Justiz
Von Caroline Schmidt und Markus Verbeet
Wie kriminell sind Raubkopierer? In Berlin streitet die Große Koalition über die Frage, unter welchen Voraussetzungen man Freunden in Zukunft noch CDs und DVDs brennen darf.
Die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Katja Husen aus Hamburg ist eine Freundin der Musik. Auf der Festplatte ihres Laptops sind 1800 Songs gespeichert, das Liedgut ihrer CD-Sammlung (300 Scheiben) ist mehr als doppelt so groß. Kann sie sich an den ersten Song, den sie sich kostenlos aus dem Internet heruntergeladen hat, noch erinnern? "Irgendetwas, was ich mir nie gekauft hätte", überlegt sie laut. Nach einer Weile: "Ach richtig, so ein Lied von Britney Spears war's: ,Oops! I did it again'."
Das war in den guten alten Zeiten des Internet. Damals konnten Musiksammler
noch nahezu frei und unbehelligt von der Polizei in illegalen Netztauschbörsen
neue Lieder preiswert oder gar kostenlos bekommen. Die Einnahmen der Popstars
und ihrer Plattenfirmen sanken beharrlich. Im Jahr 2003 verbot der Bundestag
dann das Herunterladen von Musik und Filmen aus illegalen Quellen.
Seitdem stöbert Husen, 29, nicht mehr im Internet nach neuen Songs, sondern
brennt nur noch "Party-CDs für Bekannte". Diese Art der günstigen
Liedervermehrung für den privaten Bereich ist legal - zumindest so lange nicht
zu viele CDs daraus werden. Doch jetzt will die Große Koalition auf Druck der
Industrie wie auch der Verbraucher das Urheberrecht neu regeln. Prompt streiten
sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Kulturstaatsminister Bernd
Neumann (CDU): Gibt es ein Recht auf Privatkopie - und wann beginnt der
Diebstahl geistigen Eigentums?
Betroffen ist ein Land, in dem über 40 Prozent der Haushalte über einen CD- oder
DVD-Brenner und 60 Prozent der Bürger über einen Internet-Zugang verfügen.
Millionen Kopiersüchtige fragen sich: Wann darf man Freunden und Verwandten in
Zukunft noch eine Silberscheibe brennen? Nur vom gekauften Original oder auch
von der Sammel-CD, die ein Freund zusammengestellt hat? Und wie kriminell ist
dieser Freund, ein notorischer Kopierschutzüberwinder und Liedersammler in allen
- auch illegalen - Ecken des Netzes? Soll im Gesetz stehen, dass er weiterhin
ein Raubkopierer, ein Straftäter ist?
Die Antwort des CDU-Rechtspolitikers Günter Krings ist einfach: Ja. Der
Bundestagsabgeordnete will das Urheberrecht sogar noch verschärfen und
Privatleuten in Zukunft Kopien nur noch vom Original erlauben, und das auch nur
in geringer Zahl. Sonst gebe es ja eine "exponentielle Kopier-Kurve ohne jeden
Qualitätsverlust, während der Urheber leer ausgeht". Alle, die weiter brennen,
sollten als sogenannte Film- oder Musikpiraten Fälle für den Staatsanwalt sein,
"immerhin geht es hier um Arbeitsplätze".
Die Antwort von Zypries, die jetzt einen Referentenentwurf "zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vorgelegt hat, ist weitaus
diffiziler. Sie lautet: vielleicht. Zypries will ein milderes Gesetz, um eine
"Kriminalisierung der Schulhöfe" zu verhindern.
Brennen für Freunde - egal, ob vom Original oder von der Kopie - will die
Bundesjustizministerin weiter erlauben. Rechtswidrig soll nach wie vor nur der
handeln, der sich Kopien von einer Film- oder Musikdatei zieht, die
kopiergeschützt ist (und das sind sehr viele) oder Lieder und Filme ohne
Einverständnis des Rechteinhabers aus dem Internet herunterlädt. Er soll aber in
Zukunft nicht mehr strafrechtlich belangt werden können, wenn er diese "Werke
nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch oder zum
Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt".
