CD-Kopiersoftware
SPIEGEL ONLINE - 11. November 2004, 09:25
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,327180,00.html
Von Holger Dambeck
Jeder, der im Internet bestimmte CD-Kopiersoftware anbietet, kriegt im Handumdrehen eine teure Abmahnung der Plattenindustrie. Der Hersteller eines solchen Kopierprogramms sucht nun Abgemahnte, die den Widerstand gegen die Musikmultis riskieren wollen.
"Raubkopierer sind Verbrecher" - dies hämmert die Medienbranche ihrer
Zielgruppe in Kino, Zeitschriften und dem Internet immer wieder ein.
Verunsicherung macht sich breit: Darf man CDs eigentlich noch kopieren? Die mit
Kopierschutz ja offenbar nicht. Aber woran erkennt der Laie einen solchen
Kopierschutz? Und ist das Duplizieren von CDs ohne Kopierschutz legal?
Das seit 13 Monaten geltende neue Urheberrecht verbietet unter anderem die
Herstellung, den Vertrieb, die Einfuhr und sogar die Bewerbung von Soft- und
Hardware, die dazu dient, den Kopierschutz auf CDs zu knacken. Was aber ist
unter dem "Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen" zu verstehen?
Die Firma Slysoft mit Sitz auf Antigua würde diese Frage gern einmal durch ein
Gericht klären lassen - das behauptet zumindest ihr Sprecher Tom Xian. Slysoft
hat gewisse geschäftliche Interessen an Kopiersoftware: Die Firma vertreibt
CloneCD, ein Programm, das ursprünglich in Deutschland entwickelt wurde und nach
Inkrafttreten des neuen Urheberrechts nur noch online von der Karibikinsel aus
verkauft wird.
Wer von einem Anwalt der deutschen Musikindustrie wegen des Vertriebs von
CloneCD abgemahnt worden sei, solle sich sofort bei Slysoft melden.
"Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärungen", heißt es auf
der Website.
Eine solche Abmahnung bekommt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit,
wer auf eBay eine Uraltversion von CloneCD feilbietet. Selbst dann, wenn nur der
verstaubte Zweitrechner verhökert wird, auf dem laut Artikelbeschreibung CloneCD
installiert ist.
Eine solche Auktion wird binnen Stunden von eBay gelöscht - gleichzeitig
flattert den Betroffenen eine Unterlassungserklärung ins Haus - kostenbewehrt,
versteht sich. 1600 Euro werden mit Verweis auf die Gebührenordnung für
Rechtsanwälte geltend gemacht. Links auf die Slysoft-Homepage können noch teurer
werden.
Ganz Mutigen empfiehlt Slysoft, die Abmahnung nicht zu unterschreiben. Die
Begründung der Firma: Bei Musik-CDs verwendete Kopierschutzmaßnahmen stellten
"keine wirksame technische Maßnahme" im Sinne des Urhebergesetzes dar. Jedes
handelsübliche Brennprogramm sei fähig, diese Musik-CDs zu kopieren, wenn das
CD-Laufwerk die Daten auslesen könne.
Slysoft hat extra von einer deutschen Kanzlei ein Gutachten anfertigen lassen,
um seine Rechtsauffassung zu stützen. Wer das Gutachten liest, kommt ins
Grübeln: Die Argumentation scheint nicht ganz abwegig. Aber warum hat es noch
niemand mit der Musikbranche aufgenommen, warum nicht Slysoft selbst?
Für den Münchner Anwalt Johannes Waldorf, der die großen Musiklabels
vertritt, steht die Antwort fest: "Die Hersteller von CloneCD glauben doch nicht
einmal selbst an ihr Gutachten." Es ginge nur darum, PR für das Kopierprogramm
zu machen. "Die merken, dass sie etwas tun müssen für den Absatz und kommen
jetzt mit diesem Gutachten", sagte Waldorf gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Seine Kanzlei hat nach seinen Angaben "mehrere Hundert" Unterlassungserklärungen
in Sachen CD-Kopiersoftware verschickt. Zweifellos ein lukratives Geschäft. In
der Regel müssen nur Anschrift und URL des Standardschreibens angepasst werden.
"Es sind so viele Fälle", klagt Waldorf, "dass wir fast schon das Gefühl haben,
wir machen hier als Anwälte Beschäftigungstherapie."
Waldorf kann nicht verstehen, warum Leute nach wie vor CD-Kopierprogramme im
Netz verkaufen. "So gut wie alle wissen, was sie tun. Warum sind die Leute so
dreist?" Waldorf verweist auf die massiv eingebrochenen Umsätze der Musikbranche
und den Volkssport CD-Brennen: 250 Millionen Musik-CDs seien zuletzt pro Jahr in
Deutschland kopiert worden.
