SPIEGEL ONLINE - 19. Januar 2006, 09:19
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Kopierschutz und Copyrights

Es geht auch ohne

weiter unten: Urheberrechtsnovelle entzweit weiter die Gemüter / Verbraucherschützer gegen Auskunftsansprüche für die Medienindustrie / US-Bürgerrechtler werfen Universal Copyright-Missbrauch vor / Bundesrat will keinen Einspruch gegen Urheberrechtsreform einlegen

Von Frank Patalong

Seit Jahren bemüht sich die Entertainment-Industrie, ihre Kundschaft mit technischen und juristischen Maßnahmen zu disziplinieren. Kunden solle man nicht kriminalisieren, meint der Indie-Verband VUT - und steht damit nicht allein. Der Widerstand gegen Kopierschutz und Co ist Trend.

"Independent Labels" heißen Plattenfirmen, die keinem der großen Musikkonzerne angehören - doch da hört die Eigenständigkeit nicht auf. Deutlich macht das beispielsweise die Kampagne gegen Kopierschutzmaßnahmen, mit der der Indie-Verband VUT seit Anfang der Woche auf Distanz zur großen Konkurrenz geht. Viele der kleinen Labels, die zusammengenommen über 25 Prozent des Weltmarktes unter sich aufteilen, stoßen sich an der Aggressivität, mit der die Entertainment-Konzerne gegen die eigene Kundschaft vorgehen, wenn die sich kopierend daneben benimmt.

Kaum jemand, dem zu diesem Thema nicht inzwischen etwas einfiele: Vom Kopierschutz, der dafür sorgt, dass die soeben erworbene CD im Auto nicht gehört werden kann, über das Vorprogramm im Kino, dass jedem Kunden klar macht, dass er in erster Linie einmal ein potentieller Krimineller ist, bis zum Einsatz von - das Eigentum von Kunden beschädigenden - Rootkit-Programmen reicht das Repertoire, ergänzt durch Abmahnungen und gerichtliche Klagen gegen die Nutzer von P2P-Börsen.

Vor allem aber an sogenannter DRM-Software stößt sich der Musikfirmenverband. "Digital Rights Management" ist ein Euphemismus für die Einschränkung von Nutzungsmöglichkeiten einer digitalen Ware. Per DRM wird festgelegt, wer was mit Hilfe welcher Maschinen tun darf - oder präziser: nicht tun darf.

Der VUT hat dazu seine eigene Position. In einer aktuellen Pressemitteilung des Verbandes heißt es:

"DRM und Kopierschutz sind nicht die Lösung des Problems der Musikindustrie. So, wie diese Techniken bislang gestaltet werden, helfen sie eher, auch noch die letzten 'ehrlichen' Musikkäufer zu verprellen und in die Piraterie zu treiben.
Wir brauchen ein starkes Urheberrechtsgesetz, das die neuen digitalen Formen von Musikverbreitung und Konsum unterstützt und die Voraussetzungen für zeitgemäße Vergütungsmodelle schafft. Es muss faire Bedingungen für die kreative Branche schaffen und bedarf deshalb einer grundsätzlichen Überarbeitung.
Die strafrechtliche Verfolgung von P2P Usern löst das Problem der Piraterie nicht und macht Fans zu Kriminellen."
Genau da liegt die Crux, doch die Diskussion um das Thema dreht sich seit Ende der Neunziger im Kreis. Noch zu Napster-Zeiten warnten selbst branchenintern die Experten davor, auf den Kunden einzudreschen. Inzwischen aber, glaubt etwa der internationale Musikverband Ifpi, habe man damit gute Erfahrungen gemacht. Tatsächlich sinkt die Zahl der P2P-Nutzer, seit das juristische Risiko steigt. Was trotz alledem ebenfalls weiter sinkt, ist der Umsatz der großen Musikkonzerne.

Rückzugsgefechte statt neuer Rechte

Die waren in den Augen der Fans einst schillernde Orte der Sehnsucht. Für eine "Plattenfirma" zu arbeiten schien vielen Jugendlichen fast so gut wie selbst Rockstar zu sein. Der Lack ist inzwischen ab: Musikkonzerne entwickelten sich in den letzten Jahren für viele zu regelrechten Feindbildern.

Denn anders als der VUT es anmahnt, suchten Industrie und Gesetzgeber nicht nach neuen Modellen, die Urheber- und Verwertungsrechte in einer neuen, digitalen Zeit zu schützen. Stattdessen versuchen sie es mit der Einschränkung von Rechten, die vorher Bestand hatten.

Einige davon waren - wie das Recht auf Privatkopien - sogar gesetzlich verbrieft. Der Druck der Entertainment-Lobby auf das EU-Parlament in Brüssel hat dort bereits im September 2001 zur Verabschiedung einer Direktive geführt, die die Länder in der EU seitdem zu einer Novellierung ihres Copyrights und Urheberrechts zwang. In Deutschland ist der sogenannte "zweite Korb" dieser Urheberrechtsnovelle gerade im Anflug und soll in der nächsten Woche im Bundestag verhandelt werden.

Und was hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hier herumgeeiert, um es möglichst allen Recht zu machen. Den Käufern gesteht der neue Novellen-Entwurf ihrer Referenten prinzipiell zu, zu privaten Zwecken nach Herzenslust zu kopieren. Der Industrie erlaubt sie, genau das per DRM zu verhindern. Den Käufern verbietet sie dann, das DRM zu knacken, wenn es denn funktioniert. Das wiederum ist eine dehnbare Definition: Wirklich lang funktioniert kein DRM. Erlangt man mit dem Nachweis, dass ein DRM nicht funktioniert, das Recht zur Kopie zurück?

Frankreich: Widerstand im Parlament

In Frankreich und Großbritannien läuft die Diskussion über diese Dinge etwas anders. Weniger willfährig als die deutsche Regierung denkt die französische darüber nach, wie sich das Urheberrecht weniger restriktiv gestalten ließe. Mit ihrem Entwurf einer Copyright-Novelle war sie Ende letzten Jahres im Parlament gescheitert: Die Volksvertreter schickten die Regierung mit dem Auftrag in eine zweite Runde, die Rechte der Industrie und der Urheber zu schützen, ohne zugleich die Kunden zu kriminalisieren. Ganz nebenbei sorgte das Abstimmungsdesaster dafür, dass P2P in Frankreich zumindest im Augenblick als legalisiert gelten darf.

Einen ersten Versuch, das wieder in geordnete Bahnen zu lenken, hebelte Präsident Jacques Chirac in der ersten Januarwoche aus, weil er ihm nicht weit genug ging. Den zweiten, zwischen den Vorstellungen des Parlamentes, P2P faktisch zu legalisieren, und den Schutzinteressen der Industrie lavierenden, ließ Premier Dominique de Villepin Anfang der Woche folgen. Der Vorschlag könnte zu einer sensationell liberalen Rechtspraxis führen: De Villepin schlägt vor, zwischen kommerziell motivierten Produktpiraten und P2P-Usern zu unterscheiden, die nur einem Hobby folgend und nur zum eigenen Gebrauch Musik oder Filme tauschen.

