heise online

Gravenreuth-Kanzlei mahnt P2P-Portal emule.de ab

und zieht sie zurück: http://www.heise.de/newsticker/meldung/44637

weiter unten: Der Gravenreuth-Report / Bewährungsstrafen für FTPWelt-Betreiber

[12.02.2004 10:32]

Ein Raunen ging Mitte des vergangenen Jahres durch die einschlägigen Webforen als bekannt wurde, dass die Kanzlei des Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth[1] die Begriffe "eMule" und "edonkey" für Mandanten als Marke registriert hatte. Im Fall von "eMule" erfolgte der Eintrag ins Markenregister für die "Firstway Medien GmbH[2]", "edonkey" hat die Kanzlei für einen Frank Dümpelmann registriert. Damals wurde wild spekuliert, was die Mandanten von Gravenreuths Kanzlei wohl mit den nunmehr geschützten Begriffen anfangen wollten. eDonkey2000 ist das wohl meistgenutzte P2P-Netzwerk zum Download von Filmen. Der Client eMule ist ein sehr beliebtes Tool, das als Open-Source-Projekt auf dem eDonkey-Protokoll aufsetzt.

Seit der vergangenen Woche nun sieht die P2P-Gemeinde klarer: Am 2. Februar flatterte Marcus Falck, dem Betreiber des Portals emule.de[3], eine Abmahnung ins Haus. Für die Firstway Medien GmbH forderte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Partner von Gravenreuth, den Webmaster auf, die Domain emule.de im Geschäftsverkehr nicht mehr zu nutzen, sie also abzuschalten. In dem Schreiben wies er darauf hin, dass die "sich hier gegenüberstehenden Kennzeichen verwechslungsfähig" seien. Es bestehe eine "Branchennähe bzw. eine Warenidentität". Die Abgabe der entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung forderte er bis zum 2. Februar, also dem Tag der Zustellung.

Falck konnte kaum glauben, was er da sah. Immerhin ist er seit September 2002 Inhaber der Domain emule.de. Die Wortmarke von Firstway wurde erst am 23. April 2003 angemeldet, also deutlich später. Offensichtlich hat Syndikus oberflächlich recherchiert: Ihm ist wohl entgangen, dass der Eintrag vom 14. Juli 2003 in der Whois-Datenbank des DeNIC nur ein Änderungseintrag war, weil emule.de den Provider gewechselt hatte. Das bekannte eMule-Projekt selbst ist nochmals älter: Gegenüber heise online erklärte Erfinder Hendrik Breitkreuz, dass sein entsprechendes Open-Source-Projekt bereits seit dem 13. Mai 2002 bei Sourceforge eingetragen[4] ist.

Nun könnte die Abmahnung für Syndikus und seine Mandantin unangenehme Folgen haben. Markenrechtsexperte Jochen Krieger[5] erklärte im Gespräch mit heise online, dass Falck nun gute Aussichten habe, eine eventuelle Gegenklage, also eine so genannte negative Feststellungsklage, zu gewinnen: "Die entscheidende Erstbenutzung erfolgte fraglos nicht durch den Markeninhaber", erklärte er. Seiner Meinung nach sei in diesem Fall gleichgültig, ob der Domain-Name "emule" juristisch als Werktitel oder als Geschäftskennzeichen zu werten ist.

Bisher hat Falck noch nicht entschieden, wie er weiter vorgehen will. Die Unterlassungserklärung habe er nicht abgegeben. Mittlerweile hat er sich mit den eMule-Entwicklern zusammengetan und die Seite freemule.net[6] ins Netz gestellt. Dort ruft er zu Spenden für die Rechtsverteidigung und eine beabsichtigte Löschungsklage der Marke "emule" auf. Auch bei einem solchen Vorhaben bestehen nach Ansicht von Rechtsanwalt Krieger gute Aussichten auf Erfolg: "Sowohl das Geschäftskennzeichen als auch der Werktitel entstehen mit der Benutzungsaufnahme und sind damit ältere Rechte im Sinne des Paragraphen 51[7] Markengesetz."

