SPIEGEL ONLINE - 24. Januar 2007, 18:16
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GESETZENTWURF

Zypries will Abmahn-Gebühren deckeln

weiter unten: Bundesregierung beschließt Auskunftsanspruch gegen Provider / Musikindustrie: Regierung will Urheberrecht zum "zahnlosen Tiger" machen

Die Regierung will Marken- und Rechteinhaber besser vor Piraterie schützen - aber auch die Verbraucher vor überzogenen Abmahngebühren. An dem in einen Gesetzentwurf gegossenen Kompromiss scheiden sich wie üblich die Geister.

Die Entertainmentbranche will freieren Zugang zu den Kundendaten der Internetprovider - um Piraterie zu verfolgen. Die Bundesregierung will den nun in gewisser Weise auch gewähren, aber ganz anders, als die Branche sich das gewünscht hatte.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete am Mittwoch das Kabinett in Berlin, wie Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mitteilte. Wie vor allem von der Entertainment-Industrie erhofft, sollen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen die Rechteinhaber künftig "unter bestimmten Voraussetzungen" Auskünfte über die Kunden beispielsweise von Internetprovidern oder Spediteuren verlangen können.

Bisher ist das nur möglich, wenn bei konkretem Tatverdacht ein Staatsanwalt entsprechende Informationen einfordert. Auch künftig werden die Branchenvertreter solche Wege nicht vermeiden können: Der Entwurf bleibt beim so genannten Richtervorbehalt. Wer jemanden identifizieren will, würde das künftig vor einem Gericht erbitten müssen. Zum von der Industrie erhofften freien Zugang zu Kundendaten wird es also kaum kommen.

"Produktpiraterie nimmt ständig zu, richtet beträchtliche wirtschaftliche Schäden an und vernichtet Arbeitsplätze", begründete Zypries den Entwurf, der auf einer EU-Richtlinie basiert. Zudem könnten gefälschte Produkte auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, etwa bei Ersatzteilen oder Medikamenten. Mit dem Gesetz sollen auch die geografischen Herkunftsangaben von Lebensmitteln wie "Spreewälder Gurken" besser geschützt werden.

Es geht vor allem um digitale Güter

In besonderem Maße betrifft das natürlich die Musik- und Filmindustrie. Die hatte in Brüssel wie Berlin lobbyiert, um einen freieren Zugang zu Kundeninformationen von Internetnutzern zu bekommen, um diese mit weniger Aufwand abmahnen und verklagen zu können. Wie die Regierung diesem Wunsch nun nachkommt, will den Entertainment-Lobbyisten aber gar nicht gefallen: Zwar wird den Branchenvertretern ein vereinfachter Informationszugang gewährt, zugleich sollen aber bei Urheberrechtsverletzungen wie etwa dem illegalen Musiktausch (P2P) die Verbraucher vor unangemessen hohen Forderungen geschützt werden. Eine klare Absage an die Branche, per Gesetz vom Geschädigten zum Nutznießer der Piraterie befördert zu werden.

Wird ein privater Internetnutzer zur Rechenschaft gezogen, weil er beispielsweise ein Musikstück zum Download angeboten hat, dürfen Anwälte für die erste Abmahnung künftig nicht mehr als 50 Euro verlangen. Damit werde sichergestellt, dass "bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird", erklärte Zypries. Heute sind Abmahnforderungen in satter drei- und vierstelliger Höhe üblich, unüblich sind auch noch weit höhere Forderungen nicht.

Die Industrie beklagt verpasste Chancen

Wenig begeistert zeigten sich darum die Deutschen Phonoverbände. "Der vorliegende Entwurf verfehlt das Ziel der EU-Richtlinie, der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben", sagte der Verbandsvorsitzende Michael Haentjes. Damit würden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. "Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen."

Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen.

Ausdrücklich wandte sich der Verband auch gegen die Deckelung der Abmahngebühr. Der Musikwirtschaft und dem Staat entgingen durch Online-Piraterie schließlich jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. "Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf wird das Urheberrecht zum zahnlosen Tiger."

Der Markenverband, für den eher die konkrete Verfolgung erheblicher Rechtsverletzungen als die massenhafte Abmahnung eher kleiner Vergehen zum Alltag gehört, begrüßt dagegen den Kabinettsbeschluss. Produktpiraterie und Markenfälschung wirksamen Einhalt zu gebieten sei ein richtiger Schritt, sagte Verbandspräsident Franz-Peter Falke. Der Markenverband forderte aber auch verschärfte strafrechtliche Sanktionen und die Einführung einer Mindeststrafe von einem halben, besser noch einem Jahr Freiheitsstrafe für gewerblich begangene Schutzrechtsverstöße ein.

pat/ddp/dpa


news24.01.2007 16:10

Bundesregierung beschließt Auskunftsanspruch gegen Provider

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf[1] (PDF-Datei) eines Gesetzes zur Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie[2] zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Demnach sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs[3] etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der stark umkämpften Punkte[4] bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft. Der Regierungsentwurf will es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie nun einfacher machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen und dabei im Vorfeld auffällig gewordene Nutzer zu identifizieren.

