news18.01.2007 14:01

GEMA erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Dateitauschdienste

weiter unten: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

siehe auch:

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA[1] hat beim Landgericht Köln einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber der Dateitauschdienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com erwirkt. Sie sollen Werke aus dem GEMA-Repertoire rechtswidrig genutzt haben. Die Dienste halten Speicherkapazitäten vor, damit Nutzer Inhalte einspeisen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer sagte gegenüber heise online, die Dienste dürften in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Insbesondere verlangt die Gesellschaft von ihnen nun Auskunft darüber, wie viele Werke aus dem GEMA-Repertoire vorgehalten werden.

Insbesondere der Dienst www.rapidshare.de hat laut GEMA zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei aber bei der GEMA nicht erworben worden. RapidShare habe bislang behauptet, der Dienst habe keine Kenntnis von den durch Nutzer abgespeicherten Inhalten und könne diese auch nicht kontrollieren. Das Landgericht Köln habe mit den einstweiligen Verfügungen aber nun deutlich gemacht, dass die Tatsache, dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden, rechtlich nichts daran ändere, dass die Dienstbetreiber für die im Rahmen des Dienstes stattfindenden Urheberrechtsverletzungen haften.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker sieht diese Entscheidungen auch für den künftigen Umgang mit "Web-2.0-Diensten" wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung. Sie zeigen laut Heker, "dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum Abruf gestellten Inhalte entheben".

(anw[2]/c't) (anw/c't)

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  [1] http://www.gema.de
  [2] mailto:anw@ct.heise.de


18. Januar 2007 14:07
GEMA verklagt Freemailer-Betreiber...
sputnik1969, sputnik1969@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.01)

Da viele Menschen ihr Postfach zum verschicken von Urheberrechtlich
geschütztem Material nutzen und die Daten dann auf dem Server des
Freemailbetreibers sind, wäre es dem Betreiber zuzumuten, sämtliche
fremde Post zu lesen und die Urheberrechtsverstöße zu unterbinden.
/ironie

Armes Deutschland kann ich nur sagen

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12005428&forum_id=111151

18. Januar 2007 14:36
Warum muss ich Naktfotos von mir bei der GEMA anmelden?
Arghmage (mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.02)

"Insbesondere der Dienst www.rapidshare.de hat laut GEMA zeitweise
damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien
abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei aber bei der GEMA nicht erworben
worden."

Warum zur Hölle soll www.rapidshare.de auch bei der GEMA eine Lizenz
dafür erwerben, dass sie Speicherplaz zur Verfügung stellt?

Wozu auch? Die Daten sind doch meistens keine GEMA-Pflichtigen Werke.

Wenn ich jetzt 15 Millionen Nackfotos von mir auf www.rapidshare.de
share, dann ist das erstens ein Verbrechen an der Menschheit, aber
zweitens ist keine der Datei GEMA-Pflichtig.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12005787&forum_id=111151

18. Januar 2007 14:30
Empfehle folgenden Brief an die GEMA
respicefinem (825 Beiträge seit 02.09.03)

Liebe GEMA,

wir wollen natürlich keinesfalls irgendwelche ihrer Rechte verletzten
und werden daher jede einzelne Datei gewissenhaft prüfen.

Wieviele von den 15 Millionen von Ihnen geschützt sind, wissen wir
natürlich nicht, weil es auf der Datei nicht draufsteht.

Wir haben daher keine Kosten gescheut, und jemanden eingestellt, der
alle Dateien ansieht, und wenn er den Verdacht hat, Sie könnten daran
Rechte haben, wird er sie ihnen schicken, damit Sie das auch
überprüfen können.

Hier schicken wir Ihnen die ersten:

gemasucks.mp3
gemahatnenknall.mp3
gemarafftnix.mp3

Warum die Dateinen jeweils 500 MB haben, wissen wir auch nicht.
Wahrscheinlich ist die Qualität besonders gut.

Wir werden auch ganz schnell machen, und mindestens tausend Dateien
pro Tag anschauen (mehr schafft der Praktikant nicht).

Damit dürften wir bereits in 50 Jahren die ersten 15 Mio fertig
haben.

