SPIEGEL ONLINE - 11. Juli 2005, 15:04
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,364709,00.html

Umstrittener Link

Neuer Streit zwischen Musikbranche und Heise-Verlag

Von Holger Dambeck

Die Musikbranche geht mit teuren Abmahnungen gegen Links auf einen russischen Musikanbieter vor, der MP3s zum Discounter-Tarif verkauft. Für den Heise-Verlag aus Hannover ein triftiger Grund, darüber zu berichten - umstrittener Link inklusive.

Es ist schon erstaunlich, welche Vorstellungen mancher deutsche Richter vom Internet hat. In einem Streit zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag aus Hannover urteilte das Landgericht München I im März, dass die Erwähnung eines Unternehmens, dass illegale Software herstellt, in einem Presseartikel zulässig ist, ein Link zur Unternehmenswebsite jedoch nicht. Im konkreten Fall ging es um die Firma Slysoft. Die Firma mit Sitz in der Karibik stellt das CD-Kopierprogramms Clone CD und das DVD-Verschlüsselungsknackers AnyDVD her - Software, die gegen deutsches Urheberrecht verstoßen soll, weil sie Kopierschutz aushebelt.

Die Slysoft-Website ist unter der leicht zu erratenden Adresse www.slysoft.com zu finden.

Dass man an Unternehmensnamen einfach ein .com anhängt, um (in den meisten Fällen) direkt auf die Website der Firma zu kommen, wissen Surfer nicht erst seit gestern. Die com-Domain wurde nämlich extra für Firmen eingerichtet.

Die Münchner Richter werteten den Link zu Slysoft als vorsätzliche Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung. Es sei nicht relevant, dass die Leser das Produkt auch über eine Suchmaschine finden könnten. Der Link mache das Auffinden "um ein Vielfaches bequemer" und erhöhe damit die Gefahr von Rechtsgutverletzungen erheblich. Den Bericht und die Erwähnung des Namens Slysoft beanstandeten die Richter hingegen nicht. Die Musikindustrie wollte ursprünglich den ganzen Artikel verbieten lassen.

Teure Abmahnungen aus München

Abmahnungen wegen Slysoft-Links hatte die Musikbranche bereits hundertfach verschickt. Ein einträgliches Geschäft für die damit beauftragte Münchner Kanzlei Waldorf: Pro Unterlassungserklärung werden mehrere Tausend Euro Anwaltskosten fällig.

Nach den Links auf Slysoft geht die Plattenindustrie nun gegen ein weiteres Ziel im Internet vor: die russische Musikplattform allofmp3. Diese verkauft MP3s zum Discountertarif - Shops wie Musicload oder iTunes können da nicht mithalten. Die russischen Musikdateien enthalten zudem keinerlei digitales Rechtemanagement (DRM) - können also frei kopiert und auf CD gebrannt werden. Die Musikbranche hat wiederholt erklärt, dass allofmp3 keine Lizenzen zum Verkauf von Musik in Deutschland besitze und das Angebot deshalb illegal sei.

Weil sich die Plattform nicht direkt aus dem Netz vertreiben lässt, entsprechende Klagen in Russland scheiterten, verfolgt die Branche nun offenbar eine andere, altbekannte Strategie: Die Kanzlei Waldorf mahnt Websitebetreiber ab, die auf allofmp3 verlinken. Das Landgericht München hatte in der vergangenen Woche eine einstweilige Verfügung zugelassen, was jedoch nicht mit einer Entscheidung in der Sache gleichzusetzen ist, auch wenn der Branchenverband Ifpi diesen Eindruck zu vermitteln versucht.

Allfomp3 verstoße gegen deutsches Urheberrecht, heißt es in einer Ifpi-Presseerklärung. Darauf müssten sich auch diejenigen einstellen, die für "solche illegalen Online-Angebote Werbung treiben oder sie anderweitig unterstützen", indem sie etwa "Gebrauchsanleitungen", positive Testberichte oder Links bereitstellten.

Provozierter Rechtsstreit

Sogar eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt habe auf ihrer Webseite auf das "illegale russische Angebot" verlinkt und den Dienst obendrein noch als "richtungsweisend" und "perfekt" angepriesen.

Der Heise-Verlag aus Hannover berichtete am Freitag Nachmittag über die neuen Abmahnungen - und setzte bewusst den Link zur russischen Website in den Artikel. Auch ohne Link ist die Seite leicht zu finden: durch einfaches Anhängen einer weitverbreiteten Endung an allofmp3.

Mit dem Link legt es der Verlag also indirekt auf einen Rechtsstreit mit der Plattenindustrie an. Man darf gespannt sein, ob diese darauf einsteigt. Bislang hatte sie den Verlag nur gebeten, Links zu allofmp3 auf Heise Online zu entfernen, eine Unterlassungserklärung liegt dem Verlag nach eigener Aussage bisher nicht vor.

