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ONLINE - 28. Juni 2005, 18:33
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Nach dem P2P-Urteil
"Die Revolution ist nicht am
Ende"
Von Frank Patalong
Das Urteil des Obersten US-Gerichtshofs verunsichert die P2P-Welt. Ist
dies nun der Anfang vom Ende des freien Dateitauschens, der MP3-Player, der viel
beschworenen "P2P-Revolution"? Nie und nimmer, glaubt Streamcast-Chef Weiss.
Stimmt, glauben auch die Fans. Aber das von Netzen wie Streamcast.
Eigentlich, machte Michael Weiss, Chef der Morpheus-Mutterfirma Streamcast
Networks, nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes klar, sei noch gar nichts
entschieden: "Wir stehen noch. Wir werden unseren Kampf als David gegen Goliath
fortführen und beweisen, dass unsere Arbeit hundertprozentig gesetzeskonform
ist."
Selbst hart gesottene P2P-Fans halten das für Pfeifen im Wald. Zu klar scheint
das Urteil des Gerichtes, das den Betreibern von P2P-Software dann eine
Mithaftung für Copyright-Verletzungen durch die Nutzer dieser Software
zuspricht, wenn dieses Programm eben zum Zwecke der Urheberrechtsverletzung in
Umlauf gebracht werde.
Dies sei aber nicht der Fall, hatten seit der ersten Klage gegen Grokster,
Morpheus und KaZaA im Jahr 2001 die Entwickler des einstigen Verbundnetzwerkes
argumentiert. Das Gericht sah das anders und rügte in seiner Urteilsbegründung
unter anderem das Marketing der Firmen, das nach Meinung der Richter durchaus
klar darauf verwies, was man mit der Software anstellen könne: Musik und Filme
frei zu "tauschen".
"Die Revolution ist nicht am Ende", sagte Weiss trotzdem selbstbewusst in einem
Webcast-Interview
am späten Montagabend. "Wir haben noch nicht verloren. Der Fall wurde nur an die
untergeordnete Instanz zurückverwiesen."
Dass aber die nächsten Richter der Entscheidung folgen werden, bezweifeln nur
wenige Experten. Beendet sind damit allerdings weder die Diskussion über das
Thema, noch der Grokster/Morpheus-Prozess oder die "P2P-Revolution", wie Weiss
das etwas pathetisch nennt.
Denn einerseits ist das Urteil an eine Bedingung geknüpft: Bei jeder Klage muss
das Gericht klären, ob die Copyright-verletzende Nutzung eines Programms von der
Entwicklerfirma intendiert war oder nicht. Eine generelle Kriminalisierung der
Entwicklung von P2P-Software sieht anders aus.
Präzedenzfall: Betamax
Auf der anderen Seite aber befürchten viele Experten, das Urteil könnte für die
Soft- wie Hardwareindustrie ähnliche Wichtigkeit besitzen wie das berühmte
"Betamax-Urteil" von 1984.
Damals hatten Copyright-Halter gegen Sony geklagt, weil sich mit den gerade zum
Massenprodukt werdenden Videorekordern ganz prächtig das Urheberrecht aushebeln
ließ. Dafür aber, beschied 1984 das Gericht, seien die ja nicht konstruiert
worden: Die Hersteller seien nicht dafür verantwortlich, wenn die Verbraucher
ihre Produkte zu Copyright-Verletzungen nutzten, es gebe schließlich auch legale
Nutzungsmöglichkeiten.
Die Industrien einigten sich nachher auf Band- und Geräteabgaben zugunsten der
Urheber und Copyright-Halter, an denen diese kräftig verdienten, als Videos
wirklich zum Massenartikel wurden.
Ohne dieses Urteil hätte es wohl nicht nur P2P nie gegeben, sondern auch keine
CD-Brenner, keine MP3-Player, keinen iPod, keine Festplattenrekorder - kurz,
eine Unmenge technischer Innovationen, die heute kaum mehr wegzudenken sind.
Jetzt, befürchten viele, könnte der "Betamax-Konsens" wanken. Egal, ob die
Gerichte solchen Klagen nun folgen würden oder nicht, eine Klagewelle nicht nur
gegen P2P-Entwickler, sondern auch gegen die Hersteller von digitalen Speicher-
und Kopiergeräten sei zu befürchten. Allein proprietäre Modelle mit eisenharten
DRM-Sicherungen hätten künftig noch eine Chance, raunen die Warner: Die Sonys
und Apples dieser Welt müssten sich nun mit eigenen, nicht tauschbaren
Dateiformaten absichern. MP3 hingegen sei zum Untergang verurteilt.
Nicht nur P2P-Nutzer und Tech-Heads befürchten so etwas. "Forbes"-Kommentator
Arik Hesseldahl sieht die "Nach-Grokster-Ära" aufziehen, in der IT-Unternehmen
jede digitale Erfindung erst einmal angstvoll auf juristische Fallstricke prüfen
werden und viele kleinere Unternehmen die Innovation eher ganz bleiben lassen.
Klagen aus Prinzip?
Man kann das Urteil des Obersten US-Gerichtshofes als eine solche, technische
Innovationen gefährdende Tretmine deuten. In einem Land, in dem man vor
Gerichten Millionen erstreiten kann, wenn man sich die Hände an einem
Kaffeebecher ohne Warnhinweis verbrüht, liegt der Gedanke vielleicht sogar nahe:
"Wenn die Möglichkeit besteht zu klagen", orakelte am Montagabend im P2P-Forum
ZeroPaid ein Anwalt, "werden sie klagen!"