In der Vergangenheit rief die Nähe des Rechtsanwalts Syndikus aus der Kanzlei Gravenreuth zu dubiosen Dialer-Anbietern schon mehrfach Argwohn in den Medien hervor. So ist er beispielsweise administrativer Ansprechpartner der Site eselfilme.de. Dort wiederum wird mit Popup-Fenstern intensiv Werbung für die Site emule-client.com gemacht. emule-client.com suggeriert dem Nutzer, eine "offizielle" Download-Seite für das kostenlose Programm eMule zu sein. Tatsächlich aber erhalten arglose Anwender hier einen manipulierten, gleichnamigen Client, der sich nur auf den ersten Blick wie das originale P2P-Tool verhält. Nach einigen Tagen fordert die Software ihren Nutzer auf, bei einer 0190-Nummer anzurufen, die mit 19,95 Euro abgerechnet wird. Dort solle man einen Freischalt-Key erfragen. Wenn der nicht eingegeben wird, lädt das Tool ab diesem Zeitpunkt Dateien nur noch mit bis zu 5 KByte/s aus dem eDonkey-Netz herunter.

Die Entwickler, die das eMule-Projekt tatsächlich programmieren und vorantreiben, ärgern sich über solche Trittbrettfahrer-Methoden. Bei ihnen trudeln permanent Anfragen von Anwendern des manipulierten Clients ein. Sie beklagen sich, dass sie plötzlich nach Lizenzcodes gefragt werden und 0190-Nummern anrufen sollen. "Der Hammer ist, dass wir da noch Support leisten müssen", beklagt sich Entwickler Breitkreuz. Mittlerweile hat das eMule-Projekt eine Site[8] eingerichtet, auf der die Funktionsweise der gefälschten Clients erläutert wird. Dort findet man auch eine Anleitung zur kompletten Deinstallation.

Verantwortlich für diese Abzocke ist die Firma 3PO Web-Invest Ltd., angeblich ansässig auf den British Virgin Islands. 3PO wiederum ist jene Firma, für die Anwalt Syndikus gerne seinen Namen als admin-c bei Domain-Registrierungen hergibt, so beispielsweise im Falle von eselfilme.de. Die Marke "edonkey" hat die Gravenreuth-Kanzlei, wie bereits erwähnt, für einen "Frank Dümpelmann" angemeldet. Dümpelmann war bis vor kurzem Geschäftsführer der Consiliere New Media GmbH[9], die sich in der Vergangenheit mit dubiosen Dialern Bekanntheit verschafft hatte und in juristischen Fragen von Syndikus vertreten wurde. Mittlerweile hat es Syndikus sowohl bei Consiliere als auch beim ebenfalls in Wetter ansässigen 0190-Anbieters Global Netcom[10] zum Geschäftsführer gebracht. Syndikus selbst war bislang für heise online für eine Stellungnahme zu den Vorgängen nicht zu sprechen.

(hob[11]/c't)

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  http://www.heise.de/newsticker/meldung/44545

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.gravenreuth.de/
  [2] http://www.firstway.de/
  [3] http://www.emule.de
  [4] http://sourceforge.net/projects/emule/
  [5] http://transpatent.com/ra_krieger/
  [6] http://www.freemule.net
  [7] http://transpatent.com/gesetze/demgt3.html#51
  [8] http://www.emule-project.net/faq/de_badmod.htm
  [9] http://www.consiliere.de/
  [10] http://www.global-netcom.de/
  [11] mailto:hob@ct.heise.de


Zitat:

Original geschrieben von freakboss Beitrag betrachten

Is ganz gut.
Bin da ne weile Kunde. Sauge wie nen Affe im sprichwörtlichen Affenzahn.
Könnte etwas billiger sein.

@Vorredner: Alder check mal deine Quellen. Die sind nämlich einfach nur Desinformation.

Halts mit Dieter Nuhr.

