

und zieht sie zurück: http://www.heise.de/newsticker/meldung/44637
[12.02.2004 10:32]
Ein Raunen ging Mitte des vergangenen Jahres durch die einschlägigen Webforen als bekannt wurde, dass die Kanzlei des Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth[1] die Begriffe "eMule" und "edonkey" für Mandanten als Marke registriert hatte. Im Fall von "eMule" erfolgte der Eintrag ins Markenregister für die "Firstway Medien GmbH[2]", "edonkey" hat die Kanzlei für einen Frank Dümpelmann registriert. Damals wurde wild spekuliert, was die Mandanten von Gravenreuths Kanzlei wohl mit den nunmehr geschützten Begriffen anfangen wollten. eDonkey2000 ist das wohl meistgenutzte P2P-Netzwerk zum Download von Filmen. Der Client eMule ist ein sehr beliebtes Tool, das als Open-Source-Projekt auf dem eDonkey-Protokoll aufsetzt.
Seit der vergangenen Woche nun sieht die P2P-Gemeinde klarer: Am 2. Februar flatterte Marcus Falck, dem Betreiber des Portals emule.de[3], eine Abmahnung ins Haus. Für die Firstway Medien GmbH forderte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Partner von Gravenreuth, den Webmaster auf, die Domain emule.de im Geschäftsverkehr nicht mehr zu nutzen, sie also abzuschalten. In dem Schreiben wies er darauf hin, dass die "sich hier gegenüberstehenden Kennzeichen verwechslungsfähig" seien. Es bestehe eine "Branchennähe bzw. eine Warenidentität". Die Abgabe der entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung forderte er bis zum 2. Februar, also dem Tag der Zustellung.
Falck konnte kaum glauben, was er da sah. Immerhin ist er seit September 2002 Inhaber der Domain emule.de. Die Wortmarke von Firstway wurde erst am 23. April 2003 angemeldet, also deutlich später. Offensichtlich hat Syndikus oberflächlich recherchiert: Ihm ist wohl entgangen, dass der Eintrag vom 14. Juli 2003 in der Whois-Datenbank des DeNIC nur ein Änderungseintrag war, weil emule.de den Provider gewechselt hatte. Das bekannte eMule-Projekt selbst ist nochmals älter: Gegenüber heise online erklärte Erfinder Hendrik Breitkreuz, dass sein entsprechendes Open-Source-Projekt bereits seit dem 13. Mai 2002 bei Sourceforge eingetragen[4] ist.
Nun könnte die Abmahnung für Syndikus und seine Mandantin unangenehme Folgen haben. Markenrechtsexperte Jochen Krieger[5] erklärte im Gespräch mit heise online, dass Falck nun gute Aussichten habe, eine eventuelle Gegenklage, also eine so genannte negative Feststellungsklage, zu gewinnen: "Die entscheidende Erstbenutzung erfolgte fraglos nicht durch den Markeninhaber", erklärte er. Seiner Meinung nach sei in diesem Fall gleichgültig, ob der Domain-Name "emule" juristisch als Werktitel oder als Geschäftskennzeichen zu werten ist.
Bisher hat Falck noch nicht entschieden, wie er weiter vorgehen will. Die Unterlassungserklärung habe er nicht abgegeben. Mittlerweile hat er sich mit den eMule-Entwicklern zusammengetan und die Seite freemule.net[6] ins Netz gestellt. Dort ruft er zu Spenden für die Rechtsverteidigung und eine beabsichtigte Löschungsklage der Marke "emule" auf. Auch bei einem solchen Vorhaben bestehen nach Ansicht von Rechtsanwalt Krieger gute Aussichten auf Erfolg: "Sowohl das Geschäftskennzeichen als auch der Werktitel entstehen mit der Benutzungsaufnahme und sind damit ältere Rechte im Sinne des Paragraphen 51[7] Markengesetz."