Erstere soll nach seiner Vorstellung die ganze Härte des Gesetzes mit Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und bis zu drei Jahren Haft treffen. Letztere solle man bei rechtlich bedenklichem Tausch- oder Kopierverhalten in einem abgestuften System ermahnen: Zunächst per mahnender E-Mail, dann per ordentlich zugestelltem Brief und schließlich mit Geldbußen von 300 bis 1500 Euro. Prinzipiell aber würde der Entwurf das Recht auf Kopien nicht nur bejahen, sondern sogar festschreiben: Bis zu fünf Kopien sollen dem zahlenden Kunden demnach verbrieft werden - au revoir, DRM-Software!

Ein Problem wäre das nicht nur für Firmen, die CDs und DVDs mit DRM-Software vertreiben, sondern auch für die diversen Download-Shops. Deren Lizenzen mit der Musikindustrie beruhen zu einem guten Teil auf DRM-Vereinbarungen.

So weit wie in Frankreich wären die Verbraucherverbände in Großbritannien gern. Der einflussreiche National Consumer Council (NCC) rief am Dienstag die Regierung dazu auf, ein Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte zu verabschieden - und zwar zum Schutz vor den Bestrebungen der Industrie. Die sorge mit ihren DRM-Programmen dafür, dass verbriefte Verbraucherrechte ausgehebelt würden. Also bedürfe es eines Gesetzes zum Schutz der Nutzungsrechte des Verbrauchers in digitalen Zeiten.

Mit Blick auf den sogenannten "Rootkit"-Skandal, bei dem Sony BMG einen Kopierschutz für CDs eingesetzt hatte, der nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellte, indem er den Rechner für Hacks und Viren öffnete, sondern auch aktiv Programme des Käufers beschädigte, erklärte NCC-Chefin Jill Johnstone einem Parlamentsausschuss: "Wegen der derzeitigen Situation sehen sich Konsumenten mit Sicherheitsrisiken für ihre Geräte konfrontiert, mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der von ihnen gekauften Produkte, unzureichenden Informationen darüber und unfairen Vertragsbedingungen."

Gründe genug, meint der NCC, DRM-Software und Anverwandte schlicht zu verbieten. Und der Widerstand gegen Kopierschutz und Co ist nicht auf Europa begrenzt.

Am Montag verabschiedete die Regierung in Südkorea ein Gesetz, das wirkt, als hätten die Verfasser in Paris abgeschrieben. Auch hier setzen die Gesetzeshüter auf abgestufte Strafen, die neben das Delikt der schweren Produktpiraterie faktisch ein Bagatellvergehen stellen, dessen sich Schätzungen zufolge neun Millionen Franzosen und zehn bis elf Millionen Deutsche gewohnheitsmäßig schuldig machen: Sie werfen ihren CD- oder DVD-Brenner an oder loggen sich bei einer P2P-Börse ein.

Für solche Geräte bezahlt der Nutzer inzwischen nicht nur in Deutschland pauschal Abgaben, die in der generellen Erwartung erhoben werden, dass mit den Geräten Kopien gefertigt werden. Industriekritiker sehen in solchen Pauschalen prinzipiell einen gangbaren Weg: Stichworte wie die "Kultur-Flatrate" beschreiben ein Refinanzierungsmodell, bei denen den Autoren und Urhebern pauschale Entlohnungen für Kopien zukommen sollen.

Nur so, wie solche Abgaben bisher erhoben und verteilt werden, erscheinen sie eher als "Wiedergutmachungszahlungen" für erlittene Umsatzverluste der Entertainment-Industrie. Allein schon, die Pauschale am Gerät festzumachen und nicht an der Nutzung, ist letztlich ein Witz - in Deutschland allerdings einer mit Tradition.

Hierzulande genügt schon die grundsätzliche Möglichkeit, ein Gerät für eine bestimmte Sache zu nutzen, um daraus einen Gebührenanspruch zu legitimieren. Die GEZ führt mit PC-Abgaben und vielleicht auch bald solchen auf multimediafähige Handys vor, wie das geht. Ähnlich begründet die Gema Ansprüche auf PC-Abgaben, weil man damit prinzipiell Musik hören kann. Die PC-Hersteller fragen da zu Recht, wie viele Abgaben man ihnen noch aufdrücken darf.

Gerechter wäre eine Kopier-Pauschale, die sich einerseits am tatsächlichen Kopiergerät, anderseits an der dokumentierbaren Nutzung festmachen könnte: Zum Beispiel durch die Erhebung einer "Maut" für Breitband-Verbindungen.

Ein Paradebeispiel dafür, wie sinnfrei die Erhebung von pauschalen Gebühren auf den PC selbst sein kann, ist die Geräteabgabe, die Ende letzten Jahres die Verwertungsgesellschaft Wort vor Gericht erstreiten konnte. Zwölf Euro sollen künftig bei jedem PC-Kauf an die VG Wort wandern, die dieses Geld dann an die Rechteinhaber und Urheber digital vertriebener Schriftwerke verteilen soll.

Der bigotte Haken an der Sache: Online-Autoren, die das absolute Gros der Texte erstellen, für die hier kassiert wird, sind von der Ausschüttung der Tantiemen ausdrücklich ausgeschlossen. Irgendwo ankommen wird das Geld wohl trotzdem.

Zum Thema:

Zum Thema im Internet:   
·  VUT-Aktion "Respect the Music"
http://www.respect-the-music.com
·  Webseite des VUT
http://www.vut-online.de
·  IFPI: Digital Music Report 2005
http://www.ifpi.org/site-content/library/digital-music-report-2005.pdf
·  Bundesverband der Deutschen Phonowirtschaft (Ifpi) - offizielle Website
http://www.ifpi.de
·  Zweiter Referentenentwurf zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle
http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/bmj/2006-01-03-Gesetzentwurf.pdf
·  Positionspapier zum "zweiten Korb" der Urheberrechts-Novelle, IFPI u.a.
http://www.ifpi.de/recht/forumzk.shtml
·  Fairsharing: Kampagne für eine "Kulturflatrate"
http://www.fairsharing.de/index_all.php
·  Wikipedia: Erklärung zum Begriff "Kulturflatrate"
http://de.wikipedia.org/wiki/Kulturflatrate

news19.01.2006 10:55

Kulturstaatsminister gegen P2P-Bagatellklausel im Urheberrecht

Der neue Beauftragte[1] für Kultur und Medien der Bundesregierung (), Bernd Neumann, hat sich für ein schärferes Vorgehen gegen Filesharer ausgesprochen. Auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Phoneverbände[2] am gestrigen Mittwoch in Berlin lehnte der CDU-Politiker die vom Bundesjustizministerium im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform[3] geplante Bagatellklausel fürs Filesharing vehement ab[4]. Geht es nach dem Kulturstaatsminister, könnten Tauschbörsen-Nutzer künftig auch bei nicht-gewerblichem Vorgehen bis zu drei Jahre hinter Gitter wandern. Jeder Urheberrechtsbruch im Bereich von Peer-2-Peer-Börsen soll seiner Ansicht nach kriminalisiert werden. Zugleich stärkte Neumann Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aber den Rücken bei ihrem Vorhaben[5], einen weit gestrickten Auskunftsanspruch gegen Provider einzuführen. Damit könnte die Unterhaltungsindustrie auch zivilrechtlich einfacher und massiv gegen Filesharer vorgehen.