Laut der federführend für den Vorschlag verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries liegt der Schwerpunkt des geplanten Gesetzes auf der Bekämpfung der Produktpiraterie. Diese richtet gemäß der SPD-Politikerin "beträchtliche wirtschaftliche Schäden an und vernichtet Arbeitsplätze". Der Schutz von kreativem Schaffen sei dagegen gerade für die deutsche Wirtschaft in einem rohstoffarmen Umfeld von herausragender Bedeutung. Der Produktpiraterie müsse zudem "auf vielfältige Weise begegnet werden", da gefälschte Artikel etwa bei Ersatzteilen oder Medikamenten auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Ein Mittel im Kampf gegen Raubkopierer und Fälscher sei die nun auf den parlamentarischen Weg gebrachte "Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums".

Eine wesentliche Erleichterung bringe das Gesetzesvorhaben für die Verbraucher, erklärte Zypries[5] nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfs. "Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs[6] auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird." Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, sei künftig vor überzogenen Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen besser geschützt. Nicht mehr möglich sei es damit etwa, dass beim Anbieten eines einzelnen Musikstücks zum Download im Rahmen der Forderung nach einer Unterlassungserklärung ein Anwaltshonorar in Höhe von 2500 Euro verlangt werde.

Den umstrittenen Auskunftsanspruch sollen unter anderem Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem "gewichtigen Eingriff" in Urheberrechte gegenüber einem "in gewerblichem Ausmaß" tätigen Zugangsanbieter geltend machen können. Der Rechtehalter muss dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar machen, dass seine Rechte "in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse" verletzt worden sind. Rein privates Handeln soll dagegen vom Auskunftsanspruch ausgenommen werden. Zum Leidwesen der Musikindustrie[7] und Teilen der CDU muss ferner zunächst dem Entwurf zufolge eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Die Kosten für eine entsprechende Anordnung soll zunächst der Verletzte tragen, die er später als Schaden gegenüber dem Rechtsverletzer geltend machen kann.

Nach dem Regierungsbeschluss sind die Informationsbefugnisse gegen Dritte "schon im Vorfeld" vorgesehen, wenn eine Rechtsverletzung "offensichtlich ist". Da Klagen gegen unbekannt im Zivilrecht nicht möglich seien, müssten die Rechteinhaber in gewissen Fällen in Erfahrung bringen können, wer hinter einer IP-Adresse stecke, heißt es zur Begründung. Unter engen Voraussetzungen soll daher künftig auch der Zugriff auf die so genannten Verkehrsdaten möglich sein, die Informationen über Umstände der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Kennung zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer einer Verbindung zwischen zwei Anschlüssen liefern. Gemäß dem umstrittenen Referentenentwurf für die Neuregelung[8] der Telekommunikationsüberwachung sollen die Rechtehalter mit ihren zivilrechtlichen Ansprüchen nicht auf die verdachtsunabhängig für sechs Monate auf Vorrat zu speichernden Verkehrsdaten zugreifen dürfen.

Generell sollen mit dem Entwurf, der nun dem Bundesrat und dem Bundestag zur weiteren Debatte zugeleitet wird, zahlreiche Gesetze rund um das geistige Eigentum wie etwa zum Patent-, Urheberrechts-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Halbleiterschutz weitgehend wortgleich geändert werden. Darüber hinaus passt der Entwurf das deutsche Recht an die neue Grenzbeschlagnahme-Verordnung der EU an. Sie sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Schadensersatzansprüchen sollen sich künftig grundsätzlich auf die Höhe der mit dem Verkauf von Fälschungen gemachten Einnahmen oder auf den potenziell mit dem Vertrieb von Lizenzen zu erwirtschaftenden Gewinn beziehen. Einem "kompensatorischen Anspruch" wie in den USA, wo Summen deutlich jenseits des wirklichen Schadens verlangt werden können, erteilte Zypries bereits im Vorfeld wiederholt eine Absage. In Einzelfällen könne es aber zur Veranschlagung einer doppelten Lizenzgebühr kommen, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund[9]" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

  • Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt[10]
(Stefan Krempl) /

(jk[11]/c't) (jk/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/84214

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.bmj.bund.de/files/-/1727/RegE%20Durchsetzungsrichtlinie.pdf
  [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/45397
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/67257
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/52702
  [5] http://www.bmj.bund.de/enid/3196c4b0a87a34847d11c20959c2189e,84a713706d635f6964092d0933383539093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093031093a095f7472636964092d0933383539/Pressemitteilungen_und_Reden/Pressemitteilungen_ 58.html
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/81209
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/71839
  [8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/84033
  [9] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
  [10] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/68064
  [11] mailto:jk@ct.heise.de