Sagt ja niemand, dass Usenet (wo Usenext einer von vielen Anbieter ist) grundsätzlich Abzocke ist, aber wenn der Herr Freiherr von Gravenreuth mit an Bord ist, ist mehr als Vorsicht geboten. Stichwort Tanja-Briefe, eMcrypt, Poweresel, Eselfilme usw.

--> http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth bzw. vorallem den schönen Rapport vom Klostermeier : http://web.archive.org/web/20040224141026/http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/editorial.html (leider nur noch bei Archive.org zu finden)

btw, hab gerade gesehen, dass der liebe Herr von und zu Anfangs Dezember zu 9 Monaten Haft verurteilt wurde *freudenfest*, ist aber noch nicht rechtsgültig

http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,452566,00.html

Und sein früherer Schosshund in seiner Kanzlei Berharnd S. wurde im Verlauf der Ermittlungen mit FTPWelt.com vor laufender Kamera verhaftet (ein Freudentag für alle) und einer der Mandaten darf offiziell bzw. richterlich bestätigt als Dialer-Parasit bezeichnet werden und ist inzwischen auch als Domain-Engel bekannt. Schöne Gesellschaft......

So viel zu informieren.......

Gravenreuth zum Münchner Urteil Berufung kommt, Geschäftslage prima

04. Dezember 2006 http://www.gulli.com/news/gravenreuth-zum-muenchner-2006-12-04/

Gegen den umstrittenen Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde vergangenen Freitag wegen Veruntreuung von Mandantengeldern eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verhängt. 7.000 Euro seien unterschlagen worden, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gravenreuth kündigt an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Nachteilig für Gravenreuth habe sich nach Prozessberichten seine laut Staatsanwalt und Gericht "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" ausgewirkt, weiterhin eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung.

Auf Nachfrage erklärte Gravenreuth gegenüber gulli.com, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Weiterhin rechne er nur im Falle einer Verurteilung mit einem Kammerverfahren, nicht jedoch mit einem Entzug seiner Anwaltslizenz. Diese hätte erst ab einer Bewährungsstrafe von einem Jahr gedroht.

Die nicht erfolgte Auszahlung der Mandantengelder wurde weiteren Prozessberichten gemäß durch "Arbeitsüberlastung und Fehler seines Personals" begründet, dies wurde vom Gericht jedoch nicht anerkannt. Gravenreuth gab heute wie bereits in vorangegangenen Gesprächen indessen an, das Hauptproblem habe nicht in Arbeitsüberlastung und Fehlern bestanden, sondern in der Weigerung des Mandanten, eine Bankverbindung mitzuteilen: hätte er eine solche erhalten, wäre das Geld anstandslos ausgezahlt worden. Barauszahlungen oder Zahlung per Scheck tätige er nicht. Auch nach dem Gerichtsurteil werde er nun erneut die Übermittlung der für die Auszahlung notwendigen Kontodaten anfordern.

Während in mehreren Blogs und Kommentaren über chaotische Verhältnisse und eine desolate Finanzlage der Kanzlei Gravenreuth berichtet wurde, beschreibt Gravenreuth seine wirtschaftliche Zukunft als durchaus gesichert. Finanzielle Engpässe habe es gegeben, diese seien jedoch durch nicht erfolgte Honorarzahlungen entstanden. Insbesondere durch seine Tätigkeit zum Schutz der Marke "Ballermann" hätten sich laut Gravenreuth bis heute unbeglichene Außenstände von über 200.000 Euro ergeben, die eingeklagt wurden - ein Urteil liegen jedoch noch nicht vor. Die Markeninhaber entbanden Gravenreuth bereits 2002 von seiner Tätigkeit zum Schutz der Marke.