Der zuständige Redakteur, Holger Bleich, bestritt gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass der Verlag eine Klage provozieren will: "Nicht wir haben den Streit begonnen, sondern die andere Seite." Links gehörten in die Online-Berichterstattung wie die Seitenzahlen in eine Zeitschrift. "Sollen wir denn unseren Lesern in vorauseilendem Gehorsam Informationen vorenthalten", fragte Bleich, "weil sie den kommerziellen Interessen einer Gruppe von Unternehmen entgegenstehen?" Dies widerspräche dem journalistischen Auftrag.

Eine Abmahnung wird der Verlag kaum unterschreiben. Deshalb droht eine Auseinandersetzung vor Gericht, sofern die Kanzlei Waldorf ein Unterlassungserklärung abschickt. Ob das Gericht die Linksetzung ähnlich bewertet wie im Falle Slysoft, ist fraglich, denn es geht hier um Musik und nicht um Software, die Kopierschutz aushebelt, was nach dem neuen Urheberrecht verboten ist.

Letztlich müsste, das dürfte auch der Musikbranche klar sein, schon die Erwähnung des Namens allofmp3 verboten werden.

Zum Thema:

Zum Thema im Internet:   
·  Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
http://www.ifpi.de/
·  Heise-Meldung zu Allofmp3-Abmahnungen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/61528

Virtuelle Russendisko weiter im Netz

Horst Müller 11.07.2005

Pleiten, Pech und Pannen der Musikindustrie bei der Verfolgung von Online-Piraten

Irgendwie scheint die deutsche Musikindustrie das Internet nicht in den Griff zu bekommen. Nachdem man jahrelang den Trend zum Musikdownload schlichtweg verschlafen hatte, gibt's jetzt auch noch peinliche Pannen im Kampf gegen vermeintlich illegale Onlineanbieter. Fast zwei Monate brauchten die deutschen Phonoverbände, um eine Einstweilige Verfügung gegen den russischen Anbieter allofmp3 publik zu machen. Jetzt werden private Homepagebetreiber, die auf ihren Internetseiten durch Links auf die "virtuelle Russendisko" (Focus Money) verweisen, zur Kasse gebeten werden.

Bereits am 11. Mai dieses Jahres hatte das Landgericht München I per Einstweiliger Verfügung (1) den Musikdownload aus Moskau für illegal erklärt. Bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro wurde es den Betreibern von "allofmp3" verboten, "geschützte Aufnahmen aus Tonträgern der Antragsstellerinnen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland zugänglich zu machen". Antragsstellerinnen waren sechs führende Musikkonzerne, darunter "EMI Music", SONY BMG" und "Warner Music", also die Unternehmen, deren Interessen von den Phonoverbänden unter anderem auf der gemeinsamen Internetseite www.ifpi.de (2) vertreten werden sollen. Die Verbandsfunktionäre informierten (3) jedoch erst am 6. Juli die Öffentlichkeit vom Urteil der Münchner Richter.

Während nach heise online (4) den russischen Betreibern bis Freitag (8. Juli 2005) das Urteil selbst noch gar nicht vorlag und das Angebot auch weiterhin für deutsche Internetnutzer erreichbar ist, hatten einige private und kommerzielle deutsche Homepagebetreiber längst Post von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf erhalten. Darin werden diese aufgefordert, bis zum 12. Juli Links von ihren Internetseiten zu entfernen, die zu dem russischen Musikdownload führen. Damit sich die Aktion für die Justitiare auch lohnt, wurde der Streitwert bei Privatpersonen auf 75.000 Euro angesetzt - die Empfänger sollen jeweils 3.980 Euro an Anwaltskosten zahlen, auch wenn sie der Forderung fristgerecht nachkommen.

Der Südwestrundfunk zeigte sich von der anwaltlichen Attacke offensichtlich so beeindruckt, dass man einen Testbericht über Musikdownloads, in dem "allofmp3" ausdrücklich gelobt worden war, eilig von der Website der Popwelle SWR3 (5) entfernte. Die SWR-Tester hatten neben den günstigen Downloadpreisen von durchschnittlich unter 10 Cent pro Titel vor allem die ausgefeilte Technik des russischen Angebots gelobt.

Ob die auf Medien- und Internetverstöße spezialisierte Münchner Anwaltskanzlei mit der Abmahnaktion ihre Kassen füllen kann, ist indes mehr als fraglich. Immerhin müssten die Kläger begründen, warum sie das Urteil annähernd zwei Monate in der Schublade versteckten, bevor sie es öffentlich bekannt gaben. Denn nur so hätten die vermeintlichen Übeltäter davon erfahren können, dass Links zu allofmp3 möglicherweise rechtswidrig sind. Zudem hatten die Phonoverbände in ihrer Pressemitteilung vom 6. Juli ganz allgemein auf den "russischen Download-Shop" verwiesen. Das Urteil richtet sich jedoch explizit gegen die Betreiber von allofmp3. Offensichtlich haben Musikmanager und deren Anwälte überhaupt noch gar nicht mitbekommen, dass längst weitere virtuelle Musikanbieter aus Osteuropa – wie mp3spy - immer mehr Pop- und Rockliebhaber in Deutschland erreichen.

