Weil Strafermittler Ziffern in einer DSL-Nutzerkennung vertauscht hatten, hat die Musikindustrie einen unbescholtenen Websurfer ins Visier genommen. Erst das Landgericht Stuttgart bremste die Abmahn-Maschinerie des Hamburger Musikindustrie-Rechtsanwalts Clemens Rasch aus. Das rechtskräftige Urteil vom 18. Juli 2007 (AZ. 17 O 243/07) wurde erst jetzt im Zusammenhang mit der Berichterstattung des Magazins stern tv[1] bekannt.
Raschs Filesharing-Detektive[2] von der proMedia GmbH hatten im August 2006 die IP-Adresse eines Rechners ermittelt, von dem aus 287 Audiodateien via Tauschbörse zum Download angeboten worden sein sollen. Im Oktober 2006 hatte Rasch daraufhin Strafanzeige gegen den Inhaber der Adresse zum fraglichen Zeitpunkt gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg hatte dann von der Telekom erfahren, dass hinter der IP-Adresse eine 1&1-DSL-Nutzerkennung steckte. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft bei 1&1 angefragt, dabei aber einen Zahlendreher in die Nutzerkennung eingebaut. Die von 1&1 schließlich ermittelte Person hatte also nichts mit den angeblichen Urheberrechtsverletzungen zu tun. Der Zahlendreher war aktenkundig, hätte also von der Kanzlei Rasch erkannt werden können.
Dennoch mahnte Rasch den vermeintlichen Urheberrechtsverletzer im April 2007 im Namen der sechs führenden deutschen Musikunternehmen ab, verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine Vergleichszahlung von 3500 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche. Der irrtümlich Abgemahnte konnte zu seinem Glück anhand von Logdateien aus dem angeblichen Tatzeitraum nachweisen, dass er eine völlig andere IP-Adresse zugewiesen bekommen hatte. Dieses teilte er Rasch postwendend mit und verlangte im Gegenzug mit Fristsetzung, dass dieser auf alle Ansprüche verzichten solle.
Die Kanzlei Rasch ließ diese Frist ohne Antwort verstreichen, worauf der zu Unrecht in Visier geratene Websurfer eine negative Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart einreichte. Die Kanzlei Rasch gestand zwar ihren Irrtum ein, verwahrte sich im Verfahren aber dagegen, die Kosten des Rechtstreits tragen zu müssen. Man sei bei den zugesandten Logdateien davon ausgegangen, dass es sich um eine Schutzbehauptung gehandelt habe. Dem Kläger hätte Rasch zufolge bekannt sein müssen, dass es nicht die übliche Vorgehensweise der Prozessbevollmächtigten sei, "übereilte gerichtliche Schritte" zu wählen.
Dieser Argumentation konnten die Stuttgarter Richter nicht folgen. Der Kläger habe sofort konkret dargelegt, warum er nicht derjenige sein konnte, der unter der IP-Adresse gehandelt hatte. Den Beklagten hätten sich daher "spätestens aufgrund des Schreibens des Klägers Zweifel am richtigen Gegner aufdrängen müssen." Da die Kanzlei Rasch die Akte der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Einsicht vorliegen gehabt habe, hätte sie dem Gericht zufolge nachvollziehen können, wie es zum falschen Angriff gegen den Kläger gekommen sei. Das LG Stuttgart entschied, dass die Unternehmen aus der Musikindustrie daher die Kosten des Verfahren zu tragen haben.
Bemerkenswert an der Auseinandersetzung waren die Diskussionen zum Streitwert. Kommen in anderen Verfahren zu Urheberrechtsverletzungen schon mal Gegenstandswerte von 250.000 Euro und höher zustande, war der Kanzlei Rasch in diesem Fall selbst der vom Gegner vorgeschlagene Streitwert von 60.000 Euro zu viel. Wohl weil man ohnehin vermutete, auf den Kosten des durch den eigenen Fehler verursachten Verfahrens sitzen zu bleiben, beantragte man, den Gegenstandswert auf die in der Abmahnung genannten Vergleichssumme von 3500 Euro zu reduzieren. Doch diesmal erwiesen sich die immens hohen Gegenstandswerte für illegalen Musiktausch für die Musikunternehmen als Bumerang: "Da dem Kläger das Bereithalten von 287 Audiodateien in der Abmahnung vorgeworfen wurde, hält das Gericht einen Streitwert von 60.000 Euro für angemessen", heißt es in der Urteilsbegründung.
