Urteil
Von Frank Patalong
Acht Monate brauchten die Richter im Prozess gegen die Tauschbörse KaZaA, um zu einem Urteil gegen das einstige P2P-Schwergewicht zu kommen. Das fiel heute: KaZaA wurde verpflichtet, alle Verletzungen von Copyrights zu unterbinden. Für KaZaA ist das wohl das Ende.
In der schnelllebigen Welt des P2P ist der Name KaZaA schon fast vergessen:
Satt über zwei Jahre liegt es zurück, dass die längst zur Virenschleuder und
Pornoklitsche verkommene Tauschbörse unangefochten die Marktführerschaft für
sich beanspruchen konnte. Die Nutzer gingen rennen, lang bevor die
Musikindustrie mit Klagen in Australien und den USA und gezielten
Spamming-Maßnahmen die Börse in die Paralyse trieb.
Vor Gericht wussten Ankläger wie Verteidiger die Richter noch mit
Programm-Download- (fast 320 Millionen) und geschätzten Nutzerzahlen (100
Millionen) zu beeindrucken, doch letztlich ist das Schnee von gestern: Längst
wurde KaZaA von BitTorrent, eDonkey und anderen überholt und abgehängt.
Für die Industrie ist der Sieg gegen den Angstgegner KaZaA trotzdem ein Grund,
die Sektkorken knallen zu lassen. Dass das Gericht in Sydney die Börse nun
verdonnerte, binnen nur zwei Monaten sämtliche Copyright-Verstöße in seinem
Netzwerk zu unterbinden, schmeckt ihr nach süßer Rache: KaZaA ist in den Augen
der Musikbranchen-Vertreter direkt verantwortlich für millionenfache
Rechtsverletzungen, millionenschwere Umsatzeinbußen und den Verlust zahlreicher
Jobs weltweit.
Auch Gerd Gebhard, Chef der deutschen Phonoverbände, feierte am Montagmorgen das
Urteil in einer Pressemitteilung als "wegweisend für die Branche". Zwar seien
"in der letzten Zeit" bei KaZaA "Probleme mit Computerviren, Spyware und
jugendgefährdenden Inhalten an der Tagesordnung" gewesen, doch habe das Gericht
entschieden, dass die Betreiber von KaZaA "verantwortlich für Millionen von
Urheberrechtsverletzungen täglich" seien. Das bedeute nicht mehr und nicht
weniger, als dass das Angebot illegal ist.
Gebhard: "Das
Urteil bedeutet nicht zuletzt einen weiteren Schub für die legalen
Internet-Angebote. Wir gehen davon aus, dass illegale P2P-Dienste in Zukunft
weniger, legale Angebote noch stärker genutzt werden."
Wovon Gebhard allerdings getrost ausgehen kann, ist dass KaZaA künftig noch
weniger genutzt werden wird als in den letzten zwei Jahren. Zwar urteilte das
australische Gericht nicht, dass KaZaA ein illegales Angebot sei, die Börse darf
darum zunächst auch weitermachen. Richter Murray Wilcox befand jedoch, dass die
P2P-Börse vor allem für illegale Zwecke genutzt wird - und zwar mit Wissen ihrer
Betreiber.
Die kostet dieser Spruch so einiges: Sie tragen 90 Prozent der Prozesskosten
und müssen nun binnen zwei Monaten Filter entwickeln und installieren, die
nachhaltig verhindern, dass über KaZaA copyrightgeschütztes Material getauscht
wird. Eine neue, um solche Filter erweiterte KaZaA-Software müsse dann forciert
an die Nutzer der P2P-Börse verteilt werden.
An exakt der gleichen Auflage war vor einem halben Jahrzehnt schon Napster
röchelnd verreckt - trotz aller Versuche, die die Urmutter aller P2P-Börsen mit
ihrem damaligen Partner Bertelsmann unternahm, irgendeine attraktive legale
Nutzung für die Software zu etablieren. Bei KaZaA dürfte das heute noch schwerer
werden: Entzöge man der Börse alle copyrightgeschützten Materialien, blieben
letztlich fast nur die "privaten", unter schwerstkriminellen Bedingungen
entstandenen Kinderpornos und Viren übrig.