Mit urheberrechtlich geschützten Grüßen

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12005713&forum_id=111151

18. Januar 2007 15:08
Ich habe selten einen arroganteren Satz gehört!!
Punani (189 Beiträge seit 21.08.05)

> Insbesondere der Dienst www.rapidshare.de hat laut GEMA zeitweise damit
> geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz
> hierfür sei aber bei der GEMA nicht erworben worden.

Aha!!
ALso, 15 Mio Dateien sollen dort auf den Servern liegen...klingt ja
beeindruckend...
Nur was haben diese 15Mio Dateien mit der GEMA zu tun?

ICH habe auch Fotos ect an denen ich die Rechte besitze...und
VIELLEICHT hat ja auch jemand diese auf Rapidshare hochgeladen.
Nur würde ich deshalb nicht auf die Idee kommen zu jammern: "15Mio
Dateien und Rapidshare hat keine Lizenz bei mir erworben...", nur
weil es ggf sein KÖNNTE, dass EINIGE Dateien davon meine Rechte
betreffen könnten.

Es gib schliesslich weitmehr Dateien die gar nichts mit der GEMA zu
tun haben, als Dateien wofür die GEMA irgendwelche Lizenzen verlangen
könnte.
Woher kommt dann die kranke Idee sich bei allen vorhandenen 15 Mio
Dateien (darunter Privataufnahmen, Funvideos usw) über
nichteingeholte Lizenzen zu beklagen?

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12006115&forum_id=111151

18. Januar 2007 14:48
Mein alter Kassettenrekorder, Reichtum der Musiker, Untergang einer Industrie
janchristoph (92 Beiträge seit 28.05.02)

Hallo,

der Kassettenrekorder in meinem Bücherregal ist circa 15 Jahre alt,
mein Verstärker und das Radio noch älter, ich nehme Musik vom Radio
auf, früher auch von Schallplatten. Wenn ich CDs hören will, muß ich
das über meinen Computer machen, hab ja auch nur 15 Musik-CDs Stück.
Mein Autoradio ist zu den Kassetten "kompatibel" das heißt, ich kann
sie damit abspielen. 

Damit bin ich eigentlich sehr zufrieden und bedauere jetzt schon die
Zeit, wenn ich mir wieder ein neues Auto kaufen muß, dessen Radio
dann vermutlich voll digitalisiert und nicht mehr "kompatibel" zu
analogen Kassetten ist sowie nur noch blöde Tipptasten anstelle von
intuitiv zu bedienende Dreh- und Schieberegler für Senderwahl,
Lautstärke, Balance, Höhen, Tiefen etc. hat.

Dann muß ich vermutlich dauernd mein Autoradio "updaten" (das ist
neudenglisch und heißt auf deutsch aktualisieren), ab und zu wird das
dann nicht funktionieren und ich muß das Betriebssystem in der
Vertragswerkstatt neu installieren lassen ...

Noch ein anders Thema:
Nicht das ich etwas gegen Reichtum oder die freie Wirtschaft hätte,
ich wäre selber gerne reich, sogar superreich. Aber muß der Reichtum
für eine bestimmte Gruppe von Menschen (erfolgreiche Musiker) oder
bestimmte Zweige der Wirtschaft (Musikindustrie und Rechteverwerter)
besonders gesetzlich verankert werden?

Es gab etliche Industrien im Verlaufe der Wirtschaftsgeschichte, die
aufgund des technischen Fortschrittes gar verschwunden sind, warum
nicht auch die Musikindustrie? Von der Musikindustrie hergestellte
Musik-CDs braucht ja offenbar kaum noch einer, die Verteilung der
Musik übers Internet ist gängige Praxis. Die Musik könnte man DIREKT
bei den Musikern kaufen, zum Beispiel von deren Website, ohne
zwischengeschaltete Musikindustrie.

Also brauchen wir eigentlich nur noch die Musiker, die gute Musik
machen. Gute Musik hat es aber AUCH schon immer von armen Musikern
gegeben, MÜSSEN also erfolgreiche oder zumindest gute Musiker reich
werden, per Gesetz? Meinetwegen können die ja ruhig reich werden,
aber das sollte doch auch ohne Sondergesetze möglich sein, oder?

