Wissenschaft + Technik
Von Hilmar Schmundt
Weblisten.com ist ein umstrittener Musikladen im Netz. Warum gelingt es der Plattenindustrie nicht, das beliebte Angebot zu verbieten?
Wer Lieder, Filme oder Programme aus dem Internet herunterlädt, ohne zu
zahlen, steht schon fast mit einem Bein im Gefängnis. Tausende Nutzer wurden
bereits angeklagt, einige auch schon verurteilt.
Kleine Fische nutzen Tauschbörsen und werden kriminalisiert; große Fische
dagegen gründen ein Musikkaufhaus im Internet und gehen straffrei aus -
vorausgesetzt, sie haben gute Anwälte und leben im richtigen Land. Diesen
Schluss legt die Geschichte von Weblisten.com nahe: Seit sieben Jahren vertreibt
die Firma zu Schleuderpreisen Musik übers Internet - ohne Verträge mit der
Musikindustrie abgeschlossen zu haben.
Die Firma Weblisten S. A. operiert nicht etwa von irgendeinem Eiland im Pazifik
aus, sondern hat Geschäftsräume mitten in Madrid, nur ein paar Minuten vom
Justizpalast entfernt. Von hier aus versorgt der digitale Supermercado mit
seinen zehn Mitarbeitern Musikfreunde aus aller Welt mit fast allem, was die
Charts zu bieten haben: rund eine drittel Million Songs.
Stolz präsentiert das Kleinunternehmen das Geschäftsergebnis: einen Jahresumsatz
von rund einer halben Million Euro - fast jeder dritte zahlende Kunde kommt aus
Deutschland. Speziell für sie bieten die Spanier sogar eine deutschsprachige
Begrüßungsseite, mit Bands wie Rosenstolz, Rammstein oder Silbermond.
Die Nutzer können zwischen unterschiedlichen Preismodellen wählen: von zwei
Songs für 1,50 Euro bis hin zum Monatsabo für 39 Euro, welches Musiksaugen nach
Herzenslust erlaubt, völlig ohne Kopierschutz. Bei unstrittig legalen Angeboten
wie iTunes würden für diesen Preis gerade mal vier Alben über den virtuellen
Ladentisch gehen.
Die Plattenfirmen, deren Musik von Weblisten verkauft wird, sehen dem Treiben
hilflos zu. "Es ist einfach unglaublich, dass so etwas innerhalb der EU möglich
ist", klagt Ekkehard Kuhn, Justitiar beim Lobbyverein Ifpi.
Mehrfach wurde der Netzplattenladen bereits zu Unterlassung und Schadensersatz
verurteilt; zudem müsse er eine Art Pranger-Hinweis ins Netz stellen, der
besagt, dass man sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht habe. Doch
immer wieder ging der Netzladen in Berufung, ein endgültiges Urteil steht noch
aus. Sein Argument: Er zahle ganz korrekt für die Nutzungsrechte - allerdings
nicht bei den Plattenfirmen selbst, sondern bei Rechteverwertungsgesellschaften,
vergleichbar der deutschen Gema. Doch die, so die Kläger, seien gar nicht für
den Verkauf von Musik zuständig, sondern eigentlich für Aufführungsrechte etwa
in Radiosendungen oder Kneipen.
Weblisten war ein echter Pionier, als die Firma 1997 ihr Portal eröffnete.
Damals war ungeklärt, ob Musiksaugen nicht tatsächlich wie Radiohören zu
behandeln sei. "Zu einer Sammelklage konnten sich die Plattenfirmen nicht
durchringen, weil sie dabei ihren Konkurrenten Einblick in Firmengeheimnisse
erlauben müssten", sagt Beatriz Sánchez-Eguíbar, Justitiarin der spanischen
Rechtevertretungslobby Afyve.
Bislang reichten die Plattenlabels jeweils einzeln Zivilklage ein - ein
langwieriger Prozess, der bisweilen in läppischem Schadensersatz von wenigen
hundert Euro resultierte.
Nun verfolgt die Afyve eine neue Strategie: Ein Strafprozess soll Weblisten das
Handwerk legen. Das kann dauern. Bis dahin können Internet-Nutzer weiter im
spanischen Supermercado einkaufen.