Für das angekündigte Berufungsverfahren zeigte sich Gravenreuth optimistisch. So sei die Verurteilung wegen Urkundenfälschung, die strafverschärfend wirkte, unrechtmäßig erfolgt. 1993 mahnte Gravenreuth bis Juni im Auftrag eines Mandanten ab, obgleich jener angab, Gravenreuth bereits im März das Mandat entzogen zu haben. Dies treffe laut Gravenreuth jedoch nicht zu. Auch der Auszahlung der 7.000 Euro seien nach wie vor einzig die nicht angegebenen Kontodaten seines Mandanten im Weg gestanden.

Das Berufungsverfahren verspricht somit spannend zu werden: das Urteil des Amtsgerichts München fiel mehr als deutlich gegen Gravenreuth aus. Jener wiederum gibt sich in bekannter Weise kampflustig.

Finanzielle Engpässe stehen dem Gang durch die Instanzen nach Angaben Gravenreuths nicht im Weg. "Man ist nach wie vor gut im Geschäft", so der Münchner Anwalt.


Der Gravenreuth-Report

http://web.archive.org/web/20040224141026/http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/editorial.html

KURZÜBERSICHT/EDITORIAL

"Es kann manchmal sehr unrecht sein, ein Recht auszuüben."
Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach (1830-1916)

EINFÜHRUNG

Editorial
Aktuelles
Die Person
Die Kanzlei

DIE FÄLLE

• Tanja-Briefe
• Triton
• Webspace
• Explorer
• Ballermann
• OnWeb AG
• Crayon

DAS SYNDIKUS-SYNDIKAT

• Prolog/Teil I
• Teil II
• Teil III
• Epilog

DIE ALTE FAQ

• Teil II
• Teil III
• Teil IV
• Teil V
• Teil VI

SONSTIGES

Pressestimmen
Impressum

  Kurzübersicht

[erstellt am: 05.04.2003/geändert am: 22.04.2003]

Willkommen beim Gravenreuth-Report. Diese Webseite informiert kritisch über die Aktivitäten des umstrittenen Münchner Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth, aka Günter Dörr. Das Material der Dokumentation ist sehr umfangreich, der nachfolgende Wegweiser soll Ihnen helfen, schnell die gewünschte Information zu finden.

"Der Gravenreuth-Report" ist die Fortsetzung und Revision meiner älteren Dokumentation, der "Gravenreuth-FAQ". Die alte Gravenreuth-FAQ verbleibt noch solange im Online-Zugriff, bis alle Inhalte in den "Gravenreuth-Report" eingeflossen sind. Wenn Sie über einen Link zur alten "Gravenreuth-FAQ" hier gelandet sind oder aus anderen Gründen die alte Dokumentation einsehen möchten, folgen Sie in der linken Navigationsleiste den einzelnen Kapiteln unter der Überschrift "DIE ALTE FAQ". Bookmarken Sie die Seiten der alten FAQ aber nicht mehr und setzen Sie keine Links darauf, da diese Seiten in Kürze entfernt werden. Beachten Sie bitte auch, dass die alte FAQ auf dem Stand vom Herbst 2002 ist, die Inhalte sind teilweise nicht mehr aktuell.

Wenn Sie noch nie etwas über Gravenreuth gehört haben, lesen Sie bitte zuerst das untenstehende Editorial, bevor Sie in andere Themen-Komplexe einsteigen. Eine Danksagung am Ende dieser Seite rundet die Einführung ab.

Konkrete juristische Aktivitäten Gravenreuths (Serienabmahnungen etc) finden sich in der Navigationsleiste unter der Überschrift "DIE FÄLLE". Die Fälle werden strukturiert aufbereitet: eine Kurzzusammenfassung erläutert den groben Kontext, der Ablauf der Geschehnisse wird ausführlich geschildert. Es folgen persönliche Betrachtungen von mir. Eine Linkliste zum Thema und ein Factsheet mit wichtigen Rahmendaten runden die Darstellung ab. In dieser Sektion werden nur Fälle behandelt, die soweit fortgeschritten sind, dass sie mehr oder weniger abschließend dargestellt werden können. Aktuelle Fälle und Gerüchte über neue Abmahnserien finden sich im Abschnitt "Aktuelles".