(hob[3]/c't) (hob/c't)URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97304
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.stern.de/tv/sterntv/599777.html?nv=cp_L2_
[2] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/86685
[3] mailto:hob@ct.heise.de
Die Ausrede, man habe die Verteidigung des Beschuldigten für eine
Schutzbehauotung gehalten, ist doch selbst eine Schutzbehauptung.
"Ich konnte doch nicht AHNEN, dass der Unschuldige unschuldig ist,
nur weil er das dauernd sagt. Hätte man mir das doch nur gesagt..."
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13691152&forum_id=125460
Wer hat die schon? Was wäre wenn er sie nicht gehabt hätte? Da hätte
der Kunde jammern können bis er schwarz wird und wäre möglicherweise
zu Unrecht verurteilt worden. Alles nur aufgrund einer IP Adresse.
Das ist so dünn als Beweismittel. Ich könnt kotzen.
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13690975&forum_id=125460
Hat jemand SternTV mit dem Anwalt gesehen? Der war ja rhetorisch so
schlecht, dass der bestimmt kein einziges Verfahren gewinnt, wo er
persönlich anwesend ist und sprechen muss. Habe mich ein bisschen
geärgert, dass der andere Anwalt bei SternTV das nicht zu seinen
Gunsten genutzt hat.
Wirklich peinlich, wie der sich da (und die Musik-Mafia) im TV
vertreten hat.
Die Meldung hat mir ein Grinsen in's Gesicht gezaubert, weil proMedia
die Kosten des Verfahrens tragen muss. Recht so!
Ich fand es sehr bezeichnend, dass der Streitwert plötzlich als viel
zu hoch angesehen wurde, als man merkte, dass man einen Fehler
begangen hatte - so wie bei Gravenreuth.
Das ist doch einfach asozial! Der Gegner darf ruhig richtig blechen,
da kann der Streitwert gar nicht zu hoch sein. Aber wehe, der Fall
macht eine plötzliche Kehrtwende. Dann wird Gejammert und Geheult,
dass es doch nicht so gemeint war und man bitte die Kosten was senken
möge... Ein solches Verhalten ist einfach widerwärtig!
...
Ich frage mich jedoch, ob man in Zukunft alle IPs loggen muss/sollte,
die man vom Provider zugewiesen bekommt. Das Opfer hatte das Glück,
dies wohl zu tun.
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13690871&forum_id=125460
daß er mit seinen Lockdaten nachweisen konnte, das er dies nicht war.
Schön schön, aber es gibt genug Leute, die froh sind wenn jeden Tag
der Rechner hochfährt und sie damit arbeiten können.
und keine weiter Ahnung vom PC und Zubehör haben, Hauptsache es
funktioniert.
Und wenn dann der Liebe Gott mal Zufall Spielt und so jemand in die
Mühle der Justiz kommt, gute Nacht.
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13690844&forum_id=125460
Ich dachte, in Deutschland ist das anders herum... :-/
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13690822&forum_id=125460
Solche Vrgehen laufen auf Anwalt-Seite komplett automatisiert ab und
dienen einzig dem zweck schnell und einfach an möglichst viel Geld zu
kommen. Da wird nicht geprüft, oder gar händisch geschrieben.
Höchstens mal unterschreiben, aber ohne den Text durchzulesen.
Wenn es da zu einem Zahlendreher bei einem der manuellen Schritte
kommt, dann fällt das bei der der restlichen Automation gar nicht
auf.
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13690771&forum_id=125460