act and how can it protect my intellectual property?

The Digital Millennium Copyright Act gives you specific rights as the registered owner of intellectual property. In the past it was up to you, the owner of the content, to track down and convince the infringer to remove the stolen content, and then convince the court of the amount of damages incurred. The Digital Millennium Act was created to resolve this problem, making it easier for you to recoup damages.
If the infringer and/or the infringers ISP does not send you a "Dispute Notification," or take the stolen material down from the web site within a "reasonable amount of time," the ISP becomes jointly liable for the damages. If the correct steps are performed properly, the minimum damages assessed for a "willful infringer" is $5,000.00, with a maximum fine of $150,000.00 per infringement!
BayTSP's products and services can help you fulfill these steps efficienctly and inexpensively.

What do I need to do ensure my content is protected under the Digital Millennium Act?

There are several steps that must be taken in order for you to receive the maximum protection under the Digital Millennium Act.
1. You must register your work with the US Copyright office within three months of the first public exhibition or distribution
2. You must police and protect, and enforce the copyright.
3. Upon detection of a copyright violation, you must issue a Digital Millennium Infringement notification to the infringer and the infringer's Internet Service Provider.

BayTSP can automatically register your work with the Copyright office; record the Copyright Office tracking number; search the web for violations; automatically issue infringement notifications; track the number of days that the infringed material is online; and report if/when the material is removed. A "Complaint Ready" CD, detailing all of the information pertaining to the infringement, is generated, further reducing subsequent legal fees when enforcing the copyright.
BayTSP's tracking and notification service was jointly developed with Brull, Piccionelli, Sarno, Braun, and Vradenburgh, one of the country's top Internet, Intellectual Property and First Amendment law firms. The system was specifically designed to maximize the protection of your valuable content, while also making the procedures user-friendly.

I have reproductions of old artwork and photographs that are in the public domain. Can I claim copyright infringement if someone steals the image and posts it on their web site?

You can only claim copyright in a compilation (the original selection and arrangement of a group of public domain works) or a derivative work (original additions to the public domain work). If an image is recreated on a web site, without being substantially altered from its original appearance, then this is not infringement if someone uses it because the web site owner would not possess the copyright in the public domain work.

What kind of reports can I get?

BayTSP's standard reports provide you with all the information you need to take action against infringers of your copyrighted content or trademark/logo abusers. Additionally, statistical reports detail number of incidents found by location, ISP, IP addresses, etc. If you have specific statistical needs we can custom program reports.

My file names are being changed - can you still find them?

Yes, our technology is completely independent of file name or file size. Also, if the file is cropped as sometimes is the case for movies, music, and text where parts of the file are deliberately removed to trick other technologies, BayTSP's technology will still find it and report the percentage compared to the original file.

I did not see peer-to-peer listed on your website - which protocols do you support?

Currently we support the following p2p protocols:
Kazaa
Grokster
iMesh
BearShare
XoloX
LimeWire
Gnucleus
Gnutella
Morpheus
WinMX
eDonkey2000
Direct Connect
Hotline
BitTorrent
As additional file sharing networks appear, we will add their protocol to our tracking programs.

Do you search only US web sites or also international ones?

BayTSP searches all web sites, regardless of server location. We notify and take actions against infringements from all over the world. We have excellent relationships with foreign service providers should the infringer decide to not comply. Our fastest (non-automated) response to an infringement notification came from Vienna, Austria in a record time of 3 hours, which, given the time difference made it 2am local time.

Can you find my content in different languages?

Yes, - we support the ISO character set.

How quickly do you manage the take-down process?

Take-down notices are sent immediately after infringements are verified. Our compliance managers track infringements that are not removed and document responses. Again, we have excellent relationships with ISPs and once notified, they are responsive to our requests for removal of content should the infringer fail to comply.

What makes your services different from your competition?

Three points: Automated - effective - inexpensive.
BayTSP has developed comprehensive and complete technology to monitor your digital content on the Internet - our automated programs search 24x7, document infringements and automatically send take-down infringement notifications. This level of automation makes our service not only the most effective there is, but keeps your costs down. We do not manually take snapshots of the infringements found - our programs do this automatically.

We do not limit our searches to a specific file type - our programs are file-type independent.

We do not stop at US borders - our programs know no borders nor any language barriers.

We do, however, listen to our clients and pride ourselves on our customer service. Whether it is a special search to directed protocols or sites, or special statistical reports, or issuing a subpoena to get the identity of a digital pirate - we take care of your needs. Contact us for free test today and see results tomorrow!

BayTSP does not offer legal counseling or advice. BayTSP assumes no liability for reliance on any information presented above or any other publication. If you have any legal inquires, please consult a competent attorney in your state.

What is viral distribution?

Made possible by using readily available and popular file sharing programs such as FastTrack (KaZaa),Grokster) Bearshare, and others viral distribution occurs when a file, available for sharing by one user is downloaded by another user who then in turn, makes the file available to others, and so on. The severity of viral distribution can be measured, as was stated by the prosecution in the case of A&M Records vs. Napster:
" …14,000 recordings are downloaded a minute using the Napster system. If we are here for, let's say three hours, 2,520,000 recordings will have been downloaded. That's 20 million a day. Those are not only our figures, your Honor. Those are Napster's figures. They say between 12 and 30 million a day…and 90% of those, your Honor, are copyrighted recordings."
Napster is gone, but other p2p networks are surfacing and the problem of copyright infringements via file sharing networks is only growing.

I am an ISP and received a take down notice from you. Why?

You have received a take down notice because we have identified one or more copyright infringements on your network. If your network is US based, you have an obligation under the DMCA to block access to the infringing material. International ISPs are bound by the Bi-lateral Treaty and/or the Berne Convention to block access to infringing files. In either case, we strongly recommend you reply to the infringement notice and verify that such action was taken so we can forward removal statement to our client. Please note that blocking access/removal of infringing material does not relinquish our client's right for further action against you. Should you need further clarification or information you may contact our compliance management team at dmca@baytsp.com.

I am a user and received a take down notice from you. Why?

You have been identified of having our client's copyrighted material publicly available on your computer without the proper authorization/license. Under the DMCA (USA) and the Bi-lateral Treaty and Berne Convention (International), this constitutes a copyright violation. You must promptly remove the infringing works. We also strongly recommend you reply to the infringement notice verifying removal of the infringing files. Please note that blocking access/removal of infringing material does not relinquish our client's right for further action against you. For additional information or clarification on the notice click here, or you may contact our compliance management team at dmca@baytsp.com.

Careers

Are you looking for a rewarding career in a fast paced, explosive-growth environment? Are you excited about challenges, compelling rewards, and a creative work environment?
Then why not consider a career with BayTSP?
BayTSP is an equal opportunity/affirmative action employer. We welcome and encourage diversity in the workplace.

This page lists positions with BayTSP, which are currently open. Please read the job description and if interested in the position, you can submit your resume directly to careers@baytsp.com.

Software Engineer
Software Engineer/Manager - Des Moines, IA

Software Engineer

Job Summary:
Key coder in protocol development as well as large volume data processing procedures. The system is designed to be a high-availability large-scale data processing system consisting of client / server APPS as well as standard database systems.

Essential Functions

  • Development . 80 %
  • Support (3rd Level) . 10 %
  • Assistance with Architecture . 10 %

Minimum Qualifications
C++, Java experience preferable on both LINUX and Windows. Previous SQL experience. Previous experience with development of high availability systems highly desired.

Desired Experience
BSCE / BSEE

Software Engineer/Manager

Job Summary:
BayTSP is looking for a self-motivated software engineer / manager to head our new development/data center located in the Des Moines Metro area.

JOB DESCRIPTION

  • Work with senior management, product management, as well as development and operations peers, to build a data center that meets our customer needs with respect to functionality, performance, scalability, and reliability, on realistic implementation schedules and with adherence to BayTSP's architectural goals and principles.
  • Create solutions for specific use cases that provide frameworks, interfaces and services that can be extended and reused for future requirements.
  • Hire and manage additional software engineers / sysadmins to begin staffing our Iowa data center.
  • Strong software engineering & database skills. Strong knowledge of TCP-IP protocols, and file sharing protocols.

Qualifications

  • Strong technical abilities
  • Strong problem analysis/resolution skills
  • Strong presentation and documentation skills
  • Strong customer/business orientation
  • Excellent time management skills

Relevant Experience

  • BS/BA in CS or related field.
  • 10 years experience in Software engineering / IT areas
  • 5 years management experience; site management a plus
  • Good knowledge of C/C++, JAVA, HTML, XML, PHP, XML
  • Experience with protocol software development (HTTP, SSL, FTP)
  • Knowledge and experience with RDBMSs (MySQL, MSSQL Server)
  • Good management and business skills
  • Strong presentation and leadership skills
  • Proven results oriented person with a delivery focus

Contact Us

MAILING ADDRESS

PO Box 1314
Los Gatos, CA 95031-1314
Front Desk 408.341.2300
Fax 408.341.2399
Toll Free 1.877.9BAYTSP
1.877.922.9877
Information info@baytsp.com
Career Opportunities careers@baytsp.com
Investment Opportunities investor@baytsp.com
Sales Information sales@baytsp.com
Your Thoughts spiderbites@baytsp.com
PR Contact Jim Graham
  831-234-4337 
jimg@baytsp.com
AIM | Yahoo | Skype: jgprdotcom

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8855496&forum_id=84957

17. September 2005 11:05
@ heise: Bitte mal die Hintergründe zu LogiStep ermitteln und veröffentlichen
zodiwil, zodiwil@nurfuerspam.de (423 Beiträge seit 29.8.04)

1) Die Logistep AG Schweiz ist eine reine Briefkastenfirma ohne
eigene Bürogebäude am Haus der Dial Engineering AG in Höri / Schweiz.

2) Direktor der Logistep AG Schweiz ist Leszek Krzysztof Oginski,
polnischer Staatsbürger, wohnhaft in Karlsruhe
(Ludwig-Windthorststrasse 52) / Deutschland. Einziger Verwaltungsrat
ist Martin Richard.

3) Laut Telefonbuch existiert unter der Adresse von Herrn Oginski die
Logistep AG Deutschland, die allerdings nicht im Handelsregister
auftaucht. Der Markenname Logistep wiederum gehört in Deutschland der
Logistep Aktiebolag in Malmö / Schweden (die nichts damit zu tun hat)
=> Markenrechtsverletzung.

4) Dazu noch ein paar Merkwürdigkeiten: Die Grafiken der Logistep AG
zum Monitoring/p2pftp wurden aus dem Seti@home Screensaver gestohlen,
außerdem behauptet das Unternehmen zum einen, sie würden Fakes
erstellen, die sich in der Prüfsumme nicht vom Original
unterscheiden, zum anderen behaupten sie, die 20.000
Urheberrechtsverletzungen anhand der Prüfsumme ermittelt zu haben =>
Eigene Beweise selbst widerlegt?

MfG
Mathias


Massenanzeige - „Schienbeintritt für Softwarepiraten”

11. September 2005 Wer in Deutschland unerlaubt Computerspiele in Internet-Tauschbörsen herunterlädt, hatte bisher gut lachen. Anders als die Film- und Musikindustrie halten sich Softwarehersteller im In- und Ausland meist zurück.

Zwar haben sie in die Internetbörsen fehlerhafte Versionen ihrer Produkte eingespeist, um die Benutzer zu frustrieren. Aber provokanter oder öffentlichkeitswirksamer Kampagnen bedienen sich nur die Film- und Musikindustrie: eine nachgebaute Gefängniszelle, in der man für fünf Minuten erleben könne, wie sich ein verurteilter Raubkopierer fühle; die Werbeaktion „Raubkopierer sind Verbrecher”, die auf große Kritik gestoßen ist, weil sie nicht klar zwischen gewerblicher Verbreitung von Raubkopien und dem Herunterladen für den Eigengebrauch unterscheidet - so wollen bisher nur Musikproduzenten und Kinobetreiber die Tauscher abschrecken. Auch auf rechtliche Schritte hatten die Hersteller von Computerspielen bislang verzichtet. Aber mit den ruhigen Zeiten für Spielekopierer könnte es nun bald vorbei sein, wenn das Beispiel des deutschen Unternehmens Zuxxez aus Worms Schule macht.

13.700 Strafanzeigen gegen Raubkopierer

Etwa 13.700 Strafanzeigen hat Zuxxez veranlaßt, deren Programm „Earth 2160” rund 75.000mal verkauft wurde und zur Zeit besonders gerne getauscht wird. 180.000 Tauschbörsennutzer, die das Spiel unerlaubt heruntergeladen haben, und 13.700, die es auch zum Tausch anbieten, will die Schweizer Firma Logistep ausfindig gemacht haben. Sie ist auf die Bekämpfung von Computerkriminalität spezialisiert und ermittelt im Namen von Zuxxez und anderen Unternehmen in Börsen wie Emule oder Bittorrent die Internetadressen der Spieletauscher. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist eine vierstellige Zahl von Ermittlungsverfahren anhängig, doch seien weitaus mehr zu erwarten: Insgesamt lägen rund 20.000 IP-Adressen vor, von denen jede einzelne zu einem Verfahren führen könne.

Allerdings weiß bei Zuxxez oder Logistep niemand, wer hinter diesen Adressen steckt. Deutsche Internet-Zugangsanbieter dürfen die Identität ihrer Kunden zunächst aus Datenschutzgründen nicht preisgeben, jedenfalls nicht an Privatpersonen oder Firmen. Außerdem ist es ihnen nach einem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt untersagt, die Verbindungsdaten von Kunden mit einem Pauschaltarif (Flatrate) zu speichern, da sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden.

Daher bedient sich die im Auftrag der deutschen Spieleentwickler arbeitende Schweizer Firma einer besonderen Methode: Sofort, wenn sie Teilnehmer von Börsen beim illegalen Tausch ertappt, schickt sie E-Mail-Benachrichtigungen an deren Zugangsanbieter und fordert sie auf, alle zur Strafverfolgung relevanten Informationen zu sichern. Die Anwälte der Schweizer „IP-Adressenjäger” (mit Zweigstelle in Karlsruhe) erstatten dann im Namen des geschädigten Softwarehersteller Strafanzeige gegen Unbekannt, und die Staatsanwaltschaft fordert im Ermittlungsverfahren die Anbieter zur Herausgabe der Kundendaten auf. So kann auch die Identität von Flatrate-Nutzern ermittelt werden, zugleich bleiben die Anforderungen des Datenschutzes gewahrt.

Ein Zeichen setzen

„Dateitausch gilt bedauerlicherweise immer noch als Kavaliersdelikt”, sagt Dirk Hassinger, der Sprecher von Zuxxez. Eine Anzeige solle ein „Schienbeintritt” für die Teilnehmer von Tauschbörsen sein, die unerlaubt Programme anbieten - wie ein „dicker Strafzettel”. Es ginge vorrangig nicht darum, Gewinneinbußen wieder wettzumachen, sondern ein Zeichen zu setzen. Die Aktion scheint Erfolg zu haben: „Die Zahl der Anbieter in den Tauschbörsen ist von 13.700 auf weniger als 100 zurückgegangen”, sagte Hassinger.

Geradezu bescheiden nehmen sich im Vergleich zur Strafanzeigenwelle in Karlsruhe die gerade mal 1300 Verfahren aus, die der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft noch im letzten Monat als Erfolg gemeldet hat - der Zusammenschluß vertritt die Interessen von rund 1000 Tonträgerherstellern in Deutschland.

„Wir wollen unsere Kunden nicht verschrecken”

Ungewöhnlich ist aber auch das zivilrechtliche Vorgehen der Spieleproduzenten. Neben einer in solchen Fällen üblichen Unterlassenserklärung (Vertragsstrafe bei Zuwiderhandeln: 10 000 Euro) begnügt sich das Unternehmen aus Worms mit 153,80 Euro als Schadenersatz - 50 Euro für das Spiel, der Rest seien Anwaltsgebühren, sagt Hassinger. „Wir wollen unsere potentiellen Kunden nicht verschrecken oder in den finanziellen Ruin treiben, sondern lediglich das Unrechtsbewußtsein schärfen.” Daß Zuxxez damit einen neuen Weg beschreitet, zeigt die Höhe vergleichbarer Forderungen der Musikindustrie: In Einzelfällen seien bis zu 15.000 Euro, im Durchschnitt mindestens 4000 Euro zu zahlen - ein Schicksal, das theoretisch auch jemanden treffen könne, der nur einen einzigen Titel zum Herunterladen zur Verfügung gestellt habe, sagt Ekkehard Kuhn, der Justitiar des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft.

Vom teils lauten Gebaren der Musikindustrie distanziert Hassinger sich; bewußt habe seine Firma auf eine Pressemitteilung zu den Anzeigen verzichtet. Rechtlich gegen Nutzer von Tauschbörsen vorzugehen, damit wolle man sich nicht brüsten. Bei aller Milde ist man bei Zuxxez dennoch fest entschlossen, gegen weiterhin Uneinsichtige streng durchzugreifen. Einen Zugangsanbieter, der die Herausgabe der Kundendaten bis jetzt verweigert habe, wolle man wegen Beihilfe anzeigen, wenn er nicht einlenke, und wer die Zahlung ablehne, dem drohe eine Klage mit deutlich höheren Schadenersatzbeträgen. Eine Kampfansage, aber vielleicht auch ein Signal - für andere Spielehersteller, nachzuziehen, für die Musikindustrie, ihre provokanten Kampagnen gegen illegalen Musiktausch zu überdenken.

Text: mjmr., F.A.Z., 12.09.2005, Nr. 212 / Seite 23

http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc%7EEAFEC2889F65749C586DBA1C014FAD7E4%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html


news17.09.2005 10:32

Musikindustrie sieht "Strafanzeigen-Automatik" gegen Raubkopierer skeptisch

Verbände der Entertainment-Industrie sind sich nicht einig in der Frage, ob Massenanzeigen gegen Tauschbörsennutzer im Kampf gegen Raubkopierer zweckmäßig sind. Während die Musikindustrie reserviert reagiert, will sich die Filmwirtschaft alle Optionen offen halten. Der Wormser Computerspielehersteller Zuxxez[1] hatte kürzlich Aufsehen erregt, weil er über eine Anwaltskanzlei rund 13.700 Strafanzeigen gegen Unbekannt[2] gestellt hatte. Den Behörden lieferte die Softwarefirma dabei IP-Adressen, die sie mit Hilfe des Piratenjägers Logistep[3] von den verdächtig gewordenen Peer-2-Peer-Usern eingesammelt hatte. Diese sollen das Strategiespiel "Earth 2160" zum Download angeboten haben. Dem Beispiel Zuxxez' ist inzwischen auch die CDV Software Entertainment AG[4] aus Karlsruhe gefolgt. Das Auffahren derartiger "Strafanzeigen-Maschinen" erachten andere Teile der Entertainment-Industrie, die schon länger zum Teil mit umstrittenen Kampagnen[5] und zur Schau gestellten Strafen[6] Raubkopierer im Netz zu bekämpfen suchen, jedoch für unnötig.

"Wir glauben nicht, dass man die Wirkung der Abschreckung steigern kann, indem man die Zahlen der Anzeigen verdoppelt", erklärte Hartmut Spiesecke, Sprecher des Verbands der deutschen Phonoverbände IFPI[7] gegenüber heise online. Es sei nicht möglich, jeden Fall der illegalen Tauschbörsennutzung zu verhindern und "dies ist auch nicht unser Ziel". Der Musikindustrie komme es vielmehr darauf an, bei nicht rechtmäßigen Downloads "ein Gefühl wie beim Schwarzfahren" zu erzeugen, betonte Spiesecke. Man könne nicht jeden kontrollieren, aber die Leute würden trotzdem wissen, dass dies jederzeit möglich sei. Zudem habe die IFPI mit der Rechtsanwaltskanzlei Rasch in Hamburg bereits eine guten "Dienstleister" für die Beobachtung von P2P-Netzen. Ein Wechsel hin zu Logistep sei nicht geplant.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU[8]) hat weniger Bedenken gegenüber Massen-Anzeigen: "Die GVU nutzt ein solches oder ähnliches System wie das von Logistep zur Zeit nicht, wir möchten dies aber für die Zukunft auch nicht ausschließen", sagte eine Sprecherin. Generell ist die Logistep-Maschinerie in der Filmindustrie aber umstritten. Einzelne Studios sehen darin im Grunde den einzige Weg, auch ohne einen Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern an die Nutzer heran zu kommen, die Filmraubkopien uploaden. Andere befürchten dagegen, dass die Überschwemmung der Strafverfolgungsbehörden mit Strafanzeigen nach hinten los gehen und die Kooperation mit diesen verschlechtern könnte. (Stefan Krempl) /

(se[9]/c't) (se/c't)

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http://www.emuleforum.net/t129313-20-10.html

F.A.Z., 12.09.2005, Nr. 212 / Seite 23
"Allerdings weiß bei Zuxxez oder Logistep niemand, wer hinter diesen Adressen steckt. Deutsche Internet-Zugangsanbieter dürfen die Identität ihrer Kunden zunächst aus Datenschutzgründen nicht preisgeben, jedenfalls nicht an Privatpersonen oder Firmen. Außerdem ist es ihnen nach einem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt untersagt, die Verbindungsdaten von Kunden mit einem Pauschaltarif (Flatrate) zu speichern, da sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden.
Daher bedient sich die im Auftrag der deutschen Spieleentwickler arbeitende Schweizer Firma einer besonderen Methode: Sofort, wenn sie Teilnehmer von Börsen beim illegalen Tausch ertappt, schickt sie E-Mail-Benachrichtigungen an deren Zugangsanbieter und fordert sie auf, alle zur Strafverfolgung relevanten Informationen zu sichern. Die Anwälte der Schweizer „IP-Adressenjäger” (mit Zweigstelle in Karlsruhe) erstatten dann im Namen des geschädigten Softwarehersteller Strafanzeige gegen Unbekannt, und die Staatsanwaltschaft fordert im Ermittlungsverfahren die Anbieter zur Herausgabe der Kundendaten auf. So kann auch die Identität von Flatrate-Nutzern ermittelt werden, zugleich bleiben die Anforderungen des Datenschutzes gewahrt."


Wie sieht so ein Schnüffelprotokoll aus?

Hier ein Beispiel:

eingesetzter Client: MLNet 2.5-16t Multi-Network p2p client (Global Shares Open Napster Gnutella G2 Fasttrack FileTP BitTorrent Donkey Soulseek) deutsches Forum

http://mldonkey.berlios.de/modules.php?name=Wiki&pagename=OtherNetworksSupported,

GUI: http://mitglied.lycos.de/mldtg/screenshots.htm

MLdonkey intends to support the following p2p networks and file transfer protocols in addition to the default eDonkey2000 and Overnet:


news25.11.2005 15:51

Durchsuchungen nach Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer

Die massenhaft gestellten Strafanzeigen[1] gegen P2P-Tauschbörsennutzer zogen erste drakonische Maßnahmen der Ermittlungsbehörden nach sich. Verschickte die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe zunächst nur Anschreiben an die Verdächtigten, in denen sie mitteilt, dass "ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz" eingeleitet worden sei, fanden jetzt erste Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen statt.

In einem heise online vorliegenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Schwetzingen etwa wird die Maßnahme mit dem Verdacht begründet, der Beschuldigte habe das Computerspiel Earth 2160 "bei einer Tauschbörse im Internet zum Tausch angeboten", obwohl er "nicht in Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis der Rechteinhaberin, nämlich der Firma Zuxxez Entertainment AG" gewesen sei. Eine Durchsuchung und Beschlagnahme sei gerechtfertigt, da mit der "Auffindung von Beweismitteln" zu rechnen sei.

Der Verdächtige hatte allerdings vor der Durchsuchung bereits eine Abmahnung der Karlsruher Kanzlei Schutt-Waetke[2] erhalten, in der er von Zuxxez[3] aufgefordert wurde, die Datei, die der Polizei als Beweismaterial dienen soll, "unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner Ihres Rechners zu entfernen", was er lange vor der Durchsuchung auch tat. Dennoch beschlagnahmten die Ermittlungsbeamten seinen Rechner. Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak[4], die mehrere der Abmahnungsempfänger vertritt, hält das Vorgehen für "absurd".

Wie in allen derartigen Fällen wurde zuvor vom Schweizer Unternehmen Logistep[5] die IP-Adresse und der Zeitpunkt des Tauschbörsenangebots von Earth 2160 ermittelt. Logistep übermittelt diese Daten in Echtzeit an die Karlsruher Anwaltskanzlei, die wiederum vom Rechteinhaber pauschal für sämtliche derartige Rechtsverstöße mandatiert ist. Die Kanzlei stellt sodann Strafanzeige gegen unbekannt, wartet, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nimmt sofort Akteneinsicht und mahnt den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab. Wie der Fall zeigt, wird die Strafverfolgung erheblich gestört, wenn die Staatsanwaltschaft mehr Zeit benötigt als die zivilrechtlich vorgehende Kanzlei Schutt-Waetke.

Dazu befragt, antwortet Dirk P. Hassinger, Vorstand von Zuxxez: "Wir können nichts dafür, wenn sich die Staatsanwaltschaft bisweilen recht viel Zeit lässt." Hassinger hat kein Problem damit, dass aufgrund der Strafanzeigen Durchsuchungen stattfinden und Rechner beschlagnahmt werden. Durch den Tausch des Spiels im Börsen wie eDonkey entstehe Zuxxez immenser Schaden, den man nur mit diesem Vorgehen eindämmen könne.

Allein bis Oktober 2005 habe die Kanzlei 3700 Abmahnungen an Tauschbörsennutzer verschickt, die Earth 2160 zum Download angeboten haben sollen. Der Tausch des Spiels sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Die deutschen Nutzer kämen ja noch glimpflich davon, sagte Hassinger, und fand drastische Worte: "Wenn Sie in China jemanden anzeigen, kann es sein, dass er gleich an die Wand gestellt wird."

Derweil hat Logistep offenbar neue Kunden für seinen Antipiracy-Service gewinnen können. Für das Frankfurter Musiklabel 3p[6] des Rappers und Produzenten Moses Pelham mahnt die Kanzlei Schutt-Waetke jetzt Nutzer ab, die CD-Rips der Band Glashaus in Tauschbörsen anbieten. Dieses Verhalten dürfte kaum auf der Linie des Verbands der deutschen Phonoverbände IFPI[7] liegen, der einen großen Teil der deutschen Musikindustrie vertritt. Dessen Sprecher Hartmut Spiesecke äußerte sich im Gespräch mit heise online skeptisch[8] zur Strafanzeigenmaschinerie von Logistep.

Eine der Abmahnungen des Pelham-Labels liegt heise online vor. Sie ist nahezu gleichlautend mit der zum Spiel Earth 2160. Die Kanzlei verlangt für die Aufwendungen ihrer Mandantin einen Pauschalbetrag von 250 Euro. Hinzu kommt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50 Euro. Dieser "geringe Pauschalbetrag" bestehe "nicht lediglich in dem Wert des Albums, das Sie hätten kaufen müssen, sondern stellt vielmehr den Wert der ersparten Lizenzgebühr für das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung und Verwertung" dar. Mehrfache Anfragen von heise online beim Label 3p zu den Abmahnungen blieben bisher unbeantwortet.

Zum Aufspüren von Urheberrechtsverstößen durchforstet Logistep mit einer modifizierten Version des Open-Source-Clients Shareaza[9] die P2P-Netze. Findet der Client die urheberrechtlich geschützte Datei des Logistep-Auftraggebers, protokolliert er die Anbieter-IP-Adresse sowie im Falle des beliebten emule den bei der Client-Installation generierten 16-stelligen User-Hash (GUID). Taucht diese GUID in einem anderen Protokoll wieder auf, geht Logistep davon aus, dass es sich um einen "Mehrfachtäter" handelt, was unter anderem eine höhere Abmahngebühr bedeutet. Dies dürfte im Zweifelsfalle allerdings wenig Beweiskraft haben: Die GUID lässt sich fast beliebig manipulieren. Das Löschen einer bestimmten Datei sorgt beispielsweise dafür, dass emule beim nächsten Start eine neue GUID erzeugt.

Der Logistep-Client schickt direkt nach dem Fund der Datei eine E-Mail an den Abusedesk des zur IP-Adresse zugehörigen Providers. Das Schreiben enthält die Bitte, alle Log-Daten zur IP-Adresse ausnahmsweise nicht zu löschen, weil mutmaßlich eine Straftat vorliegt und demnächst die Staatsanwaltschaft nach dem Anschlussinhaber fragen dürfte. Dieses Vorgehen sorgt zunehmend für Unmut bei den Zugangs-Providern, die qua Datenschutzvorschriften eigentlich dazu angehalten sind, genau diese Daten nach Verbindungsende zu löschen. Dem Berliner Flatrate-Anbieter Versatel[10] platzte der Kragen: Per einstweiliger Verfügung ließ man Logistep verbieten, den Abusedesk mit solchen Mails zu bombardieren. Das Schweizer Unternehmen hat bereits Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt.

(hob[11]/c't) (hob/c't)

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  [9] http://shareaza.sourceforge.net/
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Juristische Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer

http://www.heise.de/newsticker/meldung/67389 15.12.2005 08:36

Der Schweizer Dienstleister Logistep[1] darf Internetprovider im Kampf gegen Urheberrechtsverstößen durch Tauschbörsen-Nutzer nicht mehr massenhaft zur Speicherung von Verbindungsdaten anhalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Flensburg hervor, das sich auf die Haftungsregeln im Teledienstegesetz (TDG[2]) beruft. Demnach sind Zugangsanbieter für fremde Inhalte grundsätzlich nicht verantwortlich und deshalb auch nicht verpflichtet, ihre Kunden zu überwachen oder nach Umständen für eine rechtswidrige Nutzung ihrer Dienste zu suchen. Wird ein Provider über das illegale Treiben von Kunden in Kenntnis gesetzt, gilt er fortan zwar als "Störer" und kann zum Eingreifen verpflichtet sein. Diese Haftung begründet laut der Flensburger Entscheidung aber keine Auskunftsansprüche gegenüber dem Anbieter, sondern allein einen Unterlassungsanspruch. Auf Mithilfe zum Erwirken von Schadensersatz könne nicht abgestellt werden.
"Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" könne von einem Zugangsanbieter verlangt werden, "irgendwelche Daten oder Informationen zu speichern", stellt das Gericht aus dem hohen Norden klar. Der Telekommunikationsanwalt Ernst Georg Berger von der Frankfurter Kanzlei Schalast & Partner[3], der das Verfahren im Auftrag des Berliner Carriers Versatel[4] führte, spricht daher von einem "richtungsweisenden Urteil". Er geht davon aus, dass sich nun auch zahlreiche andere Provider veranlasst sehen, "sich gegen die Massenmails der Logistep zur Wehr zu setzen".

Logistep setzte im Sommer im Auftrag der Karlsruher Kanzlei Schutt-Waetke[5] eine Strafanzeigen-Maschinerie bis dato unbekannten Ausmaßes in Gang[6]. Die Schweizer haben nach eigenen Angaben eine spezielle Software entwickelt, mit der sie die Anbieter urheberrechtswidrig verbreiteter und veröffentlichter Werke wie PC-Spiele, Musikstücke oder Videos aufspüren und die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung festhalten zu können. Mit Hilfe dieser Informationen kann über den jeweiligen Provider die Identität des Nutzers hinter der Netzadresse ermittelt werden. Das Hauptinteresse der selbst ernannten Raubkopiererjäger liegt bislang beim Spiel Earth 2160 des Karlsruher Herstellers Zuxxez Entertainment[7]. Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigte, sind dort mit Hilfe Logisteps allein im Juni und Juli 2005 über 20.000 Strafanzeigen eingegangen. Die Strafverfolger stöhnen inzwischen[8] über die Überschwemmung mit Urheberrechtsdelikten und fordern eine gesetzlich klar festgeschriebene Bagatellgrenze für entsprechende Vergehen.

Die Schweizer suchen die Anzeigen-Automatik dagegen noch dadurch zu verbessern, dass sie Provider mit automatisch generierten Nachrichten zur Speicherung der jeweiligen Verbindungsdaten auffordern. Zuvor hatten sie die Erfahrung gemacht, dass gerade Flatrate-Anbieter die begehrten Informationen nicht für Abrechnungszwecke benötigen und daher bislang rasch löschen. Versatel erhielt auf diese Weise innerhalb von 14 Tagen 507 entsprechende E-Mails von Logistep zugeschickt. Davon allein an einem Tag 167 Mails, was dem Anbieter zufolge zu einer Blockierung seiner Server führte. Schalast & Partner erwirkten daraufhin Anfang August eine einstweilige Verfügung, in der Logistep die ungewöhnliche Speicheranmahnung untersagt wurde. Die Schweizer Firma legte daraufhin Widerspruch ein, den das Flensburger Gericht mit dem jetzt bekannt gewordenen Urteil am 25. November auf Grund des erfolgten Eingriffs in den Gewerbebetrieb Versatels ablehnte.

Der erste juristische Erfolg gegen die Strafanzeigen-Automatik könnte sich aber schon bald als Pyrrhus-Sieg erweisen. Zum einen hat das EU-Parlament gerade eine heftig umstrittene Richtlinie abgesegnet[9], mit der Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten für einen Zeitraum zwischen mindestens sechs und 24 Monaten vorzuhalten und Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen. Es ist zwar noch nicht heraus, ob die Ermittler auch bei der Verfolgung von Verstößen gegen das geistige Eigentumsrecht in den gigantischen Datenbergen schürfen dürfen. Doch zum anderen hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gerade einen Gesetzesentwurf vorgestellt[10], wonach Verwerter bei einem "gewichtigen Eingriff" in ihre Rechte Auskunftsansprüche gegen Provider geltend machen können. Die künftig zu speichernden IP-Adressen und die dahinter steckenden Identitäten dürften daher von der Unterhaltungsindustrie rege nachgefragt werden.

Die Provider sind in großer Sorge, dass neue Abmahn- und Klagemodelle auf ihre Kosten aufblühen könnten. "Wenn das Bundesjustizministerium ernst macht, könnten Unternehmen wie Logistep schon allein auf Grund der Behauptung einer Urheberrechtsverletzung die Möglichkeit erhalten, Nutzer von Tauschbörsen auch noch Monate danach anhand der auf Vorrat gespeicherten IP-Adresse auf Grundlage des Zivilrechts zu ermitteln", gibt Jan Mönikes, Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN[11]), zu bedenken. Die Kombination aus EU-Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung mit der Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte[12] könnte sich damit für Deutschland und ganz Europa als "Kostentreiber für die Telekommunikation erweisen". Zugleich befürchtet Mönikes einen "Riesenschritt in Richtung Totalüberwachung auch unbescholtener und rechtstreuer Bürger".


Illegale Downloads: Wer war´s?

http://www.pcwelt.de/know-how/recht/127475/index.html

Bei Urheberrechtsverletzungen kann nur derjenige straf- und zivilrechtlich belangt werden, der die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat. Und das ist trotz gespeicherter Daten nicht eindeutig festzustellen.

Tausende von Tauschbörsennutzern in Deutschland, darunter viele, die sich das Computerspiel Earth 2160 aus dem Web gezogen hatten, wurden in den letzten Monaten wegen Urheberrechtsverletzung angezeigt. Die Verbindungsdaten, über die sich Provider und Nutzer feststellen lassen, hat die Firma Logistep ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat viele Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von bis zu 500 Euro eingestellt. Für die mutmaßlichen Täter ist der Fall damit jedoch nicht erledigt – der Spiele-Anbieter macht Schadenersatzansprüche geltend, verbunden mit einer Abmahnung.

Straf- und zivilrechtlich belangt werden kann jedoch nur derjenige, der die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat. Und das ist trotz der gespeicherten Daten nicht eindeutig festzustellen, wie Rechtsanwalt Johannes Richard ausführt ( http://www.internetrecht-rostock.de/emule-strafanzeigen.htm ). Der Inhaber eines Internet-Anschlusses muss nicht zwangsläufig der Nutzer sein. Auch über einen WLAN-Hotspot können alle möglichen Leute Tauschbörsen nutzen.

In einschlägigen Foren kursieren außerdem Gerüchte, dass auch der Up- und Download von Fake-Dateien abgemahnt wird. „Fake-Dateien entsprechen in allen wesentlichen Merkmalen den Original-Dateien, können aber nicht ausgeführt werden“, heißt es bei Logistep ( http://www.logistepag.de/fakedecoy.htm ). Fake-Dateien sind also nicht als solche erkennbar. Ihr Up- und Download dürfte daher nach Meinung von Juristen zumindest keine zivilrechtlichen Ansprüche nach sich ziehen.

Wer sich übrigens zu Unrecht abgemahnt fühlt, kann eine negative Feststellungsklage einreichen. Die Beweislast, dass eine Abmahnung berechtigt ist, liegt ausschließlich beim Abmahner.


Massen-Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer: Strafverfahren und Abmahnungen berechtigt?

http://www.internetrecht-rostock.de/emule-strafanzeigen.htm

 Seit Mitte diesem Jahres geht es den Nutzern von Internettauschbörsen an den Kragen: Software-Hersteller haben in Zusammenarbeit mit einem Ermittlungsunternehmen und einer Anwaltskanzlei tausende von Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer gestellt. Die Rede ist von ca. 20.000 Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen. Die entsprechenden Verbindungsdaten sind durch die Firma Logistep ermittelt worden. Es handelt sich unter anderem um Strafanzeigen wegen Uplad- und Downloadangeboten des Computerspiels "Earth 2160" des Anbieters Zuxxez .

 

Die Schweizer Firma Logistep gibt an, eine Scan-Software entwickelt zu haben , die einschlägigen Tauschbörsen wie eDonkey oder eMule durchsucht. Sobald das Tool der Firma Logistep fündig wird, speichert es die IP-Adresse, die eMule-Nutzerkennung des Anbieters und den Zeitpunkt des Angebotes. Durch diese Informationen kann über den Provider der jeweilige Internetnutzer ermittelt werden. Innerhalb kürzester Zeit kamen hierdurch bis zum 22.09.2005 mehr als 18.000 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zusammen.

 

Gleichzeitig fordert Logistep mit einer automatisch generierten e-Mail den Provider des verdächtigen Tauschbörsennutzers auf, die Verbindungsdaten zu speichern. Die Frage, ob eine derartige Speicherpflicht besteht, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Zumindestens bei IP-Adressen von Flate-Rate-Kunden ist dies bereits gerichtlich verneint worden. In diesem Fall werden gemäß § 97 Abs. 3 TKG die Daten zur Abrechnung nicht benötigt (AG Darmstadt, Urteil vom 30.06.2005, Aktenzeichen: 300 C 397/04).

 

Nach Pressemitteilungen sieht die Staatsanwaltschaft zur Zeit von Anklagen ab und stellt das Verfahren gegen die Zahlung geringer Beträge im Bereich von 50,00 bis 500,00 Euro ein. Diese Einstellung erfolgt nach § 153 a Abs. 1 StPO . Für die mutmaßlichen Tauschbörsennutzer ist die Angelegenheit damit jedoch noch nicht beendet. Aktuell werden auch Hausdurchsuchungen durchgeführt.

 

Der Spieleanbieter als Geschädigter lässt über eine Karlsruher Anwaltskanzlei Akteneinsicht in die Ermittlungsakten gemäß § 406 e StPO nehmen. In diesem Zusammenhang erfährt der Spieleanbieter dann den Klarnamen des Anschlussinhabers. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass vorerst im Rahmen der Akteneinsicht nur die Beschuldigten bekannt gegeben werden, deren Verfahren eingestellt wurde. Was folgt, sind jedenfalls zivilrechtliche Ansprüche in Form von Schadensersatzforderung verbunden mit einer Abmahnung, der eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt ist.

 

Ohne Strafverfahren hat der Spieleanbieter bzw. derjenige, dessen Urheberrecht verletzt wurde, durch die Nutzer einer  Tauschbörse zur Zeit kaum eine Möglichkeit, an den Klarnamen des Anschlussinhabers heranzukommen. In der Rechtsprechung sind zivilrechtliche Auskunftsansprüche bspw. nach § 101 a Urhebergesetz oder nach § 242 BGB in der Regel nicht durchgedrungen. Hier gibt es zum einen Probleme mit der Passislegitimation der Provider, sowie mit dem Datenschutz (OLG Hamburg, Urteil vom 28.04.2005, Aktenzeichen: 5 O 156/04).