Informationen und Betrachtungen zur Person Gravenreuths sind im Themenkomplex "Die Person" zusammengefasst. Ein Bereich, den ich in Zukunft eigentlich gerne reduzieren möchte (es gibt keinen Grund, die Person übermäßig in den Vordergrund zu stellen, aber gerade in diesem Bereich schlagen die Spekulationen Kapriolen, sodass ein gesteigerter Aufklärungsbedarf besteht).

Es befinden sich einige weitere Themen in Vorbereitung, sehen Sie von Zeit zu Zeit mal wieder vorbei.

  Editorial

[erstellt am: 06.04.2003/geändert am: 11.04.2003]

Die FAQ ist tot - es lebe der Gravenreuth-Report

Meine Gravenreuth-Dokumentation wurde seit der Erstpublikation am 1. Januar 2001 in der Form einer FAQ (Frequently Asked Questions = regelmäßig gestellte Fragen) geführt, d.h. ich habe die in Diskussionsforen häufig wiederkehrenden Fragen im Zusammenhang mit Gravenreuth-Abmahnungen zentral in einer Liste zusammengestellt und - soweit mir möglich - beantwortet. Diese Form der Aufbereitung von Informationen hat ihre Vorteile, vor allem was das schnelle Auffinden bestimmter Themen und die zeitnahe Pflege angeht. Die FAQ hat aber auch Nachteile, insbesondere eine gewisse Zergliederung der Informationen, die eine umfassendere Behandlung komplexer Themen verhindert. Auch vermag die Form der FAQ nur schlecht Zusammenhänge darzustellen oder das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen. Nach über zweijähriger Arbeit an der FAQ scheint mir die Aufgabenstellung der schnellen, breiten, punktuellen Aufklärung nicht mehr so dringlich wie zu Beginn meiner Bemühungen - es ist diesbezüglich in weiten Teilen der betroffenen Öffentlichkeit ein gewisser Kenntnisstand gereift (und ich hoffe für mich in Anspruch nehmen zu können, daran meinen Anteil gehabt zu haben).

Vielmehr ist es nun an der Zeit, die gesammelten Information neu zu sichten, neu zusammenzustellen, im Gesamtzusammenhang einzuordnen und zu resumieren. Im Gravenreuth-Report werden einige Details der FAQ verschwinden, die sich im Gesamtzusammenhang als unwichtig erwiesen haben, zahlreiche neue Hintergrundinformationen und auch ganz neue Fälle werden hinzugefügt und im Gegensatz zur FAQ werde ich auch persönliche Betrachtungen einfliessen lassen. Die Erstellung des Gravenreuth-Reports war für mich zudem ein technischer Umstieg. Um mit der ungeheuren Fülle der vielen kleinen Informationshäppchen, Quellen, Daten und Zusammenhänge fertig zu werden, setze ich seit Ende 2002 das XML-basierte Mindmap-System Tinderbox ein, welches nun auch direkt die HTML-Generierung des Gravenreuth-Reports bewirkt. Die weitgehende Automatisierung des Weges von der Recherche zur Publikation bedeutet eine grosse Arbeitserleichterung für mich und wird hoffentlich zu einer besseren Aktualität gegenüber der alten FAQ führen. Die Umsetzung aller Informationen in das neue System aber ist noch ein langer Weg - mindestens bis Ende 2003 veranschlage ich für diesen Prozess.

Warum Gravenreuth?

