Erste Verurteilung
Die Hatz ist eröffnet. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren gegen P2P-Nutzer in Deutschland gab es erste Hausdurchsuchungen, und in Cottbus fiel ein erstes Urteil. Offenbar sind an den Ermittlungen auch private Fahnder der Musikindustrie beteiligt.
Das Aktenzeichen Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04), Landgericht Cottbus,
leitet ein neues Kapitel in der Geschichte des Konfliktes zwischen
Musiktauschbörsen und Musikindustrie ein: Es ist die Verfahrensakte des hier zu
Lande ersten verurteilten Filesharers. 23 Jahre jung ist der - und nun um 8000
Euro ärmer: Auf diese Schadenersatzsumme einigten sich seine Anwälte mit denen
der Phonoverbände.
Dass es in den letzten Wochen zu Hausdurchsuchungen und Vorladungen gekommen
war, pfiffen die Spatzen seit einiger Zeit von den Dächern. Landesweit suchten
die meisten der 68 Beklagten Rat bei Anwälten, nachdem Schadenersatzforderungen
im Bereich um 10.000 Euro eingegangen waren. Bei einigen schellte gleich die
Polizei.
Bei dem nun in Cottbus verurteilten Mann fand die Polizei im Rahmen einer
Hausdurchsuchung rund 6000 MP3-Dateien auf Festplatte und rund hundert gebrannte
CDs mit tausend Liedern. Im Raum Stuttgart ging den Fahndern in der letzten
Woche ein Lehrer ins Netz, der sich mehrere Tausend Titel zusammengesammelt
hatte. In beiden Fällen hatten die Internet-Serviceprovider auf Anfrage der
Staatsanwaltschaft die Daten der beklagten Personen herausgegeben.
Erste Reaktionen
Nach der Ankündigung im Frühjahr, auch in Deutschland nun mit Klagen gegen
P2P-Nutzer vorgehen zu wollen, hatte man förmlich auf erste Hausdurchsuchungen
und Verfahren gewartet. Außerordentlich schnell meldeten sich folglich diverse
Interessengruppen zu Wort. "Die Grüne Jugend", sagt deren Sprecher Stephan
Schilling, "bedauert das Urteil sehr". Das harte Vorgehen der Musikindustrie
gegen die eigene potenzielle Kundschaft dokumentiere "deren Versagen bei der
positiven Nutzung der Möglichkeiten des Internet. Die haben es ja noch nicht
einmal geschafft, eine funktionierende legale Alternative auf die Beine zu
stellen."
Da steht das Fazit fest: "Wir wünschen uns weiterhin eine Legalisierung von
P2P". "Im Großen und Ganzen" wüsste die Grüne Jugend dabei die Mutterpartei auf
ihrer Seite, "auch wenn es einige in der Fraktion gibt, die eher die Interessen
der Industrie im Auge haben".
Tatsächlich auf ihrer Seite stehen das Netzwerk Neue Medien und Attac, die als
erste mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gingen. Markus Beckedahl,
Vorsitzender des Netzwerks Neue Medien: "Es ist traurig, dass der Phonoverband
denkt, er müsse einen Auszubildenden für den Konsum und das Tauschen von Musik
verfolgen und 8000 Euro von ihm verlangen. Die eigene Zielgruppe zu verklagen,
ist der falsche Weg. Im Zeitalter des Internets sind neue Wege gefragt. Eine
gute Lösung wäre eine Musicflatrate. Das bewährte Pauschalabgaben-Modell sollte
auf Internetzugänge ausgedehnt werden."
"Flatrate" von den oder statt der Labels?
Genau davon albträumt die Industrie in wirklich rauen Nächten. Sie befürchtet ja
gerade, dass die technischen Innovationen der letzten Jahre die klassischen
Verwertungsketten aufbrechen könnten. Selbst die neuen Verwertungsmodelle, die
auf kommerziellen Börsen wie Eventim oder Musicload fußen, "verzichten" auf
ganze Teile der Verwertungskette: Der Einzelhändler vor Ort, in Zeiten der
Saturns und Media Märkte sowieso eine vom Aussterben bedrohte Spezies, sucht
sich in den Modellen vergeblich.
Oliver Moldenhauer vom globalisierungskritischen Verband Attac: "Unser Vorschlag
der Musicflatrate stellt die Vergütung der Künstlerinnen und Künstler sicher,
ohne breite Bevölkerungsschichten zu kriminalisieren. Die Strategie der
Musikindustrie kann ohnehin nicht erfolgreich sein, ohne dass die
Freiheitsrechte der BürgerInnen massiv eingeschränkt werden. Der Versuch,
Musik-Tauschen dann letztlich auch auf Schulhöfen und LAN-Partys zu unterbinden,
ist ähnlich undurchführbar wie das Verbot des Westfernsehens in der DDR. Wann
kommt endlich die Musicflatrate?"
