Online-Musikmarkt
Wer in Europa online einen Song verkaufen will, mutet sich was zu: Zunächst braucht er 25 Lizenzen für die einzelnen Mitgliedsländer, auszuhandeln mit Urheber- und Copyrightinhabern, Musikverlagen, Plattenlabels und Verwertungsgesellschaften. Ein geschäftsverhinderndes Unding, meint die EU.
Es gibt Dinge, über die kann sich Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy nur wundern. Dazu gehören die seltsamen, äußerst komplexen Strukturen der Musikindustrie: In kaum einer Branche hat man es mit so vielen, sich teils eifersüchtig gegenseitig bewachenden Interessengruppen zu tun. Die haben ihre jeweiligen nationalen Märkte und Claims abgesteckt - und obwohl das Entertainment-Business angeblich so international sein soll, wenig Bereitschaft zu grenzüberschreitenden Geschäften.
Genau das, glaubt die EU-Kommission, hemme die Entwicklung des
Online-Musikverkaufes in Europa. Wer hier einen Download-Shop eröffnen wolle,
müsse - wenn er alle EU-Mitgliedstaaten erreichen will - im Zweifelsfall seine
Verhandelungen 25 Mal führen.
Und die haben es mitunter in sich. In Deutschland, dem Musterland verknöcherter,
gewachsener Strukturen im Musikbusiness, standen sich bis zum letzten Jahr
Musikverlage, Plattenlabels, Urheber-Vertreter, Musikkonzerne und die Gema
dermaßen konsequent gegenseitig auf den Füßen, dass sogar ein Erfolg der
Industrie-eigenen Shops vereitelt wurde.
Unvergessen ist etwa die Farce, als Bundeskanzler Gerhard Schröder auf der Cebit
2004 feierlich den Industrie-eigenen Shop Phonoline eröffnen sollte: Im Vorfeld
erfuhr der Kanzler, dass er damit womöglich eine Straftat begehen würde und
konnte darum nur noch beiläufig zur Kenntnis nehmen, dass jemand anderes da auf
irgendeinen Knopf gedrückt hatte. Wenige Monate später musste die Industrie
eingestehen, dass Phonoline so oder so eine Totgeburt gewesen sei.
Im internationalen Vergleich röchelt auch heute noch der Online-Verkauf in der
EU recht kläglich. Zwar konkurrieren auf dem EU-Markt nach Aussage des
Musikverbandes Ifpi inzwischen "über 300 legale Musikangebote", von denen manche
stolze zwei Millionen Lieder im Angebot hätten. Diese 300 Player aber, hält die
EU-Kommission dagegen, setzten gerade einmal 27 Millionen Euro im Jahr um - und
der Löwenanteil dieses Miniumsatzes fällt natürlich an Apples iTunes und einige
wenige regionale Angebote. Dazu kommen dann noch regional unterschiedliche
Preisstrukturen: Musik ist etwa in Großbritannien grundsätzlich teurer als im
Rest Europas.
In den USA dagegen läuft die Sache recht unkompliziert. Der dortige Markt
habe sich zeitparallel zu fast achtfacher Größe des EU-Marktes entwickelt: Dort
wechselte online Musik für 207 Millionen Euro im Jahr den Besitzer. Derweil
gäben in Deutschland, mit geschätzt 9,5 Millionen "Downloadern" Europas größter
Markt für Online-Musik, noch immer rund 89 Prozent aller Nutzer zu, noch nie
auch noch nur einen Cent für Online-Musik bezahlt zu haben: Hierzulande boomt
noch immer P2P.
Da sei es Zeit, meint Kommissar McCreedy, den legalen Händlern zumindest die
Arbeit zu erleichtern - und sie so auch billiger zu machen: Der Erwerb einer
einheitlichen Lizenz für den Verkauf eines Musikstückes müsse für die EU
reichen.
Bis jetzt sind das nur mahnende Worte, doch McCreedy versieht sie mit drohenden
Untertönen: "Ich werde die Situation intensiv beobachten und wenn ich sehe, dass
keine befriedigenden Fortschritte gemacht, werden auch härtere Maßnahmen
einleiten." Die Rechteinhaber hätten nun die Wahl: Entweder, sie ließen sich auf
eine europäische Clearingstelle für Online-Lizenzen ein, oder aber sie einigten
sich untereinander, dass die nationalen Rechteinhaber eben auch internationale,
für die EU gültige Lizenzen vergeben könnten.
McCreedy ist sich darüber bewusst, wie wichtig die Klärung dieser Fragen ist:
Schon bald werde es nicht mehr nur um Musik gehen. Die Frage betreffe vielmehr
alle "Copyright-Güter". So könnte die Frage des Musik-Onlineverkaufs zum
Präzedenzfall für die Regelung des EU-weiten Film-, Video- und E-Buchmarktes
werden.