Es steht die Frage im Raum - und diese Frage wurde mir in den letzten beiden Jahren wiederholt gestellt - warum ich mich auf Gravenreuth kapriziere, wo doch der eigentliche Missstand des Abmahn-Wahns auch von anderen begründet wird und die letztendliche Ursache bei Richtern, den Anwaltsorganisationen, der Gesetzgebung und -auslegung zu suchen ist. Mit anderen Worten: ein Rechtsanwalt könne nicht skandalös agieren, wenn Gesetzgebung, staatliche Strukturen und Kontrollmechanismen greifen würden. Das ist ein gewichtiger Einwand. Tatsächlich bin ich mir aber nicht so sicher, dass das Problem wirklich allein im System liegt. Vielmehr geht es um ein hochphilosophisches Problem - das Spannungsfeld zwischen Recht und Sittlichkeit. Hermann Avenarius führt im kleinen Rechtswörterbuch dazu aus:

"Recht ist nicht identisch mit Sittlichkeit. Sittliches (ethisches) Handeln zielt darauf ab, das Gute zu tun u. das Böse zu unterlassen. Das Recht hingegen ist in seinen Anforderungen bescheidener; es will nicht das Gute verwirklichen, sondern beschränkt sich darauf, das friedliche Zusammenleben der Menschen zu sichern. [...] Sittlichkeit beruht auf dem freiem Willen des einzelnen, sie kann nicht erzwungen werden. [...] Während sich die Sittlichkeit in äußerer Verhaltenskonformität nicht erschöpft, sondern gerade auf die Beweggründe menschlichen Handelns abhebt, sind dem Recht die Motive des einzelnen grundsätzlich gleichgültig; [...]"

Gravenreuth rechtfertigt sein Handeln ausschließlich aus dem formalen Recht und schließt sittliche Normen oder Verhaltenskonformitäten als grundsätzlich irrelevant für das soziale Zusammenleben aus - in seinen eigenen Worten klingt das so: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt!". Tatsächlich entspräche die Haltung Gravenreuths (wenn sie denn nicht nur seiner persönlichen Lebensanschauung entspränge sondern eine soziale Realität repräsentierte) dem Total-Bankrott sittlicher Normen. Denn unsere Gesetzgebung setzt eine gewisse Mindestbereitschaft zur sozialen Kooperation, "einen guten Willen" voraus. Anders ausgedrückt: unsere Gesetzgebung regelt nur bis zu dem Punkt (und will nur bis zu dem Punkt regeln), an dem soziale Verhaltenskonformitäten und sittliche Normen für das Zusammenleben nicht mehr funktionieren. Je geringer die sittliche Kompetenz der Gesellschaft, desto detaillierter die gesetzlichen Regelungen. Im Kehrschluss: eine hundertprozentig gesetzlich geregelte Gesellschaft besitzt keinerlei sittliche Kompetenz mehr.

Eine Verletzung sittlicher Normen, die formal-juristisch aber nur schwer fassbar ist, führt oftmals zu einer hochemotionalen Reaktion der Gesellschaft. Und Gravenreuth provoziert beispiellos emotionale Reaktionen (die blosse Ankündigung einer möglichen Gravenreuth-Abmahnaktion im Newsticker des Heise-Verlages etwa, erzeugt regelmäßig binnen weniger Stunden hunderte von wütenden Leserbriefen mit teilweise wüsten Beschimpfungen). Diese Emotionalität spiegelt die Hilflosigkeit wider, die immer dann entsteht, wenn gesellschaftlicher Konsens böswillig gebrochen wird. Der Gravenreuth-Report wird einige Beispiele aufführen, die diesen Konflikt zwischen Recht und Sittlichkeit anschaulich darstellen.

Ich habe Gravenreuth also nicht zufällig als Objekt der Darstellung gewählt. Gravenreuth gefällt sich in der Rolle des Antagonisten und bietet sich damit als Anschauungsobjekt selber an (ich möchte fast sagen, er drängt sich auf). Er ist in seiner Bereitschaft, sittliche Normen zu ignorieren und damit das juristische System an seine Grenzen zu führen und Menschen zu provozieren besonders konsequent. Sein Wirken ist zynisch, fachlich breit gefächert, quantitativ umfassend und nachhaltig motiviert. Die Schwachstellen des juristischen Systems induzieren sich aus dieser einen Person und deshalb ist diese Person geeignet den Missstand zu symbolisieren und - pars pro toto - als Anschauungsobjekt zu dienen.

