18.07.2007 17:36

EU-Generalanwältin: Provider müssen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen

weiter unten: Gegner der Vorratsdatenspeicherung sehen sich durch EU-Generalanwältin gestärkt

Juliane Kokott[1], Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, hat in einem Verfahren um Musik-Filesharing empfohlen, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren nicht zuzulassen. In dem betreffenden Rechtsstreit geht es um das Begehren des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) gegen den Provider Telefonica, Daten von Nutzern auszuhändigen, die Musikdateien über die Tauschbörse KaZaa verbreitet haben sollen. Kokott schreibt in ihrem Schlussantrag[2], dass die EU-Datenschutzbestimmungen "die Weitergabe von personengebundenen Verkehrsdaten nur an die zuständigen staatlichen Stellen erlauben, nicht aber eine direkte Weitergabe an die Inhaber von Urheberrechten, welche die Verletzung ihrer Rechte zivilrechtlich verfolgen möchten".

Promusicae hatte angegeben, IP-Adressen identifiziert zu haben, die zu bestimmten Zeiten zum Filesharing von Musikdateien genutzt worden seien, für die die Urheber- und Lizenzrechte bei ihren Mitgliedern liegen. Um gegen die Nutzer vorzugehen, verlangt Promusicae vom Zugangsanbieter Telefonica Informationen darüber, welchen Nutzern zu den von ihr angegebenen Zeiten die IP-Adressen zugewiesen waren. Das Gericht Juzgado de lo mercantil no. 5 in Madrid hatte zunächst Telefonica dazu aufgefordert, die gewünschten Informationen herauszugeben. Diesem widersprach der Provider mit Hinweis darauf, dass er nur im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung Auskunft über Daten erteilen dürfe oder wenn es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder die nationale Sicherheit gefährdet sei.

Kokott legt dar, dass eine weite Auslegung des Begriffs des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen den Schutz personenbezogener Verkehrsdaten, aber auch den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses weitgehend entleeren würde. Um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. "Der 'gläserne' Bürger wäre damit Realität", meint Kokott.

Weiter erläutert die Generalanwältin, dass der Schutz von Urheberrechten ein "Grundinteresse der Gesellschaft" sei. Rechtswidriges Filesharing gefährde auch tatsächlich den Schutz von Urheberrechten. Es sei allerdings nicht sicher, dass privates Filesharing, insbesondere wenn damit kein Profit erwirtschaftet werde, den Schutz von Urheberrechten derart schwer gefährde, um eine Beschränkung von Grundrechten zu rechtfertigen. "Inwieweit privates Filesharing einen echten Schaden verursacht, ist nämlich umstritten", schreibt die Generalanwältin. Die Entscheidung darüber solle dem Gesetzgeber und dem Europäischen Gerichtshof überlassen bleiben.

Auch ließe die IP-Adresse nicht unbedingt den Schluss zu, dass auch der jeweilige Anschlussinhaber Filesharing betrieben hat, meint Kokott. Das könne sogar ohne sein Wissen geschehen, wenn er beispielsweise ein unzureichend gesichertes lokales Funknetz betreibt oder wenn sein Rechner von Dritten über das Internet übernommen wurde. Beobachter vermuten, dass das EU-Gericht der Empfehlung der Generalanwältin folgen wird.

(anw[3]/c't) (anw/c't)

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  [1] http://www.rwa.unisg.ch/org/rwa/kokott.nsf/wwwPubhomepage/webhomepageger?opendocument
  [2] http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&numaff=C-275/06&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
  [3] mailto:anw@ct.heise.de


18. Juli 2007 18:42

Ob die SPD-Zypresse...

Dr. Mary Brittner, Dr. Mary Brittner (142 Beiträge seit 07.08.01)

...das wohl hinreichend verstanden hat, um es der kleinen Kanzlerin
aus Meckerburg-Vorpolen und ihren intellenten Kabarett-Kollegen
erklären zu können?