 

Ein derartiges Massenverfahren, in dem sich viele Betroffene plötzlich als Beschuldigte in einem Strafverfahren wiederfinden und zudem Post vom Anwalt bekommen, stellen sich verschiedene Rechtsfragen, auf die wir nach unserem aktuellen Kenntnisstand der Sachlage bei dieser Gelegenheit einmal eingehen möchten:

 

1. Internettauschbörsen sind illegal

 

Wir hatten bereits in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass Internettauschbörsen, in denen urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen werden kann und auch gleichzeitig zum Upload angeboten wird, illegal sind. .Darin besteht grundsätzlich auch im vorliegenden Fall kein Zweifel. Die Fälle, in denen ein eigenes Urheberrecht an dem Material besteht oder keine Urheberrechte geltend gemacht werden (z. B. Open Source) sind eher selten

 

Ausführungen zur Rechtslage finden Sie in unserem Beitrag "MP3 Tauschbörsen sind illegal". Dieser Beitrag liegt zwar das alte Urheberrechtsgesetz zu Grunde, hat jedoch an seiner Aktualität nichts verloren. Mit dem Thema beschäftigt sich zudem unser Beitrag "Mit einem Bein im Knast -rechtliche Gefahren bei Internettauschbörsen" sowie die Besprechung einer Verurteilung auf Grund der Nutzung von KaZaa. Ausführungen zur Rechtslage finden Sie auch im Zusammenhang mit einer Besprechung der Rechtslage bei der Nutzung von ftpwelt.com .

 

An der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit der Nutzung von Internettauschbörsen besteht somit kein Zweifel.

 

2. Ist jedes Strafverfahren berechtigt?

 

Nach der uns vorliegenden Kenntnis des Sachverhaltes erfolgt die Strafanzeige unter Angabe einer Uhrzeit, eines Dateinamens und einer IP-Adresse. Die Staatsanwaltschaft erfährt über ein entsprechendes Auskunftsersuchen an den Provider lediglich den Anschlussinhaber.

 

Genau an diesem Punkt wird es interessant: Der Inhaber eines Internetanschlusses muss nicht zwangsläufig derjenige sein, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dies wird nach unserer Auffassung jedoch zu oft in einem Topf geworfen. Denkbar ist zum einen, dass Eltern einen Internetanschluss angemeldet haben, der von minderjährigen Familienmitgliedern genutzt wird. Eine andere durchaus nicht ungewöhnliche Konstellation ist ferner, dass über einen WLAN-Hotspot, der gegebenenfalls nicht einmal abgesichert ist, verschiedene Internetnutzer über gerade diesen Zugang Tauschbörsen nutzen. Eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für rechtswidrige Tätigkeiten bei Nutzung des Anschlusses ist jedoch nicht automatisch gegeben. Dies mag der Fall sein, wenn der Anschlussinhaber selber die rechtswidrigen Tätigkeiten durchführt oder zumindestens davon Kenntnis hat. Wir verweisen insofern auf § 9 Teledienstegesetz . Für die Durchleitung von Informationen ist ein Diensteanbieter nicht verantwortlich. Dieser Vergleich hinkt etwas, da der private Anschlussinhaber eines DSL-Anschlusses bspw. kein Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes ist. Der Haftungsausschluss des Access-Providers nach § 9 TDG ist im Übrigen nur dann gegeben, wenn er die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Information nicht ausgewählt und die übermittelte Information nicht ausgewählt oder verändert hat. Obwohl das Beispiel eigentlich nicht passend ist, zeigt sich, dass der Anschlussinhaber nach unserer Auffassung nicht automatisch mithaftet. Dies gilt sowohl für den strafrechtlichen, wie auch für den zivilrechtlichen Bereich.

 

Im Rahmen des Strafverfahrens muss somit nachgewiesen werden, wer konkret am Computer gesessen hat, als es zu der Urheberrechtsverletzung kam. Dies kann bei einem Familien-PC, der durch mehrere genutzt wird, durchaus problematisch sein. Im Rahmen des Strafverfahrens ist ferner darauf hinzuweisen, dass Familienmitglieder gemäß § 52 Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Niemand ist somit gezwungen, seine eigenen Kinder ans Messer zu liefern.

 

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Ermittlungsbehörden durchaus auch das Mittel der Hausdurchsuchung einsetzen können, um an entsprechendes Beweismaterial zu gelangen.

 

Nähere Informationen zu dieser Problematik finden Sie in unserem Beitrag "Internetkriminalität: Wenn der Staatsanwalt gar nicht klingelt -Was tun bei Hausdurchsuchung und Strafverfahren? ".

 

Nach unserer Auffassung lässt sich somit aus einer Uhrzeit, einem Dateinamen und einer IP-Adresse nicht automatisch der Täter feststellen.

 

3. Zivilrechtliche Ansprüche berechtigt?

 

Zur Zeit werden kostenpflichtige Abmahnungen und Schadensersatzansprüche der Firma Zuxxez, die das ausschließliche Nutzungsrecht des Spiel "Earth 2160" besitzen, durch eine Karlsruher Anwaltskanzlei geltend gemacht.

 

Sollte tatsächlich das Spiel in einer Internettauschbörse zum Upload angeboten worden sein, bestehen gemäß § 97 Urhebergesetz Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie weitergehende Auskunftsansprüche. Diese sind, wenn der Sachverhalt zutreffend ist, dies soll an dieser Stelle klar betont werden, vom Grunde her berechtigt.

 

4. Abmahnansprüche gegen den Inhaber des Internetanschlusses oder des Telefonanschlusses berechtigt?

 

Wie bereits dargestellt, kann nach unserer Auffassung der nur tatsächliche Täter strafrechtlich, wie auch zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. In der Abmahnung wird die Behauptung aufgestellt, dass der Inhaber des ermittelten Telefon- oder Internet-Anschlusses für die Urheberrechtsverletzung zivilrechtlich haftet und sich das Verhalten Dritter zurechnen lassen muss. Dies ist, wenn überhaupt keine Kenntnis des Anschlussinhabers von der Nutzung seines Anschlusses für rechtswidrige Tätigkeiten besteht, durchaus zweifelhaft. Verwiesen wird in der Abmahnung in diesem Zusammenhang auf das Urteil Landgericht Berlin vom 11.07.2001, Aktenzeichen: 18 O 63/01 . Ob sich diese Rechtsansicht aus dem Urteil ergibt, es ging um eine Dialerforderung, möchten wir an dieser Stelle nicht kommentieren, halten dies jedoch zumindestens für problematisch. Selbst die Zahlung eines Geldbetrages, damit das Verfahren eingestellt wird, dürfte als Schuldnachweis nicht ausreichen.

 

Auch die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte man ohne anwaltliche Beratung  nicht unterzeichnen. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.000,00 Euro beinhaltet, mehrere Jahrzente wirksam ist und somit erhebliche Kosten auslösen kann.

 

Soweit Anwaltskosten geltend gemacht werden, die nach unseren Informationen mit 150,00 Euro beziffert werden, wäre dies unter Zugrundelegung einer üblichen Anwaltsrechnung eher gering. Auf der anderen Seite ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei mehreren tausenden Strafanzeigen und somit mehreren tausend Abmahnschreiben sich nicht doch die Frage stellt, ob das betroffene Unternehmen diese Abmahnung aus Schadenminderungsgründen nicht auch selbst hätte aussprechen können. Wir verweisen hier bspw. auf das Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg vom 11.04.2005.

 

Die Rechtslage ist somit nicht ganz so eindeutig, wie es auf erstem Blick aussieht.

 

4. Abmahnung wegen Fake-Dateien?

 

In einschlägigen Foren kursieren Gerüchte, dass auch der Up- bzw. Download von sogenannten Fake-Dateien abgemahnt wird. Auf der Seite von Logistep heißt es insofern "Fake-Dateien entsprechen in allen wesentlichen Merkmalen den Original-Dateien, können aber nicht ausgeführt werden. .... Die "falsche Original-Datei" kann somit nicht als Fake-Datei erkannt werden und garantiert somit eine dauerhafte Präsenz innerhalb des P2P-Netzwerkes, die den Anreiz schafft, das Original auf legalem Weg zu erwerben. .... Der gesamte Inhalt gleicht in Struktur und Größe dem Original und ist zu 100% nicht ausführbar."

 

Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob das Upload-Angebot von Fake-Dateien überhaupt zu einer Abmahnung berechtigt. Soweit Logistep selbst angibt, dass sich eine Fake-Datei von der Größe, wie auch von der Daten-Verifizierung her nicht erkennen lässt, könnte dies für die Abmahnung ein Rohrkrepierer werden, falls es auch Earth2160-Fake-Dateien geben sollte. Die Fake-Dateien stehen zum einen nicht in dem Urheber- oder Lizenzrecht des Spieleherstellers und können somit nach unserer Auffassung zumindestens in diesem Fall keine zivilrechtlichen Ansprüche auslösen. Rechtsdogmatisch interessant ist die Frage, ob eine Fake-Datei, die in einem P2P-Netzwerk eingespeist wird, um andere zum Download zu annimieren, auch strafrechtlich gesehen, eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, da dieses massenweise Herunterladen eher gerade im Sinne des Anbieters der Fake-Datei ist. Nichts anderes ist jedoch gewollt. Auch hier sind somit noch Fragen offen.

 

5. Müssen Sie sich alles bieten lassen?

Nein. Wer sich mit gutem Gewissen zu unrecht abgemahnt fühlt, braucht nicht zu warten, ob die Abmahnung tatsächlich irgendwann einmal gerichtlich weiterverfolgt wird. Vielmehr kann man selbst die Initiative ergreifen und eine sogenannte negative Feststellungsklage einreichen. Durch diese kann man feststellen lassen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Die Beweislast, dass die Abmahnung berechtigt ist, liegt im Übrigen ausschließlich bei Abmahner. Dies kann ein geeignetes Mittel sein, die Berechtigung der Abmahnung ein für alle mal zu klären.

 

 

6. Fazit:

Die Rechtslage ist nach unserer Auffassung nicht so eindeutig, wie es auf erstem Blick scheint. Wir müssen jedoch in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass die vorgenannten Ausführungen sich auf unseren aktuellen Kenntnisstand des Sachverhaltes beziehen.

 

Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

                                  Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Rostock


news26.01.2006 15:46

Generalstaatsanwaltschaft klagt über ungebremste P2P-Strafanzeigen-Maschine

Die Strafanzeigen-Maschinerie[1] des Unternehmens Logistep[2] überflutet auch weiterhin Staatsanwaltschaften. Gegenüber dpa klagte die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel, innerhalb eines halben Jahres seien "rund 40.000 Anzeigen wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen eingelegt worden". Hinter den Anzeigen stehe "stets eine bestimmte Anwaltskanzlei, die die Rechte betroffener Unternehmen wahrnimmt".

Nach den Worten von Hügel sind auch andere Staatsanwaltschaften – etwa in Hamburg und Frankfurt – mit ähnlichen Fällen befasst, allerdings in deutlich geringerem Maße als in Karlsruhe. Im Jahr 2004 habe die Gesamtzahl aller dort aufgenommenen Strafanzeigen 40.000 betragen. Allein das Registrieren der Fälle verursache einen derart großen Aufwand, dass bereits zusätzlich Polizeibeamte dafür eingesetzt würden. 9000 Fälle seien bereits abgearbeitet worden und hätten mit der Einstellung des Verfahrens geendet.

Logistep ist nach eigenem Bekunden darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke[3] stellt sodann massenhaft Strafanzeigen gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.

Weil die Fälle ohnehin wenig vorhandene Ressourcen bei den Staatsanwaltschaften binden, hatte Generalstaatsanwältin Hügel im Dezember 2005 eine Empfehlung[4] zur Behandlung derartiger Verfahren abgegeben. Demnach sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen.

Siehe dazu auch:

  • Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür[5]
  • Juristische Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer[6]
  • Durchsuchungen nach Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer[7]
  • Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer arbeitet weiter[8]
  • Musikindustrie sieht "Strafanzeigen-Automatik" gegen Raubkopierer skeptisch[9]
  • Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer[10]
(hob[11]/c't) (hob/c't)

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  [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635
  [2] http://www.logistepag.com/
  [3] http://www.schutt-waetke.de/
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67918
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67918
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67389
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/66658
  [8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/64181
  [9] http://www.heise.de/newsticker/meldung/64018
  [10] http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635
  [11] mailto:hob@ct.heise.de


26. Januar 2006 15:58
Staatsanwaltschaft als erfüllungsgehilfe geldgeiler Anwälte?
RasT (mehr als 1000 Beiträge seit 29.2.00)

"Demnach sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den
Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen
IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht
wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen
Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke
zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das
Verfahren einstellen."

Mit anderen Worten: die Staatsanwaltschaft fungiert im wesentlichen
als Adressen-Lieferant für die Abmahnung der Anwaltskanzlei, die dann
abmahnt und (unabhängig vom Erfolg der Abmahnung) Gebühren kassiert.
Damit wird die Staatsanwaltschaft an ihrer eigentlichen Aufgabe, der
Verfolgung von Straftaten, gehindert. Es will einfach nicht in meinen
Kopf, daß unser Rechtssystem das langfristig hinnimmt. Es MUSS doch
eine Möglichkeit geben, dieser Anwalts-Kanzlei das Handwerk zu legen,
und zwar nicht weil ich meine, daß Filesharing gut ist und erlaubt
sein muss. Aber in diesem Fall passen die Relationen einfach nicht
mehr. Zumal es ja einen Grund hat, daß die Provider die Personendaten
nur in strafrechtlich relevanten Fällen herausgeben müssen, und eben
NICHT in zivilrechtlichen Vorgängen. Auch das wird so erfolgreich
ausgehebelt.

/RasT

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9735689&forum_id=91380

26. Januar 2006 16:11
Hier meine rechtlich korrekte Lösung für die Staatsanwaltschaft
urinal (792 Beiträge seit 22.3.02)

Also, nur noch einen Mitarbeiter damit beauftragen. Dann häufen sich
eben die Verfahren, und es dauert durchschnittlich 23,7 Jahre bis der
nächste Fall dran kommt.

Problem gelöst. Wird auf dem Bauamt auch so gemacht. Nennt sich auch:
Aussitzen

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9735853&forum_id=91380

26. Januar 2006 16:14
Hoffentlich noch mehr klagen!!!
DJ Doena, Karsten Schramm (mehr als 1000 Beiträge seit 10.12.01)

Hoffentlich stellt die Kanzlei noch mehr Mitarbeiter ein, damit die
Zahlen exponentiell in die Höhe gehen.

Dann wird sich der Gesetzgeber nämlich irgendwann entschließen, den
§53 UrhG doch wieder auf das komplette private Kopieren auszuweiten
und schon ist Ruhe im Karton. Der ist damals nämlich auch nur
eingeführt worden, weil man es unsinnig fand, etwas zu verfolgen, was
jeder macht und man in zuvielen Fällen hätte ermitteln müssen.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9735886&forum_id=91380

26. Januar 2006 16:17
Weiter so, damit der Schwachsinn offensichtlich wird!
Drapoel (251 Beiträge seit 17.7.01)

wenn man diese automatischen Anzeigen auf alle
Urheberechtsverletzungen ausdehnt, gibt es täglich Millionen von
Anzeigen wegen irgendwelcher Bagatelldelikte. Dann arbeiten Polizei
und Staatsanwalt nicht mehr, um die Bürger vor Straftaten wie
Diebstahl, Raub und anderen gravierenden Straftaten zu schützen,
sondern um den Profit von überflüssigen Industrien zu sichern.
Irgendwann merkt dann auch der dümmste Politiker, dass das
Urheberrecht für Privatleute entschärft werden muss, damit die Justiz
ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen kann und nicht von einzelnen
Interessengruppen missbraucht wird!

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9735913&forum_id=91380


MELDUNG aus COMPUTER + TELEFON

30.01.2006
Schmuckbild Meldung Illegale Tauschbörsen
 

Illegale Tauschbörsen - Offensive der Medienkonzerne

http://www.stiftung-warentest.de/online/computer_telefon/meldung/1343451/1343451.html?print=true

Wer kopierte Dateien in einer Internettauschbörse anbietet, macht sich strafbar. Auch das Herunterladen von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten“ Dateien ist illegal. So steht es im Gesetz. Dennoch nutzen Tausende so genannte Peer-to-peer-Netzwerke (P2P) wie Kazaa oder Emule, um sich kostenlos mit neuesten Musikalben und Filmen zu versorgen. Musiklabels und Filmverleiher sehen im illegalen Dateientausch den wichtigsten Grund für ihre starken Umsatzeinbußen. Nachdem das Vorgehen der Industrie gegen die Anbieter von Internettauschbörsen selbst wenig erfolgreich war, konzentriert sie sich nun auf deren Nutzer. Musiklabels beauftragen spezielle Firmen wie Promedia, die IP-Adressen von P2P-Surfern aufzuspüren. Anwälte stellen dann Strafanzeige gegen Unbekannt und schalten die Staatsanwaltschaft ein. STIFTUNG WARENTEST online sagt, wer was zu befürchten hat.

Her mit der Festplatte!

Mit diesem Schreckenszenario will die Industrie Eindruck machen: Die Polizei steht mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor der Haustür eines P2P-Nutzers. Beamte finden einen Computer mit einem installierten Tauschbörsen-Programm wie Kazaa. Auf der Festplatte: Jede Menge heruntergeladener Musik- und Filmdateien. Die Dateien hat der Beschuldigte von einem anderen Kazaanutzer heruntergeladen und dadurch wiederum anderen zum Upload angeboten. Gegen den Surfer läuft nun ein Strafverfahren. Er hat gegen das Urheberrechtgesetz verstoßen. Neben einer Geldbuße - und im schlimmsten Fall Gefängnisstrafe - muss der Beschuldigte auch noch Schadenersatz leisten. Letztlich können mehrere tausend Euro zusammenkommen.

Schreckensszenarien der Industrie

Solche Geschichten erzählt die Musik- und Filmindustrie. Ihr Ziel ist Abschreckung - juristisch formuliert heißt das „Generalprävention“. Das Prinzip ist klar: Ein paar Nutzer werden - möglichst medienwirksam - zu hohen Geldbußen und Schadensersatzforderungen verklagt. Damit sind alle anderen gewarnt und sollen die Finger davon lassen. Im Auftrag der Industrie sorgen Anwaltskanzleien dafür, dass möglichst vielen P2P-Nutzern der Prozess gemacht wird. Allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gingen im letzten halben Jahr 40 000 Strafanzeigen der Firma Logistep gegen Unbekannt ein. Sie ist im Auftrag der Spieleindustrie unterwegs. Grund: Der Rechteinhaber der illegal gehandelten Dateien sitzt dort. Aber auch andere Staatsanwaltschaften klagen über die Strafanzeigenflut.

Auf der Suche nach der IP-Adresse

Theoretisch könnte das dazu führen, dass der ursprünglich kostenlose Dateientausch bei Kazaa, Emule, Edonkey & Co nachträglich mehrere tausend Euro kostet. Dass das praktisch nie der Fall ist, liegt vor allen Dingen an den fehlenden Beweisen. Damit ihr illegales Handeln nicht auffliegt, sind Tauschbörsenmitglieder anonym unterwegs. Scheinbar. Was sie in der Regel nicht bedenken: Sie übermitteln bei jedem Down- und Upload ihre IP-Adresse. Über diese lässt sich ihr Name und ihre Adresse herausfinden. Genau hier setzen Firmen wie Promedia an. Gegründet von etwa 40 Musiklabels der Musikindustrie erstellt Promedia mit einer speziellen Software Listen, auf denen Datum, IP-Adresse und Dateinamen stehen. Dann schicken sie diese Liste an die Staatsanwaltschaft und erstatten Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Pflicht beim Provider herauszufinden, welche Surfer hinter den IP-Adressen stecken und gegebenfalls das eingeleitete Strafverfahren weiterzuführen.

IP-Adresse ohne Namen

Fakt ist: Ohne die IP-Adresse kann die Staatsanwaltschaft kein Verfahren einleiten. Aber selbst wenn die Anwälte der Staatsanwaltschaft IP-Adressen geliefert haben, kann diese Information wertlos sein. Es gibt zwei Möglichkeiten, warum der Provider keinen seiner Kunden mit der IP-Adresse identifizieren kann. Erstens: Der Surfer hat ein Programm benutzt, das seine IP-Adresse „fälscht“. Diese falsche IP-Adresse ist noch nicht einmal einem Provider zuzuordnen. Zweitens: Der Provider bekommt die Anfrage wegen einer IP-Adresse, die er definitiv vergibt. Doch er hat die dazugehörigen Daten wie Kundenname bereits gelöscht, weil sie älter als 80 Tage waren. Dann werden die Ermittlungen eingestellt. Providerkunden haben übrigens das Recht, dass Provider ihre Daten sofort nach Ende der Verbindung löschen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt (Aktenzeichen: 25 S 118/2005). Allerdings ist das Urteil erst letzte Woche ergangen. Ob die Provider die Daten in Zukunft von sich aus löschen, ist noch nicht klar.

Downloaden ist auch Uploaden

Hat die Staatsanwaltschaft vom Provider den Namen bekommen, sieht es für den Betroffenen schlecht aus. Die Musikindustrie arbeitet so, dass sie neben der Liste mit Datum, IP-Adresse und Dateinamen als Beweis vermutlich auch die Dateien selbst vorlegen kann. Der Beschuldigte wird den Richtern dann kaum verständlich machen können, dass diese Dateien nicht von seinem Rechner heruntergeladen wurden. Selbst wenn er die Dateien auf seinem Rechner inzwischen gelöscht hat. Die Musikindustrie zeigt übrigens nur „Uploader“ an. Also all diejenigen, die in Tauschbörsen ihre Dateien zum Download zur Verfügung stellen. In der Praxis ist zwar jeder Downloader auch ein Uploader, weil sonst die Tauschbörsen gar nicht funktionieren würden und die Programme in der Regel auch keine Einschränkung erlauben. Doch juristisch gesehen ist es viel schwieriger gegen Downloader vorzugehen. Nur wer „offensichtlich rechtswidrig hergestellte“ Dateien herunterlädt, verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz. Und das ist - so argumentieren die Anwälte der Downloader - zum Zeitpunkt des Herunterladens nicht zu erkennen.

Strafrechtliche Folgen: Bußgeld

Wer nun in einem P2P-Netzwerk illegal Dateien zur Verfügung gestellt hat und dabei aufgeflogen ist, muss eventuell zwei Mal zahlen. Die Staatsanwaltschaft verlangt vom Schuldigen mindestens ein Bußgeld, wenn sie das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit folgenlos einstellt. Angeblich empfiehlt die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ihren Oberstaatsanwälten die Einstellung, wenn weniger als 100 Dateien getauscht wurden. Providerkunden werden dann nicht strafrechtlich verurteilt, wenn ihr Internetzugang andere zum Dateientausch genutzt haben. So könnte die Staatsanwaltschaft etwa den Mitbewohner einer Wohngemeinschaft nicht belangen, wenn nur ein anderer WG-Bewohner über den gleichen Anschluss Dateien heruntergeladen hat.

Zivilrechtliches Vorgehen: Schadenersatz

Viel hartnäckiger werden vermutlich die Anwälte der Musikindustrie agieren. Die können unabhängig vom Strafverfahren zivilrechtlich vorgehen. Sie werden das Tauschbörsenmitglied auffordern, das Bereitstellen der Dateien zu unterlassen und dem Rechteinhaber Schadenersatz zu leisten. Wie viel der Schuldige zahlen muss, hängt von Menge und Art der Dateien ab. Laut Promedia kann die Schadenersatzforderung in Extremfällen auch mal 15 000 Euro betragen. Zivilrechtliche Folgen gäbe es übrigens auch für den unschuldigen WG-Mitbewohner, über dessen Anschluss die Daten geflossen sind. Der müsste dafür sorgen, dass sein Mitbewohner den Dateienaustausch unterlässt. Und eventuell müsste er sogar die entstandenen Anwaltskosten bezahlen.
news04.02.2006 11:02

GVU-Fahnder als Raubkopierer-Komplizen

Um an Informationen über Ersteller und Verbreiter von Raubkopien zu kommen, bezahlte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen[1] (GVU) Informanten aus der Szene. Mit finanziellen Zuwendungen unterstützte sie außerdem den Betrieb von Raubkopierer-Servern. Dies ergibt sich aus Rechnungen und einem Kontoauszug, die c't in der am Montag erscheinenden Ausgabe 4/06 abdruckt.

Am Dienstag, 24. Januar, hatten Ermittler des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg im Zuge einer großen Razzia gegen Raubkopierer[2] auch die Hamburger Geschäftsräume der GVU durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Dabei dürften weitere Beweise für das dubiose Vorgehen der Privatfahnder gefunden worden sein, auch wenn die Staatsanwaltschaft Ellwangen danach aus formalen Gründen bekundet hat, dass die GVU nicht als Beschuldigte durchsucht worden sei. Bisher hat die Staatsanwaltschaft noch keine Ermittlungsergebnisse bekannt gegeben.

Mit der Unterstützung der GVU fand urheberrechtlich geschütztes Material wie brandneue Filmdateien rasend schnell Verbreitung in der Raubkopiererszene - nach Recherchen von c't und des News-Portals Onlinekosten.de zumindest in einigen Fällen ohne das Einverständnis der Rechteinhaber. "Mit dieser Art der Fallenstellerei hat die GVU die Rechte, für deren Schutz sie sorgen soll, selbst verletzt", kommentiert c't-Redakteur Holger Bleich.

Die GVU arbeitet im Auftrag der Film- und Software-Industrie und hat die Aufgabe, die Strafverfolgungsbehörden im gesetzlichen Rahmen zu unterstützen. Bezuschusst werden die Privatfahnder aus Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA), die aus der gesetzlich vorgeschriebenen Filmabgabe von Filmtheaterbetreibern sowie TV- und Videoprogrammanbietern stammen. Nach Angaben der FFA bekam die GVU im Jahr 2005 600.000 Euro Fördergeld bewilligt.

(cp[3]/c't) (cp/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/69206

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  [1] http://www.gvu.de/
  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68760
  [3] mailto:cp@ct.heise.de


http://www.emuleforum.net/t128543-20-33.html

Re: Strafanzeigen-Flut gegen EMule-Nutzer
Von: ****** Am: 08.09.2005
VisitenkarteStatistik|BearbeitenLöschen
Na wenn ich so mitbekomme (HEISE).

-------------------------------------------------------------------------

Ist schon merkwürdig: Die Logistep AG hat keine eigenen Büroräume,
sondern ist an der Altmannsteinstrasse 34 in Höri in den Räumen der
"Dial Engineering AG" eingemietet.

Leszek Krzysztof Oginski, polnischer Staatsbürger in Karlsruhe, ist
einziger Direktor der Logistep, während Martin Richard einziger
Verwaltungsrat dieser Firma ist.

In dieser Konstellation ist die Logistep für Otto Normalverbraucher
also eine typische Briefkastenfirma, die also offensichtlich Material
produziert, um Abmahnungen raussenden zu können.

Könnte man also davon ausgehen, dass die Domizilgeberin, die "Dial
Engineering AG", eine softwaretechnische Offenbarung ist? Kaum. "Die
Firma Dial Engineering AG in Höri entwickelt u.a. elektronischen
Steuerungssysteme namhafter internationaler Hersteller" heisst es
dazu in einem Prospekt.

Bleibt also die Logistep, welche da als Briefkastenfirma
p2p-Netzwerke analysiert. Der Heise-Text ist diesbezüglich klar: "In
den Anzeigen führt die Anwaltskanzlei den Namen der angebotenen
Software, die IP-Adresse, die emule-Nutzkennung des Anbieters und den
Zeitpunkt des Angebots an." Diese Informationen zu erhalten ist keine
Hexerei.

Wohin die Aktion zielt? Auch das lässt sich auch aus dem Heise-Text
rauslesen: Zivilrechtliche Ansprüche.

Meine Vermutung: Die Logistep liefert die Daten, die Polizei
ermittelt rührig die Identität der User, die Logistep erhält
Akteneinsicht und kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das
Ganze wird dann mit der "beauftragenden" Software-Firma geteilt.

Diese Software-Firma, die Zuxxez Entertainment, ist offensichtlich
vor allem mit Markenschutz beschäftigt. In ihrem Portfolio stecken so
innovative Marken wie "TopWare INTERACTIVE", "DIE GESUNDE FAMILIE"
oder "3D FONT". Im Software-Portfolio lässt sich dann mal Earth2160"
finden und ein paar der lustigen Ballerspiele mehr.

Da drängen sich dann aber schon noch ein paar Fragen auf: Ist es
Zufall, dass auf der Earth2160-Seite zuerst polnische Reviews prangen
und der Logistep-Direx aus Polen kommt?

Und wie lässt sich der Gegensatz dieser Aussagen erklären?

Logistep: "Die LOGISTEP AG hat als einziges Anti Piracy Unternehmen,
Verfahren entwickelt, welches es ermöglicht einen User unabhängig
seiner IP zu ermitteln."

Das korrespondiert nicht mit dem heise-Text:

"Unterdessen kündigte die von Logistep beauftragte Kanzlei an,
Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden zu beantragen, nachdem die
Tauschbörsen-Nutzer ermittelt wurden."

Hier läuft eine gigantische Abzocke. Polizei und Staatsanwalt lassen
sich hierfür instrumentieren, und die beteiligten Unternehmen der
Software-Industrie sowie der Muki müssen sich schon die Frage
gefallen lassen, wieso sie sich hier mit einer Briefkasten-Klitsche
einlassen, die unter Umständen keine lauteren Absichten hegt.

------

Hat sich überhaupt mal wer die Seiten angesehen?

" Die LOGISTEP AG ist aufgrund eigener Software Technologien in der
Lage, die Erstveröffentlichungen (Ur-Quelle) beweiskräftig zu
dokumentieren."

Das ist, mit verlaub, nur möglich, wenn man pausenlos und unablässig
etwa 6 Mio User + ca. 200 Server auf ihren Traffic untereinander
überwacht.
In der Praxis ist dies wohl nicht möglich.

"Die Dateiidentifizierung geschieht mittels einer digitalen Signatur
(DS), wodurch selbst hoch entwickelte Verschlüsselungsverfahren
keinen Einfluss auf unsere Technologien haben."

Damit ist wohl die hashsum gemeint.
Es reicht da in diesem Fall aber schon aus, wenn man aus der dvd.iso
eine dvd.iso.gz macht, und diese hashsum muss eine andere sein. Die
hashsum ist aber die einzige Möglichkeit im ed2k-Netzwerk eine Datei
zu idendifizieren....

Insbesondere steht dies im krassen Widerspruch zu einer anderen
Aussage auf der Webseite:

"Die LOGISTEP AG entwickelt und verbreitet AKTIV Fake Dateien, welche
eine Dateierkennung (Dateiverifizierung) widerstehen."
Hier soll die eigene DS dann plötzlich nicht mehr funktionieren.Aha.

Mal abgesehen davon ist die Webseite selbst schon recht merkwürdig:
So findet sich, wie bereits hier im Forum von anderen erwähnt, unter
"Monitoring/p2pftp" eine Grafik vom Seti@home Screensaver.

Den technischen Mist, den diese Firma da auf der Seite verzapft, mal
dazu genommen, kann man durchaus sagen: So, wie diese "Suchsoftware"
hier vorgestellt wird, mit bei Seti geklauten Bildern usw., so kann
die nie und nimmer funktionieren. Ich denke mal, dass es diese
Software so nicht gibt.

Was wohl gemacht wurde: Es wurde eine Datei angeboten oder ein fake
Server aufgemacht, und dann wurde überprüft, wer da hochgeladen
hat.voir

Die Frage ist nun, _wen_ diese Firma abzocken will. Zum einen wären
da die User, die wohl 50 Euro abdrücken sollen. Zum anderen wären da
wohl dievrse Rechteinhaber, die diese Firma engagieren, um "jegliche
Dateiformate im weltweiten Internet eindeutig zu identifizieren,
deren Verbreitung beweiskräftig zu protokollieren und strafrechtlich
zu verfolgen."

Ich denke mal, dass da ein schöner Obulus fällig sein wird, damit
diese Firma tätig wird. Und ich denke auch mal, dass die da in
einigen Fällen einfach "kaum was gefunden" an den Rechteinhaber
melden werden.

Für mich ist diese Firma eine Briefkastenfirma mit dem Hintergrund
den Rechteverwertern, die nun gegen p2p-Netze vorgehen wollen, ein
wenig das Geld aus der Tasche zu ziehen. Da geht es nicht drum
irgendwelche User zu schröpfen, die nicht viel Kohle bringen (20 Euro
* 20 000 sind nur knapp 400 000 Euro, vorausgesetzt, dass die alle
auch zahlen. Und 20 000 Prozesse können echt dauern...), da gehts
wohl eher drum in Kooperation mit mehreren Rechteverwertern das
richtig große Geld zu machen, um dann irgendwann "Pleite" zu gehen,
dafür spricht zumindest die Briefkastengröße der Firma.

10 Rechteverwerter mit je 2000 Euro/Monat sind in 5 Jahren (solange
dürften sich die 20 000 Prozesse eventuell schon hinziehen...)
immerhin 1,2 Mio Euro...

----------------

...und einfach, weil es so lustig ist, dieser Klitsche mal ein wenig
nachzurecherchieren (man gönnts sich ja sonst nichts...):

In der Schweiz ist die Domain logistepag.ch auf die Adresse
Leszek Oginski
Ludwig-Windthorststrasse 52
DE-76187 Karlsruhe
registriert.

An dieser Adresse finde ich im Deutschen Telefonbuch den netten Herrn
Oginski tatsächlich. Nur gibt er für sich noch eine weitere Adresse
an, nämlich die Händelstrasse 25 in Karlsruhe. Dort firmiert er dann
als "Logistep AG". Nun finde ich aber im Deutschen Handelsregister
keine Logistep. Hm. Das mag nun ja aber an meinen bescheidenen
Recherche-Kenntnissen in Sachen Deutscher Firmenregister liegen.
Spannend wäre in diesem Zusammenhang aber allemal, ob es in
Deutschland erlaubt ist, den Namen einer Firma in der Adresse zu
führen, wenn diese Firma nicht registriert ist.

Die Marke Logistep ist dann übrigens von einer Firma in Schweden
geschützt - ob die wissen, dass man mit ihrem guten Namen in der
Computerbranche Schindluder treibt? Vielleicht sollte jemand mal die
Firma Logistep Aktiebolag in Malmö darüber aufklären. Immerhin haben
sie die Marke zu einem Zeitpunkt geschützt, da die Firma in der
Schweiz wohl noch nicht daran dachte, ihr Unwesen zu treiben.

Wenn jemand schon fremdes geistiges Eigentum schützen will, sollte
man sich wohl zuvor besser informieren, bevor man allenfalls die
geschützten Rechte anderer verletzt....

----------

Und vollends als Schwindel wird die Sache von Hassinger selber
entlarvt, der noch dieses Jahr als Resultat der Arbeit von Logistep
meinte:

"Wir haben das Anti-Piracy Unternehmen LOGISTEP AG mit der
Überwachung des Internets und der Tauschbörsen nach Raubkopien,
Key-Generatoren und *#*#*#*#*#s für Earth 2160 beauftragt.

Bislang gibt es keine funktionstüchtigen Raubkopien von Earth 2160 im
Netz, was ja für uns erfreulich ist.

Bei den bisher im Umlauf befindlichen - angeblichen Earth 2160
Versionen - handelt es sich um schlechte asiatische Pornofilme."
Diese Angaben machte Hassinger am 05.06.2005 um 08:39 Uhr.

Und wie heisst es nun bei heise? Richtig:

"Allein im Juni und Juli sind mehr als 20.000 Anzeigen der Karlsruher
Kanzlei eingegangen, wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage
bestätigte. Die Anwaltskanzlei habe angegeben, pro Woche noch etwa
10.000 Anzeigen nachschieben zu können, sagte ein Kripo-Beamter.
Allein in 12.000 Fällen gehe es um Upload-Angebote des PC-Spiels
Earth 2160 im eDonkey-P2P-Netz."

------------------------------------------------------------------------------------------------
Logistep findet also im Juni KEINE Kopien, und dann
plötzlich 20'000.

Da sollte:
a) Recherche
b) Folgestory
kommen


news24.03.2006 17:02

Auch Mousse T und Kollegen vertrauen auf die P2P-Fahnder von Logistep

Offenbar erfreut sich die Strafanzeigen-Maschine[1] des Schweizer Unternehmens Logistep[2] wachsender Beliebtheit bei der Musikindustrie. Nach dem Frankfurter Musiklabel 3p hat nun auch die Hannoveraner Produktionsfirma Peppermint Jam Records[3] Logistep beauftragt, in P2P-Tauschbörsen nach urheberrechtlich geschützten Werken zu suchen. In Abmahnungen an eMule-Nutzer erklärt die für Logistep arbeitende Anwaltskanzlei Schutt+Waetke, Peppermint Jam lasse gezielt nach der Verbreitung von aktueller Musik der Künstler Mousse T, Roachfoard und Warren G fahnden.

Im Gespräch mit heise online bestätigte Wolfgang Sick, Geschäftsführer von Peppermint Jam, die Bauftragung von Logistep: "Wir betrachten deren Arbeitsweise als eine gute Möglichkeit, ein überfälliges Unrechtsbewusstsein bei den Internet-Nutzern zu schaffen", erklärte er. Dass gegen die per IP-Adresse ermittelten Tauscher ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet werde, um an ihre persönlichen Daten zu kommen, ließe sich eben nicht verhindern. Und wenn übereifrige Staatsanwaltschaften in Folge der Massenstrafanzeigen Hausdurchsuchungen[4] durchführen lassen, sei das "eben in Einzelfällen" so. Die Lage werde eine andere, wenn mit der Urheberrechtsnovelle[5] ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch[6] an die Provider komme.

Die Kanzlei Schutt+Waetge verlangt neben einer Art nachträglicher Urheberrechtsabgabe von 50 Euro für den Upload einer Datei auch 250 Euro Bearbeitungspauschale vom angeblich überführten P2P-Nutzer. Mit dieser Summe sieht Sick "die Verhältnismäßigkeit voll gewahrt. Das sind Warnschüsse, und so möchten wir das auch verstanden wissen"-

Mousse T, Musiker, Produzent und Mitgründer von Peppermint Jam, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In einem Interview mit c't (Heft 19/2002, S. 100) äußerte er zuletzt zum Thema Tauschbörsen: "Mir wurde erzählt, dass es 'Gourmet de Funk' (sein damals aktuelles Album, Anm.d.Red.) da schon lange gibt. Ich finde es einerseits ganz in Ordnung. Die Leute können sich das Album da anhören und wenn es ihnen gefällt, sollen sie es sich kaufen. Andererseits denke ich mir dann 'Mensch, da leidet die Musikindustrie natürlich schon drunter'."

(hob[7]/c't) (hob/c't)

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  [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/64181
  [2] http://www.logistepag.de
  [3] http://www.peppermint-jam.de/
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/66658
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/71125
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67257
  [7] mailto:hob@ct.heise.de


24. März 2006 18:58
Interview im SPiegel Online: Zypries sagt die Unwahrheit
2xtreme4u (248 Beiträge seit 9.7.00)

==========[cut]=================
SPIEGEL ONLINE: Ist es nicht so, dass die betreffende EU-Richtlinie
in ihren Artikeln 4 und 8, die auf Auskunftsrechte eingehen,
grundsätzlich auf die Gerichte verweist und nur Artikel 8 eine
Kann-Formulierung enthält, die es den nationalen Gesetzgebern
erlaubt, nach ihrem Willen weitergehende Auskunftsrechte zu gewähren?

