news28.01.2005 12:23

Musikindustrie mahnt heise online wegen Bericht über Kopiersoftware ab

weiter unten: Gericht verbietet Link zu Kopierschutz-Knacker

siehe auch: Dokumentation: Heise versus Musikindustrie

Im Auftrag diverser Großunternehmen der Musikindustrie (BMG[1], edel[2], EMI[3], Sony Music[4], Universal Music[5] und Warner Music[6]) hat die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf am heutigen Freitag dem Heise Zeitschriften Verlag eine Abmahnung zugestellt. Darin wird dem Verlag unter anderem vorgeworfen, durch einen Artikel im Newsticker von heise online (AnyDVD überwindet Kopierschutz von "Un-DVDs"[7]) gegen § 95a[8] des Urheberrechtsgesetzes (UrhG[9]) zu verstoßen und illegal "Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" zu verbreiten. Diese Vorschrift verbietet unter anderem Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung und Bewerbung derartiger Soft- und Hardware.

Nach Ansicht der Musikindustrie liegt ein Verstoß gegen diese Vorschrift bereits in dem Setzen eines Links auf die Eingangsseite der Online-Präsenz eines Herstellers von Kopiersoftware. Weiterhin wird dem Heise Verlag vorgeworfen, in der betreffenden Meldung eine "Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" geliefert zu haben. Damit nicht genug, sei der Beitrag sogar als "verbotene Werbung" für den Verkauf der Software zu bewerten.

Der Bundesverband[10] der Phonographischen Wirtschaft erklärte[11] zu der Abmahnung: "Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software." Dennoch beschreibe "der Heise-Verlag in einem online veröffentlichten Beitrag ausführlich, wie man sogar neue Kopierschutzsysteme 'knacken' kann". Der Verband betonte, aus seiner Sicht sei eine solche Berichterstattung nicht hinnehmbar: "Nachdem der Verlag nicht freiwillig einlenkte, wurde er durch die beauftragte Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte heute formell abgemahnt. Sollte sich der Verlag nicht einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen." Dr. Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände, erklärte: "Auch die Pressefreiheit ist kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun."

Der Heise Zeitschriften Verlag weist die Abmahnung zurück. "Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos", kommentierte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson. "Es muss doch gerade auch im Interesse der Rechteinhaber von Software, Filmen und Musik liegen, rechtzeitig über die Untauglichkeit von Kopierschutztechniken informiert zu werden. Nach der verqueren Logik der vorgetragenen Beschuldigung müsste sich die Presse künftig Beihilfe zu schwerem Diebstahl vorwerfen lassen, wenn sie Hausbesitzer wahrheitsgemäß davor warnt, auf bestimmte Sicherheitsschlösser zu vertrauen, die unzutreffend als unüberwindbar angepriesen werden."

(jk[12]/c't) (jk/c't)

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  http://www.heise.de/newsticker/meldung/55676

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  [2] http://www.edel.de/
  [3] http://www.emimusic.de/
  [4] http://www.sonymusic.de/
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  [6] http://www.warnermusic.de/
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/55297
  [8] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html
  [9] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
  [10] http://www.ifpi.de
  [11] http://www.ifpi.de/news/news-562.htm
  [12] mailto:jk@ct.heise.de


SPIEGEL ONLINE - 08. März 2005, 12:49
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,345324,00.html

Urteil gegen Heise.de

Gericht verbietet Link zu Kopierschutz-Knacker

Das Landgericht München hat dem Heise-Verlag untersagt, in einem Online-Artikel auf die Seite eines Kopiersoftware-Herstellers zu verlinken. Die Musikindustrie hatte gegen den Bericht auf Heise.de geklagt, weil er ihrer Meinung nach die Piraterie begünstigt.

Die Verursacher des Streits sitzen auf einer Karibikinsel "warm und trocken", wie ein Sprecher kürzlich gegenüber SPIEGEL ONLINE prahlte. In Deutschland sorgt die Software der Firma Slysoft dagegen für einen Dauerkonflikt zwischen der Musikindustrie und den Betreibern von Webseiten. Gegen Links auf die Hersteller-Homepage geht eine Münchner Anwaltskanzlei im Auftrag der Labels mit kostenpflichtigen Abmahnungen vor.

Als der Heise-Verlag in seinem Online-Angebot im Januar über eine neue Version der Software "AnyDVD" berichtete und einen Link zur Herstellerhomepage setzte, bekam das IT-Portal ebenfalls eine Abmahnung zugestellt. Mit "AnyDVD" lasse sich der Kopierschutz von DVDs und Audio-CDs umgehen, lautete der Vorwurf.

Der Heise-Verlag aber wollte sich nicht einschüchtern lassen und wies die Unterlassungserklärung zurück. Also zog die Musikindustrie vor Gericht, um die Berichterstattung zu unterbinden. Aus ihrer Sicht konnten die Kläger jetzt einen Teilerfolg verbuchen: Das Münchner Landgericht untersagte dem Verlag, einen Link zur Seite von Slysoft auf seiner Seite zu belassen. Der Bundesverband der Deutschen Phonoindustrie freut sich: Das Anliegen, "sich gegen die unerlaubte Vervielfältigung von geschützten Werken zur Wehr zu setzen", sei bestätigt worden.

Bei Heise.de sieht man den Ausgang des Verfahrens etwas anders. Denn die Industrie habe sehr viel weiter gehende Forderungen erhoben, die das Gericht aber zurückgewiesen habe. Es sei nämlich ein generelles Verbot gefordert worden, über entsprechende Software zu berichten. "Dadurch wäre die konkrete Diskussion über Herstellerangaben praktisch unmöglich gemacht worden", so Heise.de, "und sämtliche Artikel zu dieser Thematik hätten aus dem Archiv entfernt werden müssen." Dies ist aufgrund des Urteils nun nicht notwendig.

Zum Thema:

Zum Thema in SPIEGEL ONLINE:   
·  Deutsche Bibliothek Frankfurt: Illegale Kopiersoftware im Test (08.02.2005)
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,340737,00.html
·  Schlagabtausch: Musikindustrie mahnt "Heise.de" ab (28.01.2005)
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,339046,00.html
·  CD-Kopiersoftware: Wer legt sich mit der Musikindustrie an? (11.11.2004)
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,327180,00.html [€]
Zum Thema im Internet:   
·  Slysoft-Bericht bei Heise.de
http://www.heise.de/newsticker/meldung/55297