Auch wenn man das heute in so manchem Kommentar anderes lesen wird: Selbst
innerhalb der P2P-Szene gibt es so gut wie niemanden, der KaZaA auch nur eine
Träne nachweinen wird. Der juristische Blattschuss auf KaZaA ist darum alles
andere als ein "Schock für die P2P-Szene", auch wenn die Industrie das
vielleicht gern so sehen möchte.
Denn dass dieses Urteil - von KaZaA-Betreiber Sharman als "Teilsieg" bezeichnet,
weil die Betreiber selbst bisher nicht in die Haftung genommen wurden - nichts
anderes als ein Todesurteil auf Raten bedeutet, steht außer Frage.
Gut möglich, dass das Gericht selbst diesen Prozess noch einmal beschleunigt.
In einer in Kürze zu erwartenden separaten Anhörung soll es um
Schadensersatzzahlungen gehen. Ob sich die anonymen Besitzer des
KaZaA-/Sharman-Netzwerkes die noch leisten können oder wollen, bleibt
abzuwarten.
Man darf sich allerdings fragen, wozu überhaupt. Selbst wenn man noch immer
daran glaubte, dass P2P-Netze trotz iTunes und Co in einer irgendwie
"legalisierten" Form irgendwann einmal zum lohnenden Geschäft taugten, wäre
dieser Zug für das einst populäre KaZaA doch längst abgefahren: Als P2P-Börse,
über die Musik und Filme mit auch einmal bekleideten Darstellern getauscht
werden könnten, ist KaZaA seit langem so gut wie tot.
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Die Musiktauschbörse WinMX hat ihren Dienst eingestellt. Damit scheinen die jüngst von der Recording Industry Association of America (RIAA[1]) verschickten Unterlassungsaufforderungen[2] zu fruchten, zumal auch andere P2P-Anbieter reagiert haben. Nachdem der US Supreme Court kürzlich[3] entschied, dass die Tauschbörsenbetreiber für die Handlungen ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden könnten, verlangt die RIAA nun von insgesamt sieben US-amerikanischen P2P-Betreibern, nicht autorisierte Downloads zu unterbinden.
WinMX-Betreiber Frontcode nahm nun die Webseiten frontcode.com und winmx.com vom Netz und hat offenbar seine zentrale Server-Farm abgeschaltet. LimeWire[4] versucht, sich anders aus der Affäre zu ziehen: Wer die kostenlose Basic-Version der P2P-Software herunterladen will, muss zunächst die Frage beantworten, ob er gedenkt, mit der Software eventuell Urheberrechte zu verletzen. Wer dies bejaht[5], darf die Software nicht herunterladen.
Auf den Seiten von Free Peers[6], dem Anbieter von BearShare[7], findet sich bisher keinerlei Reaktion auf die Forderungen der RIAA, auch die Software lässt sich weiterhin herunterladen.
(vza[8]/c't) (vza/c't)URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64173
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[1] http://www.ria.org
[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/63943
[3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/61120
[4] http://www.limewire.com
[5] http://www.limewire.com/english/content/answernobasic.shtml
[6] http://www.freepeers.com
[7] http://www.bearshare.com
[8] mailto:vza@ct.heise.de
Patch erweckt WinMX wieder zum Leben
Berichten der P2P-Newsseite Slyck News zufolge arbeiten die LimeWire-Entwickler an einer Version ihrer Software, die nur noch das Tauschen von Dateien mit gültigen Lizenzen gestattet. Während WinMX kürzlich unter dem Druck der Medienindustrie die Segel strich[1], begnügte sich der US-Tauschbörsenbetreiber LimeWire LCC bislang damit, denjenigen, die gedenken, mit der Software eventuell Urheberrechte zu verletzen, den Download zu untersagen. Wer die aktuelle Version 4.9.30 der unter GNU Public License veröffentlichten Software herunterlädt, wird ab und an mit einem Nag-Screen darauf aufmerksam gemacht, dass man keine urheberrechtlich geschützten Medien tauschen darf -- kann dies aber dennoch tun.