Doch wer sind "sie"? Und wen genau werden sie verklagen, und wen nicht?
Eigentlich haben auch die Copyright-Halter keinerlei Interesse daran, die
digitale Revolution mit MP3-Playern, neuen Speichermedien und übers Netz zu
vertreibenden Dateiformaten zu stoppen. Ihnen sind nur die P2P-Unternehmen ein
Dorn im Auge, die mit den Waren anderer Leute ihr Geschäft machen wollen. "Das",
fasst CNet-Chefkommentator Charles Cooper treffend zusammen, "ist Diebstahl
unter anderem Namen."
Und so sehr der fröhliche Dateitausch heute auch ein Alltagsvergehen sein mag -
die weltweite Rechtslage lässt wenig Zweifel: Zumindest das unautorisierte
Anbieten urheberrechtlich geschützter Warenist so gut wie überall illegal.
Zugleich schielen die Entertainment-Firmen durchaus begierig auf die
Möglichkeiten, die der digitale Vertrieb eigentlich bietet.
Das führt zu paradoxen Interessenskonflikten: Firmen, die einerseits vehement
gegen eDonkey- oder BitTorrent-Webseiten vorgehen, nutzen womöglich die gleichen
Programme für Promotionzwecke. So gern man die "Piraten" vom Hals hätte, so sehr
wünscht man sich, dass sie nach Einstellung ihres P2P-Tuns doch bitte schön das
Programm behalten.
Und könnte das anders sein?
Das Interesse der Entertainment-Industrie, P2P-Programme für sich zu nutzen,
wächst. Ob nun Peter Jackson die Software BitTorrent für den kostengünstigen,
Bandbreiten sparenden und schnellen Vertrieb seiner Werkstattberichte vom
King-Kong-Dreh nutzt, Softwareunternehmen ihre Programme und Updates per
Torrents verbreiten,
die
BBC gar ein Video-on-demand-System auf dieser Basis testet - der Gedanke,
Serverlasten und vor allem -kosten durch parallele Down- und Uploads auf die
Nutzer zu verteilen, ist auch für die Industrie außerordentlich sexy.
In einem Donkey- oder Torrent-Netz würde auch der Entertainmentindustrie im
Extremfall ein einziger Rechner und eine dicke DSL-Leitung reichen, um einen
Film unters Volk zu bringen - im herkömmlichen Digitalvertrieb braucht man dafür
ganze Serverparks.
Jetzt steht der nächste Schritt bevor. Mit Snocap, Peer Impact und Mashboxx
stehen gleich drei Firmen am Start, die auf unterschiedliche Weise versuchen
wollen, echtes P2P mit legalem Musikvertrieb zu versöhnen. Napster-Gründer Shawn
Fanning versucht seit Ende letzten Jahres mit Snocap, ein P2P-Netzwerk
aufzubauen, das seine Nutzer vor dem Download erst zur Mautstelle bittet.
Peer Impact und Mashboxx gehen sogar noch weiter: Sie verkaufen zunächst Musik
(wie iTunes, Real, Napster u.a.), erlauben aber dann deren Weitergabe in einem
echten P2P-Verfahren. Die entsprechend gekennzeichneten Peer-Impact-Dateien
werden nicht einfach weiter gegeben, sondern weiter verkauft - und der
weitergebende Nutzer kassiert dafür Tantiemen, mit denen er wieder bei Peer
Impact einkaufen kann.
Weder der klagenden Industrie, noch dem Gericht ging es also darum, P2P als
Technik den Garaus zu machen. Den Groksters, KaZaAs und Co dieser Welt dürfte es
allerdings an den Kragen gehen. Kein Wunder: Ihr Geschäftsmodell ist parasitär.
Dem Gericht, findet die Jura-Professorin Pamela Samuelson von der University of
California, sei der Balanceakt letztlich wirklich gut gelungen, einerseits die
Piratenjagd zu ermöglichen, andererseits aber die Innovation auch im P2P-Bereich
nicht zu hemmen: "Indem das Gericht einen sicheren Hafen für Technologien mit
deutlichen legalen Anwendungsmöglichkeiten bewahrt hat, haben die Richter ein
weit moderateres Urteil gefällt, als die Copyright-Halter empfohlen hatten."
Ihr Kollege John E. Cribbet, Jura-Professor an der University of Illinois,
entdeckt in dem Urteil sogar einen Teilsieg für die P2P-Gemeinde: "Man kann das
als taktische Niederlage für Grokster sehen, aber auf lange Sicht ist das ein
strategischer Sieg für P2P."
Dass es um die Absichten der Programm-Verbreiter geht, und nicht um die Natur
der Software, ärgert unter anderem die Aktivisten von der Electronic Frontier
Foundation, die die Anwälte für die angeklagten Börsenbetreiber stellte. Gerade
der Gummicharakter des Urteils werde Innovation hemmen, weil damit die
Streitereien vor Gericht weitergingen, wer nun Böses wolle und wer Gutes.
Das sieht auch Streamcast-Boss Michael Weiss so. Das Urteil bedeute keineswegs
das sofortige Aus für seine Firma: Er richte sich auf weitere ein, zwei Jahre
Prozess ein. Und am Ende, glaubt er, werde er gewinnen.
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