Zypries: Nein. Artikel 4 und 8 der Richtlinie verpflichten den
nationalen Gesetzgeber ausdrücklich, solche Auskunftsansprüche bei
offensichtlichen Rechtsverletzungen zu schaffen, die dann gerichtlich
durchsetzbar sein müssen.
==========[cut]=================

Diese Aussage von Frau Zypries ist definitiv falsch, siehe
nachstehenden Auszugs des strittigen Artikel 8 der Richtlinie (die
entscheidende Stelle habe ich  markiert);

==========[cut]=================
Artikel 8
Recht auf Auskunft
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, *** dass die zuständigen
Gerichte im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Verletzung
eines Rechts des geistigen Eigentums auf einen begründeten
und die Verhältnismäßigkeit wahrenden Antrag des Klägers hin
anordnen können ***, dass Auskünfte über den Ursprung und die
Vertriebswege von Waren oder Dienstleistungen, die ein Recht
des geistigen Eigentums verletzen, von dem Verletzer und/oder
jeder anderen Person erteilt werden, die
==========[cut]=================

Ich denke, dieser Passus ist eindeutig. Lediglich Satz 3 stellt dem
jeweiligen Land die Moeglichkeit anheim, einen erweiterten
Auskunftsanspruch fuer die Rechteinhaber zu schaffen, in jedem Fall
hat Frau Zypries - wie nicht anders zu erwarten - die Unwahrheit
gesagt. Ob wissentlich oder unwissentlich - das Ergebnis ist in jedem
Fall ernuechternd, denn entweder ist die Dame eine Luegnerin oder sie
hat von Ihrem Fach keine Ahnung.

Hier der Passus:

==========[cut]=================
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet anderer gesetzlicher
Bestimmungen, die
a) dem Rechtsinhaber weiter gehende Auskunftsrechte
einräumen,
==========[cut]=================

Ob die Dame nun bewusst die Unwahrheit gesagt hat oder aber wirklich
keine Ahnung hat, mag sich jeder selbst denken.

2x

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10120022&forum_id=95303

24. März 2006 18:35
Immer noch Nebelgranaten...
/Rak (mehr als 1000 Beiträge seit 26.10.01)

Tja, was macht denn Logistep nun?

Die können eigentlich nix machen ausser:

Einen leicht modifizierten EmuleClient nutzen, nach "Mousse T" suchen
und alle IPs notieren, von denen dann eine Antwort mit einer Quelle
kommt.
Ausserdem können sie noch Fake-Server aufsetzen, mit denen sie dann
die fangen, die über die Server nach "Mouse T" suchen.

Sie können aber im Grunde weder beweisen, dass die IP auch wirklich
was von "Mousse T" anbietet (er kann auch Upstream 0 haben), noch
können sie beweisen, dass die Datei, die da angeboten wird auch
wirklich das neue Album von "Mousse T" ist.
Alles was sie haben ist irgendeine Hash-Nummer und ein Dateiname.
Mehr nicht.
Aber das beweist im Grunde gar nix, weil die Hash-Nummer nunmal nicht
so eindeutig ist. (Und das noch im Grunde auf einem selbstgebastelten
Logfile...)

Der Dateiname kann gefaked sein und es kann ein Porno sein, bei der
Hash-Nummer ist das zwar meist ein wenig eindeutiger (weil da der
Dateiname nicht reinspielt), aber wer mal in die Debug-Logs seines
Emules schaut, der merkt ganz schnell, dass es da wohl durchaus mal
Probleme mit der Datei und mit dem Hash gibt, d.h. der Hash wäre zwar
OK, aber es ist trotzdem die falsche Datei (falsche Größe, falscher
Inhalt, etc.).
Denn der Hash, den Emule verwendet, der ist nicht "absolut einmalig".
Emule verwendet ein MD4-Hash-System (RFC1320).
Das ist ein 128-bit Hash-System, d.h. es sind theorethisch zwar 3 *
10^38 verschiedene Dateien mit einer andern checksum möglich, aber es
kann auch durchaus mal ein Fehler bei der checksum auftreten. Denn
die MD4-Hashfunktion (über Distributed Hashtables implementiert) in
Kadmelia ist nicht injektiv, d.h. dass zwei gleiche Dateien immer den
selben Hashwert aufweisen müssen, dass aber auch zwei völlig
verschiedene Dateien theorethisch auch den selben Hash-Wert in der
Tabelle aufweisen können.
Dass eine Datei also eine einmalige Kennung hat, das stimmt schon,
ist aber nur die Halbe Wahrheit:
Dieses Verfahren eigenet sich im Grunde nur dazu, die integrität
einer Datei zu überprüfen, aber sie eignet sich nicht wirklich dazu,
anhand einer MD4-checksum auf eine bestimmte Datei zu schließen. Da
kann es nämlich auch zu fehlern kommen.

Mit anderen Worten:
Gesucht wird bei emule/Kad hauptsächlich eigentlich nach dem Namen.
Stimmt der, dann wird der Hash der Datei noch abgefragt. Stimmt das
auch, dann startet der Download in kleinen Paketen, jeweils mit einer
Prüfsumme.

Nach dem Download eines Pakets der Datei (maximal um die 9,5 MB von
einer einzelnen Quelle, meist sinds aber weniger) vergleicht der
Client die Dateigrößen und den Hash-Wert des Pakets wieder. Stimmt
was davon nicht, dann erkennt der Client einen Fehler und wirft das
Paket schlimmstenfalls weg. Eben weil man von der Dateigröße und von
der Prüfsumme vor dem Download nicht ohne weiteres auf die korrekte
Datei schließen kann. Das geht erst wenn man den Hashwert neu
berechnet und abgleicht.

Für Logistep wär eine einzelne MD4-checksum aber trotzdem ein "harter
Beweis", der Brief an den Staatsanwalt wär raus und man würde
versuchen beim User abzukassieren.
Frei nach dem Motto: "Injektivität? was ist das? Unsinn für
Mathematiker! Wenn unter jedem Apfelbaum irgendwann mal ein Apfel
liegt, dann muss auch über jedem Apfel, der auf dem Boden liegt
natürlich ein Apfelbaum sein, oder?"

Deshalb mein Tip:

Nicht gleich alles zahlen. Erst mal die Sache genauer ansehen und
evtl Widerspruch einlegen.
Die müssen im Grunde vor Gericht dann den Beweis liefern, dass man
sie geschädigt hat, und das können sie nicht.
Von daher wird es wohl auch nicht so schnell zu einem ordentlichen
Gerichtsverfahren mit positivem Ausgang für die Logistepler geben.

Und man möge bitte das Wörtchen "ordentlich" beachten, wer weis was
uns die Lobby noch alles beschert.

Bisher kriegen die jedenfalls vor allem diejenigen dran, die gleich
alles zugeben, selbst wenn sie nix gemacht haben. Weil sie im Grunde
freiwillig zahlen.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10119872&forum_id=95303


news23.05.2006 09:54

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 3500 Tauschbörsen-Teilnehmer

In einer von der Staatsanwaltschaft in Köln[1] und der Polizei im Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion gegen die unerlaubte Verbreitung von Musikstücken im Internet sind heute bundesweit 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Es seien insgesamt 3500 Verdächtige identifiziert worden, die jeweils bis zu 8000 Dateien über die Tauschbörse eDonkey angeboten haben sollen, heißt es in einer Mitteilung[2] (PDF-Datei). Der Aktion seien monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums vorausgegangen.

"Für die betroffenen Musikfirmen sind die erforderlichen Strafanträge gestellt worden", heißt es weiter in der Mitteilung. Gegen alle Beschuldigte wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weiteres will die Staatsanwaltschaft heute auf einer Pressekonferenz bekannt geben.

(anw[3]/c't) (anw/c't)

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  http://www.heise.de/newsticker/meldung/73413

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  [1] http://www.sta-koeln.nrw.de/
  [2] http://www.sta-koeln.nrw.de/pressmit/p_archiv/2006/pm06-03.pdf
  [3] mailto:anw@ct.heise.de

Staatsanwaltschaft Köln
-Pressestelle- 23.05.2006
Am Justizzentrum 13 • 50939 Köln • Telefax (0221) 477 4300 • Durchwahl: (0221) 477 4348
Dieses Schreiben ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.
1 von 1
Pressemitteilung
Größter Schlag gegen Tauschbörsen-Netzwerk in Deutschland
Verfahren gegen 3.500 eDonkey-Nutzer
In einer von der Staatsanwaltschaft Köln und der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion wurden am heutigen Tage zeitgleich im gesamten Bundesgebiet 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt. Vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums mbH. Es gelang den Ermittlern, insgesamt etwa 3.500 Nutzer des Filesharingsystems „eDonkey“ zu identifizieren, die jeweils bis zu 8.000 Dateien über diese sogenannte Tauschbörse angeboten haben. Gegen alle Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für die betroffenen Musikfirmen sind die erforderlichen Strafanträge gestellt worden.
Es handelt sich um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Angebote in Internettauschbörsen durchgeführt wurde.
Nähere Einzelheiten werden auf einer Pressekonferenz mitgeteilt werden, die heute,
23.05.2006, 13.00 Uhr, im Raum 1509 des Land- und Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101,
stattfindet.
Zu dieser Pressekonferenz werden Sie hiermit eingeladen.
Feld
Oberstaatsanwalt
-Pressesprecher-


23. Mai 2006 10:22
Hurra!!! während "Farbige" verpügelt werden, sucht Staatsanwalt nach MP3s
frankit (608 Beiträge seit 18.8.00)

ein hoch auf unsere Strafverfolger...

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10473244&forum_id=98038

23. Mai 2006 10:13
Hausdurchsuchung beim Staatsanwalt
CoolIce471 (295 Beiträge seit 28.6.02)

Ich finde bei dem zuständigen Staatsanwalt sollte eine
Hasudruchsuchung vorgenommen, sowie die Kontoauszüge gecheckt werden.
Sowie frühere Reisen und zukünftige Reisen, Auslandskonten und
Telefonate überwacht werden. Denn eins ist hier ja klar, das hier
Geld geflossen ist.
Garantiert nicht die Verfassung jedem Menschen Persönlichkeitsrechte.
Eine Hausdruchsuchung Aufgrund eine IP und eine Textdatei von einem
Provatunternehemn ermittelt und erstellt soll eine Hausdruchsuchung
berechtigen.
Na dann gute Nacht.

Also wenn ich jetzt schreibe.
IP: 016.243.056.123
Sakreleg.mov
Möchte ich mich schon mal bei demjenigen entschuldigen, bei dem nun
das Haus durchsucht wird.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10473152&forum_id=98038

Leser-Feedback zum Beitrag

23. Mai 2006 10:10
3500 Verbrecher, ich bin tief beeindruckt.
martinsky (177 Beiträge seit 29.2.00)

Vielleicht hätten sie noch ein paar Ausländer halbtot schlagen
sollen, dann dann wären sie unentdeckt geblieben.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10473115&forum_id=98038

23. Mai 2006 10:06
Und die Pornoindustrie?
Jezebel (371 Beiträge seit 13.10.00)

Die Musik- und Filmindustrie ist ja anscheinend munter am Verklagen
und Abkassieren. Aber was ist mit der Pornoindustrie? Wieso verklagt
die niemanden? Inzwischen ist doch ein Großteil der getauschen Filme
eher nackter Natur, oder?

//Jez

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10473069&forum_id=98038

23. Mai 2006 10:00
Banner auf die HP!
Andy42 (95 Beiträge seit 20.3.06)

http://www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10473017&forum_id=98038

23. Mai 2006 10:31
+++FT+++ Hausdurchsuchungen bei der Staatsanwaltschaft Köln
Mega (mehr als 1000 Beiträge seit 11.6.03)

In einer vom Bundesministerium für Finanzen und dem Bund der
Stauerzahler koordinierten Aktion gegen die Staatsanwaltschaft Köln
und die Polizei im Rhein-Erft-Kreis wurden Büroräume durchsucht und
kistenweise Akten beschlagnahmt.

Gegen die Verantwortlichen für Hausdurchsuchungen bei
Tauschbörsen-Nutzern wurden Strafanzeigen wegen der Verschwendung von
Stauergeldern eingeleitet. Strafverfolgungsbehörden mögen sich doch
bitte um "wichtigere Dinge als so einen nebensächlichen Mist"
kümmern, sagte Bundesfinanzaufseher Schulze.

Während die Polizeikräfte gegen die Tauschbörsen-Nutzer im Einsatz
waren, wurden 7 Einbrüche und 3 Überfälle begangen, bei denen die
Täter nicht verfolgt werden konnte.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10473348&forum_id=98038

23. Mai 2006 10:35
Ich kenne eine Staatsanwältin, die hat sich erst richtig Sachkundig gemacht,
48927 (282 Beiträge seit 19.2.05)

die hat selber tausende MP3's auf Ihrem Rechner.

Lol.

Aber solange die sich mit sowas beschäftigen, können sie wenigstens
sonst keinen Dummscheiss machen.

Ausserdem, eins sag ich euch, wenn man wie ich keinen Esel am laufen
hat, liest sich soi ein Artikel recht lässig. 

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10473399&forum_id=98038


news23.05.2006 15:05

Ermittler hatten Zugriff auf eDonkey-Server [Update]

Staatsanwaltschaft und Musikindustrie haben heute Mittag in Köln eine positive Zwischenbilanz ihrer Aktion[1] gegen Nutzer des Filesharing-Netzwerkes eDonkey gezogen. "Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die Musikindustrie", sagte John Kennedy, Chef der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI[2]), der eigens aus London angereist war.

Die Ermittlungsbehörden hatten Zugriff auf einen Server, der als Verteilpunkt im eDonkey-Netz diente. Zwei Monate lang wurden sämtliche Dateiaustauschangebote an diesem Server mitgeschnitten, zu jeder ermittelten IP-Adresse stellten die Ermittler fest, welche Dateien für den Tausch angeboten wurden. Insgesamt wurden 40.000 IP-Adressen mitgeschnitten, davon waren 3500 deutschen Nutzern zuzuordnen. Diese wurden inzwischen namentlich identifiziert und müssen nun mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Details zum überwachten Server verriet Staatsanwalt Jürgen Krautkremer "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht. Man wolle Straftätern keine Gelegenheit geben, aus den Ermittlungsmethoden zu lernen und sich anzupassen. Er verriet nur, dass der Server sich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln im Erftkreis befunden habe. Die überwachten Server selbst seien bei der Durchsuchungsaktion nicht beschlagnahmt worden, der Betrieb sei soweit legal. Kriminalhauptkommissar Karl Rath bestätigte, dass auch der Hinweis auf den Server von der Musikindustrie kam.

Staatsanwalt Krautkremer erläuterte, nur wenn mehr als 500 Dateien zum Tausch angeboten wurden, sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Insgesamt kam es demnach bis zum frühen Nachmittag zu 130 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet, zirka 100 Rechner und große Mengen weiteres Beweismaterial wurden sichergestellt, darunter Tausende von CDs.

Die ermittelten Tauschbörsennutzer müssen jetzt nicht nur mit zivilrechtlichen, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Es handelt sich hier um einen Straftatbestand", erklärte Krautkremer. Die Staatsanwaltschaft habe also keine Wahl, ob sie hier tätig werde. Die Musikindustrie hat Strafanträge gegen die identifizierten Nutzer gestellt.

IFPI-Chef Kennedy nutzte die Pressekonferenz in Köln für eine Positionsbestimmung. Er bedauerte die strafrechtlichen Maßnahmen, fügte aber hinzu: "Wenn es keine Konsequenzen gibt, hören die Leute nicht damit auf, Musik zu stehlen". Sein Verband habe sich in den vergangenen Jahren sehr darum bemüht, die Nutzer über die Folgen des Dateientauschs zu informieren. Jetzt will er die Provider in die Pflicht nehmen. "Wichtig ist, dass jetzt die Internet-Service-Provider ihre Kunden aufklären, dass dies illegal ist."

Bei den Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft von der Hamburger Firma proMedia GmbH unterstützt. Krautkremer legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Überwachung des Servers von den Ermittlungsbehörden selbst durchgeführt worden sei. proMedia habe bei der Zuordnung der geschädigten Rechteinhaber geholfen. Insgesamt wurden 800.000 angebotene Dateien protokolliert, bisher wurden aber nur die angebotenen Musikstücke identifiziert.

Update:
Die deutsche Landesgruppe der IFPI teilt mit, zur Überwachung des Servers sei eine eigens entwickelte Software eingesetzt worden. Während der zweimonatigen Überwachung seien insgesamt 14 Gigabyte Logdateien angefallen. Ein einzelner identifizierter Tauschbörsennutzer soll nach den Angaben über 8000 verschiedene Dateien zum Tausch angeboten haben, die große Mehrheit der erfassten Tauschteilnehmer habe aber nur wenige Dateien angeboten.

Die Auswertung des heute sichergestellten Beweismaterials wird voraussichtlich mehrere Wochen benötigen. Die Polizei erwartet, alles zu finden, was in Tauschbörsen vorzufinden ist, "bis hin zu Kinderpornographie". Bei den identifizierten Tauschbörsenbenutzern handele es sich um einen Querschnitt durch die Bevölkerung.

Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Landsgruppe der IFPI, betonte den Abschreckungseffekt der Aktion: "Anonymität, hinter der sich viele sicher glauben, ist eine Schimäre", Tauschbörsennutzer könnten sich nicht in Sicherheit wiegen. Er machte eine "Flutwelle von Internetpiraterie" für die Umsatzprobleme der Musikindustrie verantwortlich. Es sei sehr schwer, legale Downloadangebote aufzubauen, wenn der Markt von illegalen Angeboten überschwemmt sei. Bisher habe die Musikindustrie in Deutschland insgesamt rund 4000 Strafanträge gegen Filesharer gestellt. Mit der heutigen Aktion habe sich die Zahl an einem Tag nahezu verdoppelt. (Torsten Kleinz) /

(anw[3]/c't) (anw/c't)

http://www.emule-mods.de/?news=29

Xman, 23.05.2006, 19:58
der betroffene Server ist übrigens dieser hier:
Elite : dark-force-elite.org
exxk://|server|85.25.134.173|4661|/
 
Da GuRu, 23.05.2006, 20:10
hoi xman,

wie sicher ist diese feststellung ?
oder ist das nur eine vermutung, weil der server in deutschland steht und von server4you gehostet wird... ?
.daguru
 
Verlierer, 23.05.2006, 20:29
der betroffene Server ist übrigens dieser hier:
Elite : dark-force-elite.org
exxk://|server|85.25.134.173|4661|/

Ha! Nie was von gehört! Es lebe der IP-Filter! :dance

23. Mai 2006 15:44
Ermittlungsbehörden helfen bei Raubkopien?!
DMCA (652 Beiträge seit 20.11.04)

Also:
1. Soweit ich weiss ist es verboten einen E-Donkey Server zu
betreiben der hilft Raubkopien zu ermöglichen, oder erlaubt mir das
deutsche Gesetz das wirklich?
2. Dank der Ermittlungsbehörden wurden über 800 000 Dateien
getauscht, und zwar International! 40 000 Benutzer haben Musik
ausgetauscht, und darunter nur 3500 Deutsche! Was soll denn das
Ausland (EU) und die anderen Staaten von sowas denken?
Da kam es ja zu grösserem Schaden als die sie eingeschüchtert haben.
Zudem kopieren ja die Deutschen noch relativ Wenig verglichen zu
anderen Ländern.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10477283&forum_id=98064

23. Mai 2006 15:32
Ach, DER Server ist legal
ichsagnur42 (57 Beiträge seit 25.2.05)

Und Razorback war aber illegal, interessant. Gut der stand auch
woanders und die Gesetze sind anders, aber ist ja klar, Donkey-Server
der MI sind immer legal.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10477128&forum_id=98064

23. Mai 2006 15:29
"Musik zu stehlen ... ", so ein Quatsch
Radikaler (71 Beiträge seit 24.5.05)

Wenn es gestohlen wäre, dann müsste es ja so sein dass die Datei auf
dem Server nach dem Download nicht mehr da ist, ist sie aber
bekanntlich nicht. Die Datei wurde kopiert und nicht geklaut.

Da hier keinem etwas weggenommen wurde handelt es sich nicht um einen
Eigentumsdelikt und nicht um eine Verletzung des im Grundgesetzt
geschützten Grundrechts auf Eigentum (auch wenn die Zypris dass noch
nicht kapiert hat). Die Behauptung dass es sich um Diebstahl handelt
ist deshalb sachlich falsch. Stattdessen ist es eine Verletzung des
Urheberrechts. Das Urheberrecht ist ja auch in ganz anderen Gesetzten
geregelt als das Eigentum (das vor allem im BGB geregelt ist). Das
Urheberrecht ist nicht Gott-gegeben und nicht durch das Grundgesetz
geschützt. Es stünde dem Gesetzgeber frei das Kopieren von Musik
beliebig zu erlauben, so wie ja auch Witze beliebig weitererzählt
werden dürfen (noch).

Das Urheberrecht ist natürlich auch durch das Strafrecht geschützt,
aber es gehört nicht zu unseren grundlegenden Werten (anders als das
Eigentum) und deshalb bin ich dafür es an die Realitäten und das was
für den Verbraucher nützlich ist anzupassen. Auch in anderen
Bereichen wurde das was strafbar ist schon angepasst. Beispiele gibt
es viele: Verkehrsdelikte (nur noch Ordnungswidrigkeiten), Kiffen
(nicht erlaubt, aber straffrei), Homosexualität, ...

Es ist mir ein Rätsel warum in einer Demokratie die Interessen der
Verbraucher bei diesem Thema praktisch keine Rolle spielen, und die
der Künstler eigentlich auch kaum. Es kann doch nicht sein dass alle
unsere Politiker von der Musikindustrie bestochen worden sind.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10477070&forum_id=98064

23. Mai 2006 15:28
Warum hatten Ermittler Zugriff auf eDonkey-Server?
elhennig (493 Beiträge seit 7.1.00)

Die haben den Server doch nicht etwa selbst betrieben???

Die MI verkauft so wenig CDs, weil die Qualität und der Preis einfach
nicht stimmen, und nicht weil die Leute illegal tauschen. All die
Platten, die illegal getauscht wurden, werden ja nun nicht
zwangsläufig gekauft. Bei DSDS oder ähnlichen Ausgeburten der MI
tauscht man halt Stücke um dem Jäger- und  Sammlertrieb gerecht zu
werden, nicht weil man sich damit Geld sparen kann. Das tut man
sowieso, indem man schlechte Musik nicht konsumiert.

Ich beteilige mich nicht an illegalen Tauschaktionen, aber CDs oder
DVDs kauf ich deshalb auch nicht mehr. Ich finde, daß die MI endlich
einsehen muss, daß sie wieder mehr auf Qualität und Service setzen
müssen, um Kunden zu gewinnen wie fast jede andere Industrie auch,
und nicht alle potentiellen Kunden kriminalisiert und unter
Generalverdacht stellt. So, liebe MI, bekommt Ihr keine neuen Kunden!

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10477058&forum_id=98064

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  [2] http://www.ifpi.org
  [3] mailto:anw@ct.heise.de


Germany launches biggest legal action against illegal file-sharing

http://www.ifpi.org/site-content/press/20060523.html

Germany Launches Massive eDonkey2000 Offensive

http://slyck.com/news.php?story=1196


SPIEGEL ONLINE - 24. Mai 2006, 06:41
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,417809,00.html

Der Piratenjäger

"Hör auf, bevor es dich erwischt!"

Völlig überraschend haben Fahnder gegen Tausende deutsche eDonkey-Nutzer losgeschlagen. Die Aktion fügt sich ein in die IFPI-Kampagne gegen Raubkopien. In Köln sprach SPIEGEL ONLINE mit IFPI-Chef John Kennedy über die harte Hand gegen potentielle Kunden und die Wut der Branche über Russlands Regierung.

SPIEGEL ONLINE: Die meisten Aktionen gegen die P2P-Szene in den letzten Monaten richteten sich gegen die Betreiber von Servern. Jetzt scheinen sie wieder die Nutzer ins Visier genommen zu haben. Ist das ein Strategiewechsel?

JOHN KENNEDY
Jens Koch/IFPI
ist seit Oktober 2004 Vorsitzender und CEO der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI). Erste Bekanntheit in der Branche erntete der Jurist nach ersten Jahren in Diensten von Phonogram und CBS als Mitgesellschafter und Anwalt von Band Aid, der von Bob Geldof begründeten Musiker- Hilfsorganisation hinter dem legendären Live- Aid- Konzert. Chefposten hatte er später bei Polygram und Universal UK inne. Die einsetzende Krise der Musikindustrie erlebte Kennedy aus erster Hand als Präsident von Universal Music International.

 
Kennedy: Wir tun einfach alles, was uns möglich ist, auf jede denkbare Weise, um diesem Problem Herr zu werden. Manchmal trifft es große Ziele, manchmal eher kleine. Oft wollen wir einfach unsere Botschaft an den Mann bringen: Sieh her, es lohnt sich nicht. Ergreife die Gelegenheit und höre einfach auf damit, bevor es dich erwischt!

SPIEGEL ONLINE: Das mag aus ihrer Sicht Notwehr sein, aber es ist Notwehr gegen ihre eigenen potentiellen Kunden. Fahndungsaktionen wie die gegen eDonkey-Nutzer mögen viele Menschen abschrecken, sie machen aber auch viele wütend. Ein massives Imageproblem...

Kennedy: Wir wissen, dass solche Aktionen nicht bei jedem positiv ankommen. Es ist aber auch längst nicht mehr so, dass wir die Reaktion, auf die sie hier anspielen, noch sehr häufig erleben. Sehr oft hören wir stattdessen: Wir verstehen, dass ihr das tun müsst. Manchmal sagen Leute, dass sie sich fragen, warum wir nicht viel früher damit angefangen haben. So langsam begreifen die Leute da draußen, verlieren ihr Mitleid mit den Raubkopierern.

SPIEGEL ONLINE: Es gibt sogar viele Künstler, die ihre Kampagnen nicht unbedingt gut finden.

Kennedy: Das stimmt. Als wir damit begonnen haben, die P2P-Szene zu verfolgen, wurden so einige Künstler nervös. Sie dachten, das sei nicht gerade eine coole Sache und waren auch nicht sicher, ob es richtig wäre. Aber als sie dann sahen, wie ihnen und ihren Freunden der Lebensunterhalt regelrecht entzogen wurde, sahen sie ein, dass es keine Alternative gab. Wir warten auf den Tag, wo all das nicht mehr nötig ist. Die Internet-Serviceprovider könnten viel dazu beitragen, wenn sie sich nur dazu entschließen könnten. Wir sind nicht scharf darauf, Leute zu verklagen. Wenn die Menschen lernen und ihr Verhalten änderten, das wäre phantastisch. Aber ich fürchte, wir werden diese Kampagne noch eine ganze Weile fortführen müssen.

SPIEGEL ONLINE: Ihre Branche hat in den letzten Jahren fraglos eine massive Krise erlebt. Aber hat ihr Problem nicht schon mit der CD begonnen? Die ist doch die eigentliche "Masterkopie", die sie selbst in Umlauf brachten.

Kennedy: Klar. Aber trotzdem war die CD sehr gut für die Musikindustrie, daran gibt es nichts zu deuten. Ein massives Problem entstand für uns erst mit den Tauschbörsen des Internet. Wir waren eine der ersten Branchen, denen das Internet Probleme bescherte, wir nahmen als eine der ersten den Kampf auf und wir schufen legale Alternativen, die sich binnen weniger Jahre von Null zu einem Milliardengeschäft entwickelten. Zum Ende des Jahrzehnts hoffen wir, 25 Prozent unseres Umsatzes online zu machen. Aber um das möglich zu machen, ist es notwendig, dass wir illegales Downloading bekämpfen und zu legalen Alternativen ermutigen.

SPIEGEL ONLINE: Trotzdem: Der Boom, den ihnen die CD in den Neunzigern brachte, als viele Kunden ihre alten Vinylscheiben noch mal in Silber kauften, hat den Markt doch künstlich aufgeblasen. War die Krise, die Ende der Neunziger einsetzte, da nicht programmiert? Kaufen die Leute nicht auch weniger, weil sie satt sind?

Kennedy: Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Industrie daraus, dass sich die Kunden ältere Scheiben noch einmal kauften, einen großen Vorteil zog. Gut möglich, dass wir heute über andere Probleme reden würden, wenn Musik im Internet nicht kostenlos verteilt würde. Niemand behauptet, dass dies das einzige Problem wäre, mit dem sich die Branche auseinandersetzen muss. Aber das ändert nichts an den Tatsachen: Wir können beobachten, dass Musik kostenlos verteilt wird, und das die Leute das auch nutzen. Man braucht keinen Nobelpreis, um zu verstehen, dass das ein massives Problem für die Umsätze der Musikindustrie bedeutet.

SPIEGEL ONLINE: Ihnen wird allerdings auch vorgeworfen, dass ihre Branche die Preisvorteile, die der direkte Onlinevertrieb doch versprach, nicht genügend an die Kunden weitergegeben habe. Ist es wirklich genug, den illegalen Vertrieb zu bekämpfen? Muss die Industrie nicht auch runter von ihren Preisen?

Kennedy: Ich denke doch, die Online-Verkaufspreise sind phantastisch! Jetzt einmal ehrlich: 99 Cent! Was kostet sie eine Busfahrkarte, eine für den Zug, eine Tasse Kaffee, eine Dose Cola?

SPIEGEL ONLINE: Nicht, dass die großen Musikfirmen das wirklich gut fänden. Die sind gerade damit gescheitert, die Online-Preise nach oben zu treiben.

Kennedy: Ja, darüber kann man streiten. Alles, was ich sage, ist, dass ich es schwierig finde, wenn sich Leute über 99 Cent als Preis für etwas beschweren, das ich und die Person, die ein Musikstück kauft, für ein Stück Kunst halten. 99 Cent für etwas, das sie für immer behalten können. Das sie mit sich herumtragen können, das sie mitnehmen, wenn sie umziehen. Das sie auch nach zehn Jahren noch hervorholen und genießen können. Das einen emotionalen Wert für sie hat. Mir fallen nicht viele Dinge ein, die ich für 99 Cent kaufen kann, und die auch nach zehn Jahren noch einen Wert besitzen. Deshalb habe ich ein Problem damit, darüber zu diskutieren, dass 99 Cent zu viel sein sollen.

SPIEGEL ONLINE: Viel weniger verlangen ja die Kollegen von AllofMP3 in Russland, das ja laut IFPI ein nicht legal operierender Musikshop ist. Die kann man seit Tagen nicht erreichen: Sind die im Urlaub, oder hat das etwas mit Ihnen zu tun?

Kennedy: Vielleicht verstecken die sich ja. Das traurige ist, dass deren Risiko, in Russland an ihrem Tun behindert zu werden, nicht sehr groß ist. Wir sind da äußerst ungehalten über die Linie der russischen Regierung. Was die tun, ist schändlich. Die haben die Gesetze, um etwas gegen die Piraterie dort zu unternehmen, sie ziehen es aber vor, nichts zu tun. Für mich fügt sich das ein in das Bild eines Landes, in dem es keinerlei Respekt vor geistigem Eigentum gibt. Das schadet Russland, es schadet den russischen Musikern, es schadet der russischen Wirtschaft, aber mehr noch schadet es der internationalen Musikindustrie.

SPIEGEL ONLINE: Präsident Wladimir Putin kündigte kürzlich an, härter gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu wollen. Spüren Sie da schon was?

Kennedy: Falls Präsident Putin das nicht nur sagt, sondern auch meint, begrüßen wir das. Mein größtes Problem mit Russland ist aber, dass es da Politiker zu geben scheint, die es für ausreichend halten, Ankündigungen zu machen - und dann nichts weiter tun. In vielen Fällen sind solche Ankündigungen ganz klar nicht ehrlich gemeint.

SPIEGEL ONLINE: Symbolische Politik?

Kennedy: Ich fürchte sogar, dass denen das alles im Grunde egal ist. Die kündigen etwas an, wenn sie glauben, dass es ihnen in den WTO-Verhandlungen weiterhilft. Ich war viele Male in Moskau, um Verbesserungen herbeizuführen, habe die Diskussion darüber gesucht, wie wir miteinander arbeiten könnten. Aber die interessiert das einfach nicht.

SPIEGEL ONLINE: Werden wir noch mehr solche Überraschungen erleben wie den Schlag gegen eDonkey-Nutzer?

Kennedy: Wir wollen, dass das alles aufhört. Wir würden gern sehen, wie die Menschen ihre Musik legal beziehen. Wir würden gern von den Serviceprovidern hören, dass die ihre Rolle in dieser Sache anerkennen und sagen, dass sie zur Lösung beitragen wollen. Das ist doch ganz besonders wichtig für den deutschen Musikmarkt: Wenn hier keiner kauft, wird auch nicht in neue Musik, in Komponisten, Interpreten und Bands investiert. Für englische Musik wird es immer einen Markt geben. Wenn die deutschen Künstler ihren heimischen Markt verlieren...

SPIEGEL ONLINE: Diesmal ging der Schlag gegen eDonkey, aber die P2P-Plattform, über die wirklich alle reden, ist BitTorrent.

Kennedy: Wir verraten niemals, wen oder was unser nächster Schlag trifft. Wenn Sie wollen, können Sie sich vorstellen, dass dies BitTorrent sein könnte. Aber wir arbeiten mit vielen Kollegen in der Branche, mit verschiedenen Behörden in vielen Ländern. Wir suchen uns unterschiedliche Ziele, zu unterschiedlichen Zeiten. BiTorrent ist nicht immun.

Die Fragen stellte Frank Patalong

Zum Thema:

Zum Thema in SPIEGEL ONLINE:   
Songs aus dem Netz:Schlag gegen deutsche Musiktauscher (23.05.2006)
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,417720,00.html
Digitaler Filmvertrieb: Warner verteilt Filme per BitTorrent (09.05.2006)
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,415303,00.html
Jagd auf Raubkopien: Hunde schnüffeln nach DVDs (12.05.2006)
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,415825,00.html
Illegale Vorveröffentlichung: Chili Peppers- Album im Internet (04.05.2006)
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,414396,00.html
Zum Thema im Internet:   
International Federation of the Phonographic Industry (IFPI)
http://www.ifpi.org/
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
http://www.ifpi.de/

Original-URL des Artikels: http://www.golem.de/0605/45508.html    Veröffentlicht: 24.05.2006 09:17
 

eDonkey-Razzia: Musikindustrie ist in der Beweispflicht

Rechtsanwalt Solmecke: Schüler und Studenten statt professionelle Raubkopierer

Im Zusammenhang mit der Großrazzia gegen eDonkey-Nutzer tritt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare dem Eindruck entgegen, es gehe um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer in einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. Meist seien die Betroffenen Schüler und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, so Solmecke, dessen Kanzlei einige der Betroffenen vertritt.

Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte beschreibt das Vorgehen wie folgt: Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragt eine Kanzlei im Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht. Gegen den so ermittelten Internet-Anschlussinhaber wird ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt. Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz.

In der Regel seien aber zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die Ermittlungsbehörden heruntergeladen worden. Auf Grund der Songtitel werde dann auf weiteres geschütztes Musikmaterial geschlossen. "So kommen utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande", erklärt der Rechtsanwalt. Letztlich würde dann aber vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro die Sache zu vergleichen.

Ein Problem dabei ist die Grundidee einer Tauschbörse, denn wer Dateien herunterlädt, wird in der Regel selbst zum Anbieter, ob nun bewusst oder unbewusst.

Solmecke sieht die Musikindustrie dabei in der Beweispflicht: "In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass der Nutzer einen solchen Schaden konkret verursacht hat". Hier sei die Rechtslage aber noch unklar, denn oft sei auch ungeklärt, wer einen Internetanschluss denn tatsächlich genutzt hat. Bei Wohngemeinschaften können in der Regel mehrere Nutzer parallel auf den Internetanschluss zugreifen, doch über die IP-Adresse könne nur nachvollzogen werden, über welche Login-Daten die Einwahl ins Internet erfolgte. Ort, Computer oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt, merkt Solmecke an.  (ji)

Verwandte Artikel:
Größter Schlag gegen Tauschbörsen in Deutschland (Update)   (23.05.2006 09:48, http://www.golem.de/0605/45485.html)

Links zum Artikel:
MICHAEL Rechtsanwälte und Notare: http://www.rae-michael.de

© 2006 by Golem.de

news25.05.2006 14:30

Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia

Nachdem sich der Pulverdampf der PR-Kampagne rund um die Aktion gegen die Nutzer der Tauschbörse eDonkey langsam legt, bleibt die Frage nach den Konsequenzen für die ermittelten User. So fabulieren selbsternannte Experten schon von Schadensersatzforderungen in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro gegen einzelne Nutzer. Von diesen US-amerikanischen Verhältnissen mit hohen Schadensersatzsummen und mehrjährigen Gefängnisstrafen ist die deutsche Praxis aber derzeit noch weit entfernt. Fest steht allerdings, dass die in der jüngsten Aktion[1] ermittelten Nutzer sowohl mit straf- als auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Tatsächlich ist bis heute erst ein deutsches Strafurteil[2] bekannt, welches einen privaten Tauschbörsennutzer betraf. Im Mai 2004 wurde ein Auszubildender vom Amtsgericht Cottbus[3] (Az.: 95 DS 1653 JS 15556/04) wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt – bei seinem Einkommen insgesamt 400 Euro. Der Mann hatte 272 Musikstücke in der Tauschbörse Kazaa bereitgehalten. In einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtete er sich laut IFPI[4] zudem zu einer Zahlung von 8000 Euro Schadensersatz.

Wohl als Reaktion auf die "Strafanzeigen-Maschine[5]" des Schweizer Unternehmens Logistep[6], die vollautomatisch Urheberrechtsverletzungen registriert und Strafanzeigen formuliert, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Regeln[7] zur Behandlung von Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer aufgestellt. Danach sollen Verfahren über weniger als 100 geschützte Werke grundsätzlich eingestellt werden. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen"; eine Durchsuchung erscheine erst jenseits dieser Zahl verhältnismäßig. In jedem Fall sollen die Staatsanwaltschaften aber weiterhin die IP-Adressen der Beschuldigten ermitteln.

Hieran scheint sich auch bei der aktuellen Aktion die Staatsanwaltschaft gehalten zu haben, da Hausdurchsuchungen tatsächlich nur bei insgesamt 130 Verdächtigen von angeblich 3500 in Deutschland Ermittelten vorgenommen wurden, die mehr als 500 Files in der Tauschbörse angeboten haben sollen. Zumindest diese Gruppe muss nun allerdings mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen in Form von Geld- oder sogar Bewährungsstrafen rechnen.

Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten zivilrechtlichen Ansprüchen. In der Praxis kann von Forderungen in Millionenhöhe bislang keine Rede sein. Vielmehr waren die Rechteinhaber bislang stets bemüht, Schadensersatzprozesse zu meiden und mit den Betroffenen Vergleiche zu schließen. Die dabei von Privatpersonen bislang verlangten Summen schwanken zwischen 100 und 15.000 Euro, stets garniert mit Anwaltsgebühren in ebenfalls meist vierstelliger Höhe. Nach Angaben der IFPI[8] betrug der Durchschnitt des geforderten Schadenersatzes aller Verfahren rund 3000 Euro.

Ein Abweichen von der bisherigen Praxis der Einigung auf Basis eines Vergleichs ist kaum zu erwarten. Denn in einem Prozess müssten die Rechteinhaber vor Gericht nachweisen, wie hoch der durch den einzelnen User verursachte Schaden tatsächlich und konkret zu bemessen ist. Dabei ist nicht nur ungeklärt, welcher realer Wert einer Datei zukommt. Kaum nachzuweisen sein dürfte insbesondere die Anzahl der Uploads, die der einzelne Nutzer zu verantworten hat und die für den Schaden entscheidend wäre. Dennoch werden auch die Konsequenzen der bisherigen Verfahrensweise abseits von Millionenforderungen für die belangten Nutzer schmerzlich genug sein. (Joerg Heidrich) /(pmz[9]/c't) (pmz/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/73525

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  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/48028
  [3] http://www.ag-cottbus.brandenburg.de
  [4] http://www.ifpi.org/
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68882
  [6] http://www.logistepag.com/
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67918
  [8] http://www.ifpi.de/news/news-730.htm
  [9] mailto:pmz@ct.heise.de


25. Mai 2006 14:42
Daraus folgt: Saufen!
Flo83 (mehr als 1000 Beiträge seit 25.6.01)

Wenn ich demnächst Spass haben will, lad ich keine Lieder runter (am
Ende könnt ich die noch gut finden, und mir das Album kaufen) sondern
besaufe mich, und gehe alte Omas überfahren. Da komm ich biliger und
schneller bei Weg, als wenn ich MP3s verteile.

Ich liebe Lobbygesetze in Deutschland.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10490998&forum_id=98165


QSC löscht Flatrate-Verbindungsdaten

Gute Nachrichten für Tauschbörsen-Nutzer?