Andreas Klostermaier, in München, im April 2003

  Danksagung

[erstellt am: 10.04.2003/geändert am: 13.04.2003]

Die Pflege dieses Reports (und davor der FAQ) erfordert einen immensen Zeitaufwand - von mir und von anderen. Ich zahle damit einen Teil der Zeit zurück, die ich durch die Gemeinschaft der Internet-Anwender bei tausenden von Gelegenheiten geschenkt bekommen habe: indem Informationen und Kontakte im World Wide Web sofort verfügbar waren, wenn ich sie benötigte - zur Verfügung gestellt von Menschen, die damit einen Teil der Zeit zurückbezahlt haben, die sie durch die Gemeinschaft der Internet-Anwender bei tausenden von Gelegenheiten geschenkt bekommen haben... (Wer dieses Prinzip nicht versteht - Gravenreuth versteht es wohl nicht - dem empfehle ich die Lektüre von "Das Geld der Zukunft" von Bernard A. Lietaer, ISBN 3570500357).

Besonderer Dank gilt den Mitgliedern der ehemaligen "Gruppe 251", die den wesentlichen Teil der Faktenrecherche geleistet haben - eine wahrlich virtuelle Gemeinschaft aus der Sache geboren! Zu danken habe ich auch den zahllosen Personen, die mir stetig Informationen und Korrekturen zukommen lassen, konstruktive Kritik üben und mich zur Weiterarbeit ermutigen.


Mit den Vorgängen rund um die Warez-Razzia "FTPWelt.com" sind nicht nur die Inhalte dieser Webseite hoffnungslos veraltet, sondern es ist auch der Fokus auf eine einzelne Person ungültig geworden.

Ausführliche Informationen zu den Hintergründen der Warez-Razzia finden Sie bei:

www.heise.de [1],
www.heise.de [2],
GVU
Berliner Tagesspiegel
ZDF
ARD
www.onlinekosten.de
SPIEGEL ONLINE [1]
SPIEGEL ONLINE [2]
Stern Online
Focus Online
ORF
Süddeutsche Zeitung
Münchner Merkur
The Register
c't magazin, Heft 21 v. 4.10.2004

Der Gravenreuth-Report und die Gravenreuth-FAQ werden hiermit endgültig geschlossen.

Ich werde mich zum Jahreswechsel 2004/2005 einem neuem journalistischen Projekt widmen, in dem auch – aber längst nicht ausschließlich – über Hintergründe und Entwicklungen im Fall FTPWelt.com berichtet werden wird:

      www.netreporter.de

Ich bedanke mich bei allen, die mich in den letzten dreieinhalb Jahren bei der Arbeit an der FAQ und dem Report unterstützt haben.

Andreas Klostermaier
Endlhausen, den 07. Oktober 2004


Bewährungsstrafen für FTPWelt-Betreiber

Bereits am zweiten von acht angesetzten Verhandlungsterminen ist heute der Strafprozess in Sachen FTPWelt am Landgericht Mühlhausen zum Abschluss gekommen. Die Brüder Daniel und Thomas R. wurden von der 6. großen Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts als Haupttäter für schuldig befunden, die illegale Warez-Download-Plattform gegründet und betrieben zu haben. Der Rechtsanwalt Bernhard S. wirkte dem Urteil zufolge am Betrieb der Plattform lediglich als Beihelfer mit. S. hatte stets bestritten, Kenntnis von den Inhalten auf der Website gehabt zu haben.

Der heute 22-jährige Daniel R. erhielt eine Haftstrafe von 23 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Zusätzlich muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 6000 Euro Strafe bezahlen. Bei der Festlegung des Strafmaßes wandte das Gericht das Jugendstrafrecht an, anders als beim derzeit 32-jährigen Thomas R.: Er erhielt eine Haftstrafe von 16 Monaten zur Bewährung, muss allerdings zusätzlich 70.000 Euro Strafe zahlen.