Der Musikindustrie legte der Kulturstaatsminister zwar zunächst nahe, mehr "unternehmerische Phantasie" an den Tag zu legen: Notwendig seien Konzepte der Produktgestaltung und Vermarktung von Künstlern, die an Qualität und Nachhaltigkeit orientiert sind. Die immer schnellere Abfolge kurzlebiger Trends und das Setzen auf immer weniger ausgereifter Künstlerpersönlichkeiten dürften keinen Erfolg haben. Mit "intelligenten Systemen" zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) sollten die Labels zudem die Privatkopie trotz Kopierschutztechniken weiter ermöglichen. So könnten "dem Konsumenten in einem angemessenen Rahmen weitere Gebrauchs- und Kopiermöglichkeiten" eröffnet werden. Um Missverständnissen vorzugreifen, betonte Neumann aber auch: "Der Staat bleibt trotz der beschriebenen Rolle der Unternehmen in der Pflicht, mit seinen Mitteln die Urheberrechte zu schützen." Er habe daher "erhebliche Bedenken, ob dem eine Regelung dient, die selbst dann, wenn rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen vorliegen, Straffreiheit gewährt." Er werde sich bei Zypries "energisch dafür einsetzen", die vorgesehene Bagatellregelung zu "korrigieren".

Damit steht der Kabinettsbeschluss zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle erneut in Frage. Schon im vergangenen Jahr hatte der Protest[6] der damaligen Kulturstaatsministerin Christina Weiss gegen die von der Filmindustrie als "Raubkopierer-Klausel"[7] kritisierte Bestimmung mit dazu geführt, dass die Regierung die Reform zunächst auf Eis legte. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der leicht überarbeitete Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium allgemein vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet als Verbrechen zu behandeln. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hat Zypries aber vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese Klausel soll auch für die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken" gelten. Staatsanwaltschaften haben angesichts einer Überflutung mit Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer ihre Praxis bereits auf die geplante rechtliche Änderung abgestimmt[8].

Neumann will nicht nur bei der strafrechtlichen Verfolgung von Filesharern hart bleiben. Auch die Möglichkeit der Industrie, zivilrechtliche Klagen gegen Urheberrechtsbrecher im Internet zu erheben, soll seiner Meinung nach verbessert werden. "Ich unterstütze daher mit Nachdruck, dass mit der Umsetzung der so genannten Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union auch ein Auskunftsanspruch der Content-Anbieter gegen die Provider vorgesehen wird, der den Inhabern von Urheberrechten die Wahrnehmung ihrer Interessen erheblich erleichtert", erklärte der CDU-Politiker vor den Lobbyvertretern der Musikwirtschaft. Eine entsprechende sehr weit gehende Regelung[9] sieht ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums vor, der ursprünglich erst nach der Verabschiedung des 2. Korbs behandelt werden sollte.

Der Vorsitzende der Phonoverbände, Michael Haentjes, hatte im Vorfeld des Neujahrsempfangs seiner Vereinigung in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung[10] der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die neue Bundesregierung die Musikwirtschaft im Kampf gegen Raubkopierer stärker unterstützt. Es müssten Maßnahmen festgeschrieben werden, die der Tonträgerindustrie den nötigen Schutz gegen illegale Praktiken der Nutzer bieten, lautete seine Forderung. Nach ersten Berechnungen des Verbands lagen die Umsätze der wichtigsten Labels hierzulande 2005 um 6,5 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Die Hoffnung der Industrie, nach einer Schrumpfung um 19,8 Prozent in 2003 endlich 2004 die Talsohle erreicht zu haben, scheint damit nicht in Erfüllung gegangen zu sein.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) /

(jk[12]/c't) (jk/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/68527

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.bundesregierung.de/Bundesregierung/-,12577/Beauftragter-fuer-Kultur-und-M.htm
  [2] http://www.phono.de/
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68067
  [4] http://www.bundesregierung.de/Bundesregierung/Beauftragter-fuer-Kultur-und-M-,12577.948571/rede/Neujahrsempfang-der-Deutschen-.htm
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67257
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/59706
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/56165
  [8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67918
  [9] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68417
  [10] http://www.sueddeutsche.de
  [11] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/68064
  [12] mailto:jk@ct.heise.de


19. Januar 2006 11:39
Wer ist Bernd Neumann?
JohnDerDepp, johnderdepp.heise@nym.hush.com (mehr als 1000 Beiträge seit 25.6.04)

"Bernd Neumann gilt als Erzonservativer Bremer CDUler, mit engen
Verbindungen zur Filmwirtschaft"
http://www.wsws.org/de/2005/dez2005/neum-d15.shtml

"Er ist Mitglied des Präsidiums und des Verwaltungsrats der
Filmförderungsanstalt, Mitglied im Rundfunkrat von Radio Bremen und
seit kurzem auch im ZDF-Fernsehrat"
http://www.art-in.de/kulturkanal.php?id=1034

"Die Berufung des Bremer CDU-Chefs Bernd Neumann zum neuen
Kulturstaatsminister ist auf ein weitgehend positives Echo gestoßen.
Vonseiten der Grünen wurde er hingegen als "Bücherverbrenner"
bezeichnet."
http://www.stern.de/unterhaltung/film/550074.html?nv=ct_mt

"1977 rief er zwar einmal dazu auf, die Gedichte von Erich Fried für
den Schulunterricht zu verbieten und lieber zu verbrennen, aber das
war die erregte Zeit."
http://www.zeit.de/2005/48/Spitze48

Neumann zum Film "Passion Christi": Gibsons Film sei „fundamental,
nicht fundamentalistisch“.
http://www.kath.net/detail.php?id=7335

"Rechte der Produzenten an Urheberrecht und Vermarktung deutlich
stärken."
http://www.medianight.cdu.de/workshops/workshops-02.htm

Grüße

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9683666&forum_id=90951

19. Januar 2006 11:00
Kündigung für den Herrn Minister
exil (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.02)

> "Ich unterstütze daher mit Nachdruck, dass mit der Umsetzung der so
> genannten Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union auch ein
> Auskunftsanspruch der Content-Anbieter gegen die Provider vorgesehen
> wird, der den Inhabern von Urheberrechten die Wahrnehmung ihrer
> Interessen erheblich erleichtert"

Soso, hoheitliche Aufgaben in die Hände von Privatunternehmen.

Geh weg, Grundgesetzfeind!

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9683164&forum_id=90951

19. Januar 2006 11:11
Guter Artikel dazu bei Spiegel Online
matzmoelhus (mehr als 1000 Beiträge seit 24.3.00)

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,395725,00.html

Die französischen Parlamentarier haben begriffen: Sie werden von 100%
der Verbraucher gewählt, aber nur von 0,xx % der Mitarbeiter der
Musikindustrie. Aber in D werden die Verbraucher weiterhin als dumme
Schafe behandelt, die am besten in den Knast zu wandern haben, wenn
sie sich nicht so verhalten wie die MI das will. Verkehrte Welt.