Aus der Rubrik: Filesharing  Donnerstag, 11. Mai 2006 von Janko Röttgers http://www.netzwelt.de/news/74106-qsc-loescht-flatrateverbindungsdaten.html

Der DSL-Anbieter QSC hat seinen Kunden jetzt mitgeteilt, dass man in Zukunft keine Daten mehr über die Nutzung von Flatrate-Angeboten speichern wird. Auf Anfrage von netzwelt bestätigte QSC: Dies betrifft auch Verbindungsdaten, die das eindeutige Zuordnen dynamischer IP-Adressen ermöglichen. Datenschützer düfte dies freuen, doch den großen Plattenfirmen ist es ein Dorn im Auge.

QSC erklärte seinen Flatrate-Kunden Anfang der Woche in einer E-Mail, dass sie ab dem 15.5. keinen Zugriff mehr auf die Datentransferstatistiken des Providers haben. Grund dafür sei ein Urteil des Landgerichts Darmstadt, dass nur die Speicherung zur Abrechnung notwendigen Daten erlaube. "Da dies bei pauschal berechneten Flatrates nicht der Fall ist, ist die Speicherung der Datenvolumina für Flatrateprodukte nicht mehr zulässig", so QSC.

Keine Speicherung von Verbindungsdaten bei Flatrate-Nutzern

Viele Nutzer dürfte allerdings viel mehr interessieren, was in der E-Mail nur angedeutet wurde: Das Urteil verbietet auch die Speicherung von Verbindungsdaten für Flatrate-Nutzer. Auf Anfrage von netzwelt erklärte QSC-Sprecherin Uta Teigel, wie ihr Unternehmen dies in Zukunft handhaben wird: "Dynamisch vergebene IP-Adressen, die nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden, werden unverzüglich gelöscht. Das bedeutet in der Praxis, dass die Löschung der Daten innerhalb weniger Tage erfolgt."

Das sind gute Nachrichten für Datenschützer, die sich schon lange gegen die Daten-Sammelwut der Telekom-Konzerne zur Wehr setzen. Für Verstimmung dürfte es dagegen bei den großen Plattenfirmen sorgen. Die Musikindustrie setzt bei ihrer Klagekampagne gegen Tauschbörsen-Nutzer auf IP-Adressen, um zu ermitteln, wer welche Songs bei Kazaa und Co. zum Download angeboten hat. Dies dürfte ab sofort deutlich schwieriger sein. Teigel dazu: "QSC ist verpflichtet, den Auskunftsansprüchen der Strafverfolgungsbehörden nachzukommen, sofern dies möglich ist." Doch bis die zuständige Staatsanwaltschaft sich der Sache angenommen hat, dürften die meisten IP-Adressen längst gelöscht sein.

Allzu lange werden sich P2P-Nutzer jedoch nicht über diese Verfahrensweise freuen können. Im März verabschiedete das EU-Parlament eine Richtlinie, die eine umfangreiche Speicherung von Verbindungs- und ähnlichen Vorratsdaten vorsieht. Deutschland hat bis Ende 2007 Zeit, diese Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.


IFPI fordern hohe Geldbussen bei Schweizer Kazaa-Usern (Teil 1)


Kommentar - IFPI-Chef Kennedy zu eDonkey, Razzien und dem Stand der Desinformation

http://www.gulli.com/news/kommentar-ifpi-chef-kennedy-zu-2006-05-24/

Dem Spiegel gab IFPI-Chef John Kennedy ein Interview anläßlich der Razzia bei eDonkey-Usern in Deutschland. Und nimmt man wohlwollend an, dass Kennedy zum einen ein rudimentäres technisches Hintergrundwissen besitzt und zum anderen die Debatte um die Krise der Musikindustrie mitverfolgt hat, kann man sich nur noch fragen: wie verzweifelt muss dieser Mann sein? Denn den Kampf gegen die kostenlose Kopie hat die IFPI schon längst verloren.

Dass die freie Kopie sämtlicher digitaler Medien nicht am Ende, sondern vielmehr noch am Anfang ihres Siegeszugs steht, will die IFPI jedoch wider besseres Wissen nicht wahrhaben, und entsprechend werden die Augen vor den kommenden technischen Möglichkeiten verschlossen und im finsteren Keller froh gepfiffen. Anders kann man sich die Statements, die teilweise absurd, teilweise unzutreffend und durch die Bank von bemerkenswerter Ignoranz in Bezug auf die kommenden technischen Entwicklungen geprägt sind, kaum interpretieren. Aber statt der Umschreibungen: Einige der Perlen unter Kennedys Äußerungen nach der eDonkey-Razzia.

"Wir wissen, dass solche Aktionen nicht bei jedem positiv ankommen. Es ist aber auch längst nicht mehr so, dass wir die Reaktion, auf die sie hier anspielen, noch sehr häufig erleben. Sehr oft hören wir stattdessen: Wir verstehen, dass ihr das tun müsst. Manchmal sagen Leute, dass sie sich fragen, warum wir nicht viel früher damit angefangen haben. So langsam begreifen die Leute da draußen, verlieren ihr Mitleid mit den Raubkopierern." so und noch absurder die Statements eines Verbandschefs, der die tatsächlichen Effekte der Kriminalisierungskampagnen offenbar vollständig zu ignorieren vermag.

Dass bei den Filesharern selbst diese Statements auf wenig Zustimmung stoßen, verwundert nicht: deren Zahl geht immerhin in die Millionen. Doch auch die anderen "Leute da draußen" begreifen nach und nach in der Tat einiges, jedoch in völlig anderem Sinn, als Kennedy glauben machen will. Wenn selbst der Europäische Verbraucherschutzbund den Kriminalisierungskampagnen der Industrie entgegentritt und es für notwendig hält, angesichts der anhaltenden Desinformation der Verbände deren Kunden über ihre Rechte aufzuklären, dann erkennt man recht schnell, in welche Richtung das allmählich erwachende, breite Bewusstsein geht.

Man fragt sich, ob es sich um Unwissenheit oder um bewusste Lügen handelt, liest man folgendes Statement: "Als wir damit begonnen haben, die P2P-Szene zu verfolgen, wurden so einige Künstler nervös. Sie dachten, das sei nicht gerade eine coole Sache und waren auch nicht sicher, ob es richtig wäre. Aber als sie dann sahen, wie ihnen und ihren Freunden der Lebensunterhalt regelrecht entzogen wurde, sahen sie ein, dass es keine Alternative gab." Eine schöne Wunschvorstellung, die mit der Wirklichkeit indessen nichts gemein hat. Das beginnt bei den ersten Anti-P2P-Aktionen, die unter anderem von namhaften Bands wie Metallica nicht nur eingefordert, sondern auch selbst initiiert wurden. Das endet mit der Verkehrung des aktuellen Trends in sein Gegenteil: immer mehr Bands und Musiker wenden sich gegen die Kriminalisierungskampagnen der Industrie. Labels wie das kanadische Nettwerk unterstützen angeklagte Filesharer sogar finanziell im Prozess gegen die Industrieverbände. In Deutschland wie auch in anderen Ländern bildeten sich Zusammenschlüsse von Musikern und Bands, die sich angesichts der Kriminalisierung ihrer Fans nicht mehr von den amoklaufenden Verbänden repräsentiert fühlen und stattdessen Organisationen wie Savemusic gründen.

"99 Cent für etwas, das sie für immer behalten können. Das sie mit sich herumtragen können, das sie mitnehmen, wenn sie umziehen. Das sie auch nach zehn Jahren noch hervorholen und genießen können", so Kennedy weiter. Es verwundert nach seinen Statements nicht mehr, dass Kennedy die Ablehnung der diversen Kopierschutztechniken, Rootkits und Spywareapplikationen durch seine Kunden offenbar vollständig aus seinem Bewusstsein verdrängen konnte, viel mehr verblüfft, dass Spiegel Netzwelt-Lichtblick Pantalong die Steilvorlage nicht nutzt. Die Industrie vertreibt Tracks mit inkompatiblen DRM-Schutzmaßnahmen, experimentiert mit "sterilen Kopien" und ignoriert dabei völlig, dass Musik permanent mobiler wird und die Kunden ihre Tracks auf diversen Playern, Multimediahandys, Mediencentern zu Hause und Rechnern auf Arbeit nutzen wollen. Ein Produkt, welches komplett an diesen Kundenwünschen vorbei vermarktet wird, kann am Markt schlicht keinen Erfolg haben.

Momentan kann die Industrie nicht einmal gewährleisten, dass ein heute online geshoppter Track morgen auch auf dem vom Kunden bevorzugten mobilen Player abgespielt werden kann, es sei denn, jener entfernt die störenden digitalen Kastrationen. Unter diesen Umständen von den Jahren zu reden, in denen man die Stücke "hervorholen und genießen" kann, ist schlichtweg ignorant. Und weshalb Pantalong anschließend das Beispiel allofmp3 aus der Tasche zieht, jedoch auf die Preise und nicht auf das vorbildliche Encoding sowie die fehlenden Kopierrestriktionen eingeht, ist völlig unverständlich.

Bei Statements wie jenen zu den "legalen Alternativen", welche die Branche in einer herbeihalluzinierten Vorreiterrolle im Netz geschaffen haben will, muss man sich gar nicht mehr groß äußern, wie die Labels zu diesen Alternativen geprügelt werden mussten, ist hinlänglich bekannt.

"BitTorrent ist nicht immun", beschließt Kennedy das Interview, und wenn damit suggeriert werden soll, man sei auf der Höhe der Zeit, dann scheitert Kennedy damit geradezu grandios. Nach wie vor ist die Industrie absolut unfähig, die technische Entwicklung und die dadurch resultierenden Folgen für ihre Vertriebsmodelle auch nur ansatzweise abzuschätzen und sich darauf einzustellen.

Denn BitTorrent ist mitnichten der letzte Schritt der Entwicklung, im Gegenteil: das richtig dicke Ende ist über die Industrie noch gar nicht hereingebrochen. Die sozialen Netze des Web 2.0 stehen erst in den Startlöchern, aber bereits jetzt gehört wenig Fantasie dazu abzusehen, was in den neu gebildeten, globalen Freundschaftsnetzwerken passieren wird: User werden Musik tauschen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit - einzelne Tracks, Alben, Ordner werden gezielt einzelnen Buddies zur Verfügung gestellt. Es kommen schlechte Zeiten für die Serverschnüffler der IFPI. Ob per MySpace und Konsorten, Messengerclients, Browserplugins wie AllPeers oder heute noch unbekannte neue Dienste - die gezielte Freigabe von Files an spezifische User und Usergruppen, die weiter wachsenden Bandbreiten und der immer billigere Traffic werden den Tausch von Medien in Zukuft weiter vereinfachen.

Dieselbe Entwicklung wird im Reallife stattfinden. Bereits jetzt kann man eine stattliche Discografie auf eine Handvoll DVDs packen. Die Frist ist absehbar, in der Musikfans ihre komplette Musiksammlung auf einem Player, einem Multimediahandy oder einem sonstigen Speichermedium permanent mit sich herumtragen können. Hundert Gigabyte mp3 auf dem Handy, immer dabei, und wenn dem Freund etwas gefällt, wird per Bluetooth oder anderer drahtloser Anwendung der Wahl kopiert. Auch einem Kennedy sollte klar sein, dass dies keine utopischen Szenarien sind, die in einigen Jahrzehnten eintreffen könnten, sondern dass diese Form des Datentauschs bereits jetzt gängige Praxis ist und bleiben wird.

Durch welche Medien und Verbreitungswege auch immer: die Konkurrenz durch den kostenlosen Tausch wird der Musikbranche erhalten bleiben. Um einen Klassiker zu variieren:

Größere Speichermedien, wachsende Bandbreite und die Kopfhörerausgänge der Player sind die schwere Artillerie, mit denen jede Krimimalisierungskampagne, alle DRM-Maßnahmen und jegliche Kopierschutztechnik in Grund und Boden geschossen werden, die sich die Verbände noch ausdenken wollen.

Je länger sie sich diesen Tatsachen verschließen, um so dicker die Kröten, die sie am Ende schlucken müssen.

"Wir wollen, dass das alles aufhört", so Kennedy im Spiegel-Gespräch. Zumindest mit der Ausage könnte er recht behalten. Die IFPI ist auf dem besten Weg.


Die Filesharing-Razzia aus der Sicht eines Anwalts

Die Musikindustrie ist in der Beweispflicht

Aus der Rubrik: Filesharing
Mittwoch, 24. Mai 2006
von Sascha Hottes http://www.netzwelt.de/news/74165-die-filesharingrazzia-aus-der-sicht.html

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen eDonkey-Nutzer hat der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare eine juristische Einschätzung zur Rechtslage abgegeben. Darin erklärt Solmecke, der im Raum Köln, Düsseldorf, Wuppertal mehrere Betroffene vertritt, wer in der Beweispflicht ist, ob Eltern für die Kinder haften und ob Filesharing generell illegal ist.

Inhalt

So kommt die Musikindustrie an die Daten
Musikindustrie in der Beweispflicht
Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Jugendlichen und Kindern
Schadensersatzanspruch der Musikindustrie
Haftung der Eltern
Filesharing: Was ist erlaubt, was verboten?
Rechtmäßigkeit des Downloads bislang umstritten
Filesharing - Download und Upload nunmehr illegal
Rechtsfrage - Upload von Songteilen
Schadensersatzforderungen der Musikindustrie

Unser Rechtsexperte

Rechtsanwalt Christian Solmecke ist seit 2005 in der Kanzlei MICHAEL tätig. Sein Aufgaben- gebiet umfasst Computer- /IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechts- schutz und Steuer- recht. Solmecke ist Mitglied bei der Gesell- schaft für Urheber- rechte (GRUR) und war bis 2004 auch freier Journalist und Radio- moderator (u.a. WDR). Im Rahmen des EULISP-Programms hat er sich in Hannover und Belgien auf Computerrecht spezialisiert.

Lautstark verkündeten gestern Musikindustrie und Staatsanwaltschaft Köln den bislang größten Schlag gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen. Die Rede ist von einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. "Damit wird der Eindruck erweckt, hier handele es sich um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer. Meist sind die Betroffenen allerdings Schüler und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren", erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke in einer aktuellen Pressemitteilung.

So kommt die Musikindustrie an die Daten

Nach den Durchsuchungen folgt meist folgendes Prozedere: Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragt eine Kanzlei im Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht. Gegen den so ermittelten Internet-Anschlussinhaber wird ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt.

Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz. In der Regel wurden zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die Ermittlungsbehörden heruntergeladen. Über die Songtitel wird dann aber vermutet, dass weiteres geschütztes Musik-Material angeboten wurde. So kommen utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande. Letztlich wird vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro die Sache zu vergleichen.

Musikindustrie in der Beweispflicht

"In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass der konkrete Nutzer einen solchen Schaden tatsächlich verursacht hat", erläutert Rechtsanwalt Solmecke. Hier ist die Rechtslage noch unklar. Darüber hinaus ist oft auch ungeklärt, wer einen Internetanschluss tatsächlich genutzt hat. Bei Wohngemeinschaften können mehrere Nutzer parallel z.B. über WLAN auf einen Internet-Anschluss zugreifen. Letztlich kann bei DSL-Anschlüssen über die IP-Adresse nur nachvollzogen werden, über welche Login-Daten die Einwahl ins Internet erfolgte. Ort, Computer oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt. Rechtlich sind diese Fälle demnach wesentlich komplexer, als die Musikindustrie behauptet.

Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Jugendlichen und Kindern

Noch komplexer wird der Fall, wenn es sich bei den Betroffenen um Jugendliche handelt. Dann muss generell zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung unterschieden werden: Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen ergibt sich aus § 106 Urhebergesetz bzw. § 108 Urhebergesetz. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, sind strafrechtlich überhaupt nicht verantwortlich. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) ist nur das Jugendstrafrecht anwendbar. Auch für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) kann gegebenenfalls das Jugendstrafrecht anwendbar sein. Hier wird auf den jeweiligen Entwicklungsstand des Beschuldigten abgestellt.

Schadensersatzanspruch der Musikindustrie

Soweit ersichtlich wurden Strafverfahren in der Vergangenheit gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Darüber hinaus fordert die Musikindustrie Schadensersatz, der weitaus höher sein kann als diese Geldbuße. Hier geht es um die zivilrechtliche Verantwortlichkeit. Gemäß § 828 BGB können auch Minderjährige zwischen sieben und 17 Jahren zivilrechtlich für einen Schaden verantwortlich sein. In diesem Zusammenhang muss in einem späteren Prozess wohl geklärt werden, ob der jeweilige Tauschbörsen-Nutzer den Urheberrechtsverstoß erkennen konnte. Aufgrund der Komplexität des Rechts dürfte dies wohl mehr als fraglich sein. Darüber hinaus ist vielen Benutzern nicht bekannt, dass im Rahmen des Downloads von Musik gleichzeitig auch Musik zum Upload angeboten wird. Je älter der Nutzer ist, desto größer wird wohl auch seine Einsichtsfähigkeit sein.

Haftung der Eltern

Es stellt sich sodann die Frage, ob Eltern möglicherweise aufgrund einer Verletzung ihrer Aufsichtspflichten gemäß § 828 BGB für die Urheberverletzungen ihrer Kinder haften müssen. Bei der Klärung in dieser Frage - zu der es unseres Wissens noch keiner Urteile gibt - wird zu berücksichtigen sein, dass Eltern technisch oft nicht in der Lage sind, den Computer ihrer Kinder zu kontrollieren. Es kann wohl nicht erwartet werden, dass Aufsichtspflichtige permanent die Tätigkeit ihrer Kinder überwachen. Doch auch in diesem Punkt wird die Rechtsprechung in Zukunft Klärung bringen.

Filesharing: Was ist erlaubt, was verboten?

Das Anbieten von Filmen oder Musikstücken im Internet ist illegal, solange der Anbieter nicht die entsprechenden Rechte besitzt. Bei den Tauschbörsen im Internet besteht die Problematik, dass Musikstücke nicht nur heruntergeladen werden können, sondern immer auch zeitgleich zum Upload angeboten werden. Wer also über Tauschbörsen wie eDonkey oder Kazaa Musik herunterlädt, verbreitet diese auch gleichzeitig.

Rechtmäßigkeit des Downloads bislang umstritten

Bislang war umstritten, ob das Herunterladen von Musikstücken aus dem Internet illegal ist. Klar ist, dass durch das Herunterladen eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 Urhebergesetz hergestellt wird. Solche Vervielfältigungen waren aber bislang gemäß § 53 Urhebergesetz durch das Recht auf Privatkopie privilegiert. Nach der Reform des Urheberrechts sind private Kopien allerdings nicht mehr erlaubt, wenn zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der in Tauschbörse angebotenen Filme und Musikstücke wohl rechtswidrig hergestellt worden sind.

Filesharing - Download und Upload nunmehr illegal

Seit Kurzem ist also klar, dass das Herunterladen von Musik in Tauschbörsen gegen das Urheberrecht verstößt. Auch schon vor der Reform des Urheberrechts war klar, dass der Upload von Musikstücken und die damit verbundene Verbreitung illegal ist. Solche Urheberrechtsverletzungen stellen gemäß § 106 Urhebergesetz eine Straftat dar und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Falls ein gewerbsmäßiges Handeln (Gewinnerzielungsabsicht) erfolgt, muss mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren gerechnet werden (§ 108 Urhebergesetz). Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes ist zwar, dass dem Handelnden die Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst ist, dies dürfte bei Urheberverletzungen, die im Zusammenhang mit Tauschbörsen stehen, oft aber gegeben sein.

Rechtsfrage - Upload von Songteilen

In diesem Zusammenhang könnte rechtlich allenfalls diskutiert werden, ob hier tatsächlich ein kompletter Song zum Download angeboten wird. In der Regel ist es so, dass nicht ein Musikstück von einem einzigen Nutzer heruntergeladen wird. Vielmehr teilen Tauschbörsen ein einzelnes Musikstück in verschiedene kleinere Teile, sodass zeitgleich immer mehrere Nutzer einen Teil des Musikstücks anbieten. Diese Rechtsfrage ist vor den deutschen Gerichten allerdings bislang noch nicht diskutiert worden.

Schadensersatzforderungen der Musikindustrie

Neben der strafrechtlichen Inanspruchnahme müssen die Betroffenen auch mit Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüchen (§ 97 Urhebergesetz) rechnen. Hier fordert die Musikindustrie derzeit bis zu 10.000 Euro pro Song, der auf der Festplatte gefunden werden konnte. In einem Gerichtsverfahren wären die Urheber allerdings verpflichtet, den konkreten Schaden nachzuweisen. Angesichts der Tatsache, dass Musik im Internet bereits ab 0,99 Euro käuflich erworben werden kann, wird es nur schwer gelingen, einen Schaden in dieser Höhe nachzuweisen. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft oder die Musikindustrie nur testweise ein oder zwei Lieder von dem Rechner des Beschuldigten geladen. Es lässt sich nachträglich nicht mehr feststellen, wie oft das betreffende Lied tatsächlich verbreitet worden ist. Auch dies ist bei der Berechnung des konkreten Schadensersatzes zu berücksichtigen.


Podcast: Die Filesharing-Razzia und ihre Folgen

netzwelt auf die Ohren

Aus der Rubrik: Podcasting
Freitag, 26. Mai 2006
von Alexandra Sorge http://www.netzwelt.de/news/74172-podcast-die-filesharingrazzia-und-ihre.html

Im netzwelt-Podcast vom 27. Mai geht es um die Filesharing-Razzia, die Anfang der Woche mit 130 Hausdurchsuchungen bei deutschen Edonkey-Nutzern ihren Höhepunkt gefunden hat. Im Gespräch erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke unter anderem, welche Konsquenzen das für die Betroffenen hat. Außerdem: Bittorent-Suchmaschine klagt gegen Film-Verband, der Mini-Beamer von Samsung im Test und die Gewinner des Frühlingsfoto-Wettbewerbs.

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eDonkey: Staatsanwälte noch Monate beschäftigt

http://www.laut.de/vorlaut/news/2006/06/01/02235/

Die Verfolgung von eDonkey-Nutzern, die meist nur eine Handvoll Songs getauscht haben, hält deutsche Behörden monatelang in Atem.

Das neue Plakat der Kampagne "Raubkopierer Sind Verbrecher".

Köln (joga) - Hat Deutschland keine dringenderen Aufgaben, als einem kleinen, aussterbenden Wirtschaftszweig mit absurdem Aufwand künstlich das Leben zu verlängern? Die Razzia gegen eDonkey-Nutzer in der vergangenen Woche, bei der gleichzeitig 130 Wohnungen durchsucht und über 100 Computer sichergestellt wurden, dürfte ja bereits einige Hundert Beamte in Atem gehalten haben. Doch damit nicht genug: "Die Sache wird uns noch gut vier Monate lang beschäftigen", sagt Kripo-Chef Rainer Kaliske in der heutigen Ausgabe der Kölnischen Rundschau.

Da es im Urheberrecht keine Bagatell-Delikte gibt, muss die Staatsanwaltschaft Strafverfahren gegen alle 3.300 ermittelten Nutzer der Internet-Tauschbörse eDonkey einleiten, ob sie will oder nicht. Offenbar um eine Überlastung der Ermittlungsbehörden zu verhindern, hat man die Verdächtigen in Päckchen aufgeteilt: Woche für Woche gehen derzeit Ermittlungsakten über weitere 200 Beschuldigte an die Kölner Staatsanwaltschaft, die sie schließlich an die Strafverfolgungsbehörden im ganzen Land verteilt.

Da es bei Nutzern mit über 500 getauschten Dateien sofort zur Hausdurchsuchung kam, richten sich die Verfahren, die nun noch ausstehen, gegen Gelegenheitsnutzer, die nur sehr wenige Dateien getauscht haben. Strafrechtliche Konsequenzen haben sie kaum zu befürchten; doch die Medienkonzerne drohen mit Schadensersatzforderungen in geradezu unglaublichen Höhen.

Ein Beispiel für die verrückten Rechenspiele der Labels hat der Hamburger Rechtsanwalt Christian Solmecke gestern im Gespräch mit der Jungle World genannt. Einer seiner Mandanten hatte 4.000 Songs auf seiner Festplatte gespeichert. Für jedes Lied verlangt Pro Media 10.000 Euro Schadensersatz. Solmecke dazu: "Ein Song kostet im legalen Download 99 Cent. Um einen Schaden von 10.000 Euro zu verursachen, müsste man das Lied also 10.000 Mal weiter verbreiten. Mit einer herkömmlichen DSL-Verbindung hätte mein Mandant 142 Jahre gebraucht, um alle 4.000 Songs wirklich so oft weiterzugeben." Derartige Forderungen dienten allein der medienwirksamen Abschreckung, sagt Solmecke.

Dass Musik- und Filmindustrie versuchen, ihre Interessen zu schützen, ist sicher verständlich. Dass die aktuelle Rechtslage die Staatsanwaltschaften zu Erfüllungsgehilfen degradiert, dagegen nicht. Man kann also nur hoffen, dass Justizministerin Zypries noch einmal über die Bagatellklausel nachdenkt, die sie erst kürzlich aus dem neuesten Entwurf zur Urheberrechtsreform gestrichen hat.

Doch offenbar ist der Meinungsbildungsprozess bei der Ministerin noch nicht abgeschlossen: "Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen", kritisierte Zypries kürzlich auf dem 57. Deutschen Anwaltstag in Köln Fehlentwicklungen im Abmahnwesen. Das geht doch schon mal in die richtige Richtung ...


eDonkey-Razzia - Anwalt von Schadensersatzforderungen amüsiert

http://www.gulli.com/news/edonkey-razzia-anwalt-von-2006-05-31/

Zu den Details der Verfahren gegen sieben angeklagte eDonkey-Nutzer, die Opfer der jüngsten Razzia in Deutschland wurde, äußerte sich Anwalt Solmecke wenig überraschend nicht. Zu den weltfremden Forderungen der Pro Media, welche gegen die Tauschbörsennutzer ermittelte, findet er jedoch einige erfreulich klare Worte.

Was Verfahren gegen Tauschbörsennutzer angeht, konnte Solmecke auf wenig Erfahrungen zurückgreifen: das Ziel der Klagen ist in der Regel weder ein Strafverfahren - wenngleich diverse "Raubkopierer"-Kampagnen eben dies suggerieren - noch ein Zivilverfahren, sondern Verfahrenseinstellung nach Vergleichszahlung. Was entgegen der geläufigen Propaganda die Regel ist.

"Ich habe lange gesucht. Ich konnte keine Urteile gegen P2P-Benutzer finden. Bisher haben sich die Plattenfirmen und die Betroffenen immer außergerichtlich geeinigt. Die Darstellungen der Musikindustrie, sie habe allerlei Urteile im Rücken, sind also nicht wahr."

So Solmecke gegenüber der Jungle World. Der Anwalt vertritt sieben mutmaßliche eDonkey-Nutzer, die von der Razzia gegen deutsche Filesharer letzte Woche betroffen waren. Durchgeführt wurde der Schlag gegen die Filesharer unter anderem durch die Pro Media GmbH, welche für den Verband der Phonoindustrie IFPI unter anderem Tauschbörsennutzer ermittelt und auch in anderen Fällen mit erhöhter Abmahnfreudigkeit auffällt.

Die 10.000 Euro Schaden, die nach Angaben der IFPI pro angebotener Datei veranschlagt werden, sind Grundlage der gestellten Schadenersatzforderungen. In der Tat fordere die Pro Media von einem Mandanten des Anwalts 40 Millionen Euro. im Shared Folder befanden sich 4 000 Songs, bei 10 .000 Euro Schadensersatz pro Track ergibt sich die irrwitzige Summe.

"Ein Song kostet im legalen Download 99 Cent. Um einen Schaden von 10 000 Euro zu verursachen, müsste man das Lied also 10 000 Mal weiter verbreiten. Mit einer herkömmlichen DSL-Verbindung hätte mein Mandant 142 Jahre gebraucht, um alle 4 000 Songs wirklich so oft weiterzugeben."

Die absurd hohen Forderungen würden nur der medienwirksamen Abschreckung, stellt Solmecke klar. Außergerichtlich einige man sich auf Zahlungen zwischen 3 000 und 10 000 Euro. Ob es im Fall seiner Mandanten zu einer solchen kommt oder die ersten gerichtlichen Entscheidungen über fantasierte oder reale Schäden durch Tauschbörsennutzer kommen könnten, ist bislang noch nicht bekannt.


Interview zur eDonkey-Razzia - Wie verteidigt man mutmaßliche Filesharer?

http://www.gulli.com/news/interview-zur-edonkey-razzia-2006-06-07/

Nach der Razzia bei 130 Filesharern und Anzeigen gegen insgesamt 3.500 eDonkey-Nutzer stehen die ersten Verfahren gegen die User ins Haus. Einige davon vertritt Rechtsanwalt Christian Solmecke, der die Beweislage gegen die Tauschbörsenuser längst nicht so eindeutig einstuft, als der Jubel der IFPI glauben machen will. Solmecke im Gespräch mit gulli.com über Beweislagen, Haftungsfragen, Straf- und Zivilverfahren, die Risiken von Gnutella und mögliche Klagen gegen T-Online.

Verfahren gegen Filesharer bringen mit schöner Regelmäßigkeit überlastete Staatsanwaltschaften mit sich: daher sei in den von RA Solmecke vertretenen sieben Fällen von Filesharing die Akteneinsicht zwar beantragt, aber noch nicht zustandegekommen. Über bislang ungeklärte technische Details der Ermittlungen baut Solmecke auf eine ganze Reihe von rechtlich ungeklärten Fragen, die seine Klienten entlasten dürften. Unter den Klienten: von Hausdurchsuchung betroffene Filesharer, eDonkey-Nutzer, die "nur" angezeigt wurden (ohne Hausdurchsuchung) und überraschenderweise auch ein Bearshare-User.

Überraschend, da bisher angenommen wurde, die IFPI überwache augenblicklich schwerpunktmäßig das Donkey-Netzwerk, Bearshare verbindet hingegen ins Gnutella-Netz. Ab Februar, wurde bislang vermutet, betrieb die IFPI einen eDonkey-Server und loggte die Verbindungen der User. Gegen 3.500 Nutzer wurde Anzeige gestellt. Dass später - Anfang April - offenbar auch im Gnutellanetz gefahndet wurde, war bislang unbekannt.

Zu erwarten sei für die betroffenen User laut Solmecke die Aufnahme eines Strafverfahrens, noch in dessen Verlauf rechnet er mit einer Zivilklage durch die IFPI. Während die Strafverfahren seiner Erwartung nach mit Geldbußen enden dürften, sind die Ausgänge der Zivilverfahren zum einen offen, werden zum anderen je nach EInzelfall unterschiedlich ausgehen - kein Präzedenzurteil, sondern eine Reihe von Einzelfallentscheidungen sind zu erwarten. Die Umstände der einzelnen Fälle seien sehr unterschiedlich gelagert.

Allen gemein ist die Frage, inwieweit der Musikindustrie gegebenenfalls Beihilfe vorgeworfen werden kann. Laut StA Krautkreme sei der Betrieb des Servers selbst legal gewesen - was die IFPI vorerst auf die sichere Seite bringt. Solmecke hingegen fragt nicht zu Unrecht, wie die konkreten Upload-Vorwürfe ohne den Server der Musikindustrie zustande gekommen wären: zumindest die Angebote, für die konkret Anzeige erhoben wurde, seien damit nur durch die Beihilfe der IFPI zustandegekommen, die den Server stellte. Natürlich könne man eDonkey auch serverfrei betreiben - Fakt hingegen sei, dass alle angezeigten User einen Server verwendet hatten, und dieser wurde von der Industrie betrieben.

Unterschiedlicher werden die Fälle durch individuelle Rahmenumstände: wer verwendete den Rechner, wer hatte Zugriff, wurde der Anschluß nur von einem einzelnen Nutzer verwendet oder hing ein Heim-Netzwerk an der Leitung - je nach den Umständen könnte eine konkrete Beweisführung für die Kläger schwierig werden, wer denn nun für die Tauschbörsenangebote verantwortlich gemacht werden kann.

Vor allem im Fall mutmaßlich tauschender Kinder sei die Rechtslage laut Solmecke völlig uneindeutig. Strafrechtlich stehe außer Frage, dass Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind, nicht bestraft werden können. Wie weit hier Eltern jedoch eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann, sei mehr als fraglich - vor allem technisch weniger bedarften Eltern könne man Unwissen über das Handeln ihrer Kinder am Rechner nicht vorwerfen.
Der Anteil von Kindern werde seiner Ansicht nach ohnehin unterschätzt, so Solmecke: häufig rechtfertigen sich die klagenden Verbände, keinesfalls wolle man kleine Kinder vor Gericht zerren. Indessen täusche die Statistik. Der "große Anteil" der 30-50jährigen unter den Betroffenen sei der simplen Tatsache geschuldet, dass Kinder in der Regel keine Netzzugänge anmelden - und entsprechend als mutmaßliche Täter nicht direkt in Erscheinung treten. Die Realität sei indessen geprägt von Eltern, die nach Zusendung der Klageschrift feststellen, dass die Kinder eine Handvoll Alben geladen haben. Dass die Aufsichtspflicht der Eltern das Unterbinden solcher Vorkommnisse umfasst, zweifelt Solmecke stark an - vor allem angesichts der technischen Unbedarftheit, die gerade in der Elterngeneration häufig vorherrscht.
Daran angeknüpft ein weiterer Kritikpunkt: die Zahl der getauschten Files, die in der Regel als strafverschärfende Größe betrachtet wird. Man verfolge nur die dreistesten Filesharer, die mehrere tausend Dateien anbieten, so das oft gehörte Argument. Solmecke wertet das Vorhandensein einer großen Zahl geshareter Daten hingegen als Indiz für die Ahnungslosigkeit der User, die offenbar keinerlei Ahnung davon hatten, dass geladene Files ihrerseits wieder angeboten werden, und fragt, ob ausgerechnet diese Inkompetenz dem User zum Nachteil ausgelegt werden darf.

Die absurd hohen Schadenersatzforderungen der Industrie brandmarkte Solmecke bereits als lächerlich überhöht - jedoch ist die juristische Unklarheit über einen bestimmbaren Schaden noch weit größer. Während bei Napster eine Datei noch eindeutig zuordenbar von einem User geladen wurde, findet der Download - und entsprechend der Upload - selbst eines einzelnen Files bei eDonkey verteilt über mehrere Nutzer statt. eDonkey-Nutzer haben faktisch somit in den seltensten Fällen tatsächlich anderen Filesharern eine komplette Kopie eines Files zur Verfügung gestellt, sondern meist ein oder mehrere Bruchstücke: für sich genommen Datenmüll, so Solmecke. Zwar sei bei schlechter geshareten Files durchaus auch der Download aller Dateiteile von nur einem User möglich und denkbar, faktisch schoss sich die Industrie mit dem Überwachen beliebter Dateien möglicherweise ins eigene Bein - die beanstandeten Files waren populär und entsprechend weit verbreitet, ein Download von einem einzelnen User damit mehr als unwahrscheinlich.

Sein Fazit: es sei durchaus mutig von der Industrie, trotz zahlreicher offener Fragen und juristischer Unklarheiten, so massiv mit Klagen zu beginnen.

Für die Tauschbörsenkriminalisierer arbeite indessen der psychische Druck gerade auf die Familien unter den angezeigten Nutzern, die oft genug auch bei guten Chancen den Vergleich einem Zivilverfahren vorziehen. Während auch Solmecke hier differenziert: wenn der einzige Anschlussinhaber alleine einen PC betrieb, über den offenbar Tauschvorgänge abliefen, rät auch er in der Regel zum Vergleich. Uneindeutiger wird es, wenn mehrere Nutzer den Rechner verwenden, ein offenes WLan vorhanden war, ein Heim- oder WG-Netz an der observierten IP betrieben wurde, Kinder im Haus sind usw. - in diesen Fällen reicht dieals einziger Beweis für eine Haftung beispielsweise des Anschlussinhabers seiner Ansicht nach nicht aus und wird die Beweislast für die klagende Seite schwer zu erbringen sein.

Für einige User ergibt sich darüberhinaus eine Möglichkeit, selbst Anzeige zu erheben - gegen ihren Provider. Anfang des Jahres unterlag T-Online im Verfahren gegen Holger Voss, der die Löschung seiner IP-Adressen durchsetzen konnte. Für Abrechnungszwecke sei die Speicherung von IPs bei Flatratekunden unnötig und damit unzulässig. Einige seiner Klienten seien bei T-Online Flatratekunden, so Solmecke, theoretisch könnten sie nach Voss' Vorbild gegen den Provider vorgehen.

In der Praxis hingegen hält Solmecke leicht bedauernd Klagen gegen den Provider für wenig wahrscheinlich. Alleine die Filesharingverfahren bringe viele Klienten bereits ans Ende ihrer Kräfte.

RA Christian Solmecke ist bei der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare tätig und vertritt regelmäßig Klienten im Bereich Urheberrecht/Internet, zuletzt auch Nutzer der Downloadplattform ftp-welt. Auf der Internetseite seiner Kanzlei stellt Solmecke in einer eigenen Kategorie die neuesten juristischen News zum Thema Filesharing bereit. Der Newsticker der Kanzlei ist per Rss-Feed abonnierbar.


StA Augsburg - Staatsanwalt fordert hohe Strafe für Filesharer

http://www.gulli.com/news/sta-augsburg-staatsanwalt-2006-06-12/

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beim AG Augsburg Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen Filesharer gestellt. Auf dem Rechner des Mannes wurden 46 Musikstücke sichergestellt. Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen, insgesamt also 460 Tagessätze. "Diese Forderung ist viel zu hoch", erläutert der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht Cottbus einen Filesharer, der 272 Lieder angeboten hat, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Selbst dieses Urteil war schon überzogen."

Heikel an der Situation: Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Ob das Gericht den Strafbefehl tatsächlich erlassen wird, ist noch fraglich. "Allein die Höhe der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe ist erschreckend", erläutert Solmecke. Der aktuelle Fall aus Augsburg macht deutlich, wie unsicher die Staatsanwälte und Richter noch im Umgang mit dem relativ neuen Medium Internet sind.

Nach Informationen der "Augsburger Allgemeinen" wird dem Beschuldigten nur das Kopieren von Musikstücken vorgeworfen. "Allein das Kopieren bzw. das Herunterladen von Musik zu privaten Zwecken ist erlaubt, nur das Anbieten ist strafbar", macht Anwalt Solmecke deutlich. Hier sei also schon fraglich, ob überhaupt eine strafbare Handlung begangen worden ist.

Der Tausch von Musik ist allerdings nicht der alleinige Grund, warum gegen den Beschuldigten Strafbefehl ergehen soll. Der Mann soll eine Bekannte um 3.000 Euro betrogen haben. Für diesen Betrug soll er acht Monate Freiheitsstrafe erhalten. Zusammen mit den 460 Tagessätzen für die mp3-Files soll sodann eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten gebildet werden. Sollte es hier tatsächlich - wie vom Staatsanwalt beantragt - zu einer Verurteilung kommen, wäre dies das härteste Urteil, das je in Deutschland gegen einen Filesharer ergangen ist.

In diesem Zusammenhang warnt Solmecke davor, hier selbst in Verhandlung mit den Gerichten oder der Musikindustrie zu treten:

"Aus der anwaltlichen Praxis ist mir bekannt, dass sich viele Filesharer durch geschicktes Fragen der Polizei überlisten lassen und unvorteilhafte Aussagen tätigen."

Rechtsanwalt Solmecke vertritt regelmäßig Filesharer: zuletzt Opfer der jüngsten Razzia gegen eDonkey-User sowie User der Downloadplattform FTP-Welt.


StA Düsseldorf - Verfahren gegen Filesharer wegen geringer Schuld eingestellt

http://www.gulli.com/news/sta-duesseldorf-verfahren-2006-06-19/

Die Relationen werden etwas klarer gerückt: während die IFPI der Ansicht ist, pro gesharetem Song 10.000 Euro Schadenersatz geltend machen zu können, ist die Staatsanwaltschaft Düsseldorf anderer Meinung. 1.042 über BearShare angebotene Files entsprächen nach IFPI-Mathematik knappen zehneinhalb Millionen Euro. Die StA hingegen konstatierte "geringe Schuld" und stellte das Verfahren ein.