24. Januar 2007 16:57
Wir haben ein Terrorismusproblem
Lucid.Dream (228 Beiträge seit 23.07.06)

Die Terroristen, die Deutschland bedrohen haben keine langen Bärte
und sie verneigen sich beim Gebet auch nicht gen Mekka.
Sie verneigen sich vor Geldkoffern und Lobbyisten.
Nein, die Vefassungsfeinde sitzen im Bundestag und vernichten Stück
für Stück die deutsche Verfassung.
Und dies nicht erst mit diesem Gesetz.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12048191&forum_id=111450

24. Januar 2007 16:31
Ob das jetzt gut ist, muß sich erst noch zeigen, aber in jedem Fall...
heretic666 (mehr als 1000 Beiträge seit 12.04.00)

...ist das besser als das, was ich erwartet habe.

* "Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro"

* "Rein privates Handeln soll dagegen vom Auskunftsanspruch
ausgenommen werden."

* "[...] muss ferner zunächst dem Entwurf zufolge eine richterliche
Genehmigung eingeholt werden."

* "[...] sollen die Rechtehalter mit ihren zivilrechtlichen
Ansprüchen nicht auf die verdachtsunabhängig für sechs Monate auf
Vorrat zu speichernden Verkehrsdaten zugreifen dürfen."

* "Einem 'kompensatorischen Anspruch' wie in den USA [...] erteilte
Zypries bereits im Vorfeld wiederholt eine Absage."

Mal sehen, wie sich das entwickelt...

Gruß,
Jörg

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12047840&forum_id=111450

24. Januar 2007 16:28
Ich bin angenehm überrascht
seppig2002 (mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.02)

- Es wird mehr über kreatives Schaffen als über nichtexistentes
geistigen Eigentum gefaselt. Es werden nur die gewerblich agierenden
Produktfälscher als Raubkopierer bezeichnet.
- Beschränkung des Kostenerstattungsanspruch
- strenge Beschränkung auf gewerblichen Maßstab
- richterliche Genehmigung ist notwendig (Wieso zum Leidwesen? Man
muss doch die Bürger von den Konzernen schützen.)
- Kosten trägt der Spinner, der den Tatvorwurf macht
- Vorratsdatenspeicherung wird explizit vom Zugriff ausgeschlossen
- Die dumme Zypresse hat mittlerweile sogar kapiert, daß lediglich
das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken illegal ist.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12047796&forum_id=111450

24. Januar 2007 16:22
Nutzer zu identifizieren?
Neokortex117 (230 Beiträge seit 20.03.06)

Wie kann denn ein Internetprovider einen Nutzer identifizieren? Der
kennt doch nur den Anschlussinhaber und seine IP-Adresse. Dahinter
kann ein Netz mit tausenden Nutzern stecken.

Muss dann der Anschlussinhaber dafür haften? Das kann er doch gar
nicht. Der kann doch nichtmal sein System Virenfrei halten, wie soll
er denn da Angriffe abwehren?

Volksverarschung 2.0

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12047714&forum_id=111450


news25.01.2007 15:54

Musikindustrie: Regierung will Urheberrecht zum "zahnlosen Tiger" machen

Der Regierungsentwurf[1] für ein Gesetz zur Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie[2] zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ist bei Unternehmensverbänden auf ein geteiltes Echo gestoßen. Das Vorhaben verfehle das Ziel der Brüsseler Vorgaben, "der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben", beklagt Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände[3]. Das Urheberrecht verkomme mit den Planungen zum "zahnlosen Tiger".

Der Protest der Musikindustrie richtet sich zum einen gegen die auf Anraten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagene Begrenzung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen auf 50 Euro beim ersten Mal. "Damit werden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft", kontert Haentjes. "Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selbst tragen." Ein weiterer Dorn im Auge ist den Phonoverbänden, dass die Bundesregierung an einem Richtervorbehalt beim geplanten Auskunftsanspruch festgehalten hat, den nichtstaatliche Stellen gegen Internetprovider zur einfacheren Abfrage von Nutzerdaten zu IP-Adressen beim Verdacht auf Rechtsverletzungen im Internet bekommen sollen. Die Rechteinhaber sollen dazu pro richterliche Anordnung zunächst 200 Euro zahlen.