In der Vergangenheit rief die Nähe des Rechtsanwalts Syndikus aus der Kanzlei Gravenreuth zu dubiosen Dialer-Anbietern schon mehrfach Argwohn in den Medien hervor. So ist er beispielsweise administrativer Ansprechpartner der Site eselfilme.de. Dort wiederum wird mit Popup-Fenstern intensiv Werbung für die Site emule-client.com gemacht. emule-client.com suggeriert dem Nutzer, eine "offizielle" Download-Seite für das kostenlose Programm eMule zu sein. Tatsächlich aber erhalten arglose Anwender hier einen manipulierten, gleichnamigen Client, der sich nur auf den ersten Blick wie das originale P2P-Tool verhält. Nach einigen Tagen fordert die Software ihren Nutzer auf, bei einer 0190-Nummer anzurufen, die mit 19,95 Euro abgerechnet wird. Dort solle man einen Freischalt-Key erfragen. Wenn der nicht eingegeben wird, lädt das Tool ab diesem Zeitpunkt Dateien nur noch mit bis zu 5 KByte/s aus dem eDonkey-Netz herunter.
Die Entwickler, die das eMule-Projekt tatsächlich programmieren und vorantreiben, ärgern sich über solche Trittbrettfahrer-Methoden. Bei ihnen trudeln permanent Anfragen von Anwendern des manipulierten Clients ein. Sie beklagen sich, dass sie plötzlich nach Lizenzcodes gefragt werden und 0190-Nummern anrufen sollen. "Der Hammer ist, dass wir da noch Support leisten müssen", beklagt sich Entwickler Breitkreuz. Mittlerweile hat das eMule-Projekt eine Site[8] eingerichtet, auf der die Funktionsweise der gefälschten Clients erläutert wird. Dort findet man auch eine Anleitung zur kompletten Deinstallation.
Verantwortlich für diese Abzocke ist die Firma 3PO Web-Invest Ltd., angeblich ansässig auf den British Virgin Islands. 3PO wiederum ist jene Firma, für die Anwalt Syndikus gerne seinen Namen als admin-c bei Domain-Registrierungen hergibt, so beispielsweise im Falle von eselfilme.de. Die Marke "edonkey" hat die Gravenreuth-Kanzlei, wie bereits erwähnt, für einen "Frank Dümpelmann" angemeldet. Dümpelmann war bis vor kurzem Geschäftsführer der Consiliere New Media GmbH[9], die sich in der Vergangenheit mit dubiosen Dialern Bekanntheit verschafft hatte und in juristischen Fragen von Syndikus vertreten wurde. Mittlerweile hat es Syndikus sowohl bei Consiliere als auch beim ebenfalls in Wetter ansässigen 0190-Anbieters Global Netcom[10] zum Geschäftsführer gebracht. Syndikus selbst war bislang für heise online für eine Stellungnahme zu den Vorgängen nicht zu sprechen.
(hob[11]/c't)URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/44545
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.gravenreuth.de/
[2] http://www.firstway.de/
[3] http://www.emule.de
[4] http://sourceforge.net/projects/emule/
[5] http://transpatent.com/ra_krieger/
[6] http://www.freemule.net
[7] http://transpatent.com/gesetze/demgt3.html#51
[8] http://www.emule-project.net/faq/de_badmod.htm
[9] http://www.consiliere.de/
[10] http://www.global-netcom.de/
[11] mailto:hob@ct.heise.de
Original
geschrieben von freakboss
Sagt ja niemand, dass Usenet (wo Usenext einer
von vielen Anbieter ist) grundsätzlich Abzocke ist, aber wenn der Herr Freiherr
von Gravenreuth mit an Bord ist, ist mehr als Vorsicht geboten. Stichwort
Tanja-Briefe, eMcrypt, Poweresel, Eselfilme usw.
--> http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth bzw.
vorallem den schönen Rapport vom Klostermeier :
http://web.archive.org/web/20040224141026/http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/editorial.html
(leider nur noch bei Archive.org zu finden)
btw, hab gerade gesehen, dass der liebe Herr von und zu Anfangs Dezember zu 9
Monaten Haft verurteilt wurde *freudenfest*, ist aber noch nicht rechtsgültig
http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,452566,00.html
Und sein früherer Schosshund in seiner Kanzlei Berharnd S. wurde im Verlauf der
Ermittlungen mit FTPWelt.com vor laufender Kamera verhaftet (ein Freudentag für
alle) und einer der Mandaten darf offiziell bzw. richterlich bestätigt als
Dialer-Parasit bezeichnet werden und ist inzwischen auch als Domain-Engel
bekannt. Schöne Gesellschaft......