Das Verfahren gegen den Filesharer wurde gemäß §153 I StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Davon unbetroffen bleibt indessen die Möglichkeit der Zivilklage, die erwartungsgemäß auch ergriffen wurde. Statt der 10.000 Euro pro Song begab sich die klagende Partei in niedrigere, wenngleich nach wie vor hahnebüchene Schadensersatzforderungen: mit insgesamt 6.000 Euro will man sich die Anzeige versilbern.

Dennoch setzt die Einstellung des Strafverfahrens ein positives Zeichen: Noch vor wenigen Wochen hatte die StA Augsburg die Verurteilung eines Filesharers gefordert und eine Strafe von 10 Tagessätzen pro Song als angemessen angesehen.

Das Verfahren gegen den Bearshare-Nutzer ist auch in Bezug auf die Ermittlungen der IFPI beachtenswert: während offiziell nur eine Razzia unter eDonkey-Nutzern bekanntgegeben wurde, in der insgesamt gegen 3.500 Personen Anzeige erstattet wurde, ist im selben Zeitraum offenbar auch das Gnutella-Netz überwacht worden.


news21.06.2006 13:22

Studie: Trotz Ermittlungen fühlen sich P2P-Nutzer sicher

Knapp einen Monat, nachdem die Staatsanwaltschaft Köln[1] Ermittlungsverfahren gegen 3500 Tauschbörsennutzer eingeleitet hat, trauen sich wieder genauso viele Nutzer in die Tauschbörsen wie vorher. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse[2] der Leipziger Firma ipoque GmbH[3].

Die auf Internet-Traffic-Management und -Analyse spezialisierte Firma hat für ihre Studie auf anonymisierte Daten deutscher Netzwerkbetreiber zurückgegriffen, die rund 250.000 Internetnutzer repräsentieren sollen. Die Messpunkte befanden sich laut ipoque hauptsächlich bei deutschen Internet-Providern, die vorwiegend Privatkunden bedienen, und bei einigen großen deutschen Universitäten. Demnach sank die P2P-Nutzung kurzzeitg um 15 Prozent, drei Wochen später hat sie das Ursprungsniveau erreicht.

Die Analyse kommt weiterhin zu dem Schluss, dass der P2P-Traffic tagsüber rund 50 Prozent des gesamten deutschen Internet-Verkehrs ausmacht, nachts sogar rund 80 Prozent. Rund die Hälfte der Tauschbörsianer tummelt sich im eDonkey/eMule-Netzwerk, 45 Prozent des Datenverkehrs entfällt auf BitTorrent, nur 2,5 Prozent nutzen noch Gnutella. Laut ipoque ist "BitTorrent die einzige P2P-Tauschbörse, die in einem nennenswerten Umfang tatsächlich zum Austausch legalen Contents genutzt wird".

Offenbar gingen die meisten User davon aus, dass sie nicht zurückverfolgbar sind oder besagte Aktionen der Verwertungsrechtevertreter vor Gericht keinen Bestand haben und nur als Einschüchterung seitens der Industrie aufzufassen sind, meint ipoque. Dass die User die illegalen Downloads einschränken, hält die Firma für unwahrscheinlich. Sie geht davon aus, dass sich lediglich Gelegenheits-Downloader durch die medienwirksamen Aktionen der Musik- und Filmindustrie abschrecken lassen.

(vza[4]/c't) (vza/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/74520

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/73413
  [2] http://www.ipoque.com/dt/pressemitteilung_ipoque_210606.html
  [3] http://www.ipoque.com/dt/p2p_filter.html
  [4] mailto:vza@ct.heise.de


Der Angstmacher

 (28.06.2006) http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/interview_clemens_rasch_promedia/index.html

Wer widerrechtlich Musikdateien auf seiner Homepage anbietet oder Dateien aus Tauschbörsen lädt, hat gute Chancen, Post vom Hamburger Rechtsanwaltsbüro Rasch zu erhalten. Dessen Chef Clemens Rasch versendet Sammel- und Einzelklagen an Urheberrechts-Ignoranten, nachdem eine Firma namens ProMedia GmbH die Personendaten ermittelt hat. Der alleinige Geschäftsführer der ProMedia heißt Clemens Rasch. Freenet sprach mit dem vielseitigen Piratenjäger.

Übersicht:

  1. Der Angstmacher
  2. Profitable Abschreckung
  3. Nach der Aufklärung die Abschreckung
  4. Verfehlter Terror?

von Peter Kusenberg

Auf der Hamburger Außenalster schippern Segelbötchen, die Sonne bescheint Flaneure, Eisverkäufer und Entenfamilien im Parkstreifen auf dem gegenüberliegenden Ufer. Wer von seinem Arbeitsplatz aus diesen Anblick genießen kann, darf sich zu den arrivierten Einwohnern der Millionenstadt an der Elbe zählen. Clemens Rasch gehört dazu, er betreibt ein Anwaltsbüro an der Alster, einer seiner größten Klienten ist die IFPI, die deutsche Abteilung der internationalen Musik-Industrie.

In deren Auftrag fahndet der Mittvierziger Rechtsanwalt Rasch nach Menschen, die Urheberrechte der Künstler verletzen, deren Tonträger die Mitglieder der IFPI vertreiben. Dabei nutzt er Material, das von der ProMedia GmbH zusammen getragen wurde. Die proMedia GmbH leitet er als alleiniger Geschäftsführer, deren Arbeit beschreibt er im Gespräch mit Freenet so: "proMedia macht seit dem Jahr 2003 im Auftrag der IFPI Antipiraterie-Arbeit, also das, was zuvor 30 Jahre lang von der IFPI selbst erledigt wurde: Ermittlungen in urheberrechtlich relevanten Fällen."

Ermitteln und Klagen

Solche Ermittlungen umfassen, laut Rasch, "zum einen die Verfolgung von Raubpressungen und Fälschungen, die auf dem deutschen Markt verkauft werden. Zum anderen werden Ermittlungen gegen rechtsverletzende Internetangebote durch illegale Angebote auf Websites, in Foren oder in den so genannten Tauschbörsen von unseren Büroräumen aus geführt", sagte Rasch. Dabei beschränken sich die angeblich etwa 50 proMedia-Mitarbeiter nicht auf einzelne extreme Fälle von Urheberrechtsverletzungen, sondern ermitteln parallel in Tausenden von kleinen und kleinsten Fällen, wie Weblogs und Web-Initiativen abgemahnter und verklagter Internet-Nutzer behaupten. Der gemeinnützige Verein Abmahnwelle e. V. beispielsweise klagt auf ihrer Website: "Die Aussicht auf üppigen Profit per Abmahnung sorgt dafür, dass ganze Wellen gleich- oder ähnlichlautender Abmahnungen übers Land schwappen. Hunderte, ja tausende Abmahnungen werden fließbandmäßig auf den Weg gebracht."

Die Abmahnungen indes stammen zum Teil vom Rechtsanwaltsbüro Rasch, das Akteneinsicht gewährt bekommt, nachdem die Ermittlungsarbeit der proMedia an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Clemens Rasch formuliert es gegenüber Freenet so: "Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rasch prüfen in jedem Einzelfall, inwieweit im Anschluss an das Strafverfahren die geschädigten Firmen von den Rechtsverletzern Schadensersatz einfordern können."

Profitable Abschreckung

Für den Rechtsanwalt Rasch hat die profitable Ermittlungsarbeit der proMedia GmbH im Auftrag der Musik-Industrie eine Flut von Aufträgen zur Folge. Sein Büro leitet "zivilrechtliche Verfahren ein im Auftrag der betroffenen IFPI-Mitglieder, also der Tonträgerhersteller", sagte er im Interview und beschreibt derart das Prozedere bei der Suche nach Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen: "Zunächst werden Musik-Stücke des Auftraggebers von meinen Mitarbeitern gesucht, es erfolgt der P2P-Download, dann wird ein Protokoll erstellt und ein Strafantrag eingeleitet. Die Staatsanwälte leiten dann das Verfahren ein, sie fragen etwa bei den Providern nach, ob der Verdächtige dann und dann unter dieser und jener IP-Adresse Daten herunter geladen hat."

Bei Abmahnungen entfällt das Strafverfahren, hier wird jemand aufgefordert, "eine (vermeintliche oder tatsächliche) Rechtsverletzung zu unterlassen. Der in seinem Recht (tatsächlich oder vermeintlich) Verletzte erhebt nicht sofort Klage vor Gericht, sondern lässt dem Verursacher ("Verletzer") von einem Anwalt ein Schreiben zustellen, in dem er aufgefordert wird, die Rechtsverletzung sofort einzustellen", wie es in der Erklärung auf der Webseite der Abmahnwelle e.V. heißt.

Das Rechtsanwaltsbüro Rasch hat in jedem Fall alle Hände voll zu tun, Schadensersatzforderungen in Folge von Strafverfahren zu erheben und anwaltliche Rechnungen in Folge von Abmahnungen zu versenden.

Briefe aus Hamburg

Clemens Rasch ist also zum einen Chef einer ermittelnden Firma im Auftrag des vermeintlich oder tatsächlich geschädigten Dachverbands einer Branche, zum anderen profitiert er als Anwalt von den Aufträgen dieser Firma. Aus dieser Doppelfunktion macht er keinen Hehl, für ihn ist diese Form der Arbeit wirkungsvoll und höchst profitabel, weil regelmäßig Einnahmen fließen, selbst wenn keinerlei Mühe unternommen wird, Klienten und Aufträgen zu akquirieren.

Die Betroffenen jedoch nehmen diese Arbeit als unseriös wahr. So schreibt der Hobby-Fußballer Stephan Stockhausen auf seiner Webseite zu einer Abmahnung, die ihm vom Rechtsanwaltsbüro Rasch zugestellt wurde: "In meinem Fall handelt es sich um eine fahrlässig und irrtümlich, jedoch gut versteckt, verlinkte Musikdatei der Gruppe J.B.O. auf der Homepage meiner Hobbyfussballgruppe. Laut Auskunft des Domain-Betreibers ist diese Datei bislang nie herunter geladen worden; auf die schriftliche Abmahnung des Anwaltes habe ich umgehend reagiert und die Datei entfernt.

Nunmehr streitet Herr Rasch seit Wochen über den Ausgleich seiner Kostennote. Stockhausen beklagt vor allem, dass eine anwaltliche Rechnung gestellt wurde, obwohl es sich um eine kleine "Routine-Angelegenheit für Rechtsabteilungen der vertretenen Mandanten" handele. Stockhausen dokumentierte zeitweilig seinen gesamten Schriftverkehr mit Rasch und vermutet, Rasch verfolge ein reines "Gebührenerzielungsinteresse".

Nach der Aufklärung die Abschreckung

Stockhausen verfolgte die Angelegenheit sachlich und verwies auf seiner Webseite auf diverse Gerichtsurteile, nach denen Vielfachabmahner die redliche Rechtsverfolgung beweisen können müssen, um einen rechtmäßigen Anspruch auf Zahlungen des Beschuldigten erheben zu dürfen. Weniger sachlich geht es in Internet-Foren und Weblogs zu, hier löst die Nennung des Namens Rasch Wutausbrüche und Angstgefühle aus.

Clemens Rasch verweist in diesem Zusammenhang auf ein Missverständnis: "Schadensersatz wird unsinnigerweise häufig verwechselt mit dem Gegenstandswert des Verfahrens. Die Gegenstandswerte sind ein juristisches Konstrukt und dürfen keinesfalls mit Schadensersatz verwechselt werden, also mit dem, was am Ende tatsächlich bezahlt werden muss. Sie dienen dazu, den Wert der Gerichts- und Anwaltsgebühren zu berechnen. Dabei wird bei den hier angesprochenen Fällen nicht nur berücksichtigt, welcher Schaden bereits entstanden ist, sondern auch welcher Schaden bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in der Zukunft entstehen könnte", sagte Rasch gegenüber Freenet.

Rasch weist darauf hin, dass der größte Teil der entstehenden Kosten bei strafrechtlichen Verfahren reine Gerichts- und Anwaltskosten sind und rechnet vor: "Die Gerichte haben pauschalierte Sätze entwickelt. Bei einem Gegenstandswert von beispielsweise 100.000 Euro ergeben sich etwa 1.700 Euro Anwaltskosten, die vom Rechtsverletzer gezahlt werden müssten."

Achtung Fahrscheinkontrolle

Weiterhin sagte er: "Wir haben Schadensersatzforderungen zwischen 2.000 und 15.000 Euro durchgesetzt. Dabei ist es nicht das Ziel unserer Mandanten, irgend jemanden in den Ruin zu treiben. Wir versuchen daher eine gütliche Einigung zu erzielen, in der die Einkommensverhältnisse der Rechtsverletzer berücksichtigt werden. Allerdings gibt es eine Untergrenze, damit eine genügende Abschreckung erzeugt wird."

Abschreckung ist das erklärte Mittel des Anwalts, er will, dass die Menschen Angst davor haben, widerrechtlich Daten aus dem Internet zu laden: "Nur durch Abschreckung können wir die Internet-Nutzer warnen: 'Tut es nicht!' Das Ganze funktioniert dabei wie die Nahverkehrskontrolle: Es wird nicht jeder Fahrschein kontrolliert, es werden Stichproben gemacht. Es muss aber eine Sanktion geben, und die darf nicht aus der Portokasse gezahlt werden können, sonst ist der Abschreckungseffekt dahin."

Verfehlter Terror?

Im Juni 2006 erschien eine Studie des seriösen IT-Unternehmens ipoque GmbH, die implizit besagte, dass große Abschreckungsaktionen gegen Tauschbörsianer nicht die von der Industrie erhoffte Wirkung hätten. So sei der P2P-Datenverkehr nach der eDonkey-Razzia kurzfristig um rund 15 Prozent gesunken, habe drei Wochen später wieder das vorige Niveau erreicht. Rasch hingegen glaubt an die Abschreckung oder gibt zumindest vor, daran zu glauben. Er sagt: "Auf Dauer halten wir an der Botschaft fest: Jeder muss wissen, dass es ihn treffen kann. Das ist wie in der U-Bahn: Jeder muss jederzeit damit rechnen, dass sein Fahrschein kontrolliert wird."

Fahrkartenkontrolle und Raser-Räson

Tatsächlich ist die Anonymität im Netz eine Chimäre, selbst taugliche Programme wie Tor schützen den Internet-Nutzer nicht davor, bei tatsächlicher oder vermeintlicher Verletzung von Urheberrechten entdeckt zu werden. Rasch verweist auf diesen Umstand, wenn er sagt: "Viele Internet-Nutzer meinen, sie werden nicht erwischt. Selbst wenn sie glauben sollten, es sei nicht strafbar, was sie machen, so schützt bekanntlich Nichtwissen nicht vor Bestrafung."

Er selbst sei sich der Gefahr bewusst, bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr mit einer Geldbuße zu rechnen und verhalte sich dementsprechend. Die Sache hat nur einen Haken: Die möglichen Mindereinnahmen in Folge von Urheberrechtsverletzungen im Internet mögen straf- und zivilrechtlich ähnlich behandelt werden wie die möglicherweise mutwilligen Gefährdung von Menschen im Straßenverkehr. Nach dem gesunden Menschenverstand werden viele abgemahnte Menschen jedoch nicht einsehen, warum sie Tausende Euro zahlen sollen, weil sie auf ihrer Website in Unkenntnis der Rechtslage auf eine Medien-Datei verwiesen haben.

Auf der Homepage von abmahnwelle.de wird dieses "Mit-Kanonen-auf-Spatzen-schießen" so formuliert: "Sofern der Abgemahnte kein abgebrühter Strolch ist, sondern, wie in aller Regel, jemand, der sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen außer einer Lappalie in Unkenntnis der Gesetzeslage, dieser Abgemahnte ist nun traumatisiert." Damit wäre das Ziel erreicht.


eDonkey-Razzia: Der lange Weg bis zur Verurteilung

Juristische Hürden für die Musikindustrie

Mittwoch, 26. Juli 2006 von Sascha Hottes http://www.netzwelt.de/news/74372-edonkeyrazzia-der-lange-weg-bis.html

Netzwelt-Rechtsexperte Christian Solmecke hat sich in einem aktuellen Aufsatz für die Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR) mit der eDonkey-Razzia vor einigen Monaten beschäftigt. Darin geht er auf Fragen in dem darauffolgenden Verfahren ein. Etwa, wie die Rechteinhaber an die notwendigen Daten gekommen sind, ob der Download von Dateien strafbar ist oder wie hoch der Schaden durch Tauschbörsen ist.

Rückblick: Im Mai 2006 durchsuchte die Polizei bundesweit 130 Wohnungen und beschlagnahmte mehrere Computer. Der Verdacht: Nutzer des eDonkey-Netzwerkes sollen mehrere Tausend Dateien illegal über das Filesharing-Netz getauscht haben. Die Durchsuchungen betraf aber nur die Spitze des Eisbergs, nämlich Filesharer mit mehr als 500 Dateien im Upload-Ordner. Der Rest der insgesamt 3.500 ermittelten Personen, wurde nicht von der Polizei besucht.

Woher kommen die Daten?

In dem Artikel spricht Solmecke von 24.000 Nutzern, deren IP-Adressen von den Strafverfolgern der Musikindustrie, der proMedia GmbH, ermittelt wurden. 6.000 davon kommen aus Deutschland, mehr als die Hälfte, etwa 3.500 Personen, darf sich nun auf Strafverfahren und Zivilklagen einstellen. Die Zahl ergibt sich wahrscheinlich aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt, indem T-Online verboten wurde, die Daten eines Filesharing-Kunden zu speichern, wenn diese nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden.

"Geht man davon aus, dass fast alle Tauschbörsen-Nutzer auch Flatrate-Kunden sind, so erstaunt es, dass überhaupt 3.500 IP-Adressen zurückverfolgt werden konnten. Aus der anwaltlichen Beratungspraxis ist dem Verfasser bekannt, dass etliche Provider - entgegen dem Urteil des LG Darmstadt - auch bei Flatrate-Kunden die Verbindungsdaten weiterhin speichern. Es wird zu überlegen sein, ob den Nutzern diesbezüglich möglicherweise ein Schadensersatzanspruch zusteht", erklärt Solmecke in dem Artikel. Soll heißen: Wenn die Daten nicht gespeichert werden durften, aber wegen der Daten eine Klage gegen einen Flatrate-Kunden eingeleitet wurde, hat der eventuell Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Internet Service Provider.

Ein eDonkey-Server von der Musikindustrie als Beihilfe?

Nach eigener Aussage hatte die Musikindustrie, genauer gesagt die proMedia GmbH, einen eigenen eDonkey-Server betrieben, um an die Daten der Filesharing-Nutzer zu gelangen. "Das könnte problematisch werden", so Solmecke. "Strafrechtlich gesehen ist der Betrieb eines solchen Servers - anders als aktuell von der Musikindustrie behauptet - zumindest als Beihilfehandlung anzusehen." Eine genaue Beurteilung unterbleibt von Solmecke aber mangels genauen Kenntnissen des Ablaufs der Überwachungsmaßnahmen.

Eine der wichtigsten Fragen, die sich Solmecke in dem Artikel stellt, ist die Frage der Folgen. Ein Großteil der ermittelten eDonkey-Nutzer kommt wohl glimpflich davon, zumindest strafrechtlich. In einem ähnlichen Verfahren hatte seinerzeit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Ermittlungsverfahren wegen "geringer Schuld" eingestellt.

Die Frage des Schadensersatzes

Das Verfahren dient den Rechteinhabern aber auch zur Akteneinsicht, da sie nur so an die Daten der vermeintlichen Urheberrechtsverletzer herankommen. Das heißt, dass die eDonkey-Nutzer in dem Fall zwar nicht mit einer Strafe vom Staat zu rechnen haben, wohl aber mit einer Schadensersatzklage im Rahmen eines Zivilverfahrens durch die Musikindustrie.

Hier stellt sich für den Rechtsanwalt die Frage der Höhe. "In den seltensten Fällen kann nachvollzogen werden, wie oft ein Musikstück tatsächlich von dem Verletzer verbreitet worden ist. Technisch gesehen übermittelt ein Tauschbörsen-Nutzer selten ein komplettes Musikstück an einen anderen Nutzer. Meist wird ein Musikstück in mehrere Teile geteilt, die für sich genommen noch keine Werkqualität aufweisen. Diese einzelnen Teilstücke werden dann von verschiedenen Anbietern abgerufen und schließlich wieder zusammengesetzt. Sofern es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geht, kommt also allenfalls eine gesamtschuldnerische Haftung der am konkreten Upload Beteiligten in Betracht." Als Argument für die Filesharer zieht Solmecke eine Studie der Universität Harvard heran, die im März 2004 festgestellt hat, dass der Schaden durch Tauschbörsen gegen Null geht.

Nur der Upload ist strafbar

Das Filesharing wird nicht nur technisch, sondern auch juristisch in zwei verschiedene Vorgänge unterschieden - dem Up- und Download. Nach Meinung vieler Juristen ist in Deutschland lediglich der Upload, als das Anbieten von Musik, ohne notwendige Rechte der Urheber strafbar. Viele Tauschbörsen besitzen aber einen "Auto-Upload", das heißt, dass zumindest Dateiteile automatisch dem Netzwerk auch wieder zur Verfügung gestellt werden. Letztlich ist das ja genau das Prinzip von Filesharing und der Grund für teilweise hohe Geschwindigkeiten.

So kann ein eDonkey-Nutzer, der lediglich Dateien herunterladen will - und damit wohl vollkommen legal handelt -, unbewusst Uploader werden und illegal handeln. Problematisch könnte das für die Musikindustrie werden. Diese muss vor Gericht nämlich nachweisen, dass die fragliche Datei tatsächlich angeboten wurde. Hierfür wurden zu Testzwecken bei einigen Nutzern eine oder zwei Dateien heruntergeladen. Zumindest die Nutzer, bei denen aber keine Dateien heruntergeladen wurden, ist die Beweislage für die Musikindustrie eher dünn. Der Besitz von Dateien allein ist unter Umständen noch keine Straftat. Zumal es eDonkey-Clients gibt, die den Upload gar nicht zulassen.

Langer, steiniger Weg bis zur Verurteilung

Die Hürde für eine Verurteilung eines eDonkey-Nutzers ist für die Musikindustrie denkbar hoch, resümiert Solmecke. "Sowohl im Strafverfahren als auch in den darauf folgenden Zivilverfahren muss die Uploadmöglichkeit positiv nachgewiesen werden. Der Täter muss einwandfrei identifiziert werden. Allein die IP-Adresse verrät nur den Anschlussinhaber. In Familien nutzen meist mehrere Menschen gleichzeitig einen Rechner. Wohngemeinschaften nutzen oft einen gemeinsamen Internetanschluss, WLAN-Anschlüsse können leicht manipuliert werden. Sind diese Hürden überwunden, muss zumindest im Strafverfahren der Vorsatz bzgl. der öffentlichen Zugänglichmachung positiv festgestellt werden. Angesichts der Tatsache, dass sich der Upload von Software völlig im Hintergrund abspielt und es den Nutzern primär auf den Download ankommt, sind sich technisch weniger versierte Benutzer oft nicht bewusst, dass sie die heruntergeladenen Daten auch anbieten."

Dementsprechend fällt auch das Fazit des Artikels aus. "Der Tausch von Musik über Filesharing-Netzwerke ist die größte Massenstraftat, die es je in Deutschland gegeben hat", so Solmecke. Die Rechteinhaber aber auch die Politik sollten sich dem Phänomen stellen und über alternative Lösungswege nachdenken.

Solmecke: Filesharing - Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen MMR 2006 Heft 7 XXIII
RA Christian Solmecke, LL.M,RAe Michael, Gevelsberg


news10.11.2006 13:00

NRW-Justizministerin: Bekämpfung von Musiktauschbörsen belastet Justiz

Die Bekämpfung des Angebots urheberrechtlich geschützter und nicht lizenzierter Musik in Tauschbörsen hat sich nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Justizministerin[1] Roswitha Müller-Piepenkötter[2] (CDU) zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Justiz entwickelt. Die Bearbeitung der Anzeigen von Musikproduzenten[3], die sich gegen die Verletzung ihrer Urheberrechte wehrten, sei für die Staatsanwaltschaften sehr aufwendig und teuer. Den Produzenten gehe es aber in erster Linie um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Internetnutzer, die sich Musikstücke rechtswidrig aus dem Netz holten, und weniger um deren Bestrafung.

Deswegen müsse man über eine rasche Einstellungsmöglichkeit von Ermittlungsverfahren nachdenken, wenn die Geschädigten auf zivilrechtlichem Weg zu ihrem Geld kämen, sagte die Politikerin am Mittwochabend bei einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Staatsanwaltschaften vom Internetprovider die zu einer IP-Adressen gehörigen Nutzerdaten besorgen, um den hinter einem Tauschvorgang stehenden Anwender zu identifizieren. Weil die Provider pro Adresse 35 bis 40 Euro in Rechnung stellten und bei einer einzigen Anzeige oftmals mehrere 10.000 solcher Adressen zu ermitteln seien, entstehen der Justiz nach Angaben der Ministerin Kosten in Millionenhöhe.

Andererseits kommen die Musikproduzenten nur dann an die Namen ihrer Schädiger, wenn sie die Ermittlungsbehörden einschalten. Selbst ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen Provider[4] , wie er nach der geplanten Reform des Urheberrechts vorgesehen ist[5], dürfte nach Einschätzung der Ministerin die Lage nicht verändern, weil der Weg über die Strafanzeige[6] für die Produzenten immer noch günstiger[7] sei. "Bei dieser Sachlage stellt sich mir die Frage, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist."

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund[8]" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

  • Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt[9]
(Stefan Krempl) /

(jk[10]/c't) (jk/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/80844

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.justiz.nrw.de/
  [2] http://www.mediendatenbank.nrw.de/mediadatabase/roswitha_mueller_piepenkoetter.pdf
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/72649
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/79038
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67257
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/64181
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/71267
  [8] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
  [9] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/68064
  [10] mailto:jk@ct.heise.de


10. November 2006 15:03
nun gut, könnte man sagen ...
wkmgh (180 Beiträge seit 12.10.04)

... nun gut, könnte man sagen,

Verbrechensbekämpfung von Seiten des Staates ist in Ordnung.

Aber irgendwie kommt mir die ganze Vorratsspeicherung mittlerweile
„spanisch” vor.

Wurde nicht ursprünglich behauptet, sie würde zum Schutze vor
terroristischen Anschlägen eingeführt? (wobei das natürlich Unsinn
ist; die Speicherung der Verbindungsdaten kann nicht vor einem
Terroranschlag schützen, sondern höchstens bei der Aufklärung
helfen).

... nun gut, könnte man sagen, niemand will Terroranschläge.

Wurde sie dann aber - entgegen der ursprünglichen Intention - nicht
auf Kapitalverbrechen (Mord und Totschlag, Kinderschänderei)
ausgeweitet? Gibt es dafür eigentlich eine gesetzliche Grundlage ?

... nun gut, könnte man sagen, niemand will Mord und Totschlag. Und
niemand will, daß Kinder geschändet werden.

Aber nun soll diese Vorratsspeicherung dazu dienen, die
zivilrechtlichen Ansprüche von z.B. ein paar Plattenfirmen
durchzusetzen?

Welchen Schluss ich daraus ziehe ?
-daß mordende Terroristen, Kinderschänder und Kopierer von Musik (aus
staatlicher Sicht gesehen) in die Hölle gehören.
-daß die Verfolgung von Musikkopieren den gleichen Rang genießt wie
die Verfolgung eines Mörders, eines Terroristen.

Daß die Justiz damit natürlich belastet wird, sollte jedermann klar
sein, sogar einer Justizministerin.
Und all' die Ganoven, welche „nur” einen Raubüberfall begehen oder
einen Tresor knacken, wird es freuen: die Verfolgung von
„Raub”-Kopieren scheint ja vorzugehen; immerhin setzt man hier alle
Hebel in Bewegung.

Frage: erklärt diese Überlastung der Justiz die unsäglichen Pannen im
Falle „Stephanie”? Waren die beteiligten Polizisten, Staatsanwälte
usw. etwa vorranging mit der Aufdeckung von illegal im WWW
verbreiteten Musikstücken beschäftigt?

Könnte es vielleicht demnächst sein, daß in einem Zug eine
Kofferbombe hochgeht, weil die Ermittlungsbehörden ja voll damit
beschäftigt sind, einem 8jährigem „kid” nachzuweisen, es habe Musik
illegal „gesaugt”? Um dann die Eltern wegen des entstandenen Schadens
(von z.B. € 20,-, also dem Gegenwert einer oder zweier CDs) zu
verklagen?

(Bevor ich es vergesse, und weil viele Ironie, Sarkasmus etc. nicht
kapieren: hier sind die </ironie></sarkasmus>-Ende-tags.)

Nein, ich befürworte nicht die illegale Verbreitung von Musik. Nein,
niemand hat das Recht, solche Musik „für lau” zu erwerben. Die
Künstler (nicht die GEMA), welche die Musik machen, haben ein Recht
auf ein Entgelt; sogar die Plattenfirmen, welche die CDs usw.
herstellen, haben ein Recht darauf. Schließlich kann man so etwas
nicht umsonst herstellen, und einen Anspruch auf Gewinn haben sie
auch.

Aber die Verfolgung solcher Unrechtmäßigkeiten in die gleiche
Schublade wie Terror zu stecken, das ist offenkundiges Unrecht.

Und noch etwas: in meinem Text schreibe ich u.a. entweder von
„Kopieren von Musik” oder setze „Raub” im Worte „Raub”-kopierer in
Gänsefüßchen.
Es ist nämlich entlarvend, wenn man - wie im obigen Beispiel - ein
8jähriges „kid” mit Raub in Verbindung setzt. Es zeigt: die
entsprechende Industrie will kriminalisiern, um ihre Ansprüche auch
mit brachialen Mitteln durchzusetzen. Es zeigt auch, daß die
Politiker, welche solches unterstützen, des Denkens nicht mehr fähig
sind, wenn sie das nachplappern.

Da es aber trotzdem so geschieht, frage ich mich, wie die Politiker
zu dieser Auffassung kommen.
Ob hier wohl jemand nachgeholfen hat? (ich will ja niemanden
Bestechlichkeit unterstellen, aber seltsam ist es schon).

Sie wollen meine ehrliche Meinung zu solchen Politikern hören (bzw.
lesen)?
Das geht nicht.
Soviele Sarkasmus-, Ironie-, Wut-Ende-tags, die ich dann einsetzen
müsste, gibt's nämlich nicht.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11582748&forum_id=108092

10. November 2006 14:09
"wenn die Geschädigten auf zivilrechtlichem Weg zu ihrem Geld kämen"
evil_eddie (561 Beiträge seit 05.05.05)

Da sieht man mal wieder sehr schön, worum es hier eigentlich geht.
Nämlich nicht um Recht und Gerechtigkeit, sondern darum, dass die
Contentmafia ihre tausende Euro pro mp3 bekommt.

Die Bearbeitungsgebühr der Provider finde ich genau richtig, um den
Rechtsmissbrauch nicht ganz so einfach zu machen.
Wenn da mehrere 10000 Leute gleichzeitig ermittelt und an- bzw.
verklagt werden sollen, dann sollte man als Justizministerin schon
mal einen Gedanken daran verschwenden, ob die Anzeigen und das
dahinter stehende (Un-)Recht wirklich im Interesse des Volkes liegen

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11582255&forum_id=108092

10. November 2006 13:55
Das beste Beispiel dafür, wie sich der Staat selbst demontiert!
Felix__ (200 Beiträge seit 09.12.05)

Denn:

Etwas, was schon immer erlaubt war - das private Kopieren - unter
Strafe zu stellen sorgt nur dafür, dass die entsprechenden Gesetze
nicht eingehalten werden und der Einfluss des Staates auf die Bürger
sinkt.

Nun wird das ganz offiziell festgestellt und was macht die Politik?
Verschärfen, andere Wege finden, notfalls auch mal schnell
Bürgerrechte aushebeln oder gerne auch die Verfassung ändern und an
dem ganzen Unsinn festhalten, damit ein paar übervolle Taschen noch
voller werden.

Armes Deutschland! Aber da hier niemand für seine Rechte aufsteht,
ist es wohl die Regierung die das Volk verdient hat ..

Und ich sage: Zypries muss weg. Wäre es da nicht möglich, eine
Online-Petition im Bundestag einzureichen, in der Zypries zum
sofortigen Rücktritt wegen grober Inkompetenz, Missachtung von
Bundestagsbeschlüssen und verfassungswidriger Gesetzgebung
aufgefordert wird?

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11582101&forum_id=108092

10. November 2006 13:50
Die CDU/CSU ist schuld!
kla-sch (780 Beiträge seit 04.07.05)

Liebe Frau Müller-Piepenkötter anstatt herumzuheulen sollten Sie sich
lieber an Ihre Parteifreunde im Bundestag wenden. Es war schließlich
von der SPD vorgesehen eine Bagatellklausel einzuführen, damit die
Länder sich nicht mit einer Flut von Anzeigen überhäuft werden.

Nun steht es an, schön artig die Suppe auszulöffeln, die Sie sich
selbst eingebrockt haben. Ein Löffelchen für die Angie, ein
Löffelchen für den Eddi, ...

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11582052&forum_id=108092

10. November 2006 13:41
Machts doch wie bei Fahrraddiebstahl
IggoOnTour (798 Beiträge seit 02.04.01)

Anzeige schreiben, und vergessen.

Wenn jemand nachfragt: "die Ermittlungen laufen"

Iggo

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11581966&forum_id=108092

10. November 2006 13:34
Gesetze gegen die Mehrheit der Bevölkerung sind nunmal teuer
no1984 (mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.05)

"entstehen der Justiz nach Angaben der Ministerin Kosten in
Millionenhöhe"

Tja. So teuer ist es eben, wenn man etwas verbietet, woran sich zig
Millionen Menschen beteiligen.

Vielleicht sollte man lieber darüber nachdenken, Privatkopien zu
legalisieren, als die Justiz zu blockieren und Millionen Menschen zu
kriminalisieren.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11581891&forum_id=108092

10. November 2006 13:16
Warum immer so kompliziert?
treetopflyer (21 Beiträge seit 29.04.05)

Für den gesunden Menschenverstand ist ja wirklich schwer zu
verstehen, was da zur Zeit Rechtslage ist. Musikfirma will
zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen, darf das aber nur tun, wenn
vorher die Strafverfolger die Prozessgegner ausfindig machen, die
aber wiederum für die Strafverfolgung völlig uninteressant sind. Wie
so oft endet eine gut gemeinte Vorschrift mit Knieschuss und
Widersprüchlichkeit. Die Staatsanwaltschaft wird zur Privatdetektei
der Plattenfirmen, und die Frage, wie schlimm und strafbar das
Musiktauschen wirklich ist, bleibt unbeantwortet. In einer solchen
Lage wäre vielleicht das "freie Spiel der Kräfte" ein Ausweg. Soll
der Markt doch zeigen, wer wie aus Musik ein Geschäft machen kann.
Dazu kommt es am Ende eh. Eine Branche konnte noch nie dauerhaft ein
Geschäftsmodell allein auf Gesetzeszwang begründen

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11581750&forum_id=108092

10. November 2006 13:12
Konsequenz?
J.Creutzfeld (mehr als 1000 Beiträge seit 31.05.01)

Wenn eine Straftat

von weiten Teilen der Bevölkerung als Bagatelle angesehen wird
 und
nur es sehr wenige Opfer gibt
 und
der Schaden der Opfer vergleichsweise gering ist und nicht Leben und
Gesundheit bedroht
 und
die Gesellschaft keinen größeren Schaden nimmt

dann sollte man die Tat nicht mehr als Straftat behandeln. Und man
sollte zu ihrer  Verfolgung auch keine Grundrechte aufweichen.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11581714&forum_id=108092

10. November 2006 13:11
Legalize ist und die Justiz hat Ruhe!
haselmaus (mehr als 1000 Beiträge seit 20.12.00)

Jaja,

notfalls kann man ja noch aufs JVA Dach, weil die Justiz mit
Raukindermördermusikraubdieben beschäftigt ist!

Wenn die Industrie jegliche Angebote, die man auch so bezeichnen
kann, also kein DRM und Preise im 20 Cent Bereich vernichtet, weil
die GIER und Verhältnismäßigkeit zu groß sind, dann darf es der
Steuerzahler über die Justizkosten ausbaden!

Herrlich wie sich unser Gesellschaftsmodell von Tag zu Tag mehr
selbst richtet und zum Zerrbild der Lächerlichkeit seiner selbst
wird! Ich kann unsere derzeitige Gesellschaftsform (Bund und EU)
nicht mehr für "voll nehmen" tut mir Leid, die Demokratie wurde durch
Lobbyismus zu gunsten des Kapitals zu Grabe getragen und die
herrschende Klasse der Kapitalisten mauert sich mit perfiden Patent-
und Urheberrechtsgesetzten ein. Es ist schon bedauerlich, dass
ausgerechet wir diese WERTE am Hindukusch verteidigen wollen!

Grüße und schönes WE

HM :-) 

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11581703&forum_id=108092

10. November 2006 13:10
Die Justizbehörden müssen zahlen
RasT (mehr als 1000 Beiträge seit 29.02.00)

wenn sie bei der Ermittlung in einem Strafverfahren von einem
Provider Auskünfte haben wollen? Das ist ja geil. So machen sich alle
Seiten die Taschen voll: die Provider mit den Gebühren, die
Rechteinhaber mit überzogenen Forderungen, auf Grund derer sie ein
Strafverfahren anstrengen, an dem sie eigentlich gar kein Interesse
haben und die Anwälte sowieso. Und wer ist der Leidtragende? Mal
wieder die Bürger, und zwar in doppelter Hinsicht: Aus deren
Steuergeldern müssen die Justizbehörden die Gebüphren berappen und
für die Verfolgung echter Straftäter (und damit die Verhinderung
weiterer Straftaten) wird das Personal auch knapp. wird dringen Zeit,
daß man diesem Urheberrechte-Wansinn in der jetzigen Form ein
schnelles Ende bereitet.

/RasT

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11581689&forum_id=108092

10. November 2006 13:06
Vorschlag:
Joerg Kalisch (643 Beiträge seit 08.03.05)

Hi

Im Rundordner ist noch viel Platz.

Frechheit, dass den Staatsanwalten zugemutet wird, sich mit ein paar
automatisierten Diensten oder Scripten von vielleicht 2 oder 3
Unternehmen "zu unterhalten".

MfG,
Jörg Kalisch

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11581665&forum_id=108092


SPIEGEL ONLINE - 27. Dezember 2006, 11:51
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,456662,00.html

MUSIKINDUSTRIE GEGEN P2P-NUTZER

Jeden Monat 1000 Anzeigen

Die deutschen Phonoverbände wollen ihre Hatz auf sogenannte Musikpiraten intensivieren. Zwar geht die P2P-Nutzung ständig zurück, doch gilt das auch für die Umsätze der Plattenfirmen. In Zeiten der Dauerkrise sehen die Phonoverbände die Anzeigen-Welle als Notwehr.

Die deutsche Musikindustrie will im Jahr 2007 den Druck auf Musikpiraten im Internet massiv steigern. "Im kommenden Jahr wird die Zahl der Strafanträge deutlich erhöht", sagte Geschäftsführer Peter Zombik vom Phonoverband der Nachrichtenagentur AP. Die Musikindustrie geht erst seit wenigen Jahren gegen die illegale Verbreitung von geschützten Musikstücken im Internet vor. "Wir haben seit Beginn der Aktion im Jahr 2004 in insgesamt 20.000 Fällen Strafanzeige gestellt, davon in 10.000 Fällen allein im Jahr 2006", sagte Zombik. Im kommenden Jahr sollen es 1000 Strafanzeigen pro Monat oder mehr werden.

Die Musikindustrie wehrt sich so gegen den verbreiteten Tausch oder kostenloses Hochladen im Internet. Allein 2005 wurden laut Zombik 439 Millionen CD-Alben kopiert, was einen rechnerischen Verlust von fünf Milliarden Euro bedeute. Dazu komme eine Milliarde Euro durch illegale Downloads im Internet.

Der Phonoverband erwartet im kommenden Jahr die deutliche Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen Musikpiraterie wegen einer neuen EU-Direktive. Bisher muss der Verband nach einem Fall von Musikpiraterie Strafanzeige stellen, um an den Namen den Internetsurfers zu kommen, da zunächst nur die Internetadresse bekannt ist (IP-Adresse).