Mit 10 Monaten Haftstrafe zur Bewährung kam der beratende Anwalt Bernhard S. wohl glimpflich davon. Zusätzlich muss er 90.000 Euro Strafe bezahlen, die wie die anderen Geldstrafen gemeinnützigen Organisationen zugute kommen soll. Als Delikte nannte das Gericht die gewerbliche Verletzung von Urheberrechten. Der Vorwurf der Verbreitung von pornografischen Schriften wurde offenbar nicht mehr berücksichtigt.

Die nahezu unangetasteten Erlöse aus dem Betrieb der Website FTPWelt betrugen mehr als 600.000 Euro und wurden abgeschöpft. Sie dienen einerseits der Begleichung der Steuerschuld, ein Teil soll aber auch als Entschädigung an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Vertreterin der Rechteinhaber ausgezahlt werden. Laut einem Prozessbeobachter handelt es sich dabei um eine Summe zwischen 200.000 und 300.000 Euro.

Das Gericht folgte damit in etwa dem angekündigten Strafmaß, das in Aussicht gestellt wurde, falls die Angeklagten geständig seien. Im Vorfeld des Prozesses haben dem Richter zufolge ausführliche Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und den Strafverteidigern stattgefunden, an denen auch ein Vertreter der GVU beteiligt war. Offenbar hat man bereits dort eine Einigung erzielt, der das Gericht nun in etwa folgte. Das Urteil wurde von allen Angeklagten akzeptiert und ist damit bereits rechtskräftig. (hob/c't)


21. Februar 2007 20:12
Bernhard S. nicht vorbestraft / keine weiteren Forderungen im Zivilprozess
FrankZwo (318 Beiträge seit 13.12.01)

Quelle: gulli

Ein Auszug:

Schnell ging das Verfahren gegen die FTPwelt-Betreiber über die
Bühne: Nach zwei Verhandlungstagen wurden Bewährungsstrafen gegen
alle Beteiligten ausgesprochen, verbunden mit Geldstrafen als
Bewährungsauflage. Aus den beschlagnahmten Erlösen des Seitenbetriebs
wurden Finanzamt und GVU entschädigt. Mit der GVU wurde Berichten
gemäß auch bereits ein Deal abgeschlossen, der kommende
Zivilverfahren ausschließen könnte.

....

Am teuersten fiel die Auflage beim ebenfalls angeklagten Anwalt
Bernhard S. aus, der zur Zahlung von 90.000 Euro Bewährungsauflage
auf 10 Monate Bewährung verurteilt wurde. Das Gericht befand ihn der
"Beihilfe mit bedingtem Vorsatz" für schuldig. Aus Anwaltskreisen
wurde kommentiert, dass S. bei diesem Strafmaß keinen Entzug seiner
Anwaltslizenz zu befürchten hat. Als einziger der Angeklagten bleibt
S. damit vorstrafenfrei.

Das Fazit:

Bernhard S. ist nicht vorbestraft.
Es kommen keine weitere Forderungen im Zivilverfahren auf die
Angeklagten zu.

Das nenn ich mal ein Gerichtsurteil zugunsten der Angeklagten, naja

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12246084&forum_id=112848


1. Dezember 2006 17:34
Anwalt wegen Veruntreuung von Mandantengeldern verurteilt
Michael Boettcher (mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.00)

Ein Strafverfahren gegen einen bekannten Anwalt fand heute vor dem
Amtsgericht München einen vorläufigen Abschluß. Vorläufig deshalb,
als der Anwalt wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zwar zu 9
Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, ihm aber durchaus
zuzutrauen ist, dass er die nächste Instanz anruft. Anstelle
langatmiger Erklärungen verweise ich auf den Bericht von Axel John,
der im Gerichstsaal saß:
http://www.abzockwelle.de/m_016.htm.

Ich persönlich finde besonders bemerkenswert, dass diese Leuchte der
Rechtschaffenheit und Rächer wider Markenpiraterie und
Forenkriminalität bereits eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung hat.

M. Boettcher

http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11723912&forum_id=39795