Gesetz den Fall, daß das DRM technisch perfekt implentiert wäre und
durch den Kaufvertrag des Musikkonsumenten individuell die Nutzung
der gekauften Musikstücke festgelegt werden könnte, die das DRM dann
durchsetzt, dann bräuchten wir eigentlich keine Sondergesetze. DRM
als rein technische Maßnahme würde entsprechende Gesetze überflüssig
machen. Angebot und Nachfrage würden alles weitere bestimmen.
Vielleicht gäbe es dann in zunehmenden Maße "OpenSource"-Musik, die
sich stark durchsetzt ... die Musiker müssten dann jedoch wieder so,
wie das vor hundert Jahren schon üblich war, Ihr Geld durch
persöhnliche Auftritte vor dem Publikum verdienen ...

...andere Leute müssen ja schließlich auch hart für's Geld
arbeiten...

...alles nur Spekulation.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12005928&forum_id=111146

18. Januar 2007 13:59
"nur noch vom eigenen Original"
Oberwämser (8 Beiträge seit 13.10.06)

> "...dass Kopien nur noch vom eigenen Original
> und nicht durch Dritte erlaubt werden"

Wie, dann muss ich meinem Kumpel meine CD erst schenken, damit er
sich eine Privatkopie machen darf und anschließend schenkt er sie mir
wieder zurück?
Das ist doch albern. Aber ok, dann machen wir es so.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12005344&forum_id=111146

18. Januar 2007 13:27
Damit schuldet uns die Künstler in diesen Jahr 10 Euro
Arghmage (mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.02)

"Die Zahl der illegal heruntergeladenen Songs sei mit 412 Millionen
in 2005 sogar 20-mal höher gewesen."

412 Millionen Downloads von Liedern, 20 Lieder pro CD angenommen=

20,6 Millionen CDs heruntergeladen, pro verkaufte CD (nehmen wir mal
20,6 Euro Preis an), bekommt der Künstler 25 Cent (laut
Musikindustrie ist der Rest der Preis der für die Herstellung der CD
benötigt wird)=

5,15 Millionen, teilen wir das durch die Anzahl der Deutschen in
Deutschland (nehmen wir da 80 Millionen)=

Knapp 7 Cent

Knapp 7 Cent hat also jeder Deutsche den Künstlern im Jahr "geklaut"
- dem gegenüber stehen 10,07 Euro die jeder Deutsche jährlich an
Zwangsabgaben auf PC und Datenträger bezahlt.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12004940&forum_id=111146

18. Januar 2007 13:08
Lügenpropaganda und illegale Praktiken
oxnoxo (mehr als 1000 Beiträge seit 23.01.02)

Due Musikindustrie sieht in Konsumenten nur potenzielle Verbrecher.
Sie hat den Respekt gegenüber den Kunden verloren und zeigt keinerlei
Anstand oder Ehre.

Das alleine disqualifiziert sie bereits als einen ernstzunehmenden
Gesprächspartner.

Leider belässt sie es aber nicht dabei. Sie arbeitet mit illegalen
und rechtsmissbräuchlichen Mitteln um Menschen zu denunzieren, zu
verfolgen und abzustrafen, die nach deren Ansicht etwas böses tun.

Auch das genügt nicht. Mit frei erfundenen Zahlen geht sie im Bereich
der Politik auf Dummenfang und versucht dort immer neue Verbote zu
erpressen. Bisheriger Gipfel der Dummdreistigkeit ist die Forderung
nach einem Verbot von Software zur Aufnahme von Internetradios - was
einem Verbot des Internetradios selbst gleicht, da jeder Player einen
Puffer benutzt, der streng genommen eben auch eine Aufnahmefunktion
ist. Die angestrebten grenzen sind willkürlich gesetzt und werden
nicht lange bestehen, bis man mehr will.