Allerdings hätten die LimeWire-Entwickler vor wenigen Tagen damit begonnen[2], für kommende LimeWire-Versionen Funktionen zu implementieren, die nur noch das Tauschen von Dateien gestatten sollen, die mit einer Lizenz versehen sind (Entwicklungszweig cc_reverify_internal[3]). Wie allerdings geprüft werden soll, ob es sich um eine gültige Lizenz handelt, ist bisher nicht bekannt. Eine Filterung à la Napster scheint nicht geplant zu sein. Wer eine Datei ohne Lizenz zum Tausch anbieten will, wird von der Software mit dem Hinweis "LimeWire can't determine if one or more files have been published under a suitable license. These files will not be shared." daran gehindert.
Wer eigene Schöpfungen veröffentlichen will, der soll seinen Dateien eine Creative-Commons-Lizenz[4] mit auf den Weg geben können, heißt es. Der Code sei bereits nahezu vollständig, die Programmierer warten nur noch auf das Okay des LimeWire-CEO Mark Gorton. Für die Tauschbörsianer wird sich dadurch grundsätzlich wenig ändern, denn selbst wenn LimeWire in neuen Versionen unlizenzierte Inhalte blockt, können die Nutzer auf andere Gnutella-Clients oder aber LimeWire-Varianten zurückgreifen.
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[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/64173
[2] http://www.slyck.com/news.php?story=927
[3] http://www.limewire.org/fisheye/viewrep/~br=cc_reverify_interval-branch/limecvs
[4] http://creativecommons.org/
[5] mailto:vza@ct.heise.de
Filmindustrie gegen P2P
Eine Kinokarte kostet rund acht Euro, eine Videokamera ist für 300 zu haben, außer im Kino, wenn sie läuft: Dann kostet sie ihren Besitzer 250.000 Dollar und mehrere Jahre Haft, wenn er erwischt wird. In den USA hagelt es derzeit entsprechende Urteile.
Gerade in Großstadt-Kinos kann es heute auch in Deutschland geschehen, dass der Platzanweiser kurz nach Beginn noch einmal durch die Reihen geht - ein Nachtsichtgerät vor den Augen. Die Überwachung des Kinosaals zielt dabei nicht etwa auf unzüchtiges Techtel-Mechtel, sondern auf handliche Kameras: Zu viele große Filme, findet die Filmindustrie, finden noch vor dem DVD-Start ihren Weg ins Internet. Die schlechteren Kopien werden einfach per Hand von der Leinwand abgefilmt. Die besten Kopien haben DVD-Qualität - weil sie zu oft direkt vom Erzeuger kommen.
Beides will die Entertainment-Industrie künftig verhindern. Angeblich
verliert sie mittlerweile rund 3,5 Milliarden Dollar Umsatz im Jahr durch
Raubkopien. Die Zahl ist imaginär: Sie basiert auf Schätzungen über
Film-Downloads und raubgebrannte DVDs, die einfach in potentielle DVD-Verkäufe
umgerechnet werden. Ohne diese Raubkopien, argumentiert die Industrie, ginge es
den Kinos nicht so schlecht und auch im exorbitant boomenden DVD-Sektor würde
sie noch mehr verdienen.
Doch Milliarden hin oder her, dass hier Verluste entstehen, steht außer Frage -
und dass eine Industrie ihre Produkte schützt, ist ebenfalls logisch. In den USA
hat sich die Hatz auf die Kopierer in den letzten zwei Jahren verschärft. Nach
einer Serie von Razzien und zahlreichen Verhaftungen in den so genannten
"Release Groups", die sportlich darum wetteifern, möglichst als erste eine
"kostenlose" Kopie eines Blockbusters ins Netz zu stellen, jagt sie vermehrt
auch im Kinosaal.
Mit Erfolg. Am Dienstag kam es gleich zu zwei Urteilen. Welches zuerst erfolgte,
ist strittig: Entweder Ronald R. oder Curtis S. dürfen sich im zweifelhaften
Ruhme sonnen, als erster auf Basis eines nagelneuen Gesetzes gegen den Einsatz
von Aufnahmegeräten in Kinosälen und die Verbreitung von Raubkopien im Internet,
dem "Family Entertainment Copyright Act", verurteilt worden zu sein. Davon
abgesehen drohen ihnen bis zu drei Jahre Haft, Geldstrafen bis zu 250.000 Dollar
plus Schadensersatzforderungen in eventuell folgenden Zivilprozessen.