Gruß

Matz 

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9683322&forum_id=90951

19. Januar 2006 11:26
3 Jahre für Filesharen
Kronen-Zeitung-Verweigerer (119 Beiträge seit 2.10.05)

Wenn man bedenkt, dass man bei Körperverletzung maximal Bewährung
bekommt, kann dieser Vorschlag doch nur ein schlechter Witz sein.
Kurz gesagt: Das Kopieren des heutigen "Unterhaltungs"schrottes, für
den mir sogar ein Rohling zu schade wäre, wird strenger bestraft, als
das Verletzen eines Menschen. Wo das noch hinführen mag...

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9683507&forum_id=90951

19. Januar 2006 11:31
LOL ich schmeiß mich weg
Resthirnverstärker (45 Beiträge seit 13.1.05)

" [...] Nach ersten Berechnungen des Verbands lagen die Umsätze der
wichtigsten Labels hierzulande 2005 um 6,5 Prozent unter dem
Vorjahresergebnis. Die Hoffnung der Industrie, nach einer Schrumpfung
um 19,8 Prozent in 2003 endlich 2004 die Talsohle erreicht zu haben,
scheint damit nicht in Erfüllung gegangen zu sein. ""

Was soll man dazu noch sagen?! Merken die noch was?

-Energiekosten steigen
-Lebenskosten steigen
-Löhne eingefroren
-Unsicherheit beim Arbeitsplatz
-Stuererhöhungen

hab' ich was vergessen?

Und da regen sich diese Penner auf, daß ihre Wünsche mehr Kohle zu
bekommen nicht in Erfüllung gegangen sind.
Wie kann dieses scheiß Konsumvieh aber auch nur so unverschämt sein
und sich lieber was zu Fressen kaufen, als eine CD der neusten
hochgehypten Kiddy-Pickel-Pubs-Band für 40 DM - unglaublich!

Diese Idioten sollten mal überlegen, daß gerade ihr minderwertiges
Produkt eines der ersten überflüssigen Dinge ist, die der Bürger auf
seiner Konsumliste zusammenstreicht.

Willkommen in der Wirklichkeit Ihr realitästfremden Vollidioten !

Und ich prophezeie Euch noch etwas, was Euch überhaupt nicht gefallen
wird: Es geht wird noch weiter bergab gehen mit Eurer Scheisse!

Qualität ist, wenn der Kunde wiederkommt! - und wer im Knast sitzt
kommt garantiert nicht wieder.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9683567&forum_id=90951

22. Januar 2006 2:07
Wenn die CD in 10 Jahren tot ist, dann spare ich viieeel Geld...
Yan Boveres (506 Beiträge seit 28.7.04)

Denn die CD (und damit meine ich "echte" Audio-CDs) ist die einzige
Form von Musik, die ich (noch) kaufe. Sie ist die perfekte Basis, um
damit anzustellen, was *ich* (= der Kunde) möchte. Ob es sich um
(Privat-)Kopien handelt, das Brennen eigener Zusammenstellungen,
Kopien für's Auto oder die Umwandlung in ein digitales Audioformat
*meiner* Wahl bei der Bitrate *meiner* Wahl, um das ganze mit dem OS
und dem Hardware-/Software-Player *meiner* Wahl abzuspielen.

Un-CDs und digitalen Leih-Datenmüll (aka DRM) kann Mr. EMI sich gerne
dahin schieben, wo die Sonne nicht scheint. Davon sieht er von mir in
diesem Leben jedenfalls keinen Cent, da muß er mir schon was
draufzahlen dafür, daß ich mich damit rumschlage.

Und nein, ich bin kein P2P-Nutzer, der alles umsonst will. Aber ich
erwarte für mein Geld eine brauchbare Gegenleistung, sonst bleibt das
Portemonnaie eben zu. Für Einschränkung, Gängelung, Entrechtung,
Überwachung, Kontrollwahn, Kriminalisierung, Anwalts-ABM-Maßnahmen
und die Finanzierung hirntoter Anti-Kunden-Werbekampagnen zahle ich
nicht.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9703633&forum_id=91094

22. Januar 2006 9:43
...die CD gegen digitale Musik zu verteidigen...
Karateschnitzel, karateschnitzel@hotpop.com (42 Beiträge seit 9.1.05)

Was labert der Kerl für Sch...!? Glaubt der CDs seien analog oder
wie?
Die CD ist und bleibt der beste (unkomprimiert, haltbar, universell
verwendbar durch rippen und komprimieren in wasauchimmer)
Tondatenträger und wenn die Konsumenten bereit sind sie zugunsten in
jeder Hinsicht schlechterer Downloadmusik aufzugeben nur weil sie
sich dann das Rippen sparen ist ihnen nicht zu helfen. Es geht auch
darum, technischen Overkill nicht zu akzeptieren, denn zum Musikhören
ist außerdem ein hochwertiger CD-Player, der keine Systemabstürze
kennt, keinen Lärm macht und einfach nur den Zweck optimal erfüllt
obwohl er nicht gerade die Spitze der aktuellen Technik ist, doch die
beste Lösung.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9703992&forum_id=91094


news26.01.2006 20:41

Urheberrechtsnovelle entzweit weiter die Gemüter

Bei einer Anhörung des Bundesjustizministeriums[1] zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform[2] am heutigen Donnerstag in Berlin zeigte sich erneut, dass die geplante Novelle auch nach der Ruhepause bei dem Gesetzgebungsverfahren auf Grund der Neuwahlen heftig umkämpft ist. Frontal aufeinander prallten bei dem rhetorischen Schlagabtausch insbesondere Vertreter der Verwerter – etwa vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, vom Verband der Filmverleiher und anderen Lobbygruppen der Filmindustrie oder den Deutschen Phonoverbänden – mit Abgesandten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, der Nutzerinitiative Privatkopie.net oder dem wissenschaftlichen Urheberrechtsbündnis. Beide Seiten betonten immer wieder, mit dem leicht überarbeiteten Kabinettsentwurf noch nicht leben zu können.

Im Prinzip unterschiedlich sind schon die Vorstellungen von der Wissensgesellschaft, für die der so genannte 2. Korb der Urheberrechtsnovelle die Weichen stellen soll. Die Verwerter-Lobby pocht darauf, Wissen als zentrale Ware der Informationsgesellschaft zu definieren. Rainer Kuhlen, Informationswissenschaftler an der Universität Konstanz und Sprecher des Urheberrechtsbündnisses, verwies dagegen auf einen unabdinglichen fairen Zugang zum Wissen[3]. Die geforderten einfacheren Möglichkeiten zur Verteilung von Fachinformationen über Bibliotheken auch auf elektronischem Wege lehnte der Börsenverein allerdings strikt als "Abschaffung des Urheberrechts im Bildungsbereich" ab.