Ob Zypries damit durchkommt, ist jedoch fraglich. Koalitionspartner Neumann hält
das für ein "falsches Signal". Deshalb werde er sich, versprach er der
Industrie, "energisch dafür einsetzen, diese Regelung zu korrigieren". Und
Krings fürchtet, dass viele Internet-Nutzer Zypries' "Bagatellklausel" als
Aufforderung zur Freibeuterei missverstehen könnten und dann wieder downloaden,
was die Netzzugangsleitung hergibt. Die Behörden, argumentiert die bayerische
Justizministerin Beate Merk (CSU), hätten doch schon heute die Möglichkeit,
Bagatellverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das aber zwinge doch
förmlich dazu, "im Bewusstsein der Verbraucher noch viel stärker zu verankern,
dass es die Nutzung fremden geistigen Eigentums nicht zum Nulltarif gibt".
Seit Jahren schon klagt die deutsche Film- und Musikindustrie über ein
mangelndes Unrechtsbewusstsein der Datenpiraten. Allein im vorvergangenen Jahr
habe der Fluch der illegalen Silberlinge nur für die Filmbranche rund eine
Milliarde Euro Schaden bedeutet.
In welchem Ausmaß der rechtswidrige Musik- und Filmverkehr dafür verantwortlich
sein soll, dokumentieren die Firmen und Verbände mit den sogenannten
Brennerstudien, die das Marktforschungsinstitut GfK erstellt: Wurden vor rund
sieben Jahren, also in der Hochphase des New-Economy-Booms, noch fa Millionen
CD-Alben gekauft, waren e schon ein Drittel weniger. Dagegen stieg die Zahl der
mit Musik selbst bespielten Rohlinge um fast das Sechsfache. Und bei den Filmen
sieht es mittlerweile ähnlich aus.
Deshalb ging die Branche zum Gegenangriff über. Vor rund zwei Jahren startete
sie die PR-Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher", die unter den Freunden der
freien Vervielfältigung Angst und Schrecken verbreiten sollte. Auf diversen
deutschen Marktplätzen erschien in den vergangenen zwei Sommern der "Knast on
Tour", eine überdimensionale Zelle, in der jeder interessierte Passant "fünf
Minuten im Leben eines Raubkopierers" erleben durfte. Kinospots sollten die
Wirkung der Aktion verstärken. Doch schon bald sorgten die platten Filmchen -
einer etwa suggerierte, dass man im Gefängnis mit Vergewaltigungen zu rechnen
habe, weil wirklich kriminelle Mitinsassen ("meiner hat aber den geileren
Arsch") auf junge Raubkopierer stünden - in den Kinosälen nur noch für
höhnisches Gelächter.
Parallel begannen Musiker und Schauspieler wie Mel Gibson Kopierer in aller Welt
zu verklagen. Die deutsche Film- und Musikwirtschaft hat gar zwei Organisationen
gegründet. Spezialisten forschen etwa im Netz und auf Flohmärkten nach Kopien,
die "ohne Einwilligung des Berechtigten" (Paragraf 106 Urheberrechtsgesetz)
öffentlich gemacht werden: Die Firma proMedia sucht nach raubkopierter Musik,
die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) kümmert sich
um Filme und Unterhaltungssoftware.
Allein die GVU beschäftigt zehn Rechercheure, fast alles ehemalige Polizisten.
Stolz bezeichnet Geschäftsführer und Ex-Kommissar Jochen Tielke seine
Gesellschaft auch schon einmal als "kleines BKA für Urheberrechtsverletzungen".
In ihrem Lagerraum in einem Hamburger Keller liegen die Raubkopien in unzähligen
Kartons, "Harry Potter", "Herr der Ringe", "Star Wars", insgesamt rund 120.000
DVDs.
Die Hinweise seiner Ermittler hätten zu rund 2500 Ermittlungsverfahren im
vergangenen Jahr geführt, sagt Tielke; die Musikfahnder der proMedia melden gar
3500 Verfahren. Als Erfolge des vergangenen Jahres verbuchen die beiden
Gesellschaften