Ich habe einen guten ratschlag für die Musikindustrie, der alle
Probleme mit Kopien löst:

- Kein Verkauf mehr von Musik
- Keine Musiksender mehr im Fernsehen
- Keine Radiosendungen mehr mit Musik
- Keine Open-Air Konzerte, die das Mithören im Umkreis erlauben
- Keine CDs, DVDs oder MP3s mehr im Laden
- Einen generellen internationalen Content-Filter für Musik
- Hardcodierte Sperren für das Abspielen von Musik auf Rechnern
- Kein Verkauf von Wiedergabegeräten mehr
- Das Summen, Pfeiffen und Singen von Melodien in der Öffentlichkeit
wird unter Strafe gestellt
- Der Verkauf von Musikinstrumenten nur noch an von der
Musikindustrie zertifizierte Musiker gestattet. Gleiches gilt für
Notenblätter und Musikliteratur
- Verbot von freien, unlizenzierten Discotheken

Stattdessen wird es nur noch lizenzierte, abhörsichere Musiklounges
geben, deren Gäste vor dem Betreten nach Aufnahmegeräten gefilzt
werden. Vor dem Betreten wird ein Non-Disclosure-Agreement
unterzeichnet, dass es verbietet, über Titel und Texte ganz oder
teilweise mit Dritten zu sprechen und das ebenfalls einen
rechtsbehelf bzgl. des Verbots des Pfeiffens, Summens oder Singens
enthält.
Nach dem Einlass kann dann in schallisolierten Einzelkabinen an einem
Terminal mit Kartenschlitz und Geldeinwurf für einen Betrag pro Titel
und Abspielung der Musik gelauscht werden.

Durch diese Maßnahme ist die Industrie wirkungsvoll vor bösen
Raubkopierern geschützt, hat keine Konkurrenz und keinen Markt zu
fürchten und kann Preise nach eigenem Ermessen erlassen. Zudem hat
sie die perfekte Kontrolle übder die Konsumenten und muss sich keine
Sorgen mehr machen.

Das wäre meine Empfehlung, die alle Probleme der Musikindustrie auf
einen Schlag löst und uns, die Konsumenten, nicht länger als ein
"Tätervolk" von Raubkopierern stigmatisiert.

Grüße OxnoxO

>>> PS: In Wirklichkeit kann mich der versiffte Bande dort lecken, wo
die Sonne niemals scheint.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12004680&forum_id=111146

18. Januar 2007 12:48
Alleine der Satz "Die Zahl der kopierten CDs ist" ist eine Frechheit
p h o s m o, heise@phosmo.de (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)

da rein spekulativ.

Man kann nicht einfach den Absatz von Rohlingen hochrechnen.

Wo kriege ich eigentlich mein unnütz anteilig gezahltes Geld für
jährlich mehrere hundert Backup-DVD-Rohlinge, zahlreiche Brenner usw.
zurück?

Grüße,

p h o s m o

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12004441&forum_id=111146

18. Januar 2007 13:00
Alt - aber immer noch lesenwert
Guckyno1, Rsrchr220@compuserve.de (mehr als 1000 Beiträge seit 25.09.03)

Und an der Gültigkeit der Aussagen dort hat sich im Grunde nichts
geändert.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12004583&forum_id=111146


news19.01.2007 19:17

Rapidshare will gegen einstweilige Verfügung vorgehen

Die Betreiber der "Webhosting-Dienste" Rapidshare.de und Rapidshare.com wollen gegen eine von der Verwertungsgesellschaft GEMA erwirkte einstweilige Verfügung[1] vorgehen. Das Landgericht Köln hatte den Unternehmen mit der Verfügung untersagt, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke weiter öffentlich zugänglich zu machen. Die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche Rapidshare AG zeigte sich in einer Mitteilung zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der Verfügung erwirken zu können. Der Geschäftsführer der in der Schweiz beheimateten Aktiengesellschaft, Bobby Chang, erklärte, das Unternehmen biete selbst keine geschützten Werke öffentlich an.

Doch finden sich im Internet zahlreiche Links zu Rapidshare-Dateien, die Filme oder Musik enthalten. Chang bestreitet nicht, dass auf Rapidshare unter Umständen auch urheberrechtlich geschützte Daten zu finden sind, beziffert deren Anteil aber auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz. Er weist darauf hin, dass sein Unternehmen selbst diese Daten nicht veröffentlicht oder indiziert, sondern die Nutzer dafür die Verantwortung tragen. "Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein", erklärte Chang.