Eine hitzige Diskussion löste erwartungsgemäß die vom Justizministerium vorgeschlagene Regelung aus, wonach das Herunterladen für den privaten Gebrauch erstellter Kopien aus dem Internet "in geringer Zahl" straffrei bleiben soll. Beifall gab es aus der Ecke der Verwerter für den Widerstand[4], den Kulturstaatsminister Bernd Neumann gegen diese Bagatellklausel ankündigte. Sollte sie trotzdem kommen, rechnet die Filmwirtschaft mit gravierenden Einnahmeeinbußen[5]. Unterstützung erhielten sie im Anschluss an die Anhörung von Günter Krings, Experte für geistiges Eigentum der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und dem Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU Deutschland, Steffen Kampeter: Ihnen zufolge würde die Bagatellklausel einen "Fremdkörper" in der Novelle darstellen, da diese generell "von einer Stärkung der Rechte des Urhebers" beziehungsweise der Verwerter geprägt sei. Der Schutz geistigen Eigentums sollte nicht geschmälert werden, fordern die beiden Unionspolitiker: "Es darf keine unterschiedliche Wertung zwischen dem Diebstahl eines Kaugummis und einer Raubkopie geben."

Hoch schlugen die Wellen bei der Anhörung zudem bei den geplanten Änderungen in der Festsetzung der Pauschale zur Entschädigung der Urheber für Privatkopien[6]. Die Branchenverbände Bitkom und Business Software Alliance (BSA) begrüßten die geplante Begrenzung der Abgabenhöhe auf fünf Prozent vom durchschnittlichen Geräte- oder Leermedienpreis. Vertreter von Verwertungsgesellschaften fürchteten dagegen eine "kalte Enteignung" der Urheber und drohten mit Verfassungsklagen. Oliver Moldenhauer vom Fairsharing-Netzwerk beklagt dagegen, dass mit der erwogenen Deckelung bei der Urheberrechtsabgabe der "Druck in Richtung Digital Rights Management steigt". Moldenhauer fordert stattdessen gerade eine "Ausweitung des Pauschalvergütungsanspruches für das digitale Zeitalter", wie sie hierzulande unter dem Stichwort Kulturflatrate[7] debattiert wird und in Frankreich vom Parlament in einer ersten Abstimmung zur dortigen Urheberrechtsnovelle zunächst für gut befunden[8] wurde.

Scharfe Kritik kommt auch von Markus Beckedahl von Privatkopie.net, der die Veranstaltung im Blog Netzpolitik.org dokumentiert[9] hat. Gegenüber heise online zog er als Resümee, dass der Entwurf von seinem eigentlichen Ziel der Modernisierung des Urheberrechts "noch weit entfernt ist". Er trage den veränderten gesellschaftlichen Realitäten nicht Rechnung, dass Verbraucher die notwendige Technik zum Kopieren von digitalen Inhalten nun einmal "besitzen und auch benutzen". Beckedahl fordert daher "eine Stärkung der Verbraucherrechte durch ein durchsetzungsfähiges Recht auf die Privatkopie" auch gegen Kopierschutztechniken, was in der aktuellen Debatte aber "leider kaum eine Rolle spielt". Justizministerin Brigitte Zypries spricht dagegen von einem "fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft".

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

  • Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt[10]
(Stefan Krempl) /

(jk[11]/c't) (jk/c't)

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  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/56165
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68144
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/48211
  [8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67681
  [9] http://www.netzpolitik.org/2006/live-stream-von-urheberrechtsanhorung/
  [10] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/68064
  [11] mailto:jk@ct.heise.de


3. Februar 2006 14:44
Diebstahl?
64kByte (29 Beiträge seit 5.1.06)

"80 Prozent der Befragten sind der Meinung, die kostenlose
Beschaffung urheberrechtlich geschützter Stücke sei Diebstahl."


Wenn das Diebstahl ist, dann ist Selbstbefriedigung (bei Männern)
Massenmord, oder?

Bei der einen Sache werden "potentielle" Umsätze zu nichte gemacht,
bei der anderen "potentielle" Menschen getötet.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9790754&forum_id=91828


news13.02.2006 16:12

Verbraucherschützer gegen Auskunftsansprüche für die Medienindustrie

Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen[1] gehen die jüngst aufgedeckten Methoden der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) deutlich zu weit. Wie c't jüngst mit aufdeckte[2], hat die von der Medienindustrie und von staatlichen Stellen finanzierte GVU selbst den Betrieb von Raubkopierservern und die Einstellung von illegalen Inhalten ins Netz gefördert. Derartige Praktiken, mit denen privaten Nutzern Fallen offenbar gestellt werden sollen, "dürfen vom Gesetzgeber nicht unterstützt werden", erklärte Verbandschefin Edda Müller in einer Stellungnahmen zum andauernden Streit[3] um die zweite Stufe der Urheberrechtsreform[4].

Die Verbrauchervertretung fordert daher, dass der Film- und Musikindustrie keine zivilrechtlichen Auskunftsansprüche gegenüber Providern eingeräumt werden. Das Bundesjustizministerium plant[5] parallel zur Gesetzgebung zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle, im Rahmen der Umsetzung einer umstrittenen EU-Richtlinie[6] die Informationsrechte der Wirtschaft auch gegenüber an sich an einer Rechtsverletzung nicht beteiligten Dritten zu stärken. "Wenn Unternehmen direkt an die bei den Internetanbietern gespeicherten persönlichen Daten der Nutzer herankommen, werden Verbraucher massenhaft mit kostspieligen Abmahnungen und Klagen überzogen werden", befürchtet Müller. Bereits heute würden Anwälte oft Abmahnungen mit mehreren tausend Euro Gebührenforderungen an Eltern Minderjähriger verschicken, weil diese bei der Internetnutzung angeblich gegen Urheberrechte verstoßen haben. Angesichts der Vorwürfe gegen die GVU sei das juristische Mittel der Auskunftsansprüche, mit der diese Entwicklung noch gefördert würde, abzulehnen.

Gleichzeitig appellierte Müller an Bundesverbraucherminister Horst Seehofer, in die Debatte um die Urheberrechtsreform einzugreifen. Gerade im Anblick der Tatsache, dass sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann jüngst auf die Seite der Medienindustrie geschlagen[7] und für eine Stärkung der Verwerterrechte plädiert hatte, müsse der CSU-Politiker endlich die Interessen der Verbraucher zu vertreten. Neumann warf die Verbandschefin vor, Internetnutzer kriminalisieren und das Recht auf die Privatkopie aushöhlen zu wollen. Der CDU-Mann macht sich mit seiner Kritik an der vom Justizministerium vorgeschlagenen "Bagatellklausel" laut Müller dafür stark, "dass bereits der Download von wenigen urheberrechtlich geschützten Dateien aus dem Internet mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden kann". Dies würde Staatsanwaltschaften überlasten und zu einer Kriminalisierung der Schulhöfe führen, beklagt Müller. Die Verbraucherschützer drängen überdies darauf, das Recht auf Kopien für den persönlichen Gebrauch gesetzlich so zu verankern, dass es nicht ohne weiteres durch Kopierschutzmaßnahmen ausgehebelt werden kann.

