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ONLINE - 22. Dezember 2004, 09:33
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Kopierschutz bei PC-Spielen
Wo Kunden wie potenzielle
Diebe behandelt werden
Von Michael Voregger
Da hat man mehrere Monate auf die Veröffentlichung des neuen
Computerspiels gewartet und erlebt schon kurz nach dem Kauf den ersten Absturz.
Immer mehr Spieler beklagen sich über Kopierschutzverfahren, die aktuelle Spiele
unspielbar machen. #
Die Installation des Spiels scheitert, wenn der Kopierschutz beim Anwender
ein CD-Emulationsprogramm oder eine Kopiersoftware entdeckt. Harmlose
Anwendungen wie das Kopierprogramm Nero sorgen bei den ehrlichen Käufern für
einigen Ärger. Die Liste der widerwilligen Spiele wird dabei immer länger: Sims
2, Doom, Rome: Total War, Far Cry und NHL 2005 sind nur einige der neugierigen
Produkte. Findet der Kopierschutz etwas Verdächtiges, dann erscheint ein
entsprechender Hinweis: "Es wurde ein CD/DVD Emulationsprogramm entdeckt". Bei
anderen Herstellern bleibt ein verunsicherter Spieler vor dem Monitor zurück,
denn das Spiel stürzt einfach kommentarlos ab.
"Es gibt auf der Verpackung einen Hinweis auf den technischen Kopierschutz. Der
Anwender muss unter Umständen einige Programme während des Spiels deaktivieren",
sagt Martin Lorber, Pressesprecher bei Electronic Arts Deutschland. "Betroffen
sind Emulationsprogramme oder Brennsoftware, die bereits auf dem Rechner
installiert sind. Dabei handelt es sich in der Regel um legal erworbene
Programme und Anwendungen".
Verantwortlich für die Schwierigkeiten ist das Kopierschutzverfahren Safedisk 3,
dass der Verschlüsselungsspezialist Macrovision entwickelt hat. "Es liefert eine
zuverlässige Verteidigung gegen unbefugte Vervielfältigung, die Emulation
virtueller Laufwerke oder Codemanipulation, während es den Verbrauchern maximale
Spielbarkeit bietet", heißt es auf der Homepage des amerikanischen Unternehmens
aus Santa Clara. Das Original erhält eine digitale Signatur, die nicht auf
andere Datenträger kopiert werden kann und ausführbare Dateien sind
verschlüsselt. Der Kopierschutz verweigert den Start, wenn auf dem Rechner
virtuelle CD-ROM-Laufwerke gefunden werden, wie sie zum Beispiel Alcohol 120%,
CloneCD oder Nero Image Drive einrichten. Erst wenn solche Programme
deinstalliert werden, kann das geschützte Spiel gestartet werden.
Hersteller auf Tauchstation
Viele Hersteller haben nach der Änderung des deutschen Urheberrechts die
Kopierprogramme zeitweise vom Markt genommen oder sind mit ihrer Firmenadresse
ins Ausland umgezogen. Ein allgemeines gesetzliches Verbot solcher Programme
existiert zwar, Gerichtsurteile gibt es bisher aber noch nicht. Was auch daran
liegen mag, dass sich die Unterhaltungsindustrie vor Grundsatzentscheidungen
fürchtet, die ihren Interessen zuwiderlaufen.
Zwar ist die Umgehung des technischen Kopierschutzes bei audiovisuellen
Medien inzwischen untersagt, aber das gilt nicht für Software. Bei Programmen
und Computerspielen war das Anfertigen einer Privatkopie auch vorher schon
verboten. Hier ist es lediglich erlaubt, eine Sicherungskopie für den Notfall zu
erstellen. Die Hersteller von Kopiersoftware kehren allerdings langsam auf den
Markt zurück und bieten ihre Programme wieder an. S.A.D aus Ulm hat mit GameJack
4 ein Programm entwickelt, das Lösungen gegen die Beschränkung durch
Kopierschutztechniken verspricht. Die Software erstellt eine fehlerfreie Kopie
des Originalspiels und legt sie auf der Festplatte ab. Damit sollen auch
ausgefeilte Kopierschutzverfahren überlistet werden.