Die GEMA sieht das anders. Rapidshare versuche sich mit dem Hinweis auf die Unkenntnis der von Nutzern hochgeladenen Daten nur der rechtlichen Verantwortung zu entziehen. Dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, ändere rechtlich nichts seiner Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen, heißt es in einer Mitteilung der Rechteverwerter. Für die GEMA ist der "Doppelschlag" gegen die Rapidsharer auch wegweisend für den Umgang mit anderen Netz-Angeboten. "Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung", erklärte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Die GEMA fordert von Youtube-Eigner Google Lizenzgebühren[2] für Musikinhalte.

Auf den beiden Rapidshare-Plattformen können Nutzer beliebige Daten auf die Server der Anbieter laden und dort ablegen. Über einen spezifischen Download-Link lassen sich die Datenpakete dann wieder abrufen. Damit können die Daten auch anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. Gegen Gebühr, die nach Unternehmensangaben einzige Einnahmequelle, erhalten die Nutzer gewisse Privilegien. Das deutsche Unternehmen Rapidshare.de wurde 2001 von Christian Schmid gegründet. Auch bei dem Schweizer Betreiber von Rapidshare.com, der erst im Oktober 2006 eingetragenen AG, ist Schmid als Mitglied eingetragen. Chang und Schmid weisen jedoch darauf hin, dass es sich um getrennte Unternehmen handelt. Zur Größe der Unternehmen, ihrem Datenaufkommen und erwirtschafteten Umsätzen wollten sich die beiden nicht äußern.

(vbr[3]/c't) (vbr/c't)

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19. Januar 2007 21:22
Privater Content muss wieder legal werden!
Fox82 (14 Beiträge seit 30.12.06)

Es wird für den Bürger immer schwieriger, sich im Sinne der Content
Industrie (die die Ressourcen hat alles und jedes schützen zu lassen)
legal zu verhalten.

Es wird nicht mehr lang dauern bis die Portale mit Usergeneriertem
Content ernsthafte Probleme bekommen. Das Bewusstsein, dass alles was
irgendwie "kopiert" wird illegal sein muss wurde ja bereits
geschaffen.

Die Portale sind eigentlich nicht schuld an dem was private User
machen, werden aber haftbar gemacht, weil es oft keine eindeutigen
gesetzlichen Regelungen gibt (so haftet man in manchen
Rechtsbereichen auch wenn man unschuldig ist etc), und weil man ein
Unternehmen viel leichter verfolgen kann als einen privaten Nutzer.

Fast alles, was private Nutzer an Content produzieren "verletzt" in
irgendeiner Form Urheberrechte (im Sinne der Content Industrie, die
die Gesetze so auslegen möchte). Beispiel (Video-)Kamera:
 - jemand filmt ein privates Fest mit Musik und stellt das online
seinen Freunden zur Verfügung -> illegale Kopie/Verbreitung der Musik
 - jemand filmt Szenen eines Fußballspiels und stellt sie online ->
verletzung der verwertungsrechte
 - jemand fotografiert von seinem balkon aus ein anderes gebäude ->
Verletzung der urheberrechte des architekten/erbauers (nein das ist
kein scherz, nur von öffentlichem boden darf man zB gebäude
fotografieren)
 - jemand filmt sich beim gitarrespielen und nachsingen eines liedes
und stellt das online -> höchst illegal...

Warum ist das so, werden wir alle schön langsam zu Verbrechern?

Das Problem liegt darin, dass private Nutzer immer professionellere
Geräte in die Hand bekommen um Content zu produzieren, und dass sie
weiters immer bessere Möglichkeiten bekommen um diesen Content mit
anderen zu teilen.
Contentproduktion und gemeinsame Nutzung gab es auch schon früher
(gemeinsamer Diaabend...), aber erst durch die perfekten
Überwachungsmöglichkeiten im Internet kann die Content Industrie den
kleinsten Verstoß gegen ihre "Rechte" verfolgen.

Mit Überwachungsmöglichkeiten meine ich hier nicht geheime
Spionagesysteme etc., sondern simple Werkzeuge wie Google. Damit kann
man innerhalb von Sekunden alle weltweiten "Raubkopien" des Werkes
von Künstler XY auffinden (stark vereinfacht ausgedrückt).