Auch der Deutsche Rock- und Pop Musikverband[8] hat sich für die Stärkung der Verbraucherrechte eingesetzt. Vorstand Ole Seelnmeyer sprach in einem Interview deutlich für das Recht auf Privatkopie und für den Musikdownload über Tauschbörsen aus, solange dies nicht im kommerziellen Umfang geschehe. Gegen die Musikindustrie und ihre Verbände erhob Seelnmeyer den Vorwurf, nicht für die Kreativen zu sprechen und diese nicht nach ihrer Meinung zum Umfang von Schutzrechten gefragt zu haben.

In den Streit um die Urheberrechtsnovelle haben sich ferner der Verband Privater Kabelnetzbetreiber (ANGA) und der Deutsche Kabelverband eingemischt. Sie sehen sich gerade beim Urheberrecht gegenüber anderen Infrastruktur-Betreibern benachteiligt. Ein Dorn im Auge ist ihnen vor allem, dass derzeit Programmveranstalter und Verwertungsgesellschaften das Recht besäßen, die Kabelverbreitung sogar von TV- und Radioprogramme zu untersagen, die auch via Satellit allgemein empfangbar sind. Die Verbände fordern daher die Aufhebung dieses "Verbotsrechts" oder einen alternativen Vergütungsanspruch, um eine faire Verhandlungsbasis mit den Rechtevertretern zu erhalten.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

  • Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt[9]
(Stefan Krempl) /

(jk[10]/c't) (jk/c't)

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  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68067
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67257
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/45397
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68527
  [8] http://www.drmv.de/
  [9] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/68064
  [10] mailto:jk@ct.heise.de


13. Februar 2006 16:48
Feuer mit Feuer bekämpfen: Abmahnungen an alle Politiker-Kinder
Hedges (mehr als 1000 Beiträge seit 7.1.00)

Hallo!

Ich selber antworte auf das Problem des "Konsumzwangs" auf der
einen Seite und der begrenzten Resourcen auf der anderen Seite
("Gehalt")
mit Konsumverzicht, da ich selber davon lebe, dass Leute Software
kaufen, wäre alles andere auch ziemlich dumm!
(Warum heute teuer kaufen, was morgen auf dem Wühltisch liegt?)
Konsumverzicht wird gerade aber nicht gerne gesehen, also
verstehe ich das Dilemma in dem viele stecken, wer auf
Konsum verzichtet schadet ja unserer Zukunft!

Da die breite Masse der "Konsumgeneration(en)"
gar nicht genug Geld hat, um alle geweckten Wünsche zu erfüllen und
Verzicht offensichtlich dem Ansehen in der Gruppe schadet, wird halt
kopiert!
(Klar, kenne ich aus meinem privaten Umfeld ja auch, da bin ich
 "der Kauz, der kauft").

Wie geht man das Problem also an, offenbar haben unsere Politiker
noch
nicht kapiert, dass demnächst das ganze Volk mit Rechnungen von
mehreren tausend Euro überschüttet wird!
(Nix neues also, wenige bereichern sich mehr oder weniger legal - ich
 sage nur Massenabmahnungen - an vielen).

Ganz einfach: irgendein Verein zum Verbraucherschutz mahnt per Anwalt
einfach die Kinder aller Bundes- und Landespolitiker ab, weil sie
illegale Kopien auf ihren Rechnern speichern. Dann vielleicht
noch die Kinder aller hohen Tiere im Justiz- und Polizeiapparat.
Das ganze schön mit individuell gestalteten Briefen von verschiedenen
Anwälten, damit die Höhe der Abmahnung auch nicht in Frage gestellt
wird!
Da wohl 90% tatsächlich Kopien auf der Platte haben, muss Papa/Mama
zahlen
und schon wird Bewegung in die Sache kommen.

Dann sehen die vielleicht endlich ein, dass man etwas unternehmen
muss!
Wenn schon nicht die Legalisierung von Privatkopien, dann doch die
Abschaffung der Abmahnpraxis - in anderen Ländern trägt der "Kläger"
die
Kosten der ersten Abmahnung!

Neuester "Politikerstreich": Weihnachtsgeld wird prozentual gekürzt,
statt einfach einen Deckelbetrag einzuführen. So haben alle weniger
aber die Politiker immer noch x-Mal mehr als der kleine Beamte, der
sich von seinem Weihnachtsgeld nur noch Essen oder Geschenke leisten
kann,
aber nicht beides!

Ciao!

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9852643&forum_id=92341

13. Februar 2006 16:32
Die Aussagen der Verbraucherschützer sind richtig...
stille Person (66 Beiträge seit 27.6.05)

...und finden auch meine Unterstützung.

Sollte gegen den Verbraucher entschieden werden, so würde ich das
nicht verstehen können. Ein Kulturstaatminister wie Herr Neumann
finde ich nicht tragbar.

Gruß
stille Person

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9852461&forum_id=92341

13. Februar 2006 16:21
Statt pressetauglicher Prosa lieber eine breitangelegte Strafanzeigen-Kampagne
oxnoxo (mehr als 1000 Beiträge seit 23.1.02)

Hallo,

ich habe einen Traum:

Jeder Mensch, der die Enthüllungen von Heise gelesen hat, sollte sich
5 Minuten Zeit nehmen und eine Anzeige schreiben. Diese soll er dann
eintüten und an die Staatsanwaltschaft Hamburg schicken.

Außer Porto entstehen keine Kosten, aber für die Staatsanwaltschaft
ein deutliches Signal, dass es SO nicht funktioniert.

Das Verhalten der GVU ist vergleichbar mit einem Menschen, der ein
Auto mit steckendem Schlüssel, laufenden Motor, offener Tür und allen
Papieren auf dem Beifahrersitz stehen lässt und sich dann darüber
beschwert, wenn es jemand entwendet. Sie ist sogar noch etwas
schlimmer, da sie den Heiseberichten nach nicht einmal über die
Genehmigung der Rechteinhaber verfügte.

Als nächsten Schritt sollte jeder seinen Abgeordneten im Bundestag
anschreiben oder anrufen und ihn auffordern, sich nicht mehr mit der
GVU auseinanderzusetzen.

Meiner persönlichen Meinung nach müsste die GVU als kriminelle
Vereinigung eingestuft werden. Die Eintragung in das Vereinsregister
sollte gestrichen werden und die Verantwortlich di gleiche Strafe
erhalten, die sie anderen wünschen.

Ich bin mir sicher, dass die Zahl der Raubkopien drastisch sinkt,
wenn diese Bande nicht mehr am Werk ist.