Foren im Netz versprechen Hilfe
"Es ist natürlich zulässig, Computerspiele mit einem Kopierschutz zu versehen,
wenn die Installation auf Rechnern mit bestimmten Konfigurationen nicht läuft,
dann liegt allerdings ein Mangel vor", erklärt Ronald Schäfer,
Hauptgeschäftsführer des in Auflösung befindlichen Verbands der
Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD). "Es entsteht eine ähnliche
Konstellation, wie bei Audio-CDs mit einem Kopierschutz, die bei bestimmten
Abspielgeräten gestreikt haben".
Viele Spieler suchen bei Problemen Hilfe im Internet und in entsprechenden
Foren. Dort werden auch so genannte NoCD-Cracks angeboten, die den Kopierschutz
umgehen und die Spiele lauffähig machen. "Die Verbraucher sind verärgert, über
den Effekt solcher Maßnahmen kann man geteilter Meinung sein", sagt Roland
Schäfer. "So können Leute in Kontakt mit zweifelhaften Angeboten im Netz kommen,
die nie an das Erstellen von Kopien gedacht haben".
Wer seine Kopierprogramme nicht deinstallieren möchte, der kann das Spiel in den
Laden bringen und sein Geld zurückverlangen. "Wenn das Spiel wegen virtueller
Laufwerke die Zusammenarbeit verweigert, dann ist entscheidend, was der
Verkäufer beim Kauf zugesagt hat", sagt Rechtsanwalt Tobias H. Strömer. "Hat er
nicht darauf hingewiesen, dann liegt ein Sachmangel vor".
"Die Hersteller müssen über andere Lösungen nachdenken"
Auf der Verpackung findet sich in der Regel nur der nichts sagende Hinweis auf
"technische Schutzmaßnahmen" und es fehlt eine Beschreibung, unter welchen
Konstellationen das Spiel nicht läuft. Verbraucherschützer sehen aber auch bei
deutlichen Erklärungen einen Mangel des Produkts, und da der Sachmangel schon
beim Kauf vorlag, könnte der Kunde das Spiel innerhalb der zweijährigen
Gewährleistung zurückgeben. "Wenn eine Sperre das Spielen verhindert, dann
handelt es sich um ein beschädigtes Produkt und es ist legitim das auszuhebeln",
sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentral Nordrhein Westfalen. "Die
Hersteller müssen über andere Lösungen nachdenken, denn es kann ja nicht sein,
dass die technischen Probleme auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen
werden".
Ehrliche Käufer müssen also auf bestimmte Spiele verzichten, ihren Rechner
aufräumen oder sich Software aus dem Netz besorgen, wenn sie ihrem Spieltrieb
nachgehen wollen. "Aus unserer Sicht stellt sich das Problem als Einzelfall
dar", erklärt Martin Lorber von Electronic Arts. "Wir haben von dem Spiel Sims 2
an die 500.000 Exemplare verkauft und die Anfragen zu solchen Problemen halten
sich in Grenzen".
Statt den Kunden mit mehr Zusatznutzen zu überzeugen, wird ihm das Spielen
unnötig schwer gemacht. Käufer von Half Life 2 müssen sich zum Beispiel in einem
aufwendigen Verfahren online beim Hersteller anmelden, sonst bleibt der
Bildschirm schwarz. Dieser Zugang ist nötig, um das Spiel frei zu schalten und
online spielen zu können. Hat der Spieler alle Hindernisse überwunden, muss er
leider feststellen, dass man beim Entwickler Valve auf eine Spielanleitung
verzichtet hat. Im Inneren der Box findet sich nur ein lappiger Zettel mit den
nötigsten Tastenkombinationen. Der Kunde ist im Computerreich schon lange kein
König mehr.
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