Mit diesen Bestimmungen ist Haentjes zufolge die Chance verpasst worden, "effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen". Nach den Berechnungen der Phonoverbände entgehen der Musikwirtschaft und dem Staat "jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe" durch das illegale Treiben in Tauschbörsen. Die Lobbyvereinigung will daher in diesem Jahr monatlich mindestens 1000 entsprechende Fälle zur Anzeige bringen. Unterstützung im parlamentarischen Verfahren kann sich die Musikindustrie etwa vom Urheberrechtsexperten der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Günther Krings, sicher sein: Er vertritt seit langem die Position[4], dass bei den Providern vorhandene Bestands- und Verbindungsdaten auf einfachstem Weg auch für die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen freigegeben werden.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco[5] sieht die Sache ganz anders. "Wir brauchen den Richtervorbehalt, sonst wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet", erklärte eco-Justizexpertin Hannah Seiffert gegenüber heise online. Die Erfahrung habe gezeigt, dass schon die derzeit möglichen Auskunftsersuchen privater Firmen in strafrechtlich relevanten Fällen extrem angestiegen seien. Allein ein einzelnes Mitgliedsunternehmen sei jüngst auf einen Schlag mit über 30.000 Abfragen von Nutzerdaten hinter IP-Adressen konfrontiert worden. "Künftig sollen wir dann nicht nur als Hilfssheriff für den Staat, sondern auch für Streitigkeiten von Privaten untereinander herhalten", sorgt sich Seiffert vor einer weiteren Überlastung der Zugangsanbieter. Sollte ein entsprechender Auskunftsanspruch gewährt werden, müssten die Firmen den Providern auf jeden Fall eine angemessene Kostenerstattung zahlen. Eine entsprechende Festsetzungsgrundlage sei im Regierungsentwurf aber nicht zu finden.

Generell steht der eco einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch weiter grundsätzlich kritisch gegenüber und hält die strafrechtlichen Abfragemöglichkeiten für ausreichend. "Wir verstehen das intensive Bemühen der Musik- und Filmindustrie um die weitere Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses nicht", wies Seiffert das Klagelied aus Teilen der Medienwirtschaft entschieden zurück. Auf jeden Fall müsse eine rechtsstaatliche Sicherung jeglicher Auskunftspflichten auch künftig gegeben sein.

Der Markenverband[6] begrüßte derweil den Kabinettsbeschluss in weiten Teilen. Es sei ein richtiger Schritt, Produktpiraterie und Markenfälschung wirksamen Einhalt zu gebieten, betonte Verbandspräsident Franz-Peter Falke. Die Markenlobby forderte aber auch verschärfte strafrechtliche Sanktionen und die Einführung einer Mindeststrafe von einem halben, besser noch einem Jahr Freiheitsstrafe für gewerblich begangene Schutzrechtsverstöße.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund[7]" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

  • Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt[8]
(Stefan Krempl) /

(jk[9]/c't) (jk/c't)

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  [3] http://www.ifpi.de/
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/79562
  [5] http://www.eco.de/
  [6] http://www.markenverband.de/
  [7] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
  [8] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/68064
  [9] mailto:jk@ct.heise.de


25. Januar 2007 16:31
Dann hat die Musikindustrie auch sicher kein Problem damit...
sys3, timo.fercher@gmx.de (mehr als 1000 Beiträge seit 22.07.00)

...wenn im Gegenzug die Kunden ein "unbürokratisches" Recht ohne
Richtervorbehalt zur Durchsicht der Unterlagen der Musikindustrie
bekommen, um zu überprüfen, ob hier Preisabsprachen getroffen werden
und die Verbreitung von Malware vorbereitet wird.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12056899&forum_id=111507

25. Januar 2007 16:15
Musikindustrie klagt über rechtsstaatliche Prinzipien
Michael Kistinger (mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.00)

Wenn's nach der Branche ginge, könnten wir Privatsphäre und
Datenschutz ja gleich abschaffen. Was käme als nächstes? Eigene
Schlägertrupps der Unterhaltungsmafia, die mit staatlichem Segen die
Wohnungen von Verdächtigen stürmen und alles kurz und klein schlagen?

Ich finde es beruhigend, daß der Staat diesmal ein wenig gesunden
Menschenverstand zeigt und versucht, das Abmahnunwesen einzudämmen.
Es geht um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Für die meisten
Ersttäter dürfte eine kleine Strafe schon Denkzettel genug sein.

M.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12056654&forum_id=111507

25. Januar 2007 16:12
MI fordert Abschaffung des Rechtsstaats
Zombiehunter (772 Beiträge seit 08.04.06)

Nichts anderes hört man von diesen Typen. Kein Richtervorbehalt,
statt dessen persönliche Daten für alle Abmahner, die so Milliarden
aus den Bürgern rausprügeln. Schwarze Sheiffs werden von der IFPI
schon seit Jahren (!) gefordert! Schlägertrupps mit Polizeibefugnis.
Wenn man dem nachgibt, ist das letzte bisschen Rechtsstaat auch noch
dahin. Allein solche Forderungen müssten schon bestraft werden.

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12056617&forum_id=111507