Grüße

OxnoxO

PS: Was heißt GVU nochmal? G emeinschaft V erbrecherischer U
nternehmer? G ruppe V erhältnismäßig U nintelligenter oder G
emeinschaftlicher V erstoß gegen das U rheberrecht? Keine
Ahnung...Ist aber auch egal.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9852344&forum_id=92341


26.07.2007 13:25

US-Bürgerrechtler werfen Universal Copyright-Missbrauch vor

Stephanie Lenz aus Gallitzin, Pennsylvania, wollte über YouTube ihren Angehörigen und Freunden eigentlich nur zeigen, wie ihr achtzehn Monate alter Sohn Holden tanzt. Stattdessen fühlt sie sich nun von der Plattenfirma Universal Music Publishing Group (UMPG) in ihren Grundrechten eingeschränkt. Sie hatte im Februar eine 29 Sekunden dauernde Videoaufnahme auf YouTube hochgeladen, in der sich ihr Nachwuchs zum Rhythmus des Stücks "Let's Go Crazy" bewegt, das seinerzeit der Musiker Prince während der Halbzeitpause des Super Bowl XLI darbot und das im Hintergrund aus dem Fernseher tönt. Nach Darstellung[1] der Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) störte sich daran die UMPG, die daraufhin eine auf dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) basierende Unterlassungsverfügung (takedown notice) verschickte. YouTube nahm die Tanzeinlage von seiner Videoplattform, sie steht dort nun in einer anderen Version[2]. Stellvertretend für Lenz ist die EFF vor Gericht gegangen mit dem Vorwurf, die UMPG missbrauche den DMCA.

"Ich war überrascht und verärgert als ich feststellte, dass mein Video entfernt wurde", zitiert die EFF Lenz. Universal solle keine juristischen Wege beschreiten dürfen, um Menschen davon abzuhalten, ihre Privatvideos von ihren Kindern mit der Familie und Freunden zu teilen. EFF-Anwältin Corynne McSherry findet Universals Vorgehen lachhaft und meint, Copyright-Inhaber sollten dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie unbescholtene, den Ansprüchen des "fair use" genügende Videos löschen lassen. In der Klageschrift[3] (PDF-Datei) fordert sie die Feststellung, dass Lenz keine Gesetze verletzt und von UMPG Schadensersatz.

Die EFF war in einem ähnlichen Fall bereits gegen das Medienunternehmen Viacom juristisch vorgegangen[4], das eine Verballhornung der vom Viacom-Sender Comedy Central ausgestrahlten Sendung The Colbert Report von YouTube löschen ließ. Viacom gab nach, die Parteien einigten sich außergerichtlich[5]. Auch den Bühnenmagier Uri Geller hat die EFF im Visier[6], weil er angeblich unliebsame Videos löschen lässt. Im Mai wehrte sich die Bloggerin Michelle Malkin erfolgreich dagegen, dass Universal eines ihrer Videos löschen ließ. Mit Universal hatte Prince 2005 einen Vertriebsvertrag geschlossen. Seine aktuelle CD "Planet Earth" erscheint bei Sony/Columbia und lag in Großbritannien der Zeitung The Mail on Sunday kostenlos bei.

(anw[7]/c't) (anw/c't)

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  [1] http://www.eff.org/news/archives/2007_07.php#005376
  [2] http://www.youtube.com/watch?v=N1KfJHFWlhQ
  [3] http://www.eff.org/legal/cases/lenz_v_universal/lenz_complaint_final.pdf
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/87287
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/88738
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/89499
  [7] mailto:anw@ct.heise.de


26. Juli 2007 13:35

Zukünftiges Szenario

Beim Filmen am Ausflugsort watschelt irgendein Handyproll mit seinem
Nokia-Mobiltelefon durchs Bild und in diesem Moment klingelt eben
jenes Handy mit einem MP3-Klingelton.

Der Filmer wird nun vierfach verklagt:

1. Rechteinhaber, weil er unerlaubter weise Musik veröffentlicht.
2. Wettbewerbsaufsicht, wegen Schleichwerbung für Nokia.
3. Handyproll, wegen persönlichkeitsrechten.
4. Anderer Handyproll, wegen Gleichberechtigung.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13204963&forum_id=121149


16.09.2007 12:36

Bundesrat will keinen Einspruch gegen Urheberrechtsreform einlegen

Der Bundesrat wird in seiner Plenarsitzung am kommenden Freitag[1] voraussichtlich grünes Licht geben für den umstrittenen Gesetzesentwurf[2] zur zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen des Gremiums empfehlen den Länderchefs zumindest (PDF-Datei)[3], zu dem Vorhaben keinen Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit dürften die Länder im Rahmen der Wahrung des Koalitionsfriedens ihre zunächst geäußerten Bedenken gegenüber dem Regierungsvorstoß zur Urheberrechtsreform wohl größtenteils zurückstecken. Der Bundesrat soll aber zumindest eine Entschließung fassen, wonach die Bundesregierung die Regelung zum Ausschluss der Verwendung von Kopien aus Schulbüchern für den Unterrichtsgebrauch "sorgfältig beobachten" und im Fall einer unangemessenen Verschlechterung der Bedingungen für den Kultusbereich der Länder kurzfristig eine Anpassung des Gesetzes vorschlagen soll.

Allein der Kulturausschuss macht sich zudem dafür stark, dass sich die Länderkammer nach der Passage des so genannten 2. Korbs der Reform möglichst rasch für die Aufnahme von Arbeiten an einem 3. Korb für die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und Informationsgesellschaft aussprechen. Im Rahmen dieses dritten Novellenansatzes sollen unter anderem neue Verwertungsmodelle gemäß dem "Open Access"[4]- und dem "Open Source"-Ansatz sowie die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in sämtlichen Bildungseinrichtungen geregelt werden. Vergleichbare Forderungen haben auch Bildungs- und Forschungspolitiker aus dem Bundestag bereits direkt im Rahmen der Verabschiedung[5] des 2. Korbs durch das Parlament vor der Sommerpause erhoben[6].

Ansonsten sehen die Fachausschüsse die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates zur Urheberrechtsreform im Rahmen der Änderungen[7] des Rechtsausschusses an der derzeit behandelten Novelle "zum größten Teil aufgegriffen". So sei etwa die Rechtsstellung der Urheber bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten durch eine Koppelung des Widerrufsrechts an eine Informationspflicht der Verwerter verbessert worden. Zudem loben die Länderpolitiker, dass der Bundestag die Nutzung an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken auf Werke aus dem Bestand der Einrichtung beschränkt hat.

Auch die enger gefasste Neuregelung der Vergütungspauschale fürs private Kopieren stößt auf das Wohlwollen des Bundesrates. Die Länder erwähnen konkret die Streichung der Eingangsschwelle einer Nutzung "in nennenswertem Umfang" als Voraussetzung der Vergütungspflicht von Geräten und Speichermedien sowie die Streichung der "Fünf-Prozent-Klausel" bei der Vergütungshöhe in der Relation zum Gerätepreis sowie der spezifischen Höchstgrenze der Kopiervergütung für Multifunktionsgeräte. Zugleich loben die Ausschüsse aber auch die Entschließung des Parlament, der zufolge die Auswirkungen des neuen Vergütungssystems insbesondere auf die Gerätepreise und die Markt- und Wettbewerbssituation zu beobachten und gegebenenfalls zu korrigieren sind.

Auf Missfallen im Bundesrat droht unterdessen die Mitteilung der EU-Kommission zur "Stärkung des Binnenmarktes für das Mobilfernsehen"[8] zu stoßen. So sollen sich die Länderchefs nach Ansicht der Ausschüsse für Fragen der Europäischen Union, für Innere Angelegenheiten, für Kulturfragen und des Wirtschaftsausschusses "aus Gründen der Technologieneutralität" gegen eine Festlegung auf DVB-H als "alleinigen Übertragungsstandard" fürs Handy-TV aussprechen. Zugleich soll die Länderkammer laut den Empfehlungen (PDF-Datei)[9] die von der Kommission vorgeschlagene Aufnahme des Standards in das Verzeichnis der Normen, die im EU-Amtsblatt veröffentlich werden, ablehnen.