Gründe für den offenbar zunehmenden Erfolg dieser Angebote sind keineswegs nur die günstigen Preisen, die in der Regel unter 10% der legalen Konkurrenz liegen. Während Anbieter wie Musicload (6) und i-Tunes (7) ihre Kundschaft durch Beschränkungen beim Kopieren der teuer erkauften Musikstücke verärgern und zum Teil nicht kompatible Dateiformate wie "mp4" einsetzen, können beispielsweise die Nutzer von allofmp3 vor dem Download selbst bestimmen, in welcher technischen Qualität sie die Titel erhalten wollen.

Die russischen Online-Musikshopbetreiber müssen vermutlich keine rechtlichen Konsequenzen im eigenen Land befürchten

Ohnehin scheinen die Phonverbände mit dem Internet dauerhaft auf Kriegsfuß zu stehen. Als zu Beginn dieses Jahrhunderts private Musiktauschbörsen wie "Napster" längst florierten, versuchten die Plattenbosse noch ihre CDs durch Kopiersperren zu schützen. Diese Strategie erwies sich als kontraproduktiv, weil findige Softwaretüftler rasch so genannte "Knackprogramme" entwickelten und erfolgreich verbreiteten. Zudem ließen sich viele legal erworbene CDs wie die Samplerreihe "Bravo Hits" überhaupt nicht mehr in Computern abspielen. Beim Einlegen dieser Scheiben stürzten Rechner regelmäßig ab und vergraulten damit die Kundschaft.

Immerhin zahlte sich im September 2003 die eifrig bei Politikern betriebene Lobbyarbeit der Phonoverbände aus. Seinerzeit trat das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft, das unter anderem die Nutzung von Musiktauschbörsen sowie das Umgehen von Kopierschutz auch für Privatpersonen unter Strafe stellte (Die rechtlich geschützte Kopierschutz-Gesellschaft (8)). Wohl selten zuvor hat ein Wirtschaftszweig in Deutschland eine ähnlich umfangreiche staatliche Alimentierung erfahren. Doch auch diese Stütze des Gesetzgebers nutzte wenig. Während die Verbände weiterhin zurückgehende Tonträgerumsätze beklagten, hatte mit dem Computerhersteller Apple inzwischen ein Branchenneuling das Musikgeschäft aus dem Internet übernommen. Bis heute ist iTunes (9), wo Musiktitel pauschal für 99 Cents angeboten werden, die weitaus erfolgreichste legale Musikplattform.

Vermutlich wird sich daran in naher Zukunft auch nicht allzu viel ändern, zumal auch die russischen Online-Musikshopbetreiber kaum rechtliche Konsequenzen im eigenen Land befürchten müssen. Vergeblich hatte der internationale Musikbranchenverband IFPI (10) in diesem Frühjahr versucht, "allofmp3" komplett verbieten zu lassen. Die Moskauer Staatsanwaltschaft hatte darauf hin zwar Ermittlungen aufgenommen, musste diese im März mangels gesetzlicher Grundlagen in Russland jedoch rasch wieder einstellen (11). Erfolgreich waren die Musikverbände nur in Spanien. Ende Mai dieses Jahres mussten die Betreiber von "weblisten.com" ihr Angebot nach über sieben Jahren aus dem Netz nehmen.

Für die deutsche Musikwirtschaft könnte sich das Urteil der Münchner Richter indes zum Pyrrhussieg entwickeln. Musikliebhaber, die allofmp3 bislang noch nicht kannten, werden spätestens durch die öffentlich zur Schau gestellten Pannen der Plattenfunktionäre und ihrer Anwälte darauf aufmerksam geworden sein. Selbst wenn eines Tages dieses Angebot für deutsche Computer gesperrt werden sollte, warten bereits Wettbewerber wie mp3search mit ähnlich günstigen Preisen und vergleichbar ausgefeilter Technik auf deutsche Kunden.

Prof. Horst Müller MBA ist Inhaber des Lehrstuhls für Redaktionspraxis an der Hochschule Mittweida (FH), Fachbereich Medien

Links

(1) http://www.ifpi.de/news/pdf/urteil2.pdf
(2) http://www.ifpi.de
(3) http://www.ifpi.de/news/news-609.htm
(4) http://www.heise.de/newsticker/meldung/61528
(5) http://www.swr3.de/musik/index.html?navleft=musik
(6) http://www.musicload.de/
(7) http://www.apple.com/de/itunes/
(8) http://www.telepolis.de/r4/artikel/14/14624/1.html
(9) http://www.apple.com/de/itunes/
(10) http://www.ifpi.org/
(11) http://www.heise.de/newsticker/meldung/57157

Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20494/1.html