Die Täter sind meist Insider
Curtis S. ist der erste verurteile "Kino-Filmer". Vor Gericht bekannte er sich
schuldig, handgefilmte Kopien der Filme "Bewitched" und "The Perfect Man" in
eine P2P-Börse eingestellt zu haben. Schmerzhafter aus Sicht der
Industrievertreter ist der Fall von Ronald R. - der allerdings auch die größere
abschreckende Wirkung haben könnte.
Denn Ronald R. gehörte zur Oscar-Jury und hatte eine Vereinbarung
unterschrieben, die ihm teils vorab zur Verfügung gestellten Kopien nicht in
Umlauf zu bringen. Das "Million Dollar Baby" von Clint Eastwood fand er so gut,
dass er es anderen nicht vorenthalten wollte: Als die Kopie in den P2P-Börsen
landete, ließ sie sich anhand ihrer digitalen Kennung zu Ronald R. zurück
verfolgen. Er hatte den Film quasi mit Absender auf den Weg geschickt.
R. ist seit seiner Verhaftung beruflich erledigt, doch da hören seine Sorgen
nicht auf: Zwar erreichten seine Anwälte vor Gericht einen Deal, der sein
Strafmaß auf nicht mehr als 6 Monate Haft und 100.000 Dollar Geldstrafe
begrenzen soll. Vertreter der Filmlobby MPAA kündigten aber bereits an, dass sie
eine Zivilklage folgen lassen wollen, die Ronald R.'s Rechnung um bis zu 150.000
Dollar Schadensersatz erhöhen könnte.
Die Industrie hat die Hatz verschärft
Abschreckung tut aus Sicht der MPAA Not, denn die bei weitem meisten Raubkopien
- Schätzungen zufolge rund 80 Prozent - werden von Mitarbeitern der
Filmindustrie selbst weiter gegeben. Irgendwo in der Produktionskette findet
sich immer ein Leck: Mal ist es der Vorführer bei einer Presse-Preview, mal
jemand im Schnittstudio oder im Vervielfältigungswerk.
Ungewöhnlich oft trugen in den letzten Jahren Film-Raubkopien die
Kennzeichnung der Oscar-Jury, und in manchen Fällen kommt ein Film sogar zur
inoffiziellen, aber höchst öffentlichen Uraufführung, bevor er überhaupt fertig
gestellt ist: Beim Comic-Action-Kracher "Hulk" war das vor zwei Jahren so.
Eine populäre "Vorab"-Raubkopie wurde mit Lücken im Soundtrack und -
maßgeblicher - unfertigen Spezialeffekten ausgeliefert. Was fehlte, war die
Hose: Teils lief der Hulk sekundenlang nackt durch die Gegend, teils flackerte
sein Beinkleid nur, während er sich Panzer zertrümmernd durch den Film prügelte.
Seitdem weiß man, dass der grüne Gigant eigentlich eine Art Barby-Puppe auf
Steroiden ist: Der Kerl hat keinerlei Geschlechtsmerkmale.
Im letzten Jahr prügelten sich einmal mehr die Jedi mit den Sith, und auch "Star
Wars: Episode III" gelangte noch vor dem Kinostart in Netz. Wieder einmal über
einen "Screener", eine für den internen Gebrauch gedachte Kopie, die an
Oscar-Jurymitglieder verschickt werden sollte. In diesem Fall gelang es den
Fahndern der MPAA, die ganze alternative Verwertungskette von der Raubkopie bis
zur Einspeisung ins Netz zu verfolgen.
Acht Personen sollen daran beteiligt gewesen sein, gestern reichte die MPAA in
Kalifornien Klage gegen sie ein. Der Prozess soll im Oktober beginnen, und
wieder drohen den Angeklagten bis zu drei Jahren Haft plus
Schadensersatzforderungen.
Wie kaum einer zuvor verdeutlicht dieser Fall, wie große Teile der von der
Industrie so gefürchteten "Raubkopierer-Mafia" aussehen: Gerade bei den Kopien,
die in P2P-Börsen landen, geht es seltener um organisiertes Verbrechen, als um
Gefälligkeiten und kleine, nicht ganz koschere Dienste unter Freunden - um
Alltagsdelikte.