So viel zu informieren.......

04. Dezember 2006 http://www.gulli.com/news/gravenreuth-zum-muenchner-2006-12-04/
Gegen den umstrittenen Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde vergangenen Freitag wegen Veruntreuung von Mandantengeldern eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verhängt. 7.000 Euro seien unterschlagen worden, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gravenreuth kündigt an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Nachteilig für Gravenreuth habe sich nach Prozessberichten seine laut Staatsanwalt und Gericht "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" ausgewirkt, weiterhin eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung.
Auf Nachfrage erklärte Gravenreuth gegenüber gulli.com, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Weiterhin rechne er nur im Falle einer Verurteilung mit einem Kammerverfahren, nicht jedoch mit einem Entzug seiner Anwaltslizenz. Diese hätte erst ab einer Bewährungsstrafe von einem Jahr gedroht.
Die nicht erfolgte Auszahlung der Mandantengelder wurde weiteren Prozessberichten gemäß durch "Arbeitsüberlastung und Fehler seines Personals" begründet, dies wurde vom Gericht jedoch nicht anerkannt. Gravenreuth gab heute wie bereits in vorangegangenen Gesprächen indessen an, das Hauptproblem habe nicht in Arbeitsüberlastung und Fehlern bestanden, sondern in der Weigerung des Mandanten, eine Bankverbindung mitzuteilen: hätte er eine solche erhalten, wäre das Geld anstandslos ausgezahlt worden. Barauszahlungen oder Zahlung per Scheck tätige er nicht. Auch nach dem Gerichtsurteil werde er nun erneut die Übermittlung der für die Auszahlung notwendigen Kontodaten anfordern.
Während in mehreren Blogs und Kommentaren über chaotische Verhältnisse und eine desolate Finanzlage der Kanzlei Gravenreuth berichtet wurde, beschreibt Gravenreuth seine wirtschaftliche Zukunft als durchaus gesichert. Finanzielle Engpässe habe es gegeben, diese seien jedoch durch nicht erfolgte Honorarzahlungen entstanden. Insbesondere durch seine Tätigkeit zum Schutz der Marke "Ballermann" hätten sich laut Gravenreuth bis heute unbeglichene Außenstände von über 200.000 Euro ergeben, die eingeklagt wurden - ein Urteil liegen jedoch noch nicht vor. Die Markeninhaber entbanden Gravenreuth bereits 2002 von seiner Tätigkeit zum Schutz der Marke.
Für das angekündigte Berufungsverfahren zeigte sich Gravenreuth optimistisch. So sei die Verurteilung wegen Urkundenfälschung, die strafverschärfend wirkte, unrechtmäßig erfolgt. 1993 mahnte Gravenreuth bis Juni im Auftrag eines Mandanten ab, obgleich jener angab, Gravenreuth bereits im März das Mandat entzogen zu haben. Dies treffe laut Gravenreuth jedoch nicht zu. Auch der Auszahlung der 7.000 Euro seien nach wie vor einzig die nicht angegebenen Kontodaten seines Mandanten im Weg gestanden.
Das Berufungsverfahren verspricht somit spannend zu werden: das Urteil des Amtsgerichts München fiel mehr als deutlich gegen Gravenreuth aus. Jener wiederum gibt sich in bekannter Weise kampflustig.
Finanzielle Engpässe stehen dem Gang durch die Instanzen nach Angaben Gravenreuths nicht im Weg. "Man ist nach wie vor gut im Geschäft", so der Münchner Anwalt.
http://web.archive.org/web/20040224141026/http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/editorial.html
"Es kann manchmal sehr unrecht sein, ein Recht auszuüben."
Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach (1830-1916)
Mit den Vorgängen rund um die Warez-Razzia "FTPWelt.com" sind nicht nur die Inhalte dieser Webseite hoffnungslos veraltet, sondern es ist auch der Fokus auf eine einzelne Person ungültig geworden.