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13157423&forum_id=120702

18. Juli 2007 18:00

Logisches Denken einer Frau. Bravo. Schäuble malt Mandalas aus.

papaleo2000 (256 Beiträge seit 30.09.02)

Die IP-Adresse im Internet ist wie ein Nummernschild beim Auto. Zwar
kann man mittels der IP-Adresse den Rechner im Netz "lokalisieren"
jedoch hat diese überhaupt keine Aussagekraft was der User mit dem
Computer im Internet angestellt hat, genauso wie beim Autofahren.

Was macht unser Schäuble? Genau er malt Mandalas, sorry Terroristen,
aus.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13157119&forum_id=120702

18. Juli 2007 17:48

HUH ? juristin mit gesundem menschenverstand ?

GoForLinux (mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.00)

sowas gibts noch ?

ich dachte den gings wie den dinos ... ausgestorben...

lassen wir uns überraschen !

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13157041&forum_id=120702


20.07.2007 10:42

Gegner der Vorratsdatenspeicherung sehen sich durch EU-Generalanwältin gestärkt

Nachdem die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Juliane Kokott in einem Schlussantrag[1] zu einem Gerichtsverfahren um angebliche Urheberrechtsverletzungen Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten geäußert hat, sehen sich Bürgerrechtler in ihrer Position gestärkt. "Über 40 Bürgerrechts-, Wirtschafts- und Berufsverbände fordern bereits, die in Deutschland geplante Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat", erläutert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Mitteilung[2]. "Wenn die Koalition alle Warnungen in den Wind schlägt und voreilig eine Totalprotokollierung unserer Kommunikation einführt, erwartet sie in Luxemburg und Karlsruhe ein fulminantes Waterloo."

Kokott hatte am Mittwoch ihren Schlussantrag im Rechtsstreit der spanischen Musikproduzentenvereinigung Promusicae gegen den Provider Telefonica über die Aushändigung von Kundendaten vorgelegt[3]. Darin legt sie dar, um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. "Der 'gläserne' Bürger wäre damit Realität". Man könne daran zweifeln, "ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer – gewissermaßen auf Vorrat – mit Grundrechten vereinbar ist, insbesondere da dies ohne konkreten Verdacht geschieht". Dabei verweist Kokott auf die Europäischen Datenschutzbeauftragten und das Bundesverfassungsgericht, die eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben.

Bislang erfordere nur schwere Kriminalität eine gemeinschaftsweite Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten und ihre Verwendung, erläutert die Generalanwältin weiter. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass CDU/CSU und SPD hingegen auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten schon zur Verfolgung privater Tauschbörsennutzer und zur geheimdienstlichen Beobachtung von Personen nutzen lassen wollen. Nach Meinung der Bürgerrechtler dürfte Kokott "auch dem Rütteln der Union an dem Richtervorbehalt, der im Gesetzentwurf zur stärkeren Durchsetzung des Urheberrechts vorgesehen ist, einen europarechtlichen Riegel vorgeschoben haben". Nutzerdaten dürften nämlich der Generalanwältin zufolge nicht ohne Beteiligung staatlicher Stellen an die privaten Rechteinhaber herausgegeben werden.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw[5]/c't) (anw/c't)

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  [2] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/124/1/lang,de/
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  [4] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995
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20. Juli 2007 11:13

Na und ???

Loddel (23 Beiträge seit 14.07.07)

Wer sich - wie unsere gegenwärtige Regierung - trotz massiver
Proteste der Bürger soweit vom GG und vom Volk entfernt, der schert
sich einen Dreck darum, was die EU-Anwältin oder sonstwer für
Einwände haben.
Hier geht´s um Sicherung von Machtpositionen und um Arschkriecherei
den Amis gegenüber. Wen kümmert da schon das Grundgesetz...

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13168467&forum_id=120798&MD5=77e71178dae478a833b73cd2bd50ee8a&postvote=2