Die Ausschüsse betonen weiter die Aufgabe der Mitgliedstaaten, "in den vorhandenen Frequenzbereichen sicherzustellen, dass Frequenzen für das Mobilfernsehen zur Verfügung gestellt werden". In diesem Zusammenhang soll der Bundesrat die Forderung der Kommission, das L-Band generell für die Verbreitung von Handy-TV über DVB-H zu verwenden, hinterfragen. Allgemein sollten zudem die mitgliedstaatlichen Regelungsbefugnisse zur Sicherung des freien Informationsflusses, der Medienpluralität und der kulturellen Vielfalt auch im Rahmen der Frequenzpolitik beachtet werden. Die Vergabe aller Frequenzen falle dabei in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten, was sich auch auf das Mobil-Fernsehen beziehe. Dabei handelt es sich Auffassung der Fachgremien schließlich um Rundfunk und nicht um einen weniger streng regulierten Tele- oder Mediendienst.

Zum verabschiedeten "2. Korb" der Urheberrechtsnovelle siehe:

  • Bundestag segnet neues Urheberrecht ab[10]
  • Weniger privat kopieren, mehr Vergütungspauschale zahlen[11]: Die wichtigsten Regelungen aus dem 2. Korb der Urheberrechtsnovelle im Überblick
Zu "Open Access" für wissenschaftliche Veröffentlichungen siehe auch in Technology Review:
  • Mash-ups für Professoren[12]
Zur Diskussion um das Urheberrecht, das geistige Eigentum, Tauschbörsen und illegale Kopien sowie um die Urheberrechtsnovellierung siehe die Übersicht mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln und zu den Gesetzesentwürfen und -texten:
  • Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt[13]

(Stefan Krempl)/

(axv[14]/c't) (axv/c't)

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  [1] http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/836-sitzung/to-node.html?__nnn=true
  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/92299
  [3] http://www.bundesrat.de/cln_050/SharedDocs/Drucksachen/2007/0501-600/582-1-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/582-1-07.pdf
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/71636
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/92280
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/92192
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/91565
  [8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/92885
  [9] http://www.bundesrat.de/cln_050/SharedDocs/Drucksachen/2007/0501-600/512-1-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/512-1-07.pdf
  [10] http://www.heise.de/newsticker/meldung/92280
  [11] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/92265
  [12] http://www.heise.de/tr/artikel/92138
  [13] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/68064
  [14] mailto:axv@ct.heise.de


16. September 2007 14:31

Disziplinierung des Pöbels

Das passt gut ins Gesamtkonzept:
Die Leute sollen mit drakonischen Strafen darauf getrimmt werden,
sich ja anständig zu benehmen, nichts zu hinterfragen, keine
verdächtigen Seiten aufzurufen und gefälligst für jedes Fitzelchen
Information zu bezalen. Wobei die bezahlten Informationen in der
Regel nichts wert sind, sei es nun trendige Chartmucke, das tägliche
Blutbad in der ZEITUNG oder die Ergüsse der staatlichen Prop,äh
unabhängigen öffentlich-rechtlichen Sender.
Wir steuern auf eine total kontrollierte Gesellschaft zu, in der die
Sicherheitsbehörden nicht nur jederzeit unsere Wohnungen, PCs und
Pässe kontrollieren und anlassunabhängig unsere Daten checken dürfen.
Dazu kommt eine strengstens kontrollierte Informationspolitik.
Warum wohl sollen Bombenbauanleitungen im Netz verboten werden?
Damit keiner mit ein wenig Sachverstand nachprüfen kann, ob die von
den Behörden gefundenen Bomben wirklich so ein Inferno verursacht
hätten.
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13533252&forum_id=124101

16. September 2007 13:03

Deutschlands Politiker sind nur noch populistische Arschkriecher der Industrie

Deutschlands Politiker sind nur noch populistische Arschkriecher der
Industrie.
Ist es nicht schön? Der gute Peter, 16jahre alt, kann jetzt mit 3
Jahren Gefängnis rechnen wenn er sich ein Spiel oder Lied aus dem
Internet herunter lädt. Genauso wie sei gesamter Freundeskreis, dem
er das Lied auf CD gebrannt hat.
Aber im Gegenzug dürfen wir MEHR "Vergütungspauschale" zahlen.<br>
Nein, die heutigen Politiker sind nur noch populistische
Arschkriecher der Industrie, entweder sie wettern gegen die
Verderbnis der Jugend - siehe Killerspiele - ganz so als wären wir in
den 60er und die Spiele wäre Rockmusik, oder sie kriechen der
Contentindustrie so tief in den Arsch dass sie fast schon zur Nase
wieder rausschauen.
Aber sollen sie sehen was sie davon haben. Ich spiele wirklich mit
dem Gedanken einen Partei zu gründen "Das Junge Deutschland" Die
Partei für diejenigen die einen vernüftigen Staat haben wollen, in
dem nicht grenzdebile Greise überall Terroristen sehen und darum
alles überwachen wollen. Einen staat für Mündige Bürger, die nicht
glauben der Fernseher und der PC ist ein Art Babysitter für den
Nachwuchs, und der Staat soll sich darum kümmern dass da ja nur
"Kindergerechte" sachen drinnen sind - und gleichzeitig kaufen wir
Sohnemann oder Töchterchen das "USK 18", und wundern uns dann warum
da Blut spritzt. Eine Partei für diejenigen die nicht einfach der
Industrie ihre Rechte abtritt, und DRM "ach so toll" findet, und sich
dann wundern warum sie für ihren MP3 Player nochmal das Lied kaufen
müssen.
Ja, ich denke so eine Partei könnte sich einiger Wählerstimmen
erfreuen - wen oder was soll man denn heutzutage noch wählen -
Schwarz, Rot, ist gleichsam inkompetent, Grün und Gelb nickt auch nur
ab was der "große Partner" sagt, die Linke... ne, ich weiß echt nicht
- die PDS und Vorgänger haben in der DDR wirkich "gute arbeit"
geleistet - , und dann bleiben nur noch die ewig gestrigen, und von
denen hatten wir wirklich schon genug.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13532789&forum_id=124101

16. September 2007 12:42

Naja, der Bundesrat erhebt sowieso nur Einspruch, wenn

... es um den Machtabbau für die Länder geht.
... es um Mehrkosten für die Länder geht.
... die "Opposition" die Mehrheit im Bundesrat hat

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13532683&forum_id=124101

16. September 2007 13:03

Re: Naja, der Bundesrat erhebt sowieso nur Einspruch, wenn

Allerdings.

Der Sinn der beiden Kammern gerät immer mehr in den Hintergrund.
Bzw.: Es treten immer nur noch die Nachteile des 2-Kammern-Systems in
den Vordergrund.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13532788&forum_id=124101