"Sabotage durch Hardwarehersteller"
Er weiß aber auch, dass es nicht die Kopierprogramme allein sind, die der
Branche Kopfschmerzen bereiten. "Es gibt CD- und DVD-Laufwerke, die fast alle
kopiergeschützten CDs lesen können - das ist ein großes Problem." Mancher
Hardware-Hersteller sabotiere regelrecht den Schutz der Inhalte, den die
Musikbranche mit Kopierschutz aufbaue. Doch gegen die Laufwerksbauer hat seine
Kanzlei bisher nichts unternommen.
Der Münchner Anwalt Michael Wolf, der in seinem Gutachten CloneCD Legalität
bescheinigt hat, sieht unter anderem deshalb gute Chancen in einem möglichen
Streit vor Gericht: "CloneCD kann nach Angaben des Herstellers nur bereits
freigegebene Daten kopieren." Wolf selbst habe im Rahmen seines Gutachtens eine
kopiergeschützte CD von Café del Mar mit dem Windows Media Player kopiert und
anschließend mit Nero Burning Rom gebrannt.
Die Position von Slysoft wird von manchem deutschen Anwalt geteilt, der sich
mit IT-Recht beschäftigt. Tobias Strömer aus Düsselsdorf etwa hält es für
"höchst fraglich", ob CloneCD im gesetzlichen Sinn Kopierschutz umgeht. "Wenn
das Programm Bit für Bit kopiert, wird ein vorhandener Kopierschutz nämlich gar
nicht ausgehebelt", sagte er gegenüber SPIEGEL ONLINE, "sondern allenfalls
mitkopiert und so ignoriert."
Hartmut Spiesecke, Sprecher der deutschen Phonoverbände, hält derartige
Argumentationen für "Unsinn": "Bisher haben wir kein einziges Verfahren
verloren", sagte er gegenüber SPIEGEL ONLINE. Das stimmt, ist allerdings nur die
halbe Wahrheit. Ein Verfahren in der Hauptfrage, ob CloneCD denn nun
Kopierschutz umgeht oder nicht, gab es bisher noch nicht.
Slysoft wagt sich trotz der angeblich so eindeutigen Rechtslage nicht aus der
karibischen Deckung: "Wir sitzen hier warm und trocken", erklärte Sprecher Xiang
in einer E-Mail an SPIEGEL ONLINE. Deutsche Staatsanwälte braucht er auf Antigua
nicht zu fürchten, höchstens als ehrgeizige Segler, die auf die Einhaltung der
Vorfahrtsregeln pochen.
"Knackt fast jeden Kopierschutz"
Die Slysoft-Homepage ist nach deutschem Recht keinesfalls koscher und kokettiert
sogar damit: "Knackt fast jeden Kopierschutz", steht beispielsweise neben der
CloneCD-Beschreibung. Für Musikanwalt Waldorf ein klarer Fall: "Solche Werbung
für Software, die Kopierschutz umgeht, ist nach dem neuen Urheberrecht
verboten." Illegal, selbst nach Einschätzung von Firmenchef Xiang, ist außerdem
das Tool AnyDVD, das die Verschlüsselung von Video-DVDs aushebelt - ebenfalls
ein Slysoft-Produkt.
Trotz allem Säbelrasseln der Anwälte - mit der derzeitigen Situation haben sich
beide Seiten ganz gut arrangiert. Jeder kann behaupten, er habe Recht. Anwalt
Wolf berichtete sogar von drei Mandanten, die die Abmahnung aus der Kanzlei
Waldorf nicht unterzeichnet hätten. Stattdessen hätten sie eine allgemeine
Erklärung abgegeben: "Ich verpflichte mich, keine Kopierschutz umgehende
Software zu vertreiben." Die von Waldorf geforderten Anwaltsgebühren wurden nach
Wolfs Angaben nicht bezahlt. "In allen drei Fällen passierte danach nichts mehr,
das ist nun schon ein halbes Jahr her." Bis heute habe die Kanzlei Waldorf nicht
versucht, die Gebühren gerichtlich einzutreiben.
Rechtsanwalt Waldorf erklärte, dass man in jedem Fall eine "vernünftige und
angemessene Lösung" anstrebe. "Wenn es nicht gelingt, eine außergerichtliche
Lösung zu finden", sagte er, "klagen wir die Anwaltskosten in jedem Einzelfall
ein." Die Kanzlei Wolf habe jedenfalls in jedem einzelnen, von ihr betreuten
Fall die Unterlassungserklärung abgegeben, erklärte Waldorf. Zumindest darüber,
dass eine Erklärung abgegeben wurde, sind sich die Anwälte einig.
Vielleicht macht Slysoft dem ganzen juristischen Geplänkel ja selbst ein Ende.
"Die Firma Slysoft hat mich beauftragt", sagte Anwalt Wolf, "gegen das Label BMG
und weitere eine Unterlassungserklärung zu verfassen, in der sich die
Plattenfirmen verpflichten, nicht mehr zu behaupten, CloneCD umgehe den
Kopierschutz von CDs." In der Kanzlei Waldorf hält man das für "PR-Gerede". Mal
sehen, wer am Ende Recht behält.