Stabiler Abwärtstrend

Nach der neuen EU-Direktive, die laut Zombik zurzeit in deutsches Recht umgesetzt wird, kann die Musikindustrie sofort zivilrechtlich gegen Musikpiraten vorgehen. Allerdings ist noch umstritten, ob ein Richter die Weitergabe der Personaldaten möglicherweise stoppen kann. Die Schadenersatzforderungen bewegen sich bisher pro Fall zwischen etwa 2000 Euro und 15.000 Euro, gegebenenfalls auch mehr oder weniger. Im Durchschnitt liege der Schadenersatz bei rund 3000 Euro.

Geschäftlich ist die Industrie mit dem abgelaufenen Jahr nicht zufrieden, auch wegen der Verluste durch Raubkopien. "Wir werden zum Jahresende ein einstelliges Minus haben", sagte Zombik zu Marktentwicklung. Die Geschäfte hätten sich "im zweiten Halbjahr nicht verbessert", nachdem die ersten sechs Monate ein Absatzminus von 3,4 Prozent gebracht hatten.

Die Absätze von CD-Alben stagnieren demnach, der Verkauf von bespielten Cassetten und Singles fällt. Kräftige Zuwächse verzeichnet die Industrie beim Absatz von Musikdownloads. "Die Verluste im physischen Markt werden noch nicht von den Online-Verkäufen aufgefangen", sagte Zombik.

Claus-Peter Tiemann, AP


news08.01.2007 12:35

Urteil: Musik-Label Peppermint Jam kann Abmahnlegitimation nicht nachweisen

Das Hannoveraner Musik-Label Peppermint Jam Records[1] hat beim Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen eine juristische Schlappe erlitten. Seit geraumer Zeit bedient[2] es sich der Strafanzeigenmaschine[3] des Schweizer Unternehmens Logistep[4]. Über die für Logistep arbeitende Anwaltskanzlei Schutt-Waetke[5] lässt Peppermint Jam massenhaft Tauschbörsennutzer abmahnen.

So hatte ein 56-jähriger Bremer eine Abmahnung erhalten, weil er im Oktober 2005 das Album "In The Mid-Nite Hour" des Rappers Warren G. im eDonkey-Netzwerk zum Tausch angeboten haben soll. Der Nutzer bestritt dies. Außerdem bezweifelte sein Rechtsanwalt Lambert Grosskopf[6], dass Peppermint Jam wie behauptet die ausschließlichen Verwertungsrechte für die Werke von Warren G. besitzt. Peppermint Jam ließ die Kanzlei Schutt-Waetke am Landgericht Mannheim eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage einreichen und verlor am 15. Dezember 2006 (Az. 7 O 129/06).

Das Gericht überprüfte laut der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung nicht, ob die von Logistep erhobenen Indizien tatsächlich beweiskräftig sind. Vielmehr folgte es der Argumentation von Grosskopf, der zufolge Peppermint Jam nicht nachweisen könne, dass man tatsächlich die Nutzungsrechte innehabe. Die nötige alleinige Urheberschaft von Warren G. sei nicht belegt worden. Der Urberrechtsvertrag ist offensichtlich nur von Warren G. unterzeichnet, auf dem Album seien "aber noch vier weitere Textdichter genannt".

"Die Abweisung der Klage ist kein Freibrief für das Filesharing von urheberrechtlich geschützten Musikwerken", stellt Rechtsanwalt Grosskopf gegenüber heise online fest. "Jedoch sollte sich jeder in Anspruch genommene Filesharer nachweisen lassen, ob der Abmahnende überhaupt berechtigt ist, etwaige Verstöße zu verfolgen, bevor er eine Unterlassungserklärung abgibt. Allein die Behauptung, über Lizenzrechte zu verfügen, berechtigt nicht, im eigenen Namen etwaige Verstöße auch zu verfolgen, wie das Landgericht Mannheim nunmehr ausdrücklich festgestellt hat."

Rechtsanwalt Schutt kann das Urteil nicht nachvollziehen: "Wir sehen hier zum einen den Nachweis der Rechtekette als erbracht an und betrachten zum anderen die so genannte 'Enforcement-Richtlinie' der EU als einschlägig, sodass wohl Berufung gegen die Entscheidung eingelegt werden wird. Es hätte nach unserer Rechtsauffassung eine Beweisaufnahme zur Frage der Aktivlegitimation erfolgen müssen. Die schriftlichen Lizenzverträge wurden aus Geheimhaltungsgründen nur eingeschränkt vorgelegt. Die von uns angebotenen Zeugen innerhalb der Rechtekette hat die Kammer als angeblichen 'Ausforschungsbeweis' angesehen, was unseres Erachtens angesichts unseres dazugehörigen Vortrags erstaunlich ist."

(hob[7]/c't) (hob/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/83335

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.peppermint-jam.de/
  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/71267
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/64181
  [4] http://www.logistepag.de/
  [5] http://www.schutt-waetke.de/
  [6] http://www.grosskopf.eu/
  [7] mailto:hob@ct.heise.de


8. Januar 2007 13:10
Och, selbst wenn von denen inzwischen sicherlich über 100.000 Abgemahnten...
Cmdr_Michael (706 Beiträge seit 25.06.01)

...auch nur ein Bruchteil gezahlt hat, dann hat es für Schutt und
Waetke trotzdem Geld geregnet.
Ein PC bei Logistep der automatisch die IP loggt und eine
Strafanzeige stellt. Etwas später die Akteneinsicht in die inzwischen
vom Staatsanwalt eingestellte Strafsache, wo die Adresse rauskopiert
wird. Anschließend die Adresse in einen Serienbrief kopiert und mal
eben 250Eur als Anwalt verdient (+50Eur für Peppermint Jam). Das
ganze mal 100.000 und rechnen das ein gewisser Prozentsatz schon
zahlen wird, der Rest wird halt ein paar gemahnt, das steigert die
Quote der Zahler.

Die Zahl 100.000 habe ich jetzt mal einfach so rausgegriffen, S&W
hatten ja schon vor 1-2 Jahren 40.000 Abmahnungen laut
Heise-Newsticker verschickt, und nach diversen Beiträgen in z.B. dem
Gulliboard, sind sie immer noch sehr aktiv.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11924958&forum_id=110614


14.01.2007 00:22
heise.de/newsticker/meldung/83670

Musikindustrie verteidigt geplante Massenanzeigen gegen P2P-Nutzer

Ein Sprecher der deutschen Phonoverbände hat angesichts wenig fruchtender "gut gemeinter Appelle" der Musikindustrie die Notwendigkeit des Vorhabens der IFPI[1] betont, hierzulande im Jahr 2007 monatlich mindestens 1000 illegale Nutzer von Tauschbörsen anzuzeigen. "Uns geht es darum, das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums zu schärfen, egal ob es um Musik, Spielfilme, Hörbücher, Spiele, Software, Fotografie oder andere Kreativleistungen geht", verteidigte der neue stellvertretende IFPI-Geschäftsführer Stefan Michalk die geplante scharfe juristische Vorgehensweise gegen die Anbieter geschützter Werke in P2P-Netzwerken gegenüber der Süddeutschen Zeitung[2]. "Die Musikindustrie hat hier eine unangenehme Vorreiterrolle, da sich Musik vergleichsweise leicht kopieren und tauschen lässt."

Laut Michalk will die deutsche Landesgruppe des internationalen Verbandes der Tonträgerhersteller mit den Massenstrafanzeigen klarmachen, "dass der Diebstahl geistigen Eigentums kein Kavaliersdelikt ist". Illegale Angebote stellen seiner Ansicht nach zunehmend eine existenzielle Bedrohung für alle Kreativindustrien dar. "Dagegen wehren wir uns", betonte der Verbandssprecher. "Die Zahl der Strafanträge gegen Uploader in Tauschbörsen haben wir seit März 2004 stetig erhöht und werden das auch weiter tun." Die im Phonoverband vertretenen Musiklabel rechnen angesichts der noch nicht komplett vorliegenden Unternehmenszahlen für 2006 erneut mit einem Rückgang des Verkaufs von Tonträgern wie CDs im zumindest einstelligen Prozentbereich, der auch durch überproportional steigende bezahlte Musikdownloads nicht ausgeglichen worden sei.

Zu den Auswirkungen der bisherigen juristischen Hatz gegen Tauschbörsennutzer äußerte sich Michalk zurückhaltend. Er wertete allein als Erfolg, "dass die Anzahl illegaler Downloads trotz kontinuierlich steigender DSL-Anschlüsse nicht gestiegen ist". Insgesamt haben die deutschen Phonoverbände bislang in 20.000 Fällen Strafanzeige gestellt, wovon sich allein 10.000 auf 2006 beziehen. Laut den Berechnungen der Industrie sollen 2005 439 Millionen CD-Alben illegal kopiert worden sein, was einen rechnerischen Verlust von fünf Milliarden Euro ausmache. Dazu komme eine Milliarde Euro Schaden durch illegale Downloads im Internet.

Große Hoffnungen setzt die Musikindustrie auf die Umsetzung der EU-Richtlinie[3] zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Bisher müssen die Phonoverbände beim illegalen Kopieren von Musikstücken Strafanzeige stellen, um an den Namen den Internetsurfers hinter der zunächst nur bekannten IP-Adresse zu kommen. Mit den geplanten neuen gesetzlichen Regelungen könnte die Musikindustrie rascher zivilrechtlich gegen Musikpiraten vorgehen, da ihnen die Provider direkt Auskunft über die Nutzerinformationen geben müssten. Allerdings konnte sich die Musikindustrie bislang nicht mit ihrer Forderung[4] durchsetzen, dass nicht zunächst ein Richter über die Weitergabe der persönlichen Daten entscheiden soll. Ein Dorn im Auge ist ihr auch, dass das Bundesjustizministerium die Abmahngebühren bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern[5] auf 50 Euro pro Fall beschränken will.

Die Staatsanwaltschaften sehen sich momentan bereits mit Strafanzeigen etwa aus der Logistep-Maschinerie[6] überschüttet. Eine Erhöhung der Schlagzahl ist daher heftig umstritten. Für den neuen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU[7]), Christian Sommer, etwa sind derlei Massenverfahren nicht die Lösung des Problems. "Nicht nur, dass durch solche Massenverfahren die Strafverfolgungsbehörden instrumentalisiert und die Überlastung der einzelnen Dienststellen und Staatsanwaltschaften billigend in Kauf genommen werden" beklagt der Vertreter der Filmindustrie. Das Vorgehen schade auch generell "einem kooperativen Klima nachhaltig".

Schon jetzt haben Sommer zufolge zahlreiche Strafverfolgungsbehörden die Grenze, von der an Strafverfahren tatsächlich eingeleitet werden, massiv erhöht. Dies habe zur Folge, "dass nur noch in den seltensten Fällen die Chance auf ein Urteil besteht." Dies gehe soweit, dass bereits in naher Zukunft "die Verfolgung von Piraterie durch strafprozessuale Maßnahmen nicht mehr möglich sein könnte." Die sinkende Anzahl an Strafverfahren bei gleichzeitiger Steigerung der Einstellungen an Verfahren und das Setzen auf Vergleichszahlungen durch die Anzeigen-Maschinerien würden einer "Dekriminalisierung von Urheberrechtsverletzungen" gleichkommen.


13.01.2007 15:45

heise.de/newsticker/meldung/83664
Filmindustrie fischt nach IP-Adressen

Nach einer Meldung von Slashdot[1] versucht der Verband der US-Filmindustrie (MPAA[2], Motion Picture Association of America) wieder einmal, an die Identität von Filesharern zu kommen, die urheberrechtlich geschützte Filme tauschen. Dazu stellt eine von der MPAA beauftragte Firma über einen BitTorrent-Tracker falsche Dateien mit wohlklingenden Namen bereit, die interessante Inhalte suggerieren und auf den ersten Blick nicht von anderen Torrents zu unterscheiden sind. Über den Tracker erhält die MPAA die IP-Adressen der auf dieses File zugreifenden Computer. So können die Inhaber der Internet-Anschlüsse relativ leicht identifiziert und abgemahnt werden, da jeder BitTorrent-User die Datei schon während des Downloads gleichzeitig weiterverbreitet.

Umgekehrt wollen einzelne Betreiber von BitTorrent-Suchmaschinen die falschen Tracker unter anderem über ihre ähnlichen IP-Adressen identifizieren und somit sperren können.

kommentare aus dem heise-forum:
 
Zitat:
13. Januar 2007 22:24
Heut hab ich "Nicht-Geburtstag" komm lasst uns feiern...

Kennt jemand noch die Stelle aus "Alice im Wunderland" wo die den
"NICHT-Geburtstag" feiern? Ist ja auch viel logischer, denn den hat
man ja öfter und kann deswegen öfters feiern.

Genauso kommt mir die Musikindustrie grade vor. Fake-Files anzubieten
und dann die Leute wegen verbreitung Urheberrechtlich geschützten
Materials abzumahnen.
Ja welches denn bitte!?

"Ich mahne dich ab weil du NICHT-Urheberrechtlich geschütztes
Material runtergeladen hast."

Je länger man darüber nachdenkt, desto bescheuerter hört sich das
an...

mfg Abraxis

heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11971159&forum_id=110914
Zitat:
13. Januar 2007 16:35
Bundesbank legt Falschgeld aus
Frankfurt am Main

Die Bundesbank hat damit begonnen, Falschgeld an videoüberwachten
Orten auszulegen um auf diese Weise Täter zu ermitteln, die an der
Verbreitung von Falschgeld beteiligt sind. Durch die erbrachten
Videobeweise können die Täter leicht identifiziert und verurteilt
werden.

Durch das anbringen unauffälliger RFID-Chips in den Scheinen können
die Täter an speziell ausgerüsteten Verkaufsstellen in der Umgebung
auf frischer Tat ertappt werden.

heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11969562&forum_id=110914
Zitat:
13. Januar 2007 16:21
rolex stellt muellbeutel am strassenrand ab und klebt pappschild dran....

... auf welchem "rolex" steht...

sie stellen ueberwachungscam auf und bespitzeln irgendwelche
verrueckten diebe die den muellbeutel einkassieren und sogar
verzweifelt nach ner rolex suchen.

tja, und jetzt verklagt dann rolex den "dieb" dass er ihre rolex
gestohlen hat...

oder anders formuliert, waer echt ne rolex dringewesen dann haette
der dieb sie ja geklaut, weil er ja schon den muellbeutel entwendet
hat....

tja, und so schnell sind wir wieder mal bei precrime,
meschugge-argumentationen, gedankenverbrechen, wahrsagerei und
anderen netten geschichten.

mal eher n schlechtes beispiel in die real-welt transportiert, aber
dennoch ein versuchsvergleich.

--
witchcraft..... burn it!
heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11969470&forum_id=110914
Zitat:
13. Januar 2007 16:14
Download von einer legalen Quelle?

Würde das so sehen, daß die Filmindustrie dafür sorgt, daß
p2p-Netzwerke legalisiert werden, da jeder bald davon ausgehen wird,
daß alle angebotenen Filme aus legalen Quellen stammen (der
Filmindustrie selbst).

Besseres kann der p2p-Welt nicht passieren. Welche Absichten die
Filmindustrie mit dem legalen Angebot verfolgt, das braucht keinen zu
interessieren.

heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11969425&forum_id=110914
Zitat:
13. Januar 2007 16:08
Keine Straftat !
Da es sich bei der angebotenen Datei ja um keinen echten Film handelt
begeht man ja auch keine Straftat wenn man ihn herunterläd !.
Viel mehr begeht die MPAA eine Straftat wenn sich mich wegen etwas
belangen will was ich gar nicht getan habe !

Ich hoffe dieses kriminelle Dreckspack geht bald vor die Hunde, was
die abziehen ist wirklich unerträglich !.

Die gr0ße Zeit für torrent wird eh bald vorbei sein, immer mehr leute
steigen auf das bequeme, schnelle und kostenlose DDL Anbieter um.
Von so ner DDL seite kann man sich locker mal ne 800 MB file in 30
Minuten ziehen, da kommen die leecher verseuchten P2P Netze lange
nicht mit!

heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11969382&forum_id=110914
Zitat:
13. Januar 2007 15:53
Wieso abmahnen?

Wenn die Jungs na Fakedatei vertreiben, wo ist da die Berechtigung
für die Abmahnung?
Wenn es eine echte ist, dann ist es doch erst recht lustig, wenn sie
die selber zur Verfügung stellen, da sie selbst ja die Rechte daran
haben, dann ist es ja noch nicht mal ne Urheberrechtsverletzung.
Echt lustig die Jungs, echt mal.

heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11969283&forum_id=110914
Zitat:
13. Januar 2007 15:51
Wo wird das Urheberrecht verletzt?

Die Filmindustrie stellt falsche Dateien ins Netz und die werden
getauscht. Aber was ist da jetzt urheberrechtlich geschützt - der
Name der Datei? Oder die vermutlich sinnlosen Inhalte, die aber die
notwendige Schöpfungshöhe nicht erreichen?

heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11969276&forum_id=110914

TELEPOLIS

Wer die Verbindungsdaten speichert

Peter Mühlbauer 16.01.2007

Wie haben die Flatrate-Anbieter das Darmstädter Urteil zum Datenschutz umgesetzt?

Zur Vorgeschichte: Der Telepolis-Leser Holger Voss hatte im Juni 2002 einen erkennbar sarkastischen Kommentar (1) gepostet, gegen den ein anderer Forumsteilnehmer, dessen gewaltverherrlichenden Duktus der bekennende Kriegsgegner Voss aufgegriffen und ironisch überspitzt hatte, Strafanzeige stellte (vgl. Engine of Justice (2)). In den darauf folgenden Verhandlungen wurde festgestellt, dass Voss keine strafbare Handlung begangen und die Staatsanwaltschaft den angeblich inkriminierenden Kommentar offenbar nicht einmal ganz gelesen hatte ( Eine deutsche Justizposse (3)).

Voss ging nun gerichtlich gegen seinen Provider T-Online (4) vor, der seine IP-Nummer entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes gespeichert und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hatte. Im Juli 2005 entschied das Amtsgericht Darmstadt, dass diese Praxis der Speicherung von IP-Nummern bei Flatrates rechtswidrig ist. T-Online versuchte sich gegen diese Entscheidung zu wehren, der Bundesgerichtshof lehnte jedoch im November 2006 die Beschwerde gegen das Urteil des LG Darmstadt ab (vgl. BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen (5)). Seitdem sind gut zwei Monate vergangen, in denen die deutschen Flatrate-Anbieter Zeit hatten, sich auf die Rechtslage einzustellen.

Telepolis befragte 60 Flatrate-Anbieter aus den Bereichen DSL, Kabel, Powerline und WiMAX nach ihrer Praxis zur IP-Nummernspeicherung. 18 Anbieter antworteten eindeutig, dass Sie bei ihren Flatrate-Angeboten keine IP-Nummern speichern. Vor allem kleine Unternehmen wie BetaPower (6) erwiesen sich nicht nur als die besseren Datenschützer, sondern antworteten auch erheblich schneller als etwa T-Online, AOL (7) und freenet (8). Aber auch einige große Unternehmen wie Strato (9) und Versatel (10) verneinten die Speicherung von IP-Nummern.

Drei der Anbieter - 1&1 (11), GMX (12) und Gelsen-Net (13) - verwiesen auf den Backbonebetreiber, der die IP-Nummern vergibt und sie ebenfalls speichern kann. 1&1 und GMX nutzen als Backbone die eher speicherungsfreudige Telekom, GelsenNet dagegen Versatel - ein Unternehmen, das selbst nicht speichert. Wenn GMX und 1&1 also die Wahrheit sagen und tatsächlich keine Daten vorhalten, dann kann eine beim Backbonebetreiber gespeicherte IP-Nummer nicht mit Namen und Adresse des Kunden in Verbindung gebracht werden.

12 Anbieter gaben offen zu, dass sie die IP-Nummern auch bei Flatrate-Angeboten speichern, darunter immer noch T-Online, die aber Verbindungsdaten teilweise auf Anfrage löschen (14). Dabei reichen die Fristen von 7 Tagen bei M-net (15) und KielNet (16) bis zu einem sehr unbestimmten "solange erforderlich" beim Kabelanbieter PrimaCom (17). In Sachen Datenschutz relativ schlecht fährt man auch mit AOL: Dort werden die IP-Nummern und andere Kundendaten nach eigenen Angaben bis zu sechs Monate nach Ende des Vertrages gespeichert.

Bei den Begründungen erwiesen sich manche Anbieter als erfinderisch: das MCI WorldCom Unternehmen 1click2 (18) etwa argumentierte mit "zusätzlichen Leistungsfeatures wie den jederzeit online über den Kundenbereich einsehbaren Trafficverbrauch", den alle ihre Flatrates enthielten. M-net verwies auf "Erfahrungen", die gezeigt hätten, "dass viele Kunden sehr dankbar sind, wenn wir sie auf diese Weise darauf hinweisen konnten, dass ihr Computer (z.B. durch einen Trojaner) für rechtswidrige Zwecke missbraucht wird". Kabel Deutschland (19) berief sich auf eine angebliche "gesetzliche Verpflichtung", ohne allerdings die genaue Rechtsgrundlage nennen zu können. Congster (20) versuchte - etwas präziser - seine Praxis mit einen Verweis auf die geplante Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen. Diese aber ist noch längst nicht in Kraft und verfassungsrechtlich höchst umstritten (21) - im Gegensatz zu den Datenschutzbestimmungen, gegen die der Provider verstößt.

Die größte Gruppe aber - 30 - versteckten sich auch nach mehreren Anfragen hinter einer Mauer des Schweigens. Eine Praxis die von manchem Unternehmen auch bei Anfragen und Beschwerden von Kunden ausgiebig erprobt ist.

Übersicht:
Anbieter Speicherung
[extern] 1&1 nein
[extern] 1click2 ja
[extern] AOL ja
[extern] Arcor keine Auskunft
[extern] Avego nein
[extern] BetaPower nein
[extern] BITel keine Auskunft
[extern] BreisNet keine Auskunft
[extern] Broadnet keine Auskunft
[extern] cablesurf keine Auskunft
[extern] Carpo keine Auskunft
[extern] Congster ja (80 Tage)
[extern] DoKom keine Auskunft
[extern] DSL-over-AIR nein
[extern] EWE TEL keine Auskunft
[extern] ewt keine Auskunft
[extern] Fireline Networks keine Auskunft
[extern] freenet ja ("wenige Tage nach Beendigung der Nutzung")
[extern] Gelsen-Net nein
[extern] GMX nein
[extern] HanseNet ja (5 Tage)
[extern] HeLiNET nein
[extern] HFO keine Auskunft
[extern] htp keine Auskunft
[extern] Iesy keine Auskunft
[extern] ish keine Auskunft
[extern] Kabel BW nein
[extern] Kevag Telekom keine Auskunft
[extern] Kabel Deutschland ja (90 Tage)
[extern] KielNet ja ("zufällig ausgewählte" IP-Nummern" werden 7 Tage lang gespeichert")
[extern] komro nein
[extern] Lycos nein
[extern] manitu ja (feste IP-Nummern)
[extern] MAXXonair nein
[extern] MDCC keine Auskunft
[extern] Media-N nein
[extern] meOme keine Auskunft
[extern] M-net ja (7 Tage)
[extern] mvox nein
[extern] NetCologne ja (80 Tage)
[extern] nordCom keine Auskunft
[extern] o2 keine Auskunft
[extern] osnatel keine Auskunft
[extern] Ost Tel Com nein
[extern] PowerKom nein
[extern] PrimaCom ja ("solange erforderlich")
[extern] QSC keine Auskunft
[extern] regionet keine Auskunft
[extern] RFT Brandenburg keine Auskunft
[extern] SDTelecom keine Auskunft
[extern] Strato nein
[extern] Tele2 keine Auskunft
[extern] TeleColumbus keine Auskunft
[extern] Teleos nein
[extern] Tiscali keine Auskunft
[extern] T-Online ja (80 Tage)
[extern] Überlandwerk Franken keine Auskunft
[extern] Versatel nein
[extern] WiKom keine Auskunft
[extern] wilhelm.tel keine Auskunft

Links

(1) http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1916234&forum_id=30631
(2) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13907/1.html
(3) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13919/1.html
(4) http://www.t-online.net/
(5) http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614
(6) http://connect.betapower.net/
(7) http://www.aol.de/
(8) http://www.freenet.de/
(9) http://www.strato.de
(10) http://www.versatel.de/
(11) http://www.einsundeins.com/
(12) http://www.gmx.de/
(13) http://www.gelsen-net.de
(14) http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/81335
(15) http://www.m-net.de/
(16) http://www.kielnet.de/
(17) http://www.primacom.de/
(18) http://www.1click2surf.de
(19) http://www.kabeldeutschland.de/
(20) http://www.congster.de/
(21) http://www.heise.de/newsticker/meldung/81798

Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html


TELEPOLIS

Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet)

Peter Mühlbauer 24.01.2007

Theorie und Praxis bei 1&1, GMX und Versatel

Ende Dezember befragte Telepolis Flatrate-Anbieter wie sie das Darmstädter Urteil zur IP-Nummernspeicherung umgesetzt haben ( Wer die Verbindungsdaten speichert (1)). 12 Anbieter gaben offen zu, dass sie speichern, 18 verneinten dies und 30 verweigerten eine Auskunft. Weil Unternehmen jedoch PR-Abteilungen haben (vgl. Asimovs Robotergesetze oder Jeffersons Bill of Rights? (2)), war zu erwarten, dass es manche Provider mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Und auch wenn die "Schwarmintelligenz" ein Phänomen mit vielen Seiten (3)) ist, so ergeben die Stimmen von Betroffenen manchmal doch ein interessantes Korrektiv zur PR der Unternehmen. So kam ans Licht, dass unter anderem bei 1&1, GMX und Versatel die Auskünfte an die Öffentlichkeit und die Speicherungspraxis erheblich auseinander klaffen. Aber auch bei vielen anderen Providern besteht noch Klärungsbedarf. Telepolis wird deshalb in die bestehende Übersicht (4) in Kürze eine Spalte anfügen, in der Leser ihre Erfahrungen mit der Speicherpraxis des jeweiligen Providers eintragen können, so dass ein Kontrollorgan zur Auskunftspolitik der Provider entstehen kann.

1&1 und GMX verneinten in ihrer Auskunft Anfang Januar eine Speicherung von Verbindungsdaten. Wenn die beiden Anbieter tatsächlich keine Daten speichern würden, dann könnte auch eine von der Telekom gespeicherte IP-Nummer nicht zur Ermittlung der dahinter stehenden Person führen. Trotzdem enthalten Boards wie Gulli (5) Postings von 1&1-und GMX-Flatrate-Nutzern, die Opfer von Abmahnungen wurden. Unter anderem findet sich darin ein Beitrag vom 1&1-Kunden makki01 (6), der nach eigenen Angaben am 17.12.06 von der Anwaltskanzlei Schutt & Waetke (7) für den Tausch der Freeware Easy2Sync (8) im ed2k-Netzwerk (9) abgemahnt wurde und bis 27.12.2006 einen "Abgeltungsbetrag" von 350 Euro zahlen sollte. Auch der GMX-Kunde JonnyM (10) bekam eine Abmahnung - für die gleiche Freeware und in gleicher Höhe -, obwohl er sie nach eigenen Angaben weder herauf- oder heruntergeladen hatte und als Client in der Abmahnung eine nicht existierende Filesharing-Software namens "ePlus" genannt wurde.

Damit konfrontiert gaben die 1&1-Pressesprecherin Ingrun Senft und der GMX-Pressesprecher Marcus Kast zu, dass ihr Unternehmen zwar keine dynamischen IP-Adressen speichert, dafür aber andere Daten, wozu die Firma gemäß § 113 (11) des Telekommunikationsgesetz "verpflichtet" sei. GMX und 1&1 halten also – auch entgegen ihrer eigenen Datenschutzerklärungen (12), die nur von der Speicherung abrechnungsrelevanter Daten sprechen, auch bei Flatrates Daten vor, die mit der von der Telekom gespeicherten IP-Nummer verknüpft werden können und diese an einem bestimmten Zeitpunkt einer bestimmten Person zuordenbar machen. Die von GMX und 1&1 vorgehaltenen Daten müssen deshalb über die reinen Bestandsdaten (also die bei Vertragsabschluss mit einem Dienstanbieter erhobenen Daten des Telekommunikationsnutzers wie Name und Anschrift) hinausgehen und sind vom Speicherungsverbot erfasste Verkehrsdaten, weil sie Informationen zu konkreten Telekommunikationsvorgängen enthalten.

Laut Auskunft von Dr. Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ( ULD (13)) erlaubt der als Rechtsgrundlage genannte § 113 TKG keine Vorratsdatenspeicherung, weil er keine eigenständige Speicherungsbefugnis gewährt, sondern lediglich eine Auskunftsbefugnis bei zulässig gespeicherten Daten.

Auch Versatel verneinte anfangs eine Speicherung kategorisch und räumte diese ebenfalls erst ein, nachdem ihr Postings von abgemahnten Versatel-Flatrate-Nutzern vorgehalten wurden: Higgibaby (14) und dergute (15) sollten der Kanzlei Dr. Karl, Urmann & Wagner (16) für den Tausch von zwei Videos im BitTorrent-Netzwerk jeweils einen "Abgeltungsbetrag" in Höhe von 250 € zahlen. "Higgibaby" schrieb Versatel nach eigenen Angaben zu dem Vorfall an, erhielt aber keine weiteren Auskünfte.

Damit konfrontiert gab Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder zwar an, er könne sich dies "nicht erklären", räumte aber dann ein, dass es Fälle gebe, "in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert - zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien". Die "Sicherung von Verkehrsdaten", so Sayder, erfolge unter anderem dann, "wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert".

Bemerkenswert ist an dieser Auskunft, mit welcher Selbstverständlichkeit Versatel "Rechtsanwaltskanzleien" zu Vertretern der Exekutive adelt und deren Wünsche jenseits aller Datenschutzvorschriften erfüllt. Als Rechtsgrundlage hierfür nennt Sayder § 100 (17) Absatz 3 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes - in dem der Gesetzgeber dem Diensteanbieter allerdings mittels der Formulierung "darf" die Wahl lässt, ob er zur Ermittlung einer "rechtswidrigen Inanspruchnahme" Daten speichert. Ein "darf", dass in den Datenschutzvorschriften, welche die Speicherung von Verbindungsdaten verbieten, nicht steht.

Außerdem ist die von Versatel als Rechtsgrundlage für ihren Dienst an den Kanzleien genannte Vorschrift auf Fälle der Erschleichung kostenloser Telefonate hin formuliert und alles andere als unangefochten einschlägig für die Verletzung von Rechten Dritter. Bei Urheberrechtsverletzungen liegt nach Auskunft von Dr. Thilo Weichert zwar ein Gebrauch, aber kein Missbrauch im Sinne des § 100 Absatz 1 Satz 3 TKG vor.

Tatsächlich zeigen manche Provider großes Interesse daran, Benutzern mit hohem Transfervolumen loszuwerden oder deren Traffic einschneidend zu verringern ( 1&1 möchte sich gegen Prämie von Powerusern trennen (18)). Die Tatsache, dass Verbraucher zu Unrecht abgemahnt wurden und die Kanzleien nach einer erfolglosen Abmahnung nichts mehr von sich hören ließen ( Sand im Getriebe der Logistep-Massenabmahner (19)), lässt auch an die Möglichkeit denken, dass Daten von Nutzern mit hohem Transfervolumen ohne genauere Überprüfung weitergegeben worden sein könnten.

Auch bei anderen Anbietern bestand und besteht noch Klärungsbedarf: Der Provider TELE2 beschloss nach der Veröffentlichung der Telepolis-Übersicht zur Speicherung der Verbindungsdaten offenbar, dass ein "keine Auskunft" dem Image vielleicht doch schädlicher sein könnte als die Auskunft, dass er "prüft", was sich aus der Umsetzung der EU-Richtlinie ergibt. Im Moment wird aber nach eigenen Angaben bei TELE2 nicht gespeichert.

Andere Auskunftsverweigerer standen zumindest Ihren Kunden Rede und Antwort: Der Leser "Catsuit" erhielt von Osnatel die Antwort, dass die IP-Adresse dort im Rahmen des bereits genannten § 100 (20) "lediglich zur Störungsbeseitigung und für Supportdienstleistungen für einen kurzen Zeitraum gespeichert" wird. Fragt sich für wen die "Supportdienstleistungen" erbracht werden. Auch für Rechtsanwaltskanzleien, wie bei Versatel?

Während sich bei einigen Providern die Speicherpraxis mit den Nutzerstimmen klärte, wurde sie bei anderen immer unklarer: Über NetCologne berichteten einige Leser von einer Möglichkeit zum Ausstieg aus der Speicherung, andere wiederum von einer Speicherdauer, die nicht nur bei den angegebenen 80, sondern bei 180 Tagen liegt. Am widersprüchlichsten waren die Auskünfte bei HanseNet (Alice DSL), wo der Telepolis-Autorin Twister (Bettina Winsemann) an der telefonischen Kundenbetreuung mehrfach die Möglichkeit eines Opt-Out für alle Daten bestätigt wurde, während der Email-Kundenservice auch auf Nachfrage darauf beharrte, dass es keine Möglichkeit zu solch einem Opt-Out gäbe. Der einschlägige HanseNet-Textbaustein lautet: "Wir speichern zum Schutz unseres Netzes die IP-Adressen nach Sitzungsende bis zu 5 Kalendertagen. Selbstverständlich ist dieses Vorgehen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt und von dieser genehmigt worden."

Im Horizont der geplanten Vorratsdatenspeicherung

Mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt und von dieser genehmigt? Hatte nicht der ehemalige Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte, Dr. Hans-Hermann Schrader, bereits 2003 die Speicherung der IP-Nummern bei Flatrates öffentlich als unzulässig bezeichnet? Zur Klärung dieses Widerspruchs wandte sich der Telepolis-Leser ViperMaster an Schraders Nachfolger, den SPD-Politiker Hartmut Lubomierski, und erhielt die Auskunft, dass es zwar keine "rechtliche Grundlage zur Speicherung bei Flatrates" gebe, diese deshalb "unzulässig" sei und auch keine "Genehmigung" einer fünftägigen Speicherung vorliege, dass man aber "in Anbetracht der nahenden Vorratsdatenspeicherung" davon absehe, gegen Anbieter vorzugehen, wenn diese rechtswidrig speichern. Gegenüber Telepolis bestätigte Herr Lubomierski diese Aussagen.

Der Hinweis auf die kommende Vorratsdatenspeicherung kam von vielen Providern, sobald sie sich argumentativ in die Enge getrieben sahen. Diese Nachvollziehbarkeit der Nutzung des Internets mittels Vorratsdatenspeicherung soll jedoch erst bis 2009 umgesetzt werden. Zudem gerät die Gesetzesinitiative immer mehr unter Beschuss: Am Montag sprachen sich 27 Verbände, darunter der Deutsche Presserat (21), die Internationale Liga für Menschenrechte (22), die Neue Richtervereinigung (23), der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (24) sowie die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (25) einhellig dagegen aus und verwiesen in einer gemeinsamen Erklärung (26) unter anderem darauf, dass die Sammlung von "sensible[n] Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation" von mehr als 80 Millionen Menschen nicht nur das Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aushebelt, sondern auch die Pressefreiheit "im Kern" schädigt, weshalb in großem Maßstab "Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen" zu erwarten seien.

Unter anderem wegen des Verstoßes gegen die "im Europarecht verankerten Grundrechte" und wegen ihres Zustandekommens "in vertragsverletzender Weise" erwartet die Gruppe der 27, dass das Bundesverfassungsgericht "eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird". Auch beim Europäischen Gerichtshof ist seit Juli letzten Jahres eine Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie anhängig, der ebenfalls gute Chancen eingeräumt werden. Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sogar für so offensichtlich rechtswidrig, dass er den nationalen Gesetzgeber zu ihrer Umsetzung gar nicht verpflichtet sieht.

Links

(1) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html
(2) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13957/1.html
(3) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24480/1.html
(4) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html
(5) http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/
(6) http://board.gulli.com/member/262443-makki01/
(7) http://www.schutt-waetke.de/
(8) http://www.itsth.de/
(9) http://de.wikipedia.org/wiki/Ed2k
(10) http://board.gulli.com/member/259734-jonnym/
(11) http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__113.html
(12) http://www.1und1.de/index.php?MSID=ac1704c2E2fl62D0tWb6OTUaC9f5xBNE&page=datenschutz&srcArea=un
(13) http://www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel/index.htm
(14) http://board.gulli.com/member/251352-higgibaby/
(15) http://board.gulli.com/member/267249-dergute/
(16) http://www.rae-su.de/index.html
(17) http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__100.html
(18) http://www.teltarif.de/arch/2004/kw12/s13133.html
(19) http://www.heise.de/newsticker/meldung/83511
(20) http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__100.html
(21) http://www.presserat.de/
(22) http://www.ilmr.de/
(23) http://www.nrv-net.de/
(24) http://www.rav.de/
(25) http://www.vdj.de/
(26) http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=80&Itemid=55#erklaerung

Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24496/1.html


news24.01.2007 00:23

Versatel speichert Verbindungsdaten für Rechtsanwaltskanzleien

Eigentlich dürften Provider für Flatrates spätestens seit dem Darmstädter Urteil[1] zum Datenschutz keine Verbindungsdaten mehr speichern. Die Praxis ist jedoch immer noch uneinheitlich[2]. Und nicht bei allen Unternehmen, die behaupten, sie würden keine Verbindungsdaten speichern, entspricht diese Theorie auch der Praxis. Mit Postings von abgemahnten Versatel-Flatrate-Nutzern konfrontiert, räumte Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder ein, dass es Fälle gebe, "in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert – zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien". Die "Sicherung von Verkehrsdaten", so Sayder, erfolge unter anderem dann, "wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert".

Bemerkenswert ist an dieser Auskunft, mit welcher Selbstverständlichkeit Versatel "Rechtsanwaltskanzleien" zu Vertretern der Exekutive adelt und deren Wünsche jenseits aller Datenschutzvorschriften erfüllt. Als Rechtsgrundlage hierfür nennt Versatel den Paragraphen 100[3] Absatz 3 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes – in dem der Gesetzgeber dem Diensteanbieter allerdings mittels der Formulierung "darf" die Wahl lässt, ob er zur Ermittlung einer "rechtswidrigen Inanspruchnahme" Daten speichert. Ein "darf", das in den Datenschutzvorschriften, welche die Speicherung von Verbindungsdaten verbieten, nicht steht. (Peter Mühlbauer) /

Mehr in Telepolis:

  • Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet)[4]
(fr[5]/Telepolis) (fr/Telepolis)

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  [3] http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__100.html
  [4] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24496/1.html
  [5] mailto:fr@tp.heise.de


24. Januar 2007 0:43
Endlich!
ElmosWelt (873 Beiträge seit 12.03.03)

Endlich können wir Staatsanwälte und Gerichte abschaffen, nachdem
Rechtsanwälte jetzt schon die Rechte und Pflichten der Organe mit
übernehmen. Spart dem Steuerzahler eine Menge Geld....

Ich kann es kaum glauben.

In diesem Land wird mittlerweile mit einer solchen
Selbstverständlichkeit auf den Rechten des kleinen Mannes / der
kleinen Frau herumgetreten, daß man an einen Beitritt der BRD zur DDR
glauben könnte.

Ich hätte schwören können, daß es andersherum gewesen ist....

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12042430&forum_id=111394


news24.01.2007 14:44

Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei [Update]

Die Abmahnmaschinerie[1], mit der die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke[2] in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Unternehmen Logistep[3] eine Welle von Abmahnungen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts auslöste, agiert nach Ansicht des Amtsgerichts Mannheim auf rechtlich fragwürdige Weise. Das Gericht verweigerte in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15. Dezember 2006 (Az. 1 C 463/06) die Erstattung der Anwaltsgebühren für eine großflächige Abmahnwelle.

Im konkreten Fall mahnte Schutt-Waetke einen Internetnutzer ab, weil dieser widerrechtlich ein Spiel des Herstellers Zuxxez Entertainment in einer Tauschbörse angeboten haben soll – eine von tausenden Abmahnungen im Auftrag der Mandantin Zuxxez. Wie in solchen Fällen üblich, verlangte Schutt-Waetke die Erstattung einer Gebührenpauschale von 150 Euro sowie 50 Euro Schadensersatz für die Mandantin. Der Nutzer gab die geforderte Unterlassungserklärung ab, erstattete den Schadensersatz, verweigerte aber die Zahlung der Gebühren. Daraufhin reichte Schutt-Waetke Klage am Amtsgericht Mannheim ein.