Ausführliche Informationen zu den Hintergründen der Warez-Razzia finden Sie bei:
www.heise.de [1],
www.heise.de [2],
GVU
Berliner Tagesspiegel
ZDF
ARD
www.onlinekosten.de
SPIEGEL ONLINE [1]
SPIEGEL ONLINE [2]
Stern Online
Focus Online
ORF
Süddeutsche Zeitung
Münchner Merkur
The Register
c't magazin, Heft 21 v. 4.10.2004
Ich werde mich zum Jahreswechsel 2004/2005 einem neuem journalistischen Projekt widmen, in dem auch – aber längst nicht ausschließlich – über Hintergründe und Entwicklungen im Fall FTPWelt.com berichtet werden wird:
Ich bedanke mich bei allen, die mich in den letzten dreieinhalb Jahren bei
der Arbeit an der FAQ und dem Report unterstützt haben.
Andreas Klostermaier
Endlhausen, den 07. Oktober 2004
Bereits am zweiten von acht angesetzten Verhandlungsterminen ist heute der Strafprozess in Sachen FTPWelt am Landgericht Mühlhausen zum Abschluss gekommen. Die Brüder Daniel und Thomas R. wurden von der 6. großen Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts als Haupttäter für schuldig befunden, die illegale Warez-Download-Plattform gegründet und betrieben zu haben. Der Rechtsanwalt Bernhard S. wirkte dem Urteil zufolge am Betrieb der Plattform lediglich als Beihelfer mit. S. hatte stets bestritten, Kenntnis von den Inhalten auf der Website gehabt zu haben.
Der heute 22-jährige Daniel R. erhielt eine Haftstrafe von 23 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Zusätzlich muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 6000 Euro Strafe bezahlen. Bei der Festlegung des Strafmaßes wandte das Gericht das Jugendstrafrecht an, anders als beim derzeit 32-jährigen Thomas R.: Er erhielt eine Haftstrafe von 16 Monaten zur Bewährung, muss allerdings zusätzlich 70.000 Euro Strafe zahlen.
Mit 10 Monaten Haftstrafe zur Bewährung kam der beratende Anwalt Bernhard S. wohl glimpflich davon. Zusätzlich muss er 90.000 Euro Strafe bezahlen, die wie die anderen Geldstrafen gemeinnützigen Organisationen zugute kommen soll. Als Delikte nannte das Gericht die gewerbliche Verletzung von Urheberrechten. Der Vorwurf der Verbreitung von pornografischen Schriften wurde offenbar nicht mehr berücksichtigt.
Die nahezu unangetasteten Erlöse aus dem Betrieb der Website FTPWelt betrugen mehr als 600.000 Euro und wurden abgeschöpft. Sie dienen einerseits der Begleichung der Steuerschuld, ein Teil soll aber auch als Entschädigung an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Vertreterin der Rechteinhaber ausgezahlt werden. Laut einem Prozessbeobachter handelt es sich dabei um eine Summe zwischen 200.000 und 300.000 Euro.
Das Gericht folgte damit in etwa dem angekündigten Strafmaß, das in Aussicht gestellt wurde, falls die Angeklagten geständig seien. Im Vorfeld des Prozesses haben dem Richter zufolge ausführliche Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und den Strafverteidigern stattgefunden, an denen auch ein Vertreter der GVU beteiligt war. Offenbar hat man bereits dort eine Einigung erzielt, der das Gericht nun in etwa folgte. Das Urteil wurde von allen Angeklagten akzeptiert und ist damit bereits rechtskräftig. (hob/c't)
21. Februar 2007 20:12
Bernhard S. nicht vorbestraft / keine weiteren Forderungen im Zivilprozess
FrankZwo (318 Beiträge seit 13.12.01)
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12246084&forum_id=112848
Ein Strafverfahren gegen einen bekannten Anwalt fand heute vor dem
Amtsgericht München einen vorläufigen Abschluß. Vorläufig deshalb,
als der Anwalt wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zwar zu 9
Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, ihm aber durchaus
zuzutrauen ist, dass er die nächste Instanz anruft. Anstelle
langatmiger Erklärungen verweise ich auf den Bericht von Axel John,
der im Gerichstsaal saß:
> http://www.abzockwelle.de/m_016.htm.
Ich persönlich finde besonders bemerkenswert, dass diese Leuchte der
Rechtschaffenheit und Rächer wider Markenpiraterie und
Forenkriminalität bereits eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung hat.
M. Boettcher
http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11723912&forum_id=39795