Star Wars III: Vom Kopierwerk zur Börse
Ausgangspunkt der illegalen Vorab-Veröffentlichung von "Star Wars III" war nach
Ermittlungen des FBI Albert V., 28, Angestellter eines kalifornischen
Film-Vervielfältigungswerkes. Weiter ging es unter Freunden: Als erstes verlieh
Albert V. "seine Kopie" an seinen gleichaltrigen Kumpel Jessie L., der sich
wiederum erfreut eine eigene Kopie zog.
Als nächstes ließ er drei ehemalige Arbeitskollegen in den Genuss des zu
dieser Zeit noch exklusiven Filmes kommen: Michael Fousse, Dwight S. und
Stephani G. freuten sich drüber und zogen ihrerseits Kopien.
Stephani G. gab anschließend eine Kopie an Joel D.. Der wiederum hatte einen
Kumpel namens Marc H., der im Gegensatz zu den sieben anderen nicht nur eine
ganz private, heimliche Weltpremiere genoss, sondern diesen Spaß auch mit ein
paar Millionen Leuten teilen wollte: Erst Marc H. veröffentlichte den Film über
eine P2P-Börse - ein Tag, bevor der Film seinen Kinostart erlebte.
Auch Marc H. sieht sich darum mit einer Klage unter dem "Family Entertainment
Copyright Act" konfrontiert, auch ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Die anderen
Sieben werden glimpflicher davonkommen: Ihnen werden Copyrightverletzungen
vorgeworfen, die mit Haftstrafen bis zu einem Jahr verbunden sind.
Initiiert wurden alle Ermittlungen durch private Fahnder der MPAA, die ihre
Informationen an das FBI weitergaben. Ausgangspunkt der Recherchen waren
angeblich jeweils Rückverfolgungen der IP-Adressen der Personen, die die Filme
in die P2P-Börsen eingespeist hatten.
Die Vertreter der Filmlobby MPAA jedenfalls dürften den 27. September rot in
ihren Kalendern anstreichen: So viel Abschreckung an einem Tag gab es noch nie.
Als Sahnetüpfelchen auf dem Prozess-Kuchen folgte dann noch die Klage gegen Eric
W.
Der hatte sich bei der gestrigen Eröffnung des Prozesses gegen ihn schuldig
bekannt, in einem Fall gefälschte DVD-Label auf eine Menge raubkopierter DVDs
verklebt zu haben. Im Gegensatz zu den anderen Prozessen gehen die Staatsanwälte
hier vom einem kriminellen Akt aus pekuniären Interessen aus: Eric W. könnte die
Klebeaktion mit fünf Jahren hinter Gittern bezahlen.
Frank Patalong
Eigentlich arbeitet[1] der Hersteller der Tauschbörsensoftware Limewire[2] nach den juristischen Erfolgen[3] der Musikindustrie gegen Grokster und Streamcast an einer Software-Version, die nur noch legalen Musiktausch zulassen soll. Das ging aber der Musikindustrie offensichtlich nicht schnell genug; auch die Hinweise[4] auf den Limewire-Seiten an die Anwender über die rechtmäßige Nutzung von P2P-Software verhinderten nicht, dass einige Labels nun Limewire und die verantwortlichen Manager wegen Verletzung des Urheberrechts vor den Kadi zerren.
In seinem Urteil gegen Grokster und Streamcast[5] hatte der oberste Gerichtshof zwar nicht entschieden, dass Tauschbörsensoftware grundsätzlich illegal sei. Er schloss sich aber der Argumentation der Unterhaltungsindustrie an, dass es bei Grokster und Streamcast Anzeichen dafür gebe, die Software sei explizit mit der Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts beworben worden. Und wenn dies so sei, dann könnten die Hersteller auch für die Rechtsverletzungen durch Dritte zur Verantwortung gezogen werden. Hersteller von Geräten oder Software, die mit der Möglichkeit zur Copyright-Verletzung promotet würden, könnten auch für die Rechtsverletzungen Dritter, die die Geräte oder die Software nutzten, verantwortlich gemacht werden. Demnach könnten Grokster und StreamCast Networks verklagt werden, wenn die Software von Nutzern für das unerlaubte Tauschen von Musikstücken und Filmen genutzt wird. Filesharing-Dienste sollen keinen Blanco-Scheck für unrechtmäßiges Verhalten bekommen.