Das Gericht gab dem Abgemahnten in vollem Umfang Recht. Für Zuxxez sei "die in Anspruchnahme der kostenträchtigen Anwaltshilfe nicht notwendig" gewesen, erklärte der Richter. Wenn eine sehr große Zahl von Abmahnungen bearbeitet werden müsse, sei eine anwaltliche Beratung nur insoweit erforderlich, "dass der Anwalt den Rechtsinhaber in einem der gleichartigen Fälle berät und ihm gegebenenfalls einen Musterbrief fertigt".

Der Richter rügte, dass die Klägerin Zuxxez "die Abmahntätigkeit ihren Prozessbevollmächtigten vollständig und generell überlassen hat". In einem solchen Fall bestehe "erheblicher Zweifel" am Fremdgeschäftsführungswillen des Zuxxez-Geschäftsführers, "zumal der Rechtsanwalt naturgemäß ein erhebliches Interesse an den mit einer solchen Tätigkeit verbundenen eigenen Einnahmen" habe.

Bereits lange vor dem vorliegenden Fall waren "3700 gleich gelagerte Abmahnungen erfolgt". Der Spielehersteller habe sich "lediglich durch Übersendung von Updates über die konkreten Abmahnfälle unterrichten" lassen. Das Gericht attestierte Schutt-Waetke indirekt die Durchführung von Serienabmahnungen zum "alleinigen Zweck der Kosteneintreibung".

"Das Urteil des Amtsgericht Mannheim ist wohl nur dann auf andere Fälle übertragbar, wenn das dort bemängelte Vorgehen der Kanzlei auch für andere Mandanten an den Tag gelegt wurde", teilte Julia Janson-Czermak[4], die Rechtsanwältin des Beklagten, mit. Das Urteil sei rechtskräftig. Eine Berufung sei nicht möglich, weil der Wert des Beschwerdegegenstands unter 600 Euro liege.

[Update]:

Mittlerweile liegt der Redaktion von heise online eine Stellungnahme der Kanzlei Schutt-Waetke vor. Wörtlich heisst es darin: "Ob ein Rechtsmittel (unabhängig von der Berufung) eingelegt wird, wird bei uns zurzeit noch geprüft. Da das Urteil des Amtsgerichts Mannheim sich gegen die bisherige ständige und höchstrichterlich bestätigte Rechtsprechung stellt, können wir es hier in keinster Weise nachvollziehen. Auch das Landgericht Mannheim und andere Landgerichte hatte bis dato kein Problem mit unseren Abmahnungen." Die Rechtsprechung sei sich der Stellungnahme zufolge "lange darüber einig, dass eine Menge an Abmahnungen per se nicht dazu führt, dass ein Anspruch auf die Gebühren nicht bestünde", erklärte Rechtsanwalt Thomas Waetke. Sein Kanzleipartner Timo Schutt ergänzte, dass man wegen des Urteils das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde prüfe: "Das Urteil verstößt gegen elementare Grundsätze des Urheberrechts und der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung."

(hob[5]/c't) (hob/c't)

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news09.02.2007 16:52

Neuer Rückschlag für die US-Musikindustrie

Es sind schwere Zeiten für die Musikindustrie. Das durchsichtige Anti-DRM-Manöver[1] von Apple-Chef Steve Jobs wird die Big Four wahrscheinlich nicht so erschüttern, wie es eine Reihe von Rückschlägen[2] vor US-Gerichten vermögen. Auf der anderen Seite des Atlantiks steht gerade die in den vergangenen Jahren gefahrene Strategie der Plattenlabels der massiven Klagen gegen Privatpersonen ernsthaft auf dem juristischen Prüfstand. Während in New York ein Richter noch über einer möglicherweise Präzedenz setzenden Entscheidung brütet[3], ist weiter westlich bereits ein wegweisendes Urteil ergangen. In dem Verfahren mehrerer Labels (unter anderem Capitol Records) gegen eine allein erziehende Mutter aus dem Bundesstaat Oklahoma hatte sich der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) zurückgezogen[4], nachdem sich Deborah Foster gegen die Vorwürfe gewehrt und dem üblichen Vergleich verweigert hatte. Das US-Recht sieht in solchen Fällen keine automatische Übernahme der Anwaltskosten vor. Deshalb hatte der Richter erneut zu entscheiden, diesmal über einen Antrag Fosters auf Übernahme ihrer Unkosten[5] durch die Kläger.

Der Richter hat dem jetzt zugestimmt. Am vergangenen Dienstag veröffentlichte das Gericht die Entscheidung, in der der Richter einige interessante Schlüsse zieht. Für einige Prozessbeobachter ist die Begründung von Richter Lee R. West der erste Sargnagel für die Klagekampagne[6] der Musikindustrie. Der offensichtlichen Annahme der Plattenlabels, dass sich auch der Besitzer eines Internetzugangs über den illegal Musik getauscht wurde mindestens der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung strafbar mache, widerspricht West klar und deutlich. Das Urheberrecht selbst kenne solche Beihilfe gar nicht, argumentiert der Richter. Doch auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen könne eine Beihilfe nicht alleine aus der Bereitstellung des Mittels konstruiert werden. Darüber hinaus hält der Richter das Urheberrecht nicht für ein Schutzinstrument der Inhalteanbieter, vielmehr sei das Gesetz gedacht, den Zugang der Öffentlichkeit zu kreativen Werken zu regeln.

Der Richter verdonnerte die Labels auch zur Übernahme von Fosters Prozesskosten, weil der US Supreme Court darauf hingewiesen habe, dass die Grenzen des Urheberrechts so klar wie möglich definiert werden müssten. Dafür seien auch Prozesse wie Capitol vs. Foster[7] geeignet. Es sei dem Gesetz und der Allgemeinheit in diesem Sinne nicht förderlich, wenn sich eine Partei angesichts möglicher horrender Prozesskosten auf einen Vergleich einige und die eigentliche Anschuldigung nicht endgültig geklärt werde.

Während die Entscheidung für Foster eine große Erleichterung sein dürfte (ihre Anwältin schätzt die Kosten bisher auf über 50.000 US-Dollar), stellt sie für die Plattenfirmen ein echtes Problem dar: Die Prozesskosten kann die Millionen-Industrie in Einzelfällen zwar verschmerzen, es geht auch weniger ums liebe Geld. Vielmehr steht das Urteil im Widerspruch zur zentralen Strategie der Labels, sich in möglichen Fällen von Urheberrechtsvergehen an die Anschlussinhaber zu halten. Darüber hinaus kann die Ansicht von Richter West Präzedenz setzen. Das wäre ein schwerer Rückschlag für die Industrie, der Beobachter unterstellen, mit den Massenklagen Präzedenzfälle durch die Hintertür etablieren zu wollen. Die Labels können aber noch in Berufung gehen.

(vbr[8]/c't) (vbr/c't)

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news20.02.2007 18:52

T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage

Stillschweigend ändern die großen deutschen Internet-Provider ihren Umgang[1] mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden. Offenbar werden vor allem die dynamisch vergebenen IP-Adressen für DSL-Kunden neuerdings schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Wie heise online erfuhr, laufen Anfragen von Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor bereits ins Leere, wenn Daten verlangt werden, die älter als sieben Tage alt sind.

Die T-Com hat gegenüber heise online bestätigt, dass die Änderung tatsächlich derzeit erfolgt und teilweise bereits umgesetzt ist. "Die T-Com wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden", erklärte T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf gegenüber heise online. Und die Speicherung für sieben Tage erfolge "ausschließlich zum Schutz der Internet-Zugangsplattform und der Missbrauchsbekämpfung im Internet". Die Vorgehensweise habe die T-Com mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Die technische Umsetzung in den Systemen werde noch einige Monate in Anspruch nehmen.

Sauerzapf bestätigte, dass von dieser Maßnahme auch alle Provider betroffen sind, die den IP-Backbone der T-Com als Vorleistungsprodukt für selbst vermarktete Zugänge nutzen und damit IP-Adressen aus dem Telekom-Vorrat vergeben, also beispielsweise T-Online, Congster und 1&1. Mit der Umsetzung reagiere die T-Com auf die aktuelle Rechtslage, nach der es Providern untersagt ist, im Falle von zeit- und volumenunabhängigen Zugängen längerfristig die dynamisch vergebenen IP-Adressen zu speichern.

Der Sprecher bezieht sich damit auf den Ausgang des Rechtsstreits[2] zwischen Holger Voss und seinem Provider T-Online, der im Jahr 2003 begonnen hatte, als Voss wegen eines Forumsbeitrags für das Online-Magazin Telepolis angeklagt worden war. Nachdem Voss diesen Rechtsstreit gewonnen hatte, ging er gegen den Provider T-Online vor, der seine Verbindungsdaten entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes über einen Zeitraum von 80 Tagen abgespeichert und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatte. Voss argumentierte, dass der Provider seine IP-Daten nicht für die Rechnungslegung benötige, da er per Flatrate im Internet surfe. Mit dieser Argumentation hatte der Münsteraner in allen Instanzen, zuletzt vor dem BGH, gesiegt.

Dass auch Arcor seine Speicherpraxis angepasst hat, wollte Unternehmenssprecher Paul Gerlach nicht bestätigen: "Wir bewegen uns stets auf der Grundlage einschlägiger Verordnungen", erklärte er lediglich. Hinweise von mehreren Informanten aus staatlichen Ermittlungsbehörden besagen jedoch, dass Arcor seit kurzem keine persönlichen Daten zu IP-Adressen mehr übermittelt, wenn deren Vergabe länger als acht Tagen her ist. "Dies erschwert uns momentan die Strafverfolgung ungemein", sagte ein Ermittler, der nicht genannt werden will.

Deutlich wurde der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski im Gespräch mit heise online: "Die Konsequenz dieser neuen Praxis ist, dass sogar große Ermittlungsverfahren scheitern können. Für uns ist das sehr problematisch, Betrügen im Internet wird nun leichter". Lewandrowski, der eine Zunahme von Eilanfragen bei der T-Com erwartet, wies darauf hin, dass die T-Com angesichts der engen Frist von sieben Tagen "durch organisatorische und insbesondere personelle Maßnahmen dafür Sorge tragen muss, dass kein Datenverlust aufgrund schleppender Bearbeitung eintritt."

Lewandrowski zeigte sich überrascht, dass er erst von heise online über die veränderte Speicherpraxis erfuhr und die Umsetzung gerade jetzt vonstatten geht: "Ich vermute, dass der Provider wegen Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen überschwemmt wurde und jetzt die Notbremse zieht. Alleine bei uns sind im im laufenden Monat Februar etwa 60 Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer auf den Tisch gekommen, die allesamt von einer Hamburger Anwaltskanzlei stammen, welche für die Musikindustrie arbeitet."

(hob[3]/c't) (hob/c't)

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  [3] mailto:hob@ct.heise.de


Logistep hat wohl Ende Januar ein Verfahren vor dem LG Mannheim verloren.

Das wesentliche: Die Eltern wurden verklagt. Da sie aber nachweislich keine Tauschbörsenaktivitäten vorgenommen hatten - sondern vermutet der Sohn, konnte man sie nicht haftbar machen. Der Sohn bestreitete etwas mit dem earthspielchen zu tun gehabt zu haben und ist Volljährig. Durch die Volljährigkeit (generell gesprochen: mit zunehmendem Alter der Kinder) endet bzw. beschränkt sich die Störerhaftung des Anschlussinhabers. Es ist dem Anschlussinhaber anscheinend nicht zuzumuten einen anderen Volljährigen (oder in zunehmendem Massen auch ein älteres Kind) derart zu beaufsichtigen.

Text und Link zum Urteil:

http://www.internetrecht-rostock.de/klage-filesharing.htm

http://www.emulehilfe.net/showthread.php?t=598


Meldung vom 14.03.2007 09:36 http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/86685

Hausbesuch bei den "Piratenjägern" der Musikindustrie

Die deutschen Phonoverbände haben es sich im Jahr 2007 zum Ziel gesetzt, monatlich mindestens 1000 Nutzer von P2P-Netzwerken aufgrund illegaler Downloads anzuzeigen und so den Abschreckungseffekt zu erhöhen. Die Hamburger proMedia GmbH, die im Auftrag der Musikindustrie Urheberrechtsverletzern auf der Spur ist, erfüllt ihren Sollbeitrag dazu inzwischen nach eigenen Angaben reibungslos. 86 überwiegend junge Mitarbeiter durchgrasen in einem unscheinbaren Bürogebäude unweit vom Hamburger Hauptbahnhof umgeben von rauschenden Verkehrsadern hauptsächlich beliebte Tauschbörsen, klicken sich eifrig in die für die Netzwelt freigegebenen Ordner, hören in Musikdateien hinein, schneiden IP-Adressen sowie übermittelte Datenpakete mit und erstellen Screenshots.

"Hier wird alles gut dokumentiert", verweist Frank Lüngen vom sachverständigen Ermittlungsdienst der proMedia auf ein möglichst wasserdichtes Verfahren. Die Beweismaterialien wandern nach der Erhebung für eine Überprüfung an einen Kontrolleur, bevor sie jeweils um 10 Uhr und um 16 Uhr an die Rechtsanwaltskanzlei Rasch übermittelt werden, die praktischerweise der proMedia-Geschäftsführer Clemens Rasch leitet. 150 bis 200 Fälle kommen so pro Tag zusammen, die von der Kanzlei im letzten Schritt an die Staatsanwaltschaften gegeben werden. "Als sonderlich cool gilt die Arbeit hier nicht", räumt Lüngen ein. Aber anders sei die "Piraterie" nicht auf ein tolerables Maß zu begrenzen. Um das Arbeitsklima bei proMedia angenehm zu gestalten, gibt es dort für die Bildschirmarbeiter einen "Aufwachraum" mit Kickertisch, wie man ihn sonst nur aus hippen Startups kennt.

Christiano ist laut Lüngen "das beste Pferd im Stall" und hat gerade den User "knuddel" an der Angel. Der Zwanzigjährige in T-Shirt, Jeans und Turnschuhen, dem man auch eine Model-Karriere zutrauen würde, hat nach Anbietern von Songs der Gruppe "Juli" gesucht und dabei entdeckt, dass "knuddel" nicht weniger als 9000 MP3-Dateien auf seiner Festplatte freigegeben hat. Im "Schichtdienst" spüren bei proMedia zwischen 8 Uhr morgens und teilweise bis weit nach Mitternacht netzaffine Ermittler vergleichbare Sünder auf. Bei den bisher so bearbeiteten 37.000 Fällen sei noch kein einziges Mal das Problem des IP-Spoofing aufgetreten, keine Netzadresse sei bislang fälschlich einem Benutzer zugeordnet worden, versichert Rasch. Dazu komme noch ein externer Ermittlungsdienst mit fast 30 Leuten. Um eine "bessere Durchsetzung bei der Bevölkerung" ins Visier zu bekommen, die Filesharing-Plattformen illegal nutze, habe man zudem auch gezielte Wochenendaktionen durchgeführt. Diese seien aber teilweise mühselig, da ab dem Nachmittag die P2P-Netze wegen Überfüllung "kaum noch laufen".

Die Erfolge der Tauschbörsenkontrolle können sich nach Ansicht der proMedia-Leute sehen lassen. Seit dem Start der gezielten Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Netz in 2004 seien bis Ende 2006 rund 20.000 Verfahren durch die Staatsanwaltschaften eingeleitet worden. 15.000 seien bei den Staatsanwaltschaften anhängig, bei 2500 Fällen würden zusätzlich noch Zivilverfahren laufen. Bislang habe es rund 50 strafrechtliche Verurteilungen gegeben. Insgesamt habe proMedia 3500 Unterlassungserklärungen erwirkt. "Das Gute daran ist", zeigt Rasch begeistert, "dass es dabei noch in keinem Fall zu Wiederholungstaten gekommen ist." Wer einmal erwischt worden sei, lasse künftig die Finger vom illegalen Dateitausch. Zudem sei die rechtswidrige Nutzung von P2P-Netzen seit etwa zwei Jahren konstant geblieben, obwohl gleichzeitig die Zahl der Breitbandzugänge deutlich gestiegen sei.

Den Leuten auf die Finger zu klopfen bezeichnet Rasch als gewünschten Haupteffekt der höchst umstrittenen Massenanzeigen, die sogar die Staatsanwaltschaften zum Stöhnen bringen: "Wir sind von unseren Mandanten angehalten, auf die sozialen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen." So erfolge in der Regel keine einzelne Dateiaufrechnung bei der Schadensersatzermittlung und der Gegenstandswert zur Bemessung der Gerichts- und Anwaltsgebühren werde "freiwillig" bei 500.000 Euro gedeckelt, obwohl die Gerichte durchschnittlich inzwischen 10.000 Euro pro Musiktitel ansetzen würden. Vielmehr unterbreite man Übeltätern ein Vergleichsangebot auf Basis eines Stufenmodells.

"Ein Hartz-IV-Empfänger zahlt deutlich weniger als ein Rechtsanwalt", erläutert der ehemalige Justiziar der Phonoverbände, dessen Kanzlei aber in der Regel Abmahngebühren in vierstelliger Höhe einstreicht, die Strategie. Auch bei Heranwachsenden würden die Forderungen deutlich niedriger als bei Erwachsenen angesetzt. Es gebe sogar Vergleiche mit Null Euro im Rahmen einer stillschweigenden Einigung. "Wir machen aus den Schadensersatzforderungen kein Geschäftsmodell für wegbrechende Erlöse", gibt auch der Sprecher der Phonoverbände, Stefan Michalk, als Devise aus. Letztere wären mit den Einnahmen aus den Streitfällen auch "bei weitem nicht aufzufangen". Vielmehr würden die Gelder in Aufklärungskampagnen fließen.

Als weiteres "Riesenproblem" neben den Tauschbörsen bezeichnet Rasch den Hostingdienst RapidShare. Eine proMedia-Mitarbeiterin sei allein damit beschäftigt, Links auf illegal dort eingestellte Songs und Alben zu löschen. In ihrer Mailbox treffen täglich eine ganze Reine von Hinweisen auf entsprechende Angebote von Mitgliedern des weltweiten Dachverbands der großen Labels, der IFPI, ein. Seit etwa zwei Jahren hat RapidShare zum sofortigen Löschen solcher Links – Rasch spricht von 27.000 in einem Monat – proMedia eine eigene Eingabemaske zur Verfügung gestellt. Kurzen Prozess macht ein anderer proMedia-Angestellter zeitgleich mit Auktionen rund um CDs und DVDs im Netz, bei denen nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Ist unter 50 angebotenen Tonträgern etwa nur eine erkennbare Raubkopie, wird in Absprache mit eBay die komplette Verkaufsaktion umgehend beendet. Plagiate seien dabei oft zum Beispiel an im Original nicht vorhandenen Bonustracks zu erkennen.

Der lange Arm der Phonoverbände unterstützt nach eigenen Angaben zudem die Arbeit von Strafverfolgern etwa bei Hausdurchsuchungen oder dem Spiegeln und Auswerten von Festplatten. Auch Programme zur leichteren Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen im Netz stellt proMedia den Gesetzeshütern zur Verfügung. Die Software zum Aufspüren illegaler Nutzungen im spektakulären eDonkey-Fall im vergangenen Jahr etwa "sei der Polizei ja nicht vom Himmel gefallen – die haben wir hier entwickelt", berichtet Lüngen. Einem Suchmaschinenbetreiber hat die rührige Firma zudem jüngst einen ihrer besten Entwickler abgeworben, der nun im Auftrag der Musikindustrie Programme zur teilweisen automatischen Erfassung von Rechtsverletzungen in P2P-Netzen schreibt. Im Probebetrieb befindet sich etwa Software, die zum Tauschen freigegebene Dateien bei BearShare und SoulSeek per Mausklick in einer Excel-Tabelle erfasst. Das komme nicht nur bei den Staatsanwaltschaften gut an, meint Rasch, sondern erhöhe auch den "Wiedererkennungswert" der illegal angebotenen Songs bei den Ertappten. (Stefan Krempl) /

(jk/c't)
14. März 2007 9:50
die Zumutung ist die Musikindustrie - und zwar für die Staatsanwaltschaft
ich_reloaded (470 Beiträge seit 21.04.06)

Die wird nämlich zugespammt von diesen Pennern.

Und um den Bezug zu Kinderpornos herzustellen.

Fette alte Säcke, die Kinder auf Schadensersatzverklagen sind fast
genauso schlimm wie fette alte Säcke, die sich an Bildern von Kindern
aufgeilen.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12382805&forum_id=113901


news29.03.2007 14:15

Musikindustrie will Kampf gegen nicht-lizenzierte Downloads deutlich verschärfen

Die deutsche Musikindustrie[1] musste 2006 einen weiteren Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr zu erleiden, obwohl erstmals auch der Verkauf von Songs im Mobilfunkbereich in die Verkaufszahlen einberechnet wurde. Das vergangene Jahr "schließt sich an Jahre an mit erheblichen Umsatzeinbußen", konstatierte Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände[2] bei deren Jahrespressekonferenz am heutigen Donnerstag in Berlin. Es sehe aber zumindest nach einer Konsolidierung aus. So betrugen die Einbußen zuletzt "nur" noch 42 Millionen Euro beziehungsweise 2,4 Prozent, während der Gesamtmarkt zwischen 1998 und 2006 um fast genau eine Milliarde von rund 2,7 auf 1,7 Milliarden Euro schrumpfte.

Die CD blieb 2006 mit einem Umsatz von knapp 1,4 Milliarden Euro und einem Anteil von 85 Prozent weiter klar das wichtigste Verkaufsmedium für die Musikindustrie. Immer wichtiger wird gleichzeitig der Downloadmarkt, wo die Umsätze um 40 Prozent auf etwa 42 Millionen Euro stiegen. Mit einem Umsatzanteil von 17,9 Prozent hat sich das Internet so zum zweitwichtigsten Vertriebskanal hinter den Elektronikfachmärkten entwickelt. Der Download von Einzeltiteln stieg um 28 Prozent auf 25,2 Millionen Titel, der Online-Verkauf von Alben um 36 Prozent auf 1,9 Millionen. Übers Handy konnten die Labels 41 Millionen Euro mit 17,2 Millionen Song-Downloads erwirtschaften.

Das Internet dient so als großer Hoffnungsträger der Branche. Es sei "die zentrale Größe für die kommenden Jahre", betonte Zombik. Das Verkaufspotenzial des Online-Mediums sieht er aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft, da man immer noch mit illegalen kostenlosen Angeboten in großem Umfang zu kämpfen habe. Im vergangenen Jahr seien 484 Millionen Tracks über Tauschbörsen illegal kopiert worden, rechnete Zombik anhand der Zahlen der jüngst veröffentlichen Brennerstudie vor. Auf einen legalen Download kämen damit 14 illegale.

Als weiteres "zentrales Problem" neben der "Piraterie" bezeichnete Zombik momentan noch legale private Vervielfältigungen – die auch nach der Novellierung des Urheberrechts erlaubte Privatkopie[3] ist der Musikindustrie seit langem ein Dorn im Auge[4]. Bei gebrannten CD-Rohlingen sei Musik mit 46 Prozent der mit Abstand am wichtigste Inhalt, auch auf der DVD sei man "mit zehn Prozent dabei". Dort machten nutzergenerierte Fotos und Videos aber mit 43 Prozent den Löwenanteil der gebrannten Inhalte aus. Insgesamt sind laut Zombik im vergangenen Jahr "486 Millionen CD-Äquivalente" kopiert worden, wobei die Inhalte auf Sticks und anderen Speicherkarten noch gar nicht mitgezählt seien. Auf eine gekaufte CD kämen rund drei privat vervielfältigte. Musik sei so nach wie vor ein "attraktives Produkt". Zum Leidwesen der Industrie würden Verbraucher aber fast ausschließlich auf frei kopierte Ware zurückgreifen. Den Wert von Online-Piraterie und Musikkopien im Jahr 2006 schätzen die Phonoverbände auf 6,8 Milliarden Euro. Dies sei eine "fiktive Hochrechnung", räumte Zombik ein. Die Musikindustrie hätte aber "das beste Jahr ihrer Geschichte gehabt", wenn nur zehn Prozent der kopierten Titel verkauft worden wären.

Für die Phonoverbände geht es daher nun darum, den Bereich der illegalen Downloads und Privatkopien "besser in den Griff zu bekommen", wie ihr Vorstandsvorsitzender Michael Haentjes erklärte. "Wir werden unsere Strategie, die Urheberrechtsverletzer im Internet zu finden und abzumahnen deutlich erweitern", kündigte er an. Möglichst sollte jeder, der im Internet illegal Musik hochlade, erwischt und bestraft werden. Die Rate der Abmahnungen und Klagen will die Musikindustrie dabei deutlich über die zu Jahresbeginn angekündigten Zahlen[5] erhöhen. "Wir werden viel mehr als 1000 illegale Downloader im Monat verklagen", kündigte Haentjes an. Man erhoffe sich davon eine "deutliche Besserung des Absatzes im legalen Markt". Schon zwischen 2003 und 2006 sei die Zahl der illegalen Songbeschaffungsmaßnahmen mit dem Greifen der konsequenten Verfolgungsstrategie von rund 600 auf 374 Millionen gesunken.

Die voraussichtlich im siebenstelligen Bereich liegenden Einnahmen über Abmahnungen und Schadensersatzforderungen, mit der die Musikindustrie hauptsächlich die Hamburger Firma Promedia beauftragt hat[6], sollen in soziale Projekte beziehungsweise den Musikunterricht fließen. Im Rahmen der "SchoolTour" wollen die Phonoverbände in diesem Jahr zwischen 20 bis 25 Projektwochen an interessierten Schulen durchführen, viermal mehr als 2006. "Dazu werden wir 100.000 Musikstunden an 2500 Schulen finanzieren" in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Musikrat und anderen Institutionen durchführen, kündigte Haentjes an. Zum Dritten werde man Schülern mit zusätzlichen Lehrmitteln eine Möglichkeit geben, sich mit der Thematik besser zu befassen. Dabei solle auch Wert darauf gelegt werden, das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Bedeutung geistigen Eigentums zu fördern.

Darüber hinaus pochen die Phonoverbände weiter auf Veränderungen des Rechtsrahmens. Im so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle[7] wollen sie eine Einschränkung der Privatkopie und eine Erhöhung der Vergütung erreichen. Hier forderte Haentjes insbesondere ein Verbot intelligenter Aufnahmesoftware, damit "unser Produkt nicht kostenlos in die Hände der Verbraucher" geliefert werde. Bei der umstrittenen Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie hofft die Branche ebenfalls auf Verschärfungen. Laut Haentjes sollen die Labels nicht mehr länger über die Strafverfolgung ihre "Kunden kriminalisieren müssen". Besser sei es, zivilrechtlich direkt die Ansprüche zu regeln. Die vom Bundesjustizministerium geplante Deckelung der Anwaltskosten dürfe es dabei aber nicht geben. "Es handelt sich um Diebstahl", wetterte Haentjes. Dafür sollten nicht die Bestohlenen bei der Verfolgung bezahlen müssen.

Die Österreicher würden den Deutschen zudem vormachen, wie die Abfrage von persönlichen Informationen hinter ermittelten IP-Adressen im Rahmen der geplanten neuen Auskunftsansprüche gegen Provider[8] auch ohne Richtervorbehalt geht, ergänzte Zombik. Hierzulande habe man den Kompromissvorschlag gemacht, dass die ertappten Nutzer selbst entscheiden sollten, "ob ihre persönlichen Daten herausgegeben werden". Sollte jemand Nein sagen, dürfte er aber beim Nachweis der Rechtsverletzung mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen haben. Vorbild einer solchen Regelung sei ein ähnliches Verfahren bei der Grenzbeschlagnahme.

Sorge machen sich die Phonoverbände laut Zombik zudem um die mangelnde Interoperabilität von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Er bezeichnete es als "höchst unglücklich, dass ihr Einsatz nicht mit allen Abspielkonfigurationen kompatibel ist". Er hoffe, dass hier Bewegung in den Markt komme. Haentjes machte zugleich die Tendenz aus, "dass in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen für einzelne Künstler" auf DRM verzichtet werde. Das Recht zum Einsatz der technischen Kopierblockaden wolle man sich aber erhalten. Seiner Ansicht nach dürfte es eine "Marketing-Maßnahme" bleiben, dass gewisse Tracks ohne DRM in den Markt gegeben werden.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund[9] (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

  • Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt[10]
(Stefan Krempl) /

(jk[11]/c't) (jk/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/87595

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.ifpi.de
  [2] http://www.phono.de/
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/81318
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/83891
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/83670
  [6] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/86685
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/71172
  [8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/84214
  [9] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
  [10] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/68064
  [11] mailto:jk@ct.heise.de


news04.04.2007 11:11

Telecom Italia soll Kundendaten von Tauschbörsen-Nutzern herausgeben

Ein römisches Zivilgericht hat angeordnet, dass Telecom Italia[1] an Peppermint Jam Records[2] die Kundendaten herausrücken muss, die sich hinter 3636 IP-Adressen verbergen. Über diese sollen Copyright-geschützte Musikstücke des deutschen Labels unautorisiert im Internet getauscht worden sein. Die Internet-Nutzer sollen nun mit Unterlassungsaufforderungen und Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden, heißt es in italienischen Medien. Südtirol Online zitiert[3] den Bozener Anwalt der Firma Peppermint, Otto Mahlknecht, laut dem die Forderungen "einige hundert Euro" betragen.

Der grüne Senator Fiorello Cortiana hegte Bedenken gegen die Entscheidung und wandte sich in einem Brief[4] an den Datenschutzbeauftragten[5]. Cortiana schreibt, die Anwälte von Peppermint Jam Records sowie der mit der Erkundung der IP-Adressen beauftragten[6] Firma Logistep seien der Meinung, laut EU-Richtlinie 2004/48/CE[7] (Intellectual Property Rights Enforcement Directive) dürften die Daten nicht nur staatlichen Ermittlern, sondern auch privaten Unternehmen ausgehändigt werden. Der Senator wendet ein, dass die vermuteten Schäden nicht belegt seien. Es sei zudem zu prüfen, ob die Betroffenen der Ausgabe ihrer Daten zustimmen müssten.

Die Schweizer Firma Logistep ist hierzulande keine Unbekannte: Sie sorgte mit der "Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsennutzer"[8] für Schlagzeilen. Logistep dokumentiere voll automatisiert, "welche Inhalte über welchen Zeitraum und mit welcher IP-Adresse des Users geladen wurden", hieß es. Als "Full-Service-Dienstleister" kümmere sie sich auch gleich um die rechtliche Verfolgung. Bei ihrem Vorgehen mussten Logistep und die Auftraggeber aber in letzter Zeit einige Schlappen einstecken[9], nicht zuletzt attestierte ein Gericht[10] der Abmahnmaschinerie "Gebührenschinderei", ausgerechnet bei Peppermint Jam wurde sogar in einem Verfahren die Abmahnlegitimation infrage gestellt[11]. Von Seiten der Staatsanwaltschaft gab es zudem Beschwerden[12] über die Strafanzeigen-Maschinerie von Logistep.

(anw[13]/c't) (anw/c't)

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  [5] http://www.garanteprivacy.it/
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/71267
  [7] http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/piracy/index_en.htm
  [8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635
  [9] http://www.heise.de/newsticker/meldung/83511
  [10] http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201
  [11] http://www.heise.de/newsticker/meldung/83335
  [12] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68882
  [13] mailto:anw@ct.heise.de


4. April 2007 11:38

Zuxxex (und Logistep?) sind jetzt auch in GB aktiv am abkassieren

Wir erinnern uns, das Geschäft von Logistep ging ja mit dem Auftrag
von Zuxxex (Hersteller des imho ziemlich miese Earth 2160) richtig
los. Nun wird in GB großflächig abkassiert, diesmal für Pinball 3D
(und im Schnitt wohl für mehr Kohle als bei uns, es wird von 300-600
Pfund berichtet).
Nur der vollständigkeit halber, falls das noch nicht im Heise-Ticker
war...

> http://www.theinquirer.net/default.aspx?article=38576

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12518322&forum_id=115043


File Sharing Monitor Wie Zuxxez, Logistep und Co. an ihre Daten kommen

http://www.gulli.com/news/file-sharing-monitor-wie-2007-04-17/

Der so genannte File Sharing Monitor ist das Stück Software, welches Firmen die vor Gericht verwertbaren Daten der Filesharer besorgt, die sie anklagen oder abmahnen wollen. Vor wenigen Tagen wurden neue Details bekannt, wie dieses Procedere im Detail von statten gehen soll. Noch im März wurden über 500 Briefe an Filesharer in Großbritannien verschickt, denen von der Rechtsanwaltskanzlei Davenport Lyons mit Sitz in London der illegale Vertrieb des Spieles Dream Pinball 3D vorgeworfen wurde. Die Sammlung der Daten und laut eigenen Aussagen die rechtlich gültige Beweisführung der Anklage wurde von eben diesem File Sharing Monitor (FSM) durchgeführt. In ihren Schreiben erläutert die Kanzlei recht ausführlich die Funktionsweise ihres Wundermittels.

So verbindet sich der FSM mit dem Gnutella- oder eDonkey-Netzwerk und sucht gezielt nach den entsprechenden Spieletiteln, dessen Vertrieb abgemahnt werden soll. Danach sucht und sammelt der in seiner Funktion abgewandelte Filesharing-Client nach den IPs und GUIDs der User. Die Globally Unique Identifier (GUID) ist eine hexadezimale Nummer mit 32 Stellen, die nach der Installation des eDonkey-kompatiblen Clients automatisch erzeugt wird. Mit Hilfe dieser Nummer kann der User beim Login bei einem Server immer wieder als solcher identifiziert werden. Der Vorteil für das eDonkey-Netzwerk: Auch nachdem man aus der Leitung geflogen ist und sich die IP geändert hat, sinkt man nach einem erneuten Connect in der Download-Priorität nicht sofort wieder auf Null.  Da sich diese Nummer nach der Installation des Clients bis zu dessen Deinstallation nicht ändert, kann die GUID natürlich auch sehr gut zur Verfolgung und Datensammlung der Filesharingjäger eingesetzt werden.

Anschließend wird ein Teilstück des abmahnungswürdigen Spieles herunter geladen. In diesem Fall das Spiel von Zuxxez Entertainment inklusive deutschem Zeitstempel. Stellt sich die Frage, ob lediglich der Download eines vergleichsweise kleinen Teils des Archivs reicht, um der anzuklagenden Person auch den Besitz und Vertrieb des kompletten Spieles nachzuweisen. Nach dem erfolgreichen Testdownload hält der FSM den Filenamen, dessen Größe, den Usernamen im Netzwerk und die IP-Adresse des Anbieters, das verwendete Protokoll beziehungsweise die Bezeichnung des P2P-Clients und die Uhrzeit des Downloads fest und fügt diese Angaben einer eigenen Datenbank hinzu. Danach wird völlig automatisch über die WHOIS Suche der Brief an den Provider geschrieben, und um die Zusendung der persönlichen Daten des verdächtigten Filesharers gebeten.

Im Brief der Rechtsanwaltskanzlei wird der File Sharing Monitor (FSM) in dessen Gebrauch als narrensicher dargestellt, Fehler seien unmöglich. Mit dessen Hilfe könne man dem Richter alle vor Gericht zulässigen und benötigten Daten liefern. Organisationen wie RIAA und MPAA sind aber in der Vergangenheit in diversen Ländern damit reingefallen, Uploader von illegalen Files nur aufgrund der ermittelten IP-Adresse verklagen zu wollen. Viele Richter sahen die IP-Adresse als alleiniges Beweismittel als zu geringfügig an. Zumindest hier in Deutschland sind die Massenabmahnungen per FSM rechtlich fragwürdig, auch haben nach dem Eingang von unzähligen Anfragen die Provider begonnen ungehalten zu reagieren.

Dies alles sind offensichtlich Anzeichen dafür, warum man sich in den letzten Monaten mit seinen Aktionen vermehrt auf das Inselreich Großbritannien konzentriert hat. Über die Methoden der Verfolgung der P2P-Benutzer via Bittorrent-Netzwerk gibt der Brief verständlicherweise keinerlei Auskunft. Man kann aber von der Existenz eines vergleichbaren und in seiner Funktion ähnlich abgewandelten Clients für dieses Netzwerk ausgehen.


Ohrfeige für Logistep Massenabmahnungen rechtlich fragwürdig

http://www.gulli.com/news/ohrfeige-fuer-logistep-2007-01-24/

Das böse Wort der "Gebührenschinderei" fällt bei heise, berichten sie über ein nun bekanntgewordenes Urteil des AG Mannheim. Die Erstattung der Anwaltsgebühren für eine Abmahnwelle wurde vom Gericht verweigeret. Im konkreten Fall ging es um die Abmahnung eines mutmaßlichen Anbieters eines Spiels des Herstellers Zuxxez - vermutlich handelt es sich demnach um Earth 2160.

Einige tausend Abmahnungen seien im Auftrag Zuxxez' erfolgt. Gefordert wurden üblicherweise 150 Euro Gebühr sowie 50 Euro Schadensersatz für Zuxxez, weiterhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Nachdem Schadenersatz wie Unterlassungserklärung abgegeben, die Anwaltskosten jedoch nicht bezahlt wurde, klagte die Kanzlei Schutt-Waetke am Amtsgericht Mannheim.

Der Kanzlei attestierte das Gericht ein "erhebliches Interesse an den mit einer solchen Tätigkeit verbundenen eigenen Einnahmen", so heise, während es Zuxxez nicht nötig hätte, die Massenabmahnungen einzeln per Kanzlei fertigen zu lassen. Erforderlich sei in diesem Fall eine einmalige Beratung sowie die Erstellung eines Musterbriefs.

Übertragbar auf andere Fälle ist das Urteil gemäß heise, wenn dasselbe Vorgehen der Kanzlei erfolgt sei. Gegen das Urteil kann wegen des geringen Streitwerts keine Berufung eingelegt werden.


Logistep Strafanzeige statt Gegendarstellung in den gullinews

http://www.gulli.com/news/logistep-strafanzeige-statt-2007-02-09/

Es ist ärgerlich, wenn in der Presseberichterstattung ein Sachverhalt nicht verkürzt, sondern schlicht falsch dargestellt wird. In einem solchen Fall kann eine Gegendarstellung gefordert werden, man kann natürlich auch gleich Strafanzeige gegen den verantwortlichen Redakteur stellen. Letzteres die Strategie der nicht unumstrittenen Logistep AG.

Eine inzwischen gelöschte Passage im Bericht über die rechtliche Fragwürdigkeit von Massenabmahnungen rief den Unwillen der Logistep hervor. Es ist in der Tat nicht nur eine Verkürzung, sondern schlicht unwahr, dass Filesharer im Auftrag der Logistep abgemahnt werden, wie dort fälschlicherweise behauptet wurde. Abmahnungen ergehen tatsächlich auf Betreiben der Rechteinhaber. So weit, so ärgerlich.

Gegen den "noch nicht namentlich bekannten Verfasser" wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gestellt. Die Kanzlei Schutt Waetke forderte den Betreiber von gulli.com weiter dazu auf, die unwahre Tatsachenbehauptung zu löschen. Was nach Benachrichtigung auch geschah.

Interessant ist indessen die Begründung von Anzeige und Löschungsaufforderung: die unwahre Tatsachenbehauptung stelle eine Verleumdung, zumindest jedoch üble Nachrede dar. Die Logistep AG solle "bewusst in Misskredit" gebracht worden sein.

Die Frage, ob eine so begründete Strafanzeige ein schlechtes Bild auf die Kunden der Logistep AG wirft, stand nun im Raum: Schließlich wird die (unrichtige) Aussage, es werde im Auftrag der Logistep abgemahnt, als "Verleumdung" und "üble Nachrede" betrachtet - Tätigkeiten, die indessen von Kunden der Logistep AG durchgeführt werden. Die Logistep AG war bisher nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.

Klärung brachte indessen das Gespräch mit der Kanzlei Schutt Waetke. Die unrichtige Behauptung ließe den Schluss zu, dass die Logistep ohne Auftrag der Rechteinhaber abmahne. Was nun tatsächlich auch einleuchtet.

