Die Firma Logistep

Urteile gegen Raubkopierer

http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/logistep.htm

Die Logistep AG ist eine Firma mit Sitz in der Schweiz. Gemäss Eintrag beim zuständigen Handelsregisteramt Zug[1] ist Leszek Krzysztof Oginsky, polnischer Staatsangehöriger, mit Wohnsitz in Karlsruhe, einziger Direktor des Unternehmens mit Einzelunterschrift. Die Logistep AG erlangte durch private Ermittlungen in der Filesharing-Szene Bekanntheit. Nach Aussage der Logistep durchforstet hierbei ihre Software im Auftrag der Rechte-Inhaber P2P-Netzwerke nach deren geschützten Werken und übergibt die ermittelten Daten einer Kanzlei, falls Urheberrechtsverletzungen dokumentiert werden. Diese erstattet dann Strafanzeige.

Geschäftsmodell

Die Software beruht laut dem Verlag Heise auf einer modifizierten Version des Shareaza-Clients, der auf mehrere populäre P2P-Protokolle zugreifen kann. Dies wird von Logistep nicht bestätigt. Der Client durchsucht P2P-Netzwerke nach Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind und somit illegal angeboten werden. Wird ein solches Werk entdeckt, wird die IP-Adresse des Anbietenden gespeichert. Nun werden mehrere Schritte angestossen:

Dieses Vorgehen wurde vor Gericht aufgrund einer Klage von Versatel für unzulässig erklärt (Quelle 1 | Quelle 2)

Umgang der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit Massenstrafanzeigen

Anfang Januar 2006 gab die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine Empfehlung bezüglich dem Vorgehen bei Massenstrafanzeigen heraus. Demnach soll der Beschuldigte weiterhin über die verwendete IP-Adresse identifiziert werden, so dass das zivilrechtliche Vorgehen (Ermittlung des Beschuldigten per Akteneinsicht) auch weiterhin praktiziert werden kann. Die Empfehlung für strafrechtliche Konsequenzen wird nach Anzahl der illegal vertriebenen Werke klassifiziert:

Diese Richtlinien gelten für Beschuldigte, die nicht bereits einschlägig vorbestraft sind. Laut heise online werden derartige Empfehlungen "üblicherweise [...] auch von nicht direkt adressierten Staatsanwaltschaften umgesetzt". (Quelle)

Resonanz

Vor allem Kunden äußern sich positiv über die Aktionen der Firma.

Wolfgang Sick, Geschäftsführer von Peppermint Jam, über die Beauftragung von Logistep: "Wir betrachten deren Arbeitsweise als eine gute Möglichkeit, ein überfälliges Unrechtsbewusstsein bei den Internet-Nutzern zu schaffen. "

"Dirk P. Hassinger, Vorstand bei Zuxxez, bestätigte die Beauftragung von Logistep. "Uns entstehen immense Verluste durch den Tausch unserer Software in P2P-Börsen, die wir nicht mehr hinnehmen."

Schon jetzt lasse sich beobachten, "dass die Aktion insoweit gefruchtet hat, als dass Earth 2160 in Tauschbörsen so gut wie nicht mehr zu finden ist und dadurch die Verkäufe anhaltend sehr zufriedenstellend sind."

Kritik

Behinderung der Ermittlungen
Durch Versenden der Abmahnungen durch die Rechteinhaber werden die Verdächtigten dazu aufgefordert, sämtliche fraglichen Werke umgehend zu löschen und die Weiterverbreitung einzustellen. Kommt der Betroffene der Aufforderung nach, so bleiben für die ermittelnde Staatsanwaltschaft keine Beweise zu sichern, da bereits alle Spuren gelöscht wurden.

E-Mails an Provider
Die Provider sind nach deutschen Recht (noch) dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten nach Verbindungsende zu löschen, sofern sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Die Aufforderung Logisteps zur Aufbewahrung dieser Verbindungsdaten wird somit von Kritikern als Aufruf zu einem Gesetzesverstoß gewertet.

Des Weiteren führen die automatisch generierten E-Mails zu einem beträchtlichen Aufwand beim betreffenden Provider. So wurde Logistep durch eine vom Provider Versatel beantragte einstweilige Verfügung untersagt, weiterhin E-Mails zu senden.

Eindeutigkeit der GUID
Logistep behauptet, in irgendeiner Form einen GUID zu erstellen, der unabhängig von der IP Internetnutzer identifiziert. Da Logistep seine Technik geheim hält und eine Offenlegung bzw. die Anerkennung dieses GUID vor Gericht noch aussteht, ist die Beweiskraft fraglich.

Sollte es sich tatsächlich um den Credit-Hash des eDonkey-Netzwerks oder eine vergleichbare ID des Gnutella 1/2- oder BitTorrent-Netzwerks handeln, so ist eine Beweiskraft fraglich, da sich diese IDs leicht manipulieren, neu generieren und sogar von anderen Usern "stehlen" lassen. Zudem ist die Zuweisung des selben Hashs an zwei User zwar unwahrscheinlich, aber möglich.

Statements von Rechteinhabern bzw. Interessenverbänden

Der Sprecher des Verbands der deutschen Phonoverbände IFPI Hartmut Spiesecke lehnt das Vorgehen ab, da man nicht glaube, dass die Abschreckungswirkung durch Verdopplung der Anzeigen gesteigert werden kann. Stattdessen wolle man bei den Nutzern "ein Gefühl wie beim Schwarzfahren" erzeugen, also das Unrechtsbewusstsein stärken.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) schließt die Nutzung eines solchen oder eines ähnlichen Systems für die Zukunft nicht aus. Dennoch sieht man hier das Logistep-Vorgehen zwiegespalten: Einerseits ist die ein gangbarer Weg, um an die Adressdaten der Nutzer heranzukommen, andererseits werden die Strafverfolgungsbehörden jedoch massiv belastet was die Kooperation verschlechtern kann.

Kunden


Urteile gegen Raubkopierer

http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/urteile_raubkopierer.htm

Hier finden Sie einige Urteile gegen Raubkopierer:

Größter Fall von Web-Piraterie in Deutschland aufgedeckt
Financial Times Deutschland, 20.09.2004

FTP-Welt: Größter Fall illegaler Downloads
Tagesschau, Heise.de, 16.09.2004

Weltweit größter illegaler Server entdeckt
Badische Zeitung, 05.09.2004

Größter illegaler Musik-Server Deutschlands beschlagnahmt
Pressetext Deutschland, 15.06.2004

Bislang größter weltweiter Schlag gegen Multimedia-Piraten
Allgemeine Zeitung Mainz, 30.04.2004

Größter Schlag gegen Raubkopierer
Leipziger Volkszeitung, 24.04.2004

Größter internationaler Schlag gegen Raubkopierer durch das FBI
Stern.de, 04.04.2004

Weltweit größte Razzia gegen professionelle Raubkopierer
BKA, 19.03.2004