Mit diesem Urteil in der Hinterhand ermahnte die US-Musikindustrie immer wieder P2P-Anbieter, sicherzustellen, dass keine urheberrechtlich geschützten und nicht lizenzierten Werke getauscht würden. Laut US-Medien sind an der Klage gegen Limewire nun unter anderem Sony BMG, Virgin Records, EMI, Universal Music und Warner Music beteiligt. Sie werfen der Firma Lime Wire LLC, die die Software herstellt und vertreibt, vor, das Urheberrecht verletzt zu haben und fordern Schadensersatz. Der soll sich auf 150.000 US-Dollar für jeden Song belaufen, der über Limewire ohne Zustimmung der Rechteinhaber verbreitet wurde. Der Lobby-Verband Recording Industry Association of America (RIAA[6]) erklärte, es habe diverse Warnungen[7] sowie Verhandlungen mit Limewire gegeben, die Firma habe aber nur geringes Interesse gezeigt, ein legales Geschäftsmodell zu entwickeln.
Eine Stellungnahme von Limewire liegt bislang nicht vor. Andere Hersteller von Tauschbörsensoftware wie Grokster[8] oder Bearshare[9] sind nach dem Urteil[10] des Supreme Courts dazu übergegangen, vorübergehend dicht zu machen und Filtersysteme und andere Methoden in ihre Software einzubauen, um den Tausch von Songs ohne lizenzrechtliche Genehmigung zu unterbinden. Zuletzt hatte nach langem Rechtsstreit[11] und Sperrverfügungen[12] in Australien auch Sharman Networks, Hersteller der Software für das P2P-Tauschnetz Kazaa, klein beigegeben[13]. Die Firma hat sich in einem Vertrag mit der Musikindustrie verpflichtet, die Software für das Tauschnetz um Filterfunktionen zu erweitern. Diese sollen die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material, das nicht für die Tauschbörse lizenziert wurde, durch die Benutzer verhindern.
(jk[14]/c't) (jk/c't)URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/76435
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[2] http://www.limewire.com/english/content/home.shtml
[3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/61120
[4] http://www.limewire.com/english/content/ftc.shtml
[5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/61154
[6] http://www.riaa.org
[7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/63943
[8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/65868
[9] http://www.heise.de/newsticker/meldung/72752
[10] http://www.heise.de/newsticker/meldung/61208
[11] http://www.heise.de/newsticker/meldung/69839
[12] http://www.heise.de/newsticker/meldung/63592
[13] http://www.heise.de/newsticker/meldung/76035
[14] mailto:jk@ct.heise.de
... wollen mich also völlig vom Musikkonsum abschneiden. Na Spitze!
Ich bin bekennender Limewire-Nutzer, und ich suche über diese
Tauschbörse nach für mich neuen Musikern, Gruppen, Stilrichtungen.
Mein Trick: ich suche nach meiner Lieblingsmusik und bei Funden
durchforste ich die freigegebenen Verzeichnisse der anderen User.
Also so ähnlich wie bei Amazon, nur viel komfortabler. Sooo viel Zeit
hab ich eben auch nicht.
Ich muß so suchen, weil ich nicht über die Werbung angesprochen
werde. Die versuchen ja nur, einer jungen und eben nicht so
zahlungskräftigen Gruppe billig produzierten Pop und Hiphop
unterzujebeln, daneben gibt es nicht viel. Die meisten Radiosender
vergraulen mich, für stundenlanges VIVA2 hab ich einfach keine Zeit.
Ich finde für die MI nicht statt, man will mir nichts verkaufen, und
so suche ich als nach wie vor eifriger AudioCD-Käufer in anderen
Kanälen. Das will man also nicht mehr.
Okay, dann eben nicht, dann ist nun eben mal endlich Schluß mit
meinen ewigen AudioCD-Käufen, leckt mich, Ihr W****** von der MI,
macht Euren Suppastar-Scheiß und ich freu mich auf Euer baldiges
Ende!
Jan
(der erstmal kotzen und dann wieder mit Limewire online geht)
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10952392&forum_id=102085