Die Betroffenen-Perspektive: Traumatische Tage
Eingeschränkte Bürgerrechte? Kriminalisierung ganzer Bevölkerungsschichten?
Das klingt heftig, deckt sich aber mit den Erfahrungen der ersten Betroffenen.
Chan-jo Jun ist Anwalt in Würzburg und hat sich in die Materie eingearbeitet.
Auf seiner Website
informiert er über die konkreten juristischen Risiken, mit denen er nun auch
als einer der ersten Anwälte in Deutschland praktische Erfahrungen macht: Er
vertritt "einen Betroffenen aus dem Stuttgarter Raum", der "möglicherweise
Lehrer" ist. Der erlebte am Donnerstag letzter Woche einen Überraschungsanruf
bei seinem Arbeitgeber, in dem sich die Fahnder kurzfristig anmeldeten: "Wir
kommen gleich vorbei!"
Bemerkenswert findet Jun, dass die Gruppe "wir" neben drei Polizeibeamten und
einem kommunalen Beamten als Zeugen, auch aus einem Mitarbeiter der Firma
proMedia bestand, die "ja wohl mit der Klägerseite verbunden ist".
Das ist sie tatsächlich. Die Aufgaben der proMedia GmbH aus Hamburg beschrieb
Phonoverbandschef Gerd Gebhardt im Februar 2004 in einer Pressemitteilung zu
Raubkopie-Razzien auf Flohmärkten und einer Hausdurchsuchung bei einem illegalen
CD-Produktionswerk: "Die proMedia GmbH betreibt im Auftrag der deutschen
Landesgruppe der IFPI mit Nachdruck die Pirateriebekämpfung und erzielt
konsequent Ermittlungserfolge. Musikpiraterie lohnt deswegen in Deutschland
nicht."
Was man bisher also eher aus Australien kannte, ist offenbar auch in Stuttgart
möglich: Von der Klageseite beauftragte Privatfahnder beteiligen sich an der
Beweisaufnahme vor Ort. Der proMedia-Mann habe nach eigener Aussage die Beamten
bei ihrer Hausdurchsuchung "beraten" sollen, so Jun. Der Verdacht des Anwalts:
Statt womöglich wochenlang auf eine Bestandsaufnahme warten zu müssen, hätten
die klagenden Parteien ein Interesse daran, sich vor Ort direkt einen Eindruck
zu verschaffen - Express-Inventur statt Warten auf den Amtsweg.
Jun: "Die schriftliche Schadensersatzforderung kam dann auch schon am nächsten
Tag, da haben deren Anwälte sehr schnell gearbeitet." Verlangt wurden pauschal
10.000 Euro Schadensersatz, verbunden mit der Drohung, ansonsten den
gerichtlichen Weg zu gehen. "Und der", so Jun, "könnte sehr, sehr teuer werden."
Denn dann würde ein Schaden beziffert, der möglicherweise weit höher angesetzt
werden würde. Aberwitzige Summen von bis zu 10.000 Euro pro Song waren schon im
Gespräch, doch da sei viel Abschreckungstaktik im Spiel, glaubt der Anwalt.
Teuer würde es so oder so, "und wenn die die Rechnung nur über die gerichtlichen
Kosten hochtreiben wollten. Kläger ist ja nicht ein Verband, sondern sind im
Falle meines Mandanten beispielsweise sechs Labels. Im Extremfall sind das sechs
Klagen."
Die durchzubekommen sei längst keine so ausgemachte Sache, wie die
Musikindustrie glauben machen wolle. So werde es immer wieder einzelne Fälle
geben, in denen Beklagte sich erfolgreich wehren könnten. Auch bedeute ja das
Vorhandensein von MP3-Dateien nicht zwangsläufig, dass diese auch illegal
entstanden seien. Noch gebe es ein Recht auf Privatkopien, so lange man einen
eventuell vorhandenen Kopierschutz nicht umgehe.
Dass der Wind nun aber sehr rau wehe, daran gäbe es keinen Zweifel mehr. Jun:
"Die haben jetzt einen Gang hochgeschaltet!"
Darauf legt Gerd Gebhardt, Chef der deutschen Phonoverbände, auch Wert: "Wir
wehren uns gegen Rechtsverletzer, die sich trotz umfangreicher
Aufklärungsmaßnahmen nicht von illegalen Musikangeboten abhalten lassen. Der
erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen - die nächsten Fälle werden
folgen."
Frank Patalong
| Im Internet: |
|