Der Online-Musikdienstleister Loudeye[1] gab bekannt, dass sein Tochterunternehmen Overpeer[2] den Betrieb einstellt. Loudeye wolle sich auf sein Kerngeschäft fokussieren und Kosten sparen.
Overpeer war offiziell auf den Schutz digitaler Inhalte spezialisiert. Die Firma gilt aber auch als Urheber modifizierter MP3-Files[3], die in P2P-Netze eingespeist wurden. Dazu hatte man Songs von dort geladen, so verändert, dass sie kaum noch erkennbar waren, und dann wieder in den P2P-Netzen zum Download angeboten. Das sollte die Suche nach dem Original-Titel so erschweren, dass die Leute lieber das Geld für eine CD oder einen Download ausgaben, als stundenlang zu suchen. Obwohl Overpeer dieses Vorgehen nie offen bestätigt hat, wird es durch ein Patent[4], das zwei Mitarbeiter eingereicht hatten, recht genau beschrieben.
Anfang 2005 geriet Overpeer wieder in die Schlagzeilen[5]. Es tauchten Musikstücke in Tauschbörsen auf, die beim Abspielen mit dem Windows Media Player Pop-ups im Internet Explorer öffnen und Ad-ware installieren konnten. Den Stein ins Rollen brachte eine Datei, die das Video zum Titel "Fallin" von Alicia Keys enthalten sollte, stattdessen aber auf einen Server von Overpeer zugriff.
Offenbar hat das Tauschbörsen-Spoofing, also das Verbreiten modifizierter Dateien, seine Wirkung verfehlt. Analysten hatten schon früh vorhergesagt, dass die P2P-Netz viel zu groß seien, als dass eine Firma wie Overpeer mit ihren Servern den Datenaustausch merklich behindern könnte.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/67239
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.loudeye.com
[2] http://www.overpeer.com
[3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/28863
[4] http://appft1.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO2&Sect2=HITOFF&u=/netahtml/PTO/search-adv.html&r=1&p=1&f=G&l=50&d=PG01&S1=20020082999.PGNR.&OS=dn/20020082999&RS=DN/20020082999
[5] http://www.heise.de/security/news/meldung/54719
[6] mailto:ad@ct.heise.de
...Overpeer!!
Grund: Overpeer überschwemmte das Fasttrack-Netz (Kazaa, Grokster
ect) mit Musik-Fakes und das sehr effektiv, da es bei diesem Netzwerk
auf Grund der Struktur kein Problem war!
Die Folge: Die User zogen sich oft 10 oder mehr Dateien, um das
richtige Stück und keinen Fake zu erwischen.
Das ging vielen auf den Sack, was allerdings nicht zur Konsequenz
hatte, dass die User die Plattenläden oder die DRM-Portale stürmten,
sondern dass sich sich alternative P2P-Anwendungen suchten. Diese
waren dann meist Ed2K und Bittorrent!
Allerdings waren diese Anwendungen eher weniger geeingnet, für den
kleinen Sauger, der sich vielleicht mal das ein oder andere Lied aus
dem Netz saugt, sondern sie waren eher drauf ausgerichtet (auch
grosse) Dateien möglichst effektiv zu verteilen!
Dass die Leute von Kazaa weg und hin zu BT und ED2K "getrieben"
wurden, führte daher dazu, dass diese Gelegenheitssauger
feststellten, dass es im Inet die neusten Kinofilme und Games gibt
und dass man sich im Grunde auch nicht mit dem einzelnen Song wie
einst bei Kazaa begnügen muss, da man in den anderen Netzen sich auch
gleich massenhaft an sämtlichen kompletten Alben bedienen kann!
Von daher sind Dienste wie Overpeer mit Schuld an der "grossen
Saugerei" und der Warez-sammelleidenschaft, die inzwischen
Halbdeutschland befallen hat.
Hätten sie die Gelegenheitssauger die ab und zu mal den einen oder
anderen Song ziehen und bei Gefallen sich sowieso oft das Album
kaufen, bei Kazaa gelassen, dann hätten die anderen, für die
Unterhaltungsindustrie wohl viel gefährlicheren Netze wohl niemals
den Erfolg gehabt, wie sie ihn jetzt haben.
MfG
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9442974&forum_id=89247&showthread=1
11. Dezember 2005 21:35LoL.
Und die Firma, welche gerade massenweise Emule-Nutzer verklagt treibt
die Tauschbörsianer geradewegs in die sicheren Häfen des anonymen
Peer2Peer.
Macht alle ruhig weiter so. Bin gespannt wann wir diese Episode der
Geschichte in Wikipedia lesen dürfen. :)
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9443029&forum_id=89247
11. Dezember 2005 23:17Absolut
Diese Erklärung könnte man so wie sie ist kopieren und bei Wikipedia
als Paradebeispiel für den Begriff "betriebswirtschaftliches
Eigentor" verwenden.
Dazu fällt mir einen nette kleine Geschichte ein.
Als die Engländer in ihren Kolonien (hauptsächlich Indien) den Anbau
von Tee in großem Stil einführten, kam es öfters zu Problemen mit
Schlangenbissen, da in den Monokulturen viele Mäuse und Ratten
hausten, welche dann logischerweise Giftschlangen, z.B. Kobras
anlockten.
Die Engländer versuchten das Problem damit zu lösen, indem sie
Kopfprämien auf abgelieferte Kobras (Dead or Alive) aussetzten.
Das Programm war ein voller Erfolg, denn die Inder haben darauf
angefangen zu Hause Kobras zu züchten *g*
Greetz,
RM
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9443394&forum_id=89247
Raubkopien
Von Michael Voregger
Allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe stauen sich 20.000 Anzeigen gegen Nutzer von Tauschbörsen. Justizministerin Brigitte Zypries möchte "Bagatellfälle" deshalb von der Strafverfolgung ausnehmen. CDU und Unterhaltungsindustrie wollen davon nichts wissen.
Anfang nächsten Jahres will die Regierung die zweite Reformstufe des Urheberrechts umsetzen. In der aktuellen Vorlage ist ein Gesetzesvorbehalt eingebaut, der rechtswidriges Vervielfältigen straffrei stellt, wenn Kopien nur für den privaten Gebrauch und in geringer Zahl hergestellt werden.
Diese "Bagatellklausel" würde auch die Staatsanwälte freuen, die sich über
zusätzliche Belastungen beklagen und denen die Zeit für schwere Straftaten
zunehmend fehlt. Bei den Strafverfolgungsbehörden denkt man laut über die
Festlegung einer Grenze nach und will erst ermitteln, wenn eine bestimmte Anzahl
von Musikstücken illegal angeboten wird.
Mit so viel Pragmatismus aber will sich die Regierungspartei CDU nicht
anfreunden. "Es wird so vermittelt, dass Raubkopien keinen Verstoß gegen
geltendes Recht darstellen", sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Günter Krings,
Mitglied im Rechtsausschuss und im Kultur und Medienausschuss. "Die
Bagatellklausel ist unsinnig, weil es ein Signal in die falsche Richtung ist."
Der Abgeordnete glaubt, dass die Strafverfolger auch ohne eine Klausel solche
Verfahren bei Bedarf einstellen können, und setzt auf Abschreckung. Die
Schlachtordnung sortiert sich und auch die Business Software Alliance (BSA)
rüstet mit einem Gutachten zum Angriff auf die Raubkopierer. Nach dieser Studie
würde die Reduzierung des Anteils illegal eingesetzter Software von 29 auf 19
Prozent in der deutschen IT-Wirtschaft in den nächsten Jahren mehr als 115.000
Arbeitsplätze schaffen - und Arbeitsplätze sind in der Politik immer noch ein
durchschlagendes Argument, auch wenn es nur um eine wohlwollende Schätzung geht.
Die Lobby drückt
In der Europäischen Union arbeiten Kommission und Rat derzeit an der
Harmonisierung von Strafvorschriften. Hinter der neutralen Formulierung verbirgt
sich die Umsetzung einer Reihe von Verschärfungen des Strafrechts im Sinne der
Industrie.
Vor allem der Dachverband der europäischen Musikindustrie (IFPI) und der
europäische Verlegerverband (EPC) wollen schärfer gegen Filesharer und
Raubkopierer vorgehen. Auf der Wunschliste der Entertainment-Industrie steht die
Aufnahme von Piraterie bei der Vorratsdatenspeicherung von
Telekommunikationsdaten. Kommen die Funktionäre und Lobbyisten mit dieser
Forderung durch, dann steht einer flächendeckenden Kontrolle nichts mehr im Weg.
"Die Zero Tolerance gegenüber der Piraterie ist Musik in unseren Ohren", sagt
John Kennedy, Chairman der europäischen Musikindustrie (IFPI), "Europäische
Künstler und Plattenfirmen haben enorm am Diebstahl geistigen Eigentums
gelitten. Wir werden eng mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um
wirkliche Ergebnisse zu erreichen."
Auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) freut
sich in ihrer aktuellen Mitteilung zu den Quartalszahlen über härtere Strafen.
"Dank sorgfältiger Ermittlungen der GVU fanden im Zeitraum von Januar bis
September 2005 insgesamt 1350 Durchsuchungen von Räumlichkeiten verdächtiger
Personen statt, zudem konnten 245.439 Filmraubkopien und 121.795 weitere
Datenträger mit nicht legalem Inhalt sichergestellt werden". Die GVU war seit
Januar dieses Jahres an der Einleitung von 1978 Verfahren gegen Raubkopierer
beteiligt.
Keine pauschale Kriminalisierung
Datenschutz und Verbraucherrechte tauchen in der aktuellen Diskussion kaum auf.
Auf der europäischen Ebene versuchen einige Initiativen der pauschalen
Kriminalisierung von Konsumenten etwas entgegenzusetzen. "Die Industrie besteht
auf der Information oder besser auf der Falschinformation der Kunden, was sie in
der digitalen Welt nicht tun dürfen", sagt Jim Murray, Direktor des europäischen
Dachverbands der Verbraucherschützer (BEUC). "Wir glauben, dass es höchste Zeit
ist den Konsumenten Grundrechte in der digitalen Welt zu garantieren und ihnen
zu sagen, was sie mit ihrer Hardware und ihren Inhalten tun dürfen." Gefordert
werden unter anderem ein Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht darauf,
nicht pauschal kriminalisiert zu werden.
Bisher haben die Gerichte bei der Herausgabe von Kundendaten der Musikindustrie
und den Rechteinhabern in der Regel eine Absage erteilt. Trotz des Verdachts der
Verbreitung illegaler Kopien mussten die Provider nicht die Daten ihrer Kunden
preisgeben. Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auf die fehlende
gesetzliche Grundlage, was sich im nächsten Jahr aber ändern wird.
"Es gibt eine europäische Richtlinie, die den rechtlichen Auskunftsanspruch
durch Dritte vorsieht und das wird auch umgesetzt", erklärt Henning Plöger,
Pressesprecher des Bundesjustizministeriums. "Dazu wird es ein eigenes Gesetz
geben, aber es wird nicht Teil der Reform des Urheberrechts."
Bisher gibt es nur einen Referentenentwurf und die genaue Ausgestaltung wird
darüber entscheiden, wie bürgerfreundlich das Gesetz letzten Endes ausfallen
wird. Der Entwurf sieht vor, dass jeder Rechteinhaber beim Zivilgericht den
Provider zur Herausgabe der Verbindungsdaten verpflichten kann.
Die Kämpfer für das Urheberrecht setzen derzeit auf eine Hilfskonstruktion und
einige Hersteller von Computerspielen arbeiten mit dem Schweizer Unternehmen
Logistep zusammen, um Tauschbörsen nach illegalen Angeboten und besonders
fleißigen Kopierfreunden zu durchsuchen. Ein Client durchforstet die Netze
automatisch und speichert IP-Adressen und Zeitpunkt des Angebotes. Anschließend
stellen Rechtsanwälte im Auftrag des Unternehmens eine Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft und der Provider wird aufgefordert, die entsprechenden
Protokolle bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht zu löschen. Eine
gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen gibt es bisher nicht.
Bei dem massiven Widerstand gegen die vorgesehene Bagatellklausel ist es offen,
ob sich Ministerin Brigitte Zypries durchsetzen wird. Rechteinhaber, Lobbyisten
und die Unterstützer im Bundestag setzen weiter auf eine harte Haltung im
Urheberrecht. Ein gesetzlich geregelter Auskunftsanspruch im Sinne der
Unterhaltungsindustrie und die Aufnahme von Piraterie bei der
Vorratsdatenspeicherung wären die nächsten Schritte für eine flächendeckende
Ausforschung der Internetnutzer.
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