siehe auch: Dokumentation: Heise versus Musikindustrie
Im Auftrag diverser Großunternehmen der Musikindustrie (BMG[1], edel[2], EMI[3], Sony Music[4], Universal Music[5] und Warner Music[6]) hat die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf am heutigen Freitag dem Heise Zeitschriften Verlag eine Abmahnung zugestellt. Darin wird dem Verlag unter anderem vorgeworfen, durch einen Artikel im Newsticker von heise online (AnyDVD überwindet Kopierschutz von "Un-DVDs"[7]) gegen § 95a[8] des Urheberrechtsgesetzes (UrhG[9]) zu verstoßen und illegal "Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" zu verbreiten. Diese Vorschrift verbietet unter anderem Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung und Bewerbung derartiger Soft- und Hardware.
Nach Ansicht der Musikindustrie liegt ein Verstoß gegen diese Vorschrift bereits in dem Setzen eines Links auf die Eingangsseite der Online-Präsenz eines Herstellers von Kopiersoftware. Weiterhin wird dem Heise Verlag vorgeworfen, in der betreffenden Meldung eine "Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" geliefert zu haben. Damit nicht genug, sei der Beitrag sogar als "verbotene Werbung" für den Verkauf der Software zu bewerten.
Der Bundesverband[10] der Phonographischen Wirtschaft erklärte[11] zu der Abmahnung: "Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software." Dennoch beschreibe "der Heise-Verlag in einem online veröffentlichten Beitrag ausführlich, wie man sogar neue Kopierschutzsysteme 'knacken' kann". Der Verband betonte, aus seiner Sicht sei eine solche Berichterstattung nicht hinnehmbar: "Nachdem der Verlag nicht freiwillig einlenkte, wurde er durch die beauftragte Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte heute formell abgemahnt. Sollte sich der Verlag nicht einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen." Dr. Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände, erklärte: "Auch die Pressefreiheit ist kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun."
Der Heise Zeitschriften Verlag weist die Abmahnung zurück. "Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos", kommentierte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson. "Es muss doch gerade auch im Interesse der Rechteinhaber von Software, Filmen und Musik liegen, rechtzeitig über die Untauglichkeit von Kopierschutztechniken informiert zu werden. Nach der verqueren Logik der vorgetragenen Beschuldigung müsste sich die Presse künftig Beihilfe zu schwerem Diebstahl vorwerfen lassen, wenn sie Hausbesitzer wahrheitsgemäß davor warnt, auf bestimmte Sicherheitsschlösser zu vertrauen, die unzutreffend als unüberwindbar angepriesen werden."
(jk[12]/c't) (jk/c't)URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/55676
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bmg.de/
[2] http://www.edel.de/
[3] http://www.emimusic.de/
[4] http://www.sonymusic.de/
[5] http://www.universal-music.de/
[6] http://www.warnermusic.de/
[7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/55297
[8] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html
[9] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
[10] http://www.ifpi.de
[11] http://www.ifpi.de/news/news-562.htm
[12] mailto:jk@ct.heise.de
Urteil gegen Heise.de
Das Landgericht München hat dem Heise-Verlag untersagt, in einem Online-Artikel auf die Seite eines Kopiersoftware-Herstellers zu verlinken. Die Musikindustrie hatte gegen den Bericht auf Heise.de geklagt, weil er ihrer Meinung nach die Piraterie begünstigt.
Die Verursacher des Streits sitzen auf einer Karibikinsel "warm und trocken",
wie ein Sprecher kürzlich gegenüber SPIEGEL ONLINE prahlte. In Deutschland sorgt
die Software der Firma Slysoft dagegen für einen Dauerkonflikt zwischen der
Musikindustrie und den Betreibern von Webseiten. Gegen Links auf die
Hersteller-Homepage geht eine Münchner Anwaltskanzlei im Auftrag der Labels mit
kostenpflichtigen Abmahnungen vor.
Als der Heise-Verlag in seinem Online-Angebot im Januar
über eine
neue Version der Software "AnyDVD" berichtete und einen Link zur
Herstellerhomepage setzte, bekam das IT-Portal ebenfalls
eine
Abmahnung zugestellt. Mit "AnyDVD" lasse sich der Kopierschutz von DVDs und
Audio-CDs umgehen, lautete der Vorwurf.
Der Heise-Verlag aber wollte sich nicht einschüchtern lassen und wies die
Unterlassungserklärung zurück. Also zog die Musikindustrie vor Gericht, um die
Berichterstattung zu unterbinden. Aus ihrer Sicht konnten die Kläger jetzt einen
Teilerfolg verbuchen: Das Münchner Landgericht untersagte dem Verlag, einen Link
zur Seite von Slysoft auf seiner Seite zu belassen. Der Bundesverband der
Deutschen Phonoindustrie freut sich: Das Anliegen, "sich gegen die unerlaubte
Vervielfältigung von geschützten Werken zur Wehr zu setzen", sei bestätigt
worden.
Bei Heise.de sieht man den Ausgang des Verfahrens etwas anders. Denn die
Industrie habe sehr viel weiter gehende Forderungen erhoben, die das Gericht
aber zurückgewiesen habe. Es sei nämlich ein generelles Verbot gefordert worden,
über entsprechende Software zu berichten. "Dadurch wäre die konkrete Diskussion
über Herstellerangaben praktisch unmöglich gemacht worden", so Heise.de, "und
sämtliche Artikel zu dieser Thematik hätten aus dem Archiv entfernt werden
müssen." Dies ist aufgrund des Urteils nun nicht notwendig.
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