Für die Zukunft neben der Richtigstellung ein gutgemeinter Rat: nach mehrfachen Email-Wechseln zwischen der Logistep AG und den gulli.com-Betreibern sollte eine Kontaktadresse bekannt sein. Auskunft über die Identität von Newsredakteuren kann dort problemlos eingeholt werden. Man erspart so den Staatsanwaltschaften mühsame Recherche und muss darüber hinaus nicht gegen Unbekannt Strafanzeige stellen.


23.07.2007 14:24

Italien: Provider müssen Kundendaten nicht aushändigen

Das italienische Zivilgericht Tribunale Civile di Roma hat Ansprüche des deutschen Plattenlabels Peppermint Jam Records und des polnischen Spielentwicklers Techland auf Herausgabe von Kundendaten durch die Provider Telecom Italia und Wind zurückgewiesen. Das geht aus einer kurzen Notiz[1] der italienischen Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali hervor. In zwei Urteilen habe die für "geistiges Eigentum" zuständige Kammer Ansprüche der beiden Unternehmen abgelehnt, Daten von Filesharern herauszugeben. Laut Medienberichten befand das römische Gericht die technischen Mittel, die zur Ermittlung von Tauschbörsenteilnehmern angewendet werden, als nicht mit gesetzlichen Datenschutzauflagen vereinbar.

Die Datenschutzbehörde hatte sich hier eingeschaltet sowie auch die Verbraucherschutzorganisation Associazione Difesa Consumatore e Ambiente (Adiconsum). Diese spricht in einer Mitteilung[2] vom Ausspionieren von Internetnutzern durch die Schweizer Firma Logistep, die von Peppermint und Techland beauftragt worden war, die IP-Adressen auszukundschaften. Adiconsum begrüßt die richtungsweisende Entscheidung zum Wohle der Privatsphäre der Verbraucher, räumt aber auch ein, dass noch etliche ähnliche Fälle gerichtsanhängig sind. Die Federazione Industria Musicale Italiana (FIMI) befürchtet[3] hingegen, der illegalen Verbreitung von Musikstücken unabhängiger Label werde der Boden bereitet.

Der aktuelle Fall betrifft nicht eine frühere Gerichtsentscheidung[4] vom April, bei der sich Peppermint durchsetzen konnte. Hier bekam das Plattenlabel von Telecom Italia die Namen und Adressen von rund 3600 mutßmaßlichen Tauschbörsenteilnehmern ausgehändigt. Daraufhin begann die beauftragte Kanzlei Mahlknecht & Rottensteiner[5] mit dem Verschicken von Schreiben, in denen die Beschuldigten um die Zahlung von 330 Euro aufgefordert wurden. Eigens für diese Betroffene haben Aktivisten die Website Santapepper.com[6] eingerichtet, die versucht, den Fall ausführlich zu dokumentieren.

Die Kritiker der Musikindustrie fühlen sich auch durch einen spanischen Fall bestärkt, der vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gelandet ist. Hier hat vergangene Woche die Generalanwältin Juliane Kokott in ihrem Schlussantrag empfohlen[7], die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren nicht zuzulassen. Die Schweizer Firma Logistep sorgte hierzulande mit der "Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsennutzer" für Schlagzeilen[8]. Bei ihrem Vorgehen mussten Logistep und die Auftraggeber aber in jüngster Zeit einige Schlappen einstecken, nicht zuletzt attestierte ein Gericht der Abmahnmaschinerie "Gebührenschinderei", ausgerechnet bei Peppermint Jam wurde sogar in einem Verfahren die Abmahnlegitimation infrage gestellt[9]. Von Seiten der Staatsanwaltschaft gab es zudem Beschwerden[10] über die Strafanzeigen-Maschinerie von Logistep.

(anw[11]/c't) (anw/c't)

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  [1] http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1424358
  [2] http://www.adiconsum.it/index.php?pagina=notizia&idarticolo=275&categoria=7
  [3] http://www.fimi.it/dettaglio_documento.asp?id=850&idtipo_documento=1
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/87840
  [5] http://www.antipirateria.it/
  [6] http://www.santapepper.com/
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/92925
  [8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635
  [9] http://www.heise.de/newsticker/meldung/83335
  [10] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68882
  [11] mailto:anw@ct.heise.de


26.07.2007 16:14

Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig

Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen[1] verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.

Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH[2]  ermittelt wurden[3]. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis[4] unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g[5] der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.

Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.

In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.

Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen".

Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".

Der Beschluss dürfte bundesweit bei den Staatsanwaltschaften auf großes Interesse stoßen. In Gesprächen mit Strafermittlern und Staatsanwälten erfuhr heise online immer wieder, dass die Behörden unter der Last von Massenstrafanzeigen der Rechteinhaber ächzen. "Da bleibt die Ermittlung schwerer Straftaten auf der Strecke, weil wir uns mit diesen Bagatellgeschichten herumschlagen müssen", beschwerte sich beispielsweise ein Staatsanwalt, der nicht genannt werden will. Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken.

(hob[6]/c't) (hob/c't)

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01.08.2007 17:02

Staatsanwaltschaften verweigern Provider-Abfragen zu IP-Adressen

Ein Bericht von heise online[1] über den Beschluss des Amtsgerichts Offenburg zur Ermittlung von Tauschbörsennutzern durch Strafverfolgungsbehörden hatte für einiges mediales Echo gesorgt. Mittlerweile liegen der Redaktion ältere Beschlüsse von Staatsanwaltschaften vor, die in eine ähnliche Richtung weisen. Von einer Einzelfallentscheidung kann demzufolge nicht mehr ausgegangen werden.

Das Amtsgericht (AG) Offenburg hatte der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" am 20. Juli untersagt[2], eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen".

Dass das badische Gericht mit seiner Ansicht keineswegs allein dasteht, belegt ein ausführliches Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 20. Februar 2007, das heise online mittlerweile vorliegt. Mit dem Brief antwortete man auf eine Beschwerde der durch Massenstrafanzeigen[3] bekannt gewordenen Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke[4]. Diese hatte zuvor bei der Staatsanwaltschaft Hannover eine riesige Zahl von Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer gestellt, die urheberrechtlich geschützte Musik zum Download angeboten haben sollen. Weil sich die Staatanwaltschaft weigerte, bei Providern die Personen hinter den eingereichten IP-Adressen zu ermitteln, beschwerte sich die Kanzlei Schutt-Waetke bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle als zuständige Aufsichtsbehörde.

Diese wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Sie befand die Begründung der Hannoveraner Staatsanwaltschaft, nach der ein ernstliches Strafverfolgungsinteresse der Mandantin von Schutt-Waetke fraglich sei, als zutreffend. Es liege kein zur Aufnahme von Ermittlungen notwendiges öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, denn durch die Verfehlungen der mutmaßlichen Tauschbörsennutzer "ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis Ihrer Mandantin hinaus nicht gestört".

Überdies seien die Verfehlungen "unbedeutend". Ein beträchtlicher Schaden sei nicht konkret nachgewiesen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt an, dass man "es bedauern mag", dass den Urheberrechtsinhabern von Gesetzes wegen kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber den Providern eingeräumt ist. Es könne deshalb aber "nicht erwartet werden, dass Versäumnisse des Gesetzgebers in anderen Bereichen in jedem Bagatellfall durch die Strafverfolgungsbehörden mit ihren knappen Ressourcen aufgefangen werden".

Deutlicher noch wurde in einem ähnlich gelagerten Fall die Berliner Staatsanwaltschaft. Sie verweigerte einer Rechtsanwaltskanzlei Provider-Anfragen, als diese 9186 IP-Adressen per Strafanzeige zur Ermittlung übergab. Die Kanzlei beschwerte sich daraufhin sowohl bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft als auch bei der Justizsenatorin des Landes.

Auch die ausführliche Begründung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 18. Oktober 2006 liegt heise online anonymisiert vor. Die Staatsanwaltschaft warf den Rechteinhabern vor, "unter dem Deckmantel vorgeblicher Strafverfolgung die zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlichen Personaldaten unentgeltlich unter Einsatz beschränkter Strafverfolgungsressourcen und finanziell zu Lasten des Berliner Landeshaushaltes beschaffen" zu wollen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft erkannte kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Es handle sich ausnahmslos um Bagatellstraftaten.

Ahnlich wie das AG Offenburg setzte sich auch die Berliner Staatsanwaltschaft mit dem angegebenen Schaden durch die Tauschbörsen-Uploads auseinander. Dieser sei entgegen den Aussagen in den Strafanzeigen als "unbedeutend" anzusehen. Deshalb müsse der Gesichtspunkt der "geringen Schuld" ohne Aufnahme von Ermittlungen zur Verfahrenseinstellung führen.

Außerdem handle es sich bei der "Entschlüsselung von IP-Adressen" oder bei Durchsuchungsbeschlüssen um Grundrechtseingriffe, die dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Dieses gebiete, zu den vorgelegten Strafanzeigen keine derartigen Ermittlungen durchzuführen. Auch hier führt die Staatsanwaltschaft die Motivation der Rechteinhaber ins Feld: "Ermittlungen auf strafrechtlicher Grundlage, die Grundrechtseingriffe nach sich ziehen, dürfen nicht aus sachfremden Erwägungen – wie etwa allein zur Beschaffung von Beweismitteln für ein Zivilverfahren – geführt werden."

(hob[5]/c't) (hob/c't)

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Tauschbörsen im Internet

10.000 Euro für das Lied, 3000 Euro für den Anwalt

06.Dezember 2007 Von Horst Brandl http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc~E1E226642BDB943B081CD8BB4ADE18A48~ATpl~Ecommon~Scontent.html

04. Dezember 2007 Frühmorgens klingelt es Sturm an der Haustür. Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmt in den folgenden anderthalb Stunden alle Computer und Datenträger des selbständigen Grafikers, der mit seiner Familie im Grünen lebt und arbeitet. Die PC-Ausstattung wird der Familienvater nie wiedersehen. Sie wird öffentlich versteigert. Alle beruflichen Unterlagen sind weg, sämtliche Sicherungskopien, die Aufzeichnungen fürs Finanzamt, sogar die privaten Familienfotos. Der Anlass für dieses spektakuläre Eingreifen der Staatsmacht ist banal: Der 13 Jahre alte strafunmündige Sohn hat Musik aus dem Internet kopiert. Später stellt das zuständige Gericht das Verfahren ein: „Eine Bagatellstraftat“. Aber für den Selbständigen wird es eng: Anwaltskosten von 5000 Euro, ein halbes Dutzend Aufträge futsch, und in der Siedlung gilt der Mann nach der morgendlichen Aktion als höchst verdächtig.

Die Episode ist nicht erfunden. Sie ist Alltag in Deutschland. Um zu verstehen, was hier vorgeht, muss man einen Blick auf die Musikindustrie werfen. Sie ist durch den Rückgang der CD-Verkäufe und den Einbruch der Umsätze angeschlagen. Und noch viel mehr durch die Musik im Internet. Das Kopieren von digitalen Inhalten ist längst zum selbstverständlichen Umgang mit Kulturgütern geworden. Wie die Zeitungsleser am liebsten alle Artikel kostenlos im Netz lesen wollen, soll Musik gleich im MP3-Format auf dem iPod landen. Die CD im Ladengeschäft gilt der jungen Online-Generation als Relikt der Vergangenheit, und „die Plattenfirmen gehen langsam, aber sicher ein“, wie Bela B. von der Rockband „Die Ärzte“ sagt. Damit steht er nicht allein. Stars wie Madonna kehren der Plattenindustrie ganz den Rücken. Prince legt sein neues Album „Planet Earth“ kostenlos einer Zeitung bei, und Gruppen wie Radiohead, Nine Inch Nails und The Charlatans bringen ihre Titel über das Internet unter die Leute - den Preis bestimmt der Käufer selbst. Wie immer kann man auf den gesellschaftlichen Wandel in vielerlei Weise reagieren. Die Zeitungsverlage üben sich in geschmeidiger Anpassung an die neuen Gegebenheiten. Die Musikindustrie ist hingegen der Ansicht, dass ihr allein Justiz und Politik aus der Krise aufhelfen können.

Die Daten befinden sich auf den PCs der Nutzer

Der Stein des Anstoßes sind Tauschbörsen im Internet, die nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung von 7,5 Millionen Deutschen genutzt werden, ganz überwiegend von Kindern und Jugendlichen. Diese Tauschbörsen sind riesige Flohmärkte für digitale Medieninhalte. Das Einstellen der Daten ist kostenlos. Alle Arten von Bildern, Filmen, Musikstücken und Spielen sind darin zu finden. Auf sie greift man mit speziellen Programmen zu, dem Tauschbörsen-Client. Nach der Installation definiert man einen Ordner als „Shared Folder“, der nun allen anderen Nutzern des Rings zugänglich ist. Schon kann es losgehen mit dem „Filesharing“. Früher wurden serverbasierte Netze verwendet wie das bekannte Kaazaa. Jeder Nutzer loggte sich in Server ein, speicherte dort seine Bestände und holte sich von dort Neues ab. Heutige Tauschbörsen-Netze arbeiten dezentral. Die Daten befinden sich auf den PCs der Nutzer. Die Server bilden lediglich die Knotenpunkte, stellen also die Verbindungen zwischen den einzelnen Computern her. Diese sogenannten Peer-to-Peer-Netze wie Gnutella oder Emule sind kaum zu greifen. Sperrt man einen Server, tauchen medusenartig zehn neue auf. Technisch ausgereifter arbeitet das Bit-Torrent-Netz. Findet der suchende Rechner beispielsweise die gewünschte Datei auf zehn anderen PCs, lädt er gleichzeitig von allen und setzt die Teile automatisch zusammen. So erreicht man sehr hohe Downloadraten.

Das Dateitauschen oder Filesharing ist einfach: Wer Musikstücke aus dem Netz holen möchte, gibt im Client-Programm den Titel oder Interpreten ein und bekommt meist schnell die Angebote angezeigt. Ein Klick, und schon beginnt der Download. Das ist bislang nicht strafbar. Wohl aber das gleichzeitige Zurverfügungstellen für andere Nutzer, der „Upload“. Setzt man die „Uploadrate“ herunter oder sperrt das Hochladen ganz, erhält man auch weniger Download-Tempo, denn eine Tauschbörse lebt vom gegenseitigen Geben und Nehmen. Mit dem neuen Urheberrecht zum 1. Januar will die Bundesregierung erreichen, dass auch der Download „offensichtlich rechtswidriger Angebote im Internet“ verboten sei. Der Gesetzestext ist aber nicht präzise und lässt noch viele Fragen und Interpretationen offen.

Die Musikindustrie will an den Abmahnungen verdienen

Die Musikindustrie kennt die Tauschnetze bestens und setzt hier mit ihren Fahndern an. Ab einer Menge von 400 Dateien - etwa dem Inhalt von 20 bis 40 Musik-CDs - im freigegebenen Ordner am eigenen PC kommt man in das Visier der privaten Sheriffs. Und der Staatsanwälte. Denn die Fahnder der Musikindustrie müssen die reale Person hinter der Internet-IP-Adresse des Nutzers ermitteln. Dazu brauchen sie die Justiz. Ihr Vorgehen ist immer gleich: Sie versuchen, zwei Dateien deutscher Künstler von der Festplatte des Internetnutzers zu laden und so das „Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte“ zu beweisen. Zusammen mit den Verbindungsdaten erfolgt die Strafanzeige. Nun beginnt ein abstruses Spiel: Die Strafanzeige soll keineswegs zu einem Gerichtsverfahren führen, sondern dient allein dazu, Name und Adresse des Musiktauschers von seinem Provider - wie etwa T-Online - zu erfahren. Der Provider muss nur auf richterliche Anordnung reagieren. Das ist der Sinn des Strafantrags. Aber der Staatsanwalt wiederum muss nur tätig werden, wenn die Ermittlung tatsächlich der Strafverfolgung dient. Die Musikindustrie wiederum will an den Abmahnungen verdienen.

Die Staatsanwälte werden so zu Datenbeschaffern der Musikindustrie. Sie fühlen sich missbraucht. Viele lehnen deshalb die Bearbeitung solcher Anträge ab, wie Michael Grunwald, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, erläutert: Hintergrund ist die massive Steigerung von Anzeigen. Gingen dort 2005 etwa 60 Verfahren ein, waren es 2006 fast 500 und 2007 allein im ersten Halbjahr schon 1577. Da hier unentgeltlich nur Musik getauscht wird und der „Straftäter“ in erster Linie den noch erlaubten Download anstrebt, besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung: „Ich stelle häufig das Verfahren sofort ein, da es sich um ein Bagatellvergehen handelt“, sagt Staatsanwalt Wiedemann aus Offenburg und spricht offen von der Behinderung bei der Bearbeitung anderer Strafanträge durch die Serienbriefe der Musikindustrie. In Hamburg wird derzeit ein Staatsanwalt pro Tag mit 200 Anzeigen zugeschüttet. Waren es in ganz Deutschland von 2004 bis 2006 insgesamt 20.000 Anzeigen, sind es von Januar bis Spätsommer 2007 allein 30.000. Jeden Monat kommen weitere 5000 dazu.

Kein staatliches Interesse an einer Bestrafung

Stellt ein Staatsanwalt das Verfahren nicht ein, wendet er sich an den jeweiligen Provider. Oft, ohne sich von einem Richter autorisieren zu lassen. Das Zuordnen der Bestandsdaten zu der IP-Adresse ist auch für die Provider mit viel Zeit und Mühe verbunden. Dafür erhält das Unternehmen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro, für die der Steuerzahler aufkommt. Und die Entschädigung fällt gegebenenfalls doppelt an, wenn beispielsweise jemand Kunde von 1&1 ist und auf gemietete Leitungen der Telekom zurückgreift. Die Nutzerdaten erhält der Staatsanwalt, der sie eigentlich nicht braucht, da es kein staatliches Interesse an einer Bestrafung gibt.

In der Regel stellt die Staatsanwaltschaft deshalb das Verfahren ein, und damit beginnt die Abmahnaktion der Musikindustrie. Ihre Anwälte erhalten Akteneinsicht und die Nutzerdaten. Nun bekommt der Tauschbörsen-Nutzer eine schriftliche Abmahnung. Egal, ob 400 oder 40.000 Dateien getauscht wurden, der Brief ist bis auf wenige Zahlen gleich und endet mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Beschuldigte zurücksenden möge. Oder er landet wegen zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie vor Gericht.

Eines der Kinder ist der „Täter“

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der Hunderte von Betroffenen vertritt, sagt dazu: „Zu 90 Prozent ist der Haushaltsvorstand der Beschuldigte, der sich seiner Schuld nicht bewusst ist, denn eines der Kinder ist der ,Täter'. Welches, lässt sich häufig weder familienintern und schon gar nicht von außen feststellen.“ Aber Papa freut sich zu früh. Denn nun greift die sogenannte Störerhaftung: Der Vertragspartner des Internet-Providers haftet, wenn über seine Internetverbindung Rechtsbruch begangen wird. Wer beispielsweise sein Wireless-Lan altruistisch betreibt und jedem zur Verfügung stellt, ist für Vergehen anderer Nutzer verantwortlich.

Mindestens 3300 Euro macht der Rechtsanwalt der Musikindustrie für seinen Standardbrief geltend. Es können aber auch 15.000 Euro sein. Entscheidend ist der Streitwert. Er soll den Schaden widerspiegeln, den die Musikindustrie erlitten hat. Nach gängiger Rechtsprechung sind das 10.000 Euro pro Lied, wie zuletzt das Landgericht Köln bestätigte (28 O 480/06). Es wird also davon ausgegangen, dass das Einstellen einer einzigen CD in Tauschbörsen die Musikindustrie um 8000 potentielle Käufer dieser Platte bringt (12 Lieder, 120.000 Euro Schaden, 15 Euro Kaufpreis). Eine fragwürdige, aber immer wieder von den Gerichten bestätigte Auffassung, die allen wissenschaftlichen Studien widerspricht, wonach Downloads aus Tauschbörsen keine negativen, sondern eher positive Auswirkungen auf die Verkäufe von herkömmlichen Tonträgern haben. Anwalt Christian Solmecke empfindet die Honorare für Serienbriefe als „eindeutig zu hoch“ und empfiehlt, zu verhandeln.

Tägliche Suche nach „Musikdieben“

Als größter Tauschbörsen-Fahnder in Deutschland gilt der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch. Ehemals Justitiar des „Verbandes der Musikindustrie“, gründete er die Firma „Pro Media“. Etwa 80 Mitarbeiter suchen täglich nach „Musikdieben“, die zwar so gut wie nie verurteilt, aber von Rasch zur Kasse gebeten werden. Nach eigenen Angaben hat Rasch rund 50.000 Familien in den vergangenen Jahren abgemahnt. Der Gesetzgeber erwägt zwar, die Gebühr von Massenabmahnungen mit der dritten Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu begrenzen. Im Gespräch sind 50 Euro pro Fall. Justizministerin Zypries meint irrigerweise zu den Abmahn-Aktivitäten der Musikindustrie: „Die wollen nur an die großen Fische ran.“ Aber das klappt nicht, denn nicht einmal der Betrieb eines Tauschbörsen-Servers ist strafbar. Deshalb bleibt Rasch bei der Jagd auf die kleinen Täter, denn dort ist mit geringem Aufwand mehr zu holen. Er resümiert: „Jeder Fall wird geprüft, und danach werden eventuell die geforderten Kosten reduziert, aber es muss dem Täter weh tun.“ Stefan Michalk, Pressesprecher des Verbandes der Musikindustrie, ergänzt: „Im Durchschnitt zahlen die Betroffenen rund 2000 Euro. Das Geld geht nicht an die Labels, sondern wird zur Ermittlung der Täter und für Aufklärungskampagnen eingesetzt.“ Wie viel von den gesammelten Millionen in solche Aktionen fließen, will er allerdings nicht verraten. Die Nachfrage nach Material für die „Aufklärung“ geht ebenfalls ins Leere.

Neuerdings betreiben Polizei und Musikindustrie selbst eigene Tauschbörsen-Server, um Kinder und Jugendliche schneller zu ermitteln. Im vergangenen Jahr war ein solcher Server in das eDonkey-Netz eingebunden. Nach Auswertung der Daten fand eine spektakuläre Aktion statt: 130 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet, zirka 100 Computer und große Mengen Beweismaterial wurden sichergestellt. Federführend hier: Pro Media von Rechtsanwalt Rasch. Der verantwortliche Oberstaatsanwalt Jürgen Krautkremer legt aber Wert auf die Feststellung, dass die Überwachung des Servers von den Ermittlungsbehörden ausgeführt worden sei. Dieses Vorgehen halten andere Staatsanwälte für rechtlich grenzwertig. Gebracht hat die Aktion außer Medienecho wenig, denn die Menge der kopierten Dateien und deren Nutzer hat sich nicht verringert. Vor einigen Wochen mietete die Kriminalpolizei Hürth in Zusammenarbeit mit der „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ einen Server in den Niederlanden, um als „Agent provocateur“ aufzutreten. Auch das ist rechtlich zweifelhaft. Anwalt Rasch sieht aber nur einen Weg: Jeder „Musikpirat“ müsse wissen, dass er abgemahnt werden könne. Nur wenn er selbst oder jemand in seinem Bekanntenkreis betroffen sei, bewirke dies etwas. Folgerichtig ist der direkte Zugriff der Musikindustrie auf die Nutzerdaten der Internet-Provider sein wichtigstes politisches Ziel.

Das sagen die Beteiligten:

„Die Musikindustrie will mit ihren Massenabmahnungen die Leute bestrafen, die sich überhaupt noch für Musik interessieren. Sie wollen den Schwarzen Peter dem Verbraucher zuschieben und nicht einsehen, dass sie es eigentlich zum größten Teil selbst verbockt haben.“ (Rodrigo González von der Rockband „Die Ärzte“)

„Der nächste Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums erleichtert die Situation von Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste anwaltliche Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen, wenn die Rechtsverletzung unerheblich ist und außerhalb des geschäftlichen Verkehrs erfolgt. Damit stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.“ (Ulrich Staudigl, Bundesministerium der Justiz)

„Dass die unter Rechtslaien verbreitete Annahme, 'Eltern haften für ihre Kinder' keine gesetzliche Grundlage hat, lernen Juristen am Anfang ihres Studiums. Trotzdem neigen manche Gerichte dazu, die Eltern als Anschlussinhaber für von Kindern über den elterlichen Netzzugang begangene Rechtsverletzungen haften zu lassen. Damit wird letztlich dem Tor zur Informationsgesellschaft ein Gefährdungspotential zugeschrieben. Das kann so nicht richtig sein, und wir gehen davon aus, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist.“ (Rechtsanwalt Hans Fluhme, Verbraucherzentrale Hamburg)


28.02.2008 11:34

Medienindustrie instrumentalisiert Strafverfolger

Seit geraumer Zeit überflutet[1] die Medienindustrie bundesweit Staatsanwaltschaften mit Strafanzeigen gegen Tauschbörsenbenutzer. Die Kosten der Ermittlungen trägt der Steuerzahler, während Rechteinhaber und auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte davon profitieren. Im Gespräch mit c't kritisierte ein frustrierter Strafverfolger nun die Methoden der Rechteinhaber.

Mit Strafverfolgung im Sinne des Gemeinwohls habe die von der Medienindustrie betriebene Strafanzeigenmaschinerie oft nicht mehr viel gemein, sagte Staatsanwalt Thomas Köhler aus dem thüringischen Mühlhausen zu c't. Die meisten Staatsanwälte sehen sich verpflichtet, den Bagatelldelikten nachzugehen und anhand von IP-Adressen die Kundendaten von den Internet-Providern einzuholen. Diese stellen den Behörden dafür in jedem einzelnen Fall bis zu 40 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Zu einer Anklage kommt es so gut wie nie, aber die Rechtsanwälte können Akteneinsicht nehmen und sich so die gewünschten Adressen beschaffen, um ihre Abmahnungen zu versenden.

Sogar die US-amerikanische Pornoindustrie hat diese Methode für sich entdeckt und nutzt sie mittlerweile weidlich aus. "Meiner Ansicht nach werden wir in diesen Fällen dazu benutzt, die ökonomischen Interessen der US-amerikanischen Pornoindustrie durchzusetzen, und das auf Kosten der deutschen Steuerzahler", so Staatsanwalt Thomas Köhler.

Den vollständigen Bericht bringt c't[2] in der kommenden Ausgabe 7/08, die ab Montag an den Verkaufsstellen ausliegt.

(hob[3]/c't) (hob/c't)

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28. Februar 2008 http://www.gulli.com/news/porno2porno-in-deutschen-2008-02-28/

Porno2Porno In deutschen Tauschbörsen lieber keine Sexfilmchen mehr ziehen

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter vom Lawblog warnte gestern, dass sich Filesharer in Bezug auf den Download von Tittenfilmen und Bildern nicht mehr sicher wähnen können. Gerade weil sich Pornos in den Tauschbörsen zunehmender Beliebtheit erfreuen, haben die Anbieter aus der Schmuddelecke nachgelegt. Eine namentlich nicht näher bezeichnete Regensburger Anwaltskanzlei verschickt im Auftrag von Erotik-Filmverlagen Abmahnungen an Uploader.

Bislang hat sich die deutsche Industrie aus der Schmuddelecke zurück gehalten, was das Thema betrifft. Überdies wird es seit jeher als grünes Licht gewertet, dass die meisten XXX-Produzenten darauf verzichten, ihre Originalmedien mit Kopierschutz zu versehen. Damit wird zwar die Privatkopie einer käuflich erworbenen DVD legal, der Tausch im Internet aber noch lange nicht. Die Freunde nackter Tatsachen, die sich ohne jegliche Gebühren zu entrichten, in den Tauschbörsen versorgen wollen, müssen laut Udo Vetter künftig mit viel Ungemach rechnen. Das Verfahren läuft inhaltlich genauso ab, wie bei Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie: An die Namen und Adressen der Nutzer kommen die Anwälte über Strafanzeigen. Denen gehen die Staatsanwälte laut Vetter nicht nur nach, weil Meisterwerke wie "Anal-Qual 9", "Amateur Piss 7" und "Drunken zugeritten 12" sicherlich etwas Farbe in den tristen Strafverfolger-Alltag bringen. Sondern weil neben der Urheberrechtsverletzung auch das illegale Verbreiten pornografischer Schriften naheliegt; Minderjährige könnten sich ohne jede Alterskontrolle ebenfalls Zugang zu den Tauschbörsen verschaffen.

In einem aktuellen Fall ist die Staatsanwaltschaft immerhin bereit, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, wenn die möglichen "Raubkopien" herausgegeben werden. Wer sich weiterhin häufiger mit Frischfleisch versorgen will, sollte künftig auf andere Quellen zurückgreifen, wo die Porn2Porn-Sharer weniger leicht zurückverfolgt werden können. In dem Fall würde nur noch der Film und nicht der anschließende Schriftverkehr zu einer Anal-Qual werden.

Eine recht umfangreiche Liste, welche Kanzlei welche Delikte abmahnt, findet sich bei abmahnwahn.dreipage.de.


Rückschlag für Abmahnanwälte und Abfrageprovider?

Peter Mühlbauer 20.03.2008 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27547/1.html

Mögliche Konsequenzen aus der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Das, was das Bundesverfassungsgericht gestern [extern] vorläufig verbot – nämlich die Weitergabe von Vorratsdatenspeicherungsdaten zur Verfolgung von Bagatelldelikten - könnte potentiell Auswirkungen auf das [local] Geschäft mit Filesharing-Abmahnungen haben.

Derzeit ist die Speicherpraxis vieler Provider unklar: Bei Alice oder Arcor deutet die Ausklammerung dieser Anschlüsse bei den Abfragen von Abmahnanwälten an die Staatsanwaltschaften darauf hin, dass sie sich an das geltende Datenschutzrecht halten und keine Verbindungsdaten speichern. Andere wiederum berufen sich darauf, dass sie zwar erst zum 1.1.2009 Vorratsdaten speichern müssen, aber jetzt schon dürfen – nur möglicherweise mit einer kürzeren Frist als die im Gesetz vorgesehenen sechs Monate. Wieder andere deklarieren die von ihnen gespeicherten Daten nicht als Verbindungsdaten, sondern speichern gesetzeswidrig, aber von manchen [local] Datenschutzbeauftragten geduldet.

Werden Daten gespeichert, dann erhalten die Provider über verschiedene Staatsanwaltschaften Post von Abmahnanwälten, welche die Datensätze zu IP-Nummern abfragen, die angeblich beim rechtswidrigen Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken erwischt wurden. Bisher mussten Provider bei Anfragen von Staatsanwaltschaften auch dann Daten herausgeben, wenn es sich bei den vorgeworfenen Straftaten nicht um [local] besonders schwere handelte. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte sich das ändern.

Begründet ein Provider dann nämlich seine Daten mit der Vorratsdatenspeicherung, darf er solche Anfragen zwar dann noch beantworten, wenn es um wirklich schwere Straftaten geht, die sonst nicht aufgeklärt werden könnten – aber nicht mehr bei Filesharingvorwürfen. Rechtlich anders sieht es möglicherweise dann aus, wenn der Provider die von ihm gespeicherten Verbindungsdaten nicht als Vorratsdaten deklariert. In diesem Fall wäre eine rechtmäßige Weitergabe an die Staatsanwaltschaft denkbar. Diese Auffassung vertrat beispielsweise das Bundesjustizministerium in einer gestern versandten Pressemitteilung, bezog sich dabei aber nur auf legal zu Abrechnungszwecken gespeicherte Verbindungsdaten, die einer letztinstanzlichen Entscheidung zufolge bei Flatrates nicht notwendig sind und deshalb den Datenschutzgesetzen widersprechen.

Für denjenigen, der sich gar nicht erst in den Gefahrenbereich unberechtigter Urheberrechtsverletzungsvorwürfe bringen möchte, wäre es also sinnvoll, seinen Provider per Einschreiben und mit Fristsetzung unter Androhung der bekannten [local] Musterklage zum Einstellen der Speicherung von Verbindungsdaten aufzufordern.

Beruft sich der Provider dann darauf, dass ihm das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dies erlauben würde, darf er seine Daten nicht mehr aufgrund von Filesharinganfragen weitergeben. Damit er das auch wirklich nicht macht, sollte ihm dies freilich unmissverständlich mitgeteilt werden – per Einschreiben und noch besser mit einer beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das geht auch ohne Rechtsanwalt – allerdings kann darin nur die Nichtweitergabe der eigenen Daten verlangt werden, keine grundsätzliche Änderung der Weitergabepraxis. Gibt der Provider nach Abgabe solch einer Unterlassungserklärung noch von Abmahnanwälten via Staatsanwaltschaft angeforderte Daten heraus, lässt sich die in der Unterlassungserklärung festgelegte Summe einfordern, welche die von professionellen Abmahnern üblicherweise verlangten Beträge der Höhe nach deutlich übertreffen sollte.

Beruft sich der Provider dagegen nicht auf das Gesetz oder reagiert gar nicht, kann die Speicherpraxis durch Einreichen der Musterklage unterbunden werden. Bisher wurde diese Musterklage, der die Telekom in einem Formschreiben angeblich (aber ohne rechtliche Grundlage dafür) "gelassen" entgegensieht, selten eingelegt, weil viele Verbraucher den Aufwand angesichts der kommenden Vorratsdatenspeicherung in keinem Verhältnis zum Ertrag sahen. Diese Situation hat sich durch die gestrige Anordnung geändert.

Hinzu kommt, dass seit dem Bekanntwerden der bemerkenswert hohen Abfragegebühren auch das Vorliegen einer Straftat nach § 44 des [extern] Bundesdatenschutzgesetzes in Frage kommt: Denn bei einer Höhe von bis zu 40 Euro pro einzelnem Datensatz[1] sind kaum Abfragen denkbar, die sich für den Provider nicht lohnen. Da bei Flatrates sonst kaum Gründe vorstellbar sind, die eine Speicherung von Verbindungsdaten (außerhalb des gesetzlich geforderten Rahmens als Vorratsdaten) als notwendig erscheinen lassen, liegt hier also möglicherweise ein auf einen Verstoß gegen Datenschutzrecht beruhendes Geschäftsmodell vor, das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft wird.

Würde das Bundesverfassungsgericht allerdings wider Erwarten nach der Vorlage des Berichts der Bundesregierung im Herbst entscheiden, dass auch die Weitergabe von Daten für alle "mittels Telekommunikation begangenen" Straftaten zulässig ist, dann könnten auch vorher gespeicherte Daten weitergegeben waren.


10.06.2008 13:52

Studie: Beweise für Copyright-Verletzungen in P2P-Netzen oft unzureichend

Ein Forscherteam der University of Washington[1] untermauert mit einer Studie[2] die wachsenden Zweifel[3] an der Beweisführung der Film-, Musik- und Softwareindustie in Copyright-Fällen gegen Filesharer. Bei ISPs und Universitäten gehen zahlreiche Beschwerden wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ein. Dabei machen die Vertreter der Inhalteanbieter ihre Vorwürfe zumeist an einer IP-Adresse fest, über die zu einem bestimmten Zeitpunkt verschiedene Dateien in Filesharing-Netzen bereitgehalten wurden. In solchen Fällen engagierte Rechtsanwälte argumentieren dagegen, dass der vom Gesetz verlangte Nachweis einer tatsächlichen Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Materials durch ein Individuum so nicht zu führen[4] sei.

Diese Argumentation wird durch das Ergebnis der Studie gestützt. Das Team um Tadayoshi Kohno hatte im August 2007 gezielte Requests an Bittorrent-Tracker geschickt, um das Verhalten der P2P-Nutzer und die Schwarmbildung in den Netzen zu analysieren. Dabei nutzten die Forscher ein eigenes Verfahren, das die Anmeldung bei einem Tracker und den Austausch mit so genannten Peers (anderen Rechnern) in einem Schwarm (die Gruppe der mit einer bestimmten Datei verbundenen Rechner) erlaubte, ohne dass tatsächlich Daten hoch- oder heruntergeladen wurden. Diese erste Untersuchung von über 55.000 Schwärmen hatte unter anderem ein unerwartetes Ergebnis: 206 Beschwerden von verschiedenen Industrievertretern.

Mit einem zweiten Testlauf im Mai 2008 wollten die Forscher auch der Fragestellung nachgehen, ob sich die Copyright-Fahnder[5] manipulieren ließen. Mit über 27.000 untersuchten Schwärmen brachten es die Forscher diesmal auf 281 Beschwerden. Da wieder keine Daten geflossen waren, schlossen die Wissenschaftler, dass die Rechteinhaber ihre Anschuldigungen alleine auf eine IP-Adresse stützen, ohne die tatsächliche Verteilung einer Datei und deren Inhalt zu prüfen. Darüber hinaus gelang es ihnen, die IP-Adresse zu manipulieren. Damit können unter Umständen unschuldige Dritte ins Visier der Rechteinhaber geraten.

Auf diese Art sorgten Kohno und seine Mitstreiter unter anderem dafür, dass drei unschuldige Netzwerkdrucker Post von der Inhalteindustrie bekamen. Zwar seien nur wenige Beschwerden aufgrund der manipulierten IP-Adressen eingegangen, erklärten die Forscher, doch weise das Ergebnis auf grundlegende Schwächen in der Ermittlungs- und Beweisführung der Inhalteanbieter hin. Sie schließen die Existenz weiterer Schwachpunkte nicht aus und fordern die Industrie zu mehr Transparenz auf. Gleichzeitig sollten betroffene Universitäten[6] und ISPs den Beschwerden mit mehr Skepsis begegnen, weil es relative leicht sei, als Unschuldiger ins Visier der Ermittler zu geraten.

(vbr[7]/c't)

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  [3] http://www.heise.de/newsticker/Ermittler-der-US-Musikindustrie-unter-Beobachtung--/meldung/105022
  [4] http://www.heise.de/newsticker/Filesharing-Prozess-US-Richter-stellt-Argumentation-der-Musikindustrie-in-Frage--/meldung/107269
  [5] http://www.heise.de/newsticker/Ermittlungsmethoden-der-US-Musikindustrie-erneut-in-der-Kritik--/meldung/103040
  [6] http://www.heise.de/newsticker/Bostoner-Studenten-erzielen-Teilerfolg-in-Filesharing-Prozess--/meldung/106089
  [7] mailto:vbr@ct.heise.de


http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,559894,00.html

Landgericht verweigert Musikindustrie Verbindungsdaten

Das Landgericht Frankenthal versagt Copyright-Inhabern das Recht, bei Klagen gegen Datentauscher Verbindungsprotokolle der Internet-Provider einzusehen. Außerdem im Nachrichten-Überlick: das Universal-Netzteil, das staatliche Organspender-VZ und mehr.
Wer klagt, muss seine Ansprüche auch belegen. Geht es zum Beispiel um Schadensersatzforderungen von Musiklabels an Uploader von Musikdateien in Tauschbörsen, müssen meist die Verbindungsdaten von Providern als Beweismittel herhalten. Doch einige deutsche Gerichte erschweren den Klägern den Zugriff auf diese Informationen.
Netzwerk-Zentrale: Provider protokollieren, wer wann welche Webdienste genutzt hat. Copyright-Inhaber nutzen die Daten gerne als Beweismittel in Prozessen gegen Datentauscher
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Netzwerk-Zentrale: Provider protokollieren, wer wann welche Webdienste genutzt hat. Copyright-Inhaber nutzen die Daten gerne als Beweismittel in Prozessen gegen Datentauscher
Jüngster Fall: Das Landgericht Frankenthal hat in einem nun veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Verbindungsdaten in einem Zivilprozess gar nicht verwendet werden dürfen (Az. 6 O 156/08).
Begründung: Die zur Ermittlung des Klarnamens eines Verdächtigen benutzte IP-Adresse gehört zu den Verkehrsdaten, nicht zu den Bestandsdaten. Verkehrsdaten dürfen aber nur "herausgegeben bzw. abgerufen und übermittelt werden, wenn der Verdacht auf Verübung einer schweren Straftat ... besteht".
Von der könne aber in einem Verfahren um etwaige Urheberrechtsverletzungen nicht die Rede sein. Im Frankenthaler Beschluss heißt es dazu: "Allein das Interesse eines Rechteinhabers, sich ein Beweismittel zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu sichern reicht nicht aus, um einen Eingriff in die Grundrechte eines (vermeintlichen) Rechteverletzers (...) zu rechtfertigen."