Der Gesetzgeber ist mit dieser raschen Entwicklung völlig
überfordert. Er hat es versäumt Gesetze zu erlassen die dieser neuen
Situation angepasst sind, und die Gerichte müssen sich mit Gesetzen
behelfen die eigentlich ganz andere Problemstellungen regeln sollten.
So wird ein Online Portal mit Usergeneriertem Content plötzlich wie
eine Zeitung (mit bezahlten full time Redakteuren) behandelt, und ein
Privatnutzer wie ein gewerblicher Schwerverbrecher.

Ich denke, dass für diese Problematik schon Lösungsmodelle entwickelt
werden können. Ein Ansatz wäre, wenn man von der totalen
Durchsuchbarkeit des Netzes wieder abrücken würde. Denn muss es jede
Person weltweit finden wenn ich mit meiner neuen Handykamera beim XY
Konzert gefilmt habe? Oder reicht es wenn es meine Freunde finden?

Das Internet muss wieder privater werden, und die Berechtigungen
etwas zu sehen sollten angelehnt an klassische Sozialkontakte
vergeben werden. Wenn ich ein Papierfoto einem Freund zeige dann ist
das schließlich eine persönliche Interaktion, die ganz sicher nicht
jeden Internetnutzer weltweit interessieren muss.

Online Portale müssen gezielt daran arbeiten um private User (und
somit sich selbst) zu schützen. Wenn etwa private Seiten in einer
Community nicht von Google indiziert werden können dann kann es auch
nicht passieren dass der Portalbetreiber etwa Probleme bekommt weil
ein User ein Gedicht(!!!) ohne Nachfrage beim Autor "veröffentlicht"
hat.

Der Wahnsinn mit "Privaten Content online stellen = weltweit
veröffentlichen = Raubkopieren etc." muss aufhören, denn sonst werden
wir all die neuen Technologien bald mehr verfluchen als lieben...

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12018280&forum_id=111227

19. Januar 2007 19:51
GEMA sterben !
DerPlo (200 Beiträge seit 06.12.06)

Ich kanns so langsam net mehr hören GEMA hier GEZ dort sch***
geldgeile Vampire saugen sich an allem Fest wo se meinen das gehört
uns und "versuchen" es auszusaugen. 
Die machen solang bis alle Medienbetreiber / Online Portale ihre
Server ins Ausland verlegen dann stehen unsere Rechenzentren leer,
Arbeitsplätze dort werden gestrichen und uns entgehen
Steuerneinnahmen!

Vielen Dank für die systematische Zerstörung.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12017810&forum_id=111227


news24.01.2007 19:02

GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA[1] feiert einen neuen juristischen Erfolg im Kampf gegen großflächige Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ihren Angaben zufolge hat das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Dienstes UseNeXT.de am 18. Januar per einstweiliger Verfügung untersagt, von der Verwertungsgesellschaft lizenzierte Werke zugänglich zu machen und illegale Nutzungsoptionen zu bewerben. "Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires", freut sich der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Es werde wieder einmal deutlich, "dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen". Bereits in der vergangenen Woche verkündete die Verwertungsgesellschaft, auch gegen die Betreiber der Webhoster Rapidshare.de und Rapidshare.com einstweilige Verfügungen[2] erwirkt zu haben. Die für den Betrieb verantwortliche Firma will aber gegen den Bescheid vorgehen[3].

Der hinter UseNeXT stehenden Aviteo Ltd. aus München wirft die GEMA vor, mit dem Hinweis auf einen einfachen und schnellen Zugriff auf rund eine Million Musiktitel im MP3-Format Kunden angelockt zu haben. Der Dienst "geriert sich selbst als reiner Zugangsvermittler zum UseNet, einem auf Diskussionsforen basierten Netzwerk", beklagt die Verwertungsgesellschaft. Dabei habe der Betreiber sein kostenpflichtiges Angebot zu einer speziellen Newsgroups-Erschließung "mit eindeutigen Bezügen zu illegalen Tauschbörsen" beworben. Insbesondere die Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit des Zugriffs auf die im Rahmen des UseNet verfügbaren Inhalte würden angepriesen. Darüber hinaus biete der Dienst nach wie vor eine besonders ausgefeilte Such-Software an, um Musikwerke und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte leichter auffindbar zu machen und komfortabler zu verwalten.

Tatsächlich verspricht die Website unter anderem "Download ohne Limit" bei hohen Geschwindigkeitsraten. "Bei über 384 Millionen Artikeln finde ich immer genau das Richtige für mich", wird der Nutzer "Thomas D." zitiert. Allein in den Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen aus dem Jahr 2004 findet sich klein gedruckt ein Hinweis zum Urheberrechtsschutz. Demnach verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung des Services, keine Materialien "zu posten oder zu übertragen, die gegen irgendein Patent, eingetragenes Marken(-zeichen), Copyright, Geschäftsgeheimnis oder anderes Recht irgendeines Dritten verstoßen, es sei denn, Sie sind der Inhaber der Rechte oder haben die Erlaubnis des Inhabers". (Stefan Krempl) /

(pmz[4]/c't) (pmz/c't)

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news25.01.2007 11:36

UseNeXT will Verfügung wegen Urheberrechtsverletzungen nicht hinnehmen

Der Betreiber des UseNeXT-Dienstes, die Münchner Aviteo Ltd., hat gegen die von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung[1] des Landgerichts Hamburg nach eigenen Angaben Widerspruch eingelegt. Die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft sieht durch den Dienst das Urheberrecht verletzt, da Werke des GEMA-Repertoires illegal online genutzt würden. Der Anbieter von Software zur einfacheren Erschließung von Dateien im Usenet, dem alt gedienten "Schwarzen Brett" des Internet mit zehntausenden Newsgroups, sieht den Betrieb seines Dienstes aber durch den ohne mündliche Anhörung erreichten Gerichtsbeschluss nicht betroffen. UseNeXT habe "als reiner Wiederverkäufer von Usenet-Zugängen selbst keinen Einfluss auf die Inhalte", heißt es in einer Erklärung von Aviteo. Anders als im Fall RapidShare[2], in dem die Musikverwertungsgesellschaft ebenfalls eine einstweilige Verfügung in die Hand bekommen hat, halte UseNeXT keine eigenen Dateien vor.

Mit dem Gerichtsbeschluss soll es Aviteo vorläufig untersagt werden, von der Verwertungsgesellschaft lizenzierte Werke zugänglich zu machen und illegale Nutzungsoptionen möglicherweise missverständlich zu bewerben. Der UseNeXT-Anbieter beteuert nun, dass man mit der "beanstandeten Kommunikation keineswegs Nutzer zu Rechtsverletzungen verleiten haben wolle". Die Verwendung von Begriffen wie "ungefiltert" im Rahmen des Zugangsversprechens verweise vielmehr auf "eine Grundeigenschaft des Usenet". Die Newsgroups sollten es ihren Benutzern ermöglichen, Meinungen ohne staatliche und sonstige Zensur zu äußern. In vielen autoritären Staaten sei das Usenet daher gänzlich verboten.

Dass diese Freiheiten im Usenet von einem kleinen Teil der Nutzer missbraucht werden, ist Aviteo zufolge nie zu 100 Prozent auszuschließen. Sofern UseNeXT aber über urheberrechtlich geschützte Dateien in Newsgroups in Kenntnis gesetzt werde, leitet man diese Informationen umgehend zur Untersuchung beziehungsweise zur Löschung der entsprechenden Werke an die betroffenen Usenet-Provider weiter. Dies sei auch bei den von der GEMA reklamierten Musikdateien geschehen. Es könne schließlich nicht toleriert werden, dass ein kleiner Teil missbräuchlicher Nutzung ein ganzes System, deren Nutzer und die Anbieter ungerechtfertigt in Misskredit bringe.

Die GEMA rechnet sich trotzdem auch in einer Gerichtsverhandlung gute Chancen für die Aufrechterhaltung der Verbote aus der einstweiligen Verfügung aus. "Diese richten sich auch gegen die spezielle Such-Software von UseNeXT", erklärte eine Sprecherin der Verwertungsgesellschaft gegenüber heise online. Man sehe einem Verfahren zuversichtlich entgegen. (Stefan Krempl) /

(jk[3]/c't) (jk/c't)

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  